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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2021

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PBEFG-NOVELLE IN DER PRAXIS<br />

<strong>2.</strong> August <strong>2021</strong><br />

DIE ZEIT DRÄNGT<br />

Die Ortskunde wird abgeschafft, stattdessen muss eine Fachkunde nachgewiesen<br />

werden. Das veranlasst Behörden, schon jetzt keine Prüfungen mehr durchzuführen.<br />

FOTOS: Pixabay, Adobe Stock / jozsitoeroe<br />

§ 48,<br />

Abs. 4<br />

(FeV)<br />

Künftig sollen Neubewerber nur dann einen<br />

Personenbeförderungsschein von der<br />

Behörde ausgestellt bekommen, wenn<br />

sie eine Fachkunde nachweisen. Im Gegenzug<br />

entfällt der Nachweis einer Ortskundeprüfung,<br />

die zuletzt allerdings sowieso nur noch für <strong>Taxi</strong>neulinge<br />

galt.<br />

Die neue Regelung tritt am <strong>2.</strong> August <strong>2021</strong> in<br />

Kraft, führt aber bei vielen Kommunen schon heute<br />

dazu, dass keine Ortskundeprüfungen mehr abgenommen<br />

werden – mit der Folge, dass <strong>Taxi</strong>betriebe Neubewerber um<br />

einen Arbeitsplatz als <strong>Taxi</strong>fahrer nicht einstellen können, weil der<br />

nötige Ortskundenachweis nicht erbracht werden kann. Gleichzeitig<br />

nimmt auch die Nachfrage der Anwärter nach den Prüfungsterminen<br />

ab, vor allem in den lernintensiven Großstädten.<br />

Dabei ist klar geregelt: Wer vor dem <strong>2.</strong> August in Besitz eines<br />

gültigen <strong>Taxi</strong>scheins inklusive nachgewiesener Ortskunde ist,<br />

genießt das sogenannte Übergangsrecht: Der P-Schein behält seine<br />

Gültigkeit auch ohne Nachweis einer Fachkunde und beinhaltet<br />

dann auch eine Fahrerlaubnis für den gebündelten Bedarfsverkehr<br />

sowie für den Linienbedarfsverkehr.<br />

FACHKUNDE NUR FÜR NEUBEWERBER<br />

Die Fachkunde müssen demnach nur Neubewerber nachweisen,<br />

unabhängig von der Verkehrsart. Damit ist also die zuletzt fehlende<br />

Chancengleichheit zwischen <strong>Taxi</strong> und Mietwagen wieder hergestellt.<br />

Über den Inhalt der Fachkunde gab es zum<br />

Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch keine konkreten Ergebnisse.<br />

Forderungen, dazu das <strong>Taxi</strong>gewerbe in Form eines runden<br />

Tisches einzubeziehen, bleiben bisher unerhört. Falls es dem<br />

zuständigen Verkehrsministerium nicht gelingt, rechtzeitig die<br />

Inhalte einer Fachkunde zu definieren, gibt es für die nach Landesrecht<br />

zuständigen Behörden die Möglichkeit,<br />

unter Anwendung des § 74, FeV den P-Schein auch<br />

ohne Nachweis einer Fachkunde auszustellen.<br />

Bayern hat als erstes Bundesland eine solche<br />

Übergangsregelung bereits beschlossen.<br />

Das wäre Wasser auf die Mühlen all jener<br />

Unternehmer, die dann endlich wieder dringend<br />

benötigtes Fahrpersonal einstellen könnten. Und es<br />

wäre ein rotes Tuch für diejenigen, die eine Fachkunde<br />

als wichtiges Instrument einer Qualitätssicherung ansehen.<br />

Genau zwischen diesen beiden Lagern bewegt sich aktuell<br />

die Bandbreite der aktuellen Diskussion. So oder so: Die Zeit<br />

drängt und das Verkehrsministerium täte gut daran, den Landesund<br />

Kommunalbehörden schnellstmöglich Gewissheit über die<br />

künftige Fachkunde zu geben. Damit diese aus ihrem derzeitigen<br />

Dornröschenschlaf wieder aufwachen können. <br />

jh<br />

§ 76,<br />

Nr. 17<br />

SO STEHT ES NEU IM GESETZ<br />

§ 48, Absatz 4, Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Die<br />

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen,<br />

wenn der Bewerber […]<br />

7. Falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen und den<br />

Gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis<br />

der Fachkunde vorlegt.<br />

§ 76, Nummer 14 wird folgender Satz eingefügt: Inhaber<br />

eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung, der vor<br />

dem <strong>2.</strong> August <strong>2021</strong> ausgestellt wurde, sind auch berechtigt,<br />

Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr<br />

und im Linienbedarfsverkehr zu führen.<br />

Wir danken allen Vertragspartnern,<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmern und -fahrern für<br />

ihr Durchhaltevermögen in dieser<br />

besonders herausfordernden Zeit.<br />

Wir sind auch weiterhin für Sie da.<br />

www.seibtundstraub.de

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