10.08.2021 Aufrufe

syndicom magazin Nr. 24

Das syndicom-Magazin bietet Informationen aus Gewerkschaft und Politik: Die Zeitschrift beleuchtet Hintergründe, ordnet ein und hat auch Platz für Kultur und Unterhaltendes. Das Magazin pflegt den Dialog über Social Media und informiert über die wichtigsten Dienstleistungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote der Gewerkschaft und nahestehender Organisationen.

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«Bei KEP & Mail kann nur ein starker Gesamtarbeitsvertrag<br />

vor Lohndumping schützen.» Lena Allenspach<br />

19<br />

Kontrolle der Subunternehmen<br />

ist Pflicht und keine Kür<br />

Sie bringen unsere Pakete. Sie kümmern sich um unser Mobilnetz.<br />

Sie fahren uns zum Treffen. Subunternehmen. Aufträge<br />

von Dritten ausführen lassen gehört für grosse Unternehmen<br />

schon längst zum Courant normal. Konsequenzen? Weniger<br />

Kontrolle, mögliche Verletzung des GAV, oder anders gesagt:<br />

Was du über die Sorgfaltspflicht wissen musst.<br />

Als Gewerkschaft ist <strong>syndicom</strong> darauf<br />

spezialisiert, Gesamtarbeitsverträge<br />

zu verhandeln und damit Minimalstandards<br />

in der Arbeitswelt abzusichern<br />

sowie Arbeitsbedingungen<br />

weiterzuentwickeln. Diese Bestimmungen<br />

greifen aber nur wirklich,<br />

wenn die Sozialpartner auch die Sorgfaltspflicht<br />

einhalten. Sprich, wenn<br />

die Bedingungen nicht nur für das<br />

Erst unter neh men, sondern für die gesamte<br />

Lieferkette gelten. Um die Arbeitsbedingungen<br />

in einer gesamten<br />

Branche zu sichern, gleich lange<br />

Spiesse für die Unternehmen zu schaffen<br />

– aber auch, um Verstösse gegen<br />

die gesetzlichen Grundlagen festzustellen,<br />

braucht es allgemeinverbindliche<br />

Gesamtarbeitsverträge.<br />

So funktioniert die Sorgfaltspflicht<br />

des Erstunternehmens<br />

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft,<br />

Seco, besteht die Sorgfaltspflicht<br />

des Erstunternehmens im Bau<br />

und im Gewerbe grundsätzlich aus<br />

drei Elementen, die in der Entsendeverordnung<br />

geregelt sind: Der Darlegung<br />

der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen,<br />

wonach sich das<br />

Erstunternehmen vom Subunternehmen<br />

glaubhaft darlegen lassen muss,<br />

dass sich dieses an die minimalen<br />

Lohn- und Arbeitsbedingungen hält.<br />

Das zweite Element sind die vertraglichen<br />

Vorkehrungen. Das Erstunternehmen<br />

muss sich in einem<br />

Werkvertrag vom Subunternehmen<br />

zusichern lassen, dass dieses eine<br />

Weitergabe an zweite oder dritte Unternehmen<br />

genehmigen lassen muss.<br />

Drittens bedarf es organisatorischer<br />

Massnahmen, etwa der Überprüfung<br />

vor Ort durch das Erstunternehmen,<br />

um sicherzustellen, dass die Bedingungen<br />

eingehalten werden.<br />

Lage in <strong>syndicom</strong>-Branchen<br />

Gerade in der Netzinfrastrukturbranche<br />

werden viele Aufgaben durch<br />

Subunter nehmen wahrgenommen.<br />

Obschon die Erstunternehmen verpflichtet<br />

sind, sich vertraglich der Einhaltung<br />

der Schweizer Gesetze zu versichern,<br />

ist dies de facto nur schwer<br />

kontrollierbar. Mögliche Folgen davon<br />

sind Schwarzarbeit, fehlende Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Lohndumping<br />

und massive Verletzungen des<br />

Arbeitsgesetzes. Abhilfe schafft hier<br />

der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag<br />

in der Netzinfrastrukturbranche.<br />

Durch diesen kann die paritätische<br />

Kommission Kontrollen am<br />

Arbeitsplatz durchführen, Verstösse<br />

ahnden – und bei den Erstunternehmen<br />

intervenieren.<br />

Achtung besonders bei KEP & Mail<br />

Ein ähnliches Szenario droht ebenso<br />

bei der Post. Gerade auch beim gelben<br />

Riesen wird eine grosse Anzahl der<br />

Aufträge an Dritte weitergegeben. Obschon<br />

der GAV Post eine mehr als starke<br />

Basis für gute Arbeitsbedingungen<br />

in der Logistik legt, herrschen auf dem<br />

Kurier-, Express und Paketmarkt immer<br />

noch prekäre Arbeitsbedingungen.<br />

Auch in der KEP-und-Mail-<br />

Branche kann nur ein starker Gesamtarbeitsvertrag<br />

vor Dumpinglöhnen<br />

schützen. Die Post sowie die privaten<br />

Anbieter DHL, DPD und Co. stehen<br />

hier in der Pflicht, ihre Sorgfaltspflicht<br />

bei der Vergabe von Aufträgen<br />

an Dritte wahrzunehmen.<br />

Lena Allenspach<br />

Zum Thema Solidarhaftung (Seco):<br />

<strong>syndicom</strong>.ch/h15tJ<br />

Mit allgemeinverbindlichen GAV können Lohnkontrollen am Arbeitsplatz durchgeführt werden, wie hier im Netzbau. (© Demir Sönmez)

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