Taxi Times DACH - 2. Quartal 2021
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PBEFG-NOVELLE IN DER PRAXIS<br />
<strong>2.</strong> August <strong>2021</strong><br />
DIE ZEIT DRÄNGT<br />
Die Ortskunde wird abgeschafft, stattdessen muss eine Fachkunde nachgewiesen<br />
werden. Das veranlasst Behörden, schon jetzt keine Prüfungen mehr durchzuführen.<br />
FOTOS: Pixabay, Adobe Stock / jozsitoeroe<br />
§ 48,<br />
Abs. 4<br />
(FeV)<br />
Künftig sollen Neubewerber nur dann einen<br />
Personenbeförderungsschein von der<br />
Behörde ausgestellt bekommen, wenn<br />
sie eine Fachkunde nachweisen. Im Gegenzug<br />
entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung,<br />
die zuletzt allerdings sowieso nur noch für <strong>Taxi</strong>neulinge<br />
galt.<br />
Die neue Regelung tritt am <strong>2.</strong> August <strong>2021</strong> in<br />
Kraft, führt aber bei vielen Kommunen schon heute<br />
dazu, dass keine Ortskundeprüfungen mehr abgenommen<br />
werden – mit der Folge, dass <strong>Taxi</strong>betriebe Neubewerber um<br />
einen Arbeitsplatz als <strong>Taxi</strong>fahrer nicht einstellen können, weil der<br />
nötige Ortskundenachweis nicht erbracht werden kann. Gleichzeitig<br />
nimmt auch die Nachfrage der Anwärter nach den Prüfungsterminen<br />
ab, vor allem in den lernintensiven Großstädten.<br />
Dabei ist klar geregelt: Wer vor dem <strong>2.</strong> August in Besitz eines<br />
gültigen <strong>Taxi</strong>scheins inklusive nachgewiesener Ortskunde ist,<br />
genießt das sogenannte Übergangsrecht: Der P-Schein behält seine<br />
Gültigkeit auch ohne Nachweis einer Fachkunde und beinhaltet<br />
dann auch eine Fahrerlaubnis für den gebündelten Bedarfsverkehr<br />
sowie für den Linienbedarfsverkehr.<br />
FACHKUNDE NUR FÜR NEUBEWERBER<br />
Die Fachkunde müssen demnach nur Neubewerber nachweisen,<br />
unabhängig von der Verkehrsart. Damit ist also die zuletzt fehlende<br />
Chancengleichheit zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen wieder hergestellt.<br />
Über den Inhalt der Fachkunde gab es zum<br />
Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch keine konkreten Ergebnisse.<br />
Forderungen, dazu das <strong>Taxi</strong>gewerbe in Form eines runden<br />
Tisches einzubeziehen, bleiben bisher unerhört. Falls es dem<br />
zuständigen Verkehrsministerium nicht gelingt, rechtzeitig die<br />
Inhalte einer Fachkunde zu definieren, gibt es für die nach Landesrecht<br />
zuständigen Behörden die Möglichkeit,<br />
unter Anwendung des § 74, FeV den P-Schein auch<br />
ohne Nachweis einer Fachkunde auszustellen.<br />
Bayern hat als erstes Bundesland eine solche<br />
Übergangsregelung bereits beschlossen.<br />
Das wäre Wasser auf die Mühlen all jener<br />
Unternehmer, die dann endlich wieder dringend<br />
benötigtes Fahrpersonal einstellen könnten. Und es<br />
wäre ein rotes Tuch für diejenigen, die eine Fachkunde<br />
als wichtiges Instrument einer Qualitätssicherung ansehen.<br />
Genau zwischen diesen beiden Lagern bewegt sich aktuell<br />
die Bandbreite der aktuellen Diskussion. So oder so: Die Zeit<br />
drängt und das Verkehrsministerium täte gut daran, den Landesund<br />
Kommunalbehörden schnellstmöglich Gewissheit über die<br />
künftige Fachkunde zu geben. Damit diese aus ihrem derzeitigen<br />
Dornröschenschlaf wieder aufwachen können. <br />
jh<br />
§ 76,<br />
Nr. 17<br />
SO STEHT ES NEU IM GESETZ<br />
§ 48, Absatz 4, Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die<br />
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen,<br />
wenn der Bewerber […]<br />
7. Falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den<br />
Gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis<br />
der Fachkunde vorlegt.<br />
§ 76, Nummer 14 wird folgender Satz eingefügt: Inhaber<br />
eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, der vor<br />
dem <strong>2.</strong> August <strong>2021</strong> ausgestellt wurde, sind auch berechtigt,<br />
Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr<br />
und im Linienbedarfsverkehr zu führen.<br />
Wir danken allen Vertragspartnern,<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmern und -fahrern für<br />
ihr Durchhaltevermögen in dieser<br />
besonders herausfordernden Zeit.<br />
Wir sind auch weiterhin für Sie da.<br />
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