Steuerleitfaden
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schrift am Konto des Finanzamtes innerhalb dieser drei<br />
Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt.<br />
Beispiel<br />
Die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat<br />
März ist am 15. Mai fällig. Falls der vom<br />
Abgabepflichtigen überwiesene Geldbetrag am<br />
Finanzamtskonto bis zum 18. Mai gutgeschrieben<br />
wird, ist die Umsatzsteuer als zeitgerecht entrichtet<br />
anzusehen.<br />
Die Vorschreibung eines Säumniszuschlages entfällt,<br />
wenn die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt<br />
und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs<br />
Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschulden<br />
zeitgerecht bezahlt hat. In diese Fünftagesfrist<br />
sind weder Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage,<br />
der Karfreitag oder der 24.12. noch die Respirotage<br />
einzurechnen (§ 217 Abs. 5 BAO).<br />
Auf Antrag des/der Steuerzahlers/Steuerzahlerin<br />
sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw.<br />
nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes<br />
Verschulden trifft. Dies ist dann der Fall, wenn Ihrerseits<br />
kein grobes Verschulden bei der Selbstberechnung<br />
der Abgaben oder an der Versäumung des Zahlungstermins<br />
vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Mangelt es an<br />
einem Verschulden oder hat jemand leicht fahrlässig<br />
gehandelt, entschuldigt das Finanzamt dieses Fehlverhalten<br />
auf Antrag (dieser ist an keine Frist gebunden).<br />
Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn die Umsatzsteuer<br />
unter Zugrundelegung einer unrichtigen,<br />
aber durchaus argumentierbaren Rechtsansicht berechnet<br />
wurde.<br />
Fristen und Fälligkeiten<br />
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