Steuerleitfaden
Steuerleitfaden
Steuerleitfaden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Steuerabsetzbeträge<br />
Hinweis<br />
Weitere Informationen zu den Themen „Steuertarif“<br />
und „Steuerabsetzbeträge“ finden Sie in der<br />
Broschüre „Das Steuerbuch“ unter www.bmf.gv.at<br />
(Publikationen).<br />
E. Anrechnung von Lohnsteuer<br />
und Einkommensteuervorauszahlungen<br />
Sind in Ihrem Einkommen neben Einkünften als<br />
UnternehmerIn auch Einkünfte aus einem Dienstverhältnis<br />
enthalten, wird von der Einkommensteuer die<br />
einbehaltene Lohnsteuer abgezogen, da diese nur eine<br />
besondere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt.<br />
Die von Ihnen in Höhe der voraussichtlichen<br />
Einkommensteuer geleisteten Vorauszahlungen sind<br />
ebenfalls anzurechnen.<br />
Die Kapitalertragsteuer (KESt), die von der Bank<br />
(z. B. Sparbuchzinsen) oder von Kapitalgesellschaften<br />
vor der Auszahlung der Kapitalerträge einzubehalten<br />
ist, gilt grundsätzlich ebenfalls als besondere Erhebungsform<br />
der Einkommensteuer. Da die Kapitalerträge mit<br />
dem KESt-Abzug im Regelfall endbesteuert sind, brauchen<br />
derartige endbesteuerte Kapitalerträge in eine Veranlagung<br />
nicht einbezogen werden. Sie können aber<br />
freiwillig veranlagt werden; in diesem Fall wird die KESt<br />
auf die Einkommensteuer angerechnet.<br />
Einkommensteuervorauszahlungen<br />
Als lohnsteuerpflichtiger/lohnsteuerpflichtige ArbeitnehmerIn<br />
bekommt man seinen Nettobezug ausbezahlt.<br />
Die Lohnsteuer behält der/die ArbeitgeberIn bei<br />
jeder Lohnzahlung ein und führt sie an das Finanzamt<br />
Einkommensteuer<br />
Arbeitnehmerabsetzbetrag (oder Grenzgängerabsetzbetrag) 54,00 €/Jahr<br />
Verkehrsabsetzbetrag 291,00 €/Jahr<br />
Pensionistenabsetzbetrag (Grundbetrag mit Einschleifregelungen) 400,00 €/Jahr<br />
Alleinverdienerabsetzbetrag ohne Kind 364,00 €/Jahr<br />
Alleinverdienerabsetzbetrag mit einem Kind 494,00 €/Jahr<br />
Alleinverdienerabsetzbetrag mit zwei Kindern 1 669,00 €/Jahr<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag bei einem Kind 494,00 €/Jahr<br />
Alleinerzieherabsetzbetrag bei zwei Kindern 2 669,00 €/Jahr<br />
Kinderabsetzbetrag 50,90 €/Monat und Kind<br />
Unterhaltsabsetzbetrag 25,50 bis 50,90 €/Monat und Kind<br />
1 Der Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich um jeweils 220 € für jedes weitere Kind.<br />
2 Der Alleinerzieherabsetzbetrag erhöht sich um jeweils 220 € für jedes weitere Kind.<br />
ab. Um UnternehmerInnen, die keinem Steuerabzug<br />
unterliegen und nach Ablauf des Jahres veranlagt werden,<br />
nicht gegenüber Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />
zu begünstigen, müssen auch sie während des<br />
Jahres auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld<br />
Vorauszahlungen leisten (§ 45 Abs. 1 EStG).<br />
Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich am 15.2.,<br />
15.5., 15.8. und 15.11. (§ 45 Abs. 2 EStG) zu entrichten.<br />
Das Finanzamt erinnert Sie daran, indem es Ihnen etwa<br />
zwei Wochen vor dem jeweiligen Zahlungstermin eine<br />
Buchungsmitteilung zusendet.<br />
F. Pflicht zur Abgabe der<br />
Einkommensteuererklärung<br />
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung<br />
immer dann abzugeben, wenn Sie vom<br />
Finanzamt dazu aufgefordert werden (§ 42 Abs. 1 Z 1<br />
EStG), d. h. wenn Sie eine Einkommensteuererklärung<br />
zugesendet bekommen. Ergeht keine Aufforderung, ist<br />
zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige<br />
Einkünfte enthalten sind oder nicht.<br />
• Wenn in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen<br />
Einkünften auch andere Einkünfte von<br />
insgesamt mehr als 730 € enthalten sind und Ihr<br />
gesamtes Einkommen 10.900 € übersteigt, so sind<br />
Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />
Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier<br />
nicht einzurechnen!<br />
• Wenn in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen<br />
Einkünfte enthalten sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung<br />
nur dann abgeben, wenn<br />
Ihr Einkommen mehr als 10.000 € beträgt (§ 42<br />
Abs. 1 Z 3 EStG).<br />
Schließlich besteht eine Steuererklärungspflicht, wenn<br />
Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus betrieblichen<br />
31