Taxi Times DACH - 2. Quartal 2021
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WETTBEWERB<br />
Das <strong>Taxi</strong>gewerbe gewinnt<br />
regelmäßig Gerichtsverfahren vor<br />
Gericht. Und doch ist es mühsam,<br />
das Recht dann auch gegen<br />
Uber & Co. durchzusetzen.<br />
WIE UBER DEN<br />
RECHTSSTAAT TÄUSCHT<br />
Ubers Geschäftsmodell ist auf taxiähnlichen Verkehr ausgerichtet.<br />
Das führt zwangsläufig zu Kollisionen mit dem Gesetz und zu Verurteilungen<br />
durch deutsche Gerichte – deren Umsetzung dann sehr mühsam ist.<br />
FOTO: OLG Frankfurt<br />
Jüngstes Beispiel ist ein vom <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
gewonnenes Berufungsverfahren<br />
vor dem Frankfurter<br />
Oberlandesgericht. Das hatte am 21. Mai<br />
<strong>2021</strong> das viel beachtete Verbotsurteil des<br />
Landgerichts Frankfurt vom 19. Dezember<br />
2019 bestätigt, indem es die Berufung<br />
ablehnte. Damals hatte das Gericht der<br />
Klage von <strong>Taxi</strong> Deutschland stattgegeben<br />
und die Uber-App in der Form, in der sie<br />
bisher betrieben wurde, verboten.<br />
Die Hoffnung der <strong>Taxi</strong>branche, dass die<br />
App damit vom Markt genommen wird,<br />
hatte sich jedoch nicht erfüllt, denn Uber<br />
hatte innerhalb von wenigen Tagen ein paar<br />
Änderungen vorgenommen und die Fahrtenvermittlung<br />
unter dem Vorwand fortgesetzt,<br />
man hätte ja nun die im Urteil<br />
bemängelten Unzulässigkeiten ausgeräumt.<br />
URTEIL OHNE EINFLUSS?<br />
„Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf<br />
unseren Service in Deutschland, denn es<br />
bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“,<br />
ließ sich ein Unternehmenssprecher<br />
noch am Tag der Berufungsniederlage von<br />
der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zitieren.<br />
Deutlicher Widerspruch kommt da von<br />
Kläger-Seite. „Uber täuscht die Öffentlichkeit<br />
und die Behörden frech weiter und<br />
behauptet, das Urteil habe keinen Einfluss<br />
auf ihre Geschäftstätigkeit, weil man das<br />
Geschäftsmodell bereits nach dem Urteil<br />
des Landgerichts im Dezember 2019 angepasst<br />
habe. Jedes Mal, wenn Uber behauptet,<br />
man habe das Geschäftsmodell<br />
geändert und beachte nun die Gesetze,<br />
stellt sich bei einer gerichtlichen Überprüfung<br />
heraus, dass wieder nur getäuscht<br />
wurde“, äußert sich Markus Burgdorf,<br />
Pressesprecher von <strong>Taxi</strong> Deutschland. „Die<br />
Hinzuziehung eines Generalunternehmers<br />
ändert nichts daran, dass Uber weiterhin<br />
ohne Genehmigung illegal agiert. Das<br />
Unternehmen, das in Deutschland weder<br />
Steuern noch Sozialabgaben für seine<br />
Fahrer*innen bezahlt, fährt nicht nur ohne<br />
Genehmigung, es verstößt auch jeden Tag<br />
gegen geltende Gesetze.“<br />
Burgdorf spielt damit auf die klare Vorgabe<br />
des Urteils von 2019 an, wonach Uber<br />
seine App nur dann betreiben darf, wenn<br />
man über eine Verkehrsgenehmigung für<br />
den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.<br />
Dieter Schlenker, Vorsitzender der<br />
Genossenschaft <strong>Taxi</strong> Deutschland, stellt<br />
ebenfalls noch mal klar, dass Uber in<br />
Deutschland noch immer keine Genehmigung<br />
für die Personenbeförderung habe,<br />
und kritisiert die zuständigen Kontrollinstanzen:<br />
„Wir fragen uns allerdings,<br />
warum die Behörden seit Jahren das rechtswidrige<br />
Verhalten von Uber hinnehmen.“<br />
Auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />
wirft <strong>Taxi</strong> Deutschland Uber und seinen<br />
Subunternehmern andauernde Verstöße<br />
vor. „<strong>Taxi</strong> Deutschland hatte das mehrfach<br />
gerichtsfest beweisen können, erinnert<br />
Burgdorf. „Während Uber die Verantwortung<br />
für die Rechtsverstöße auf seine<br />
Subunternehmer schiebt, sieht das Oberlandesgericht<br />
Uber selbst als Täter, weil<br />
die Firma mit ihrer App die Verstöße gegen<br />
die Rückkehrpflicht erst ermögliche.“<br />
STRAFEN FÜR UBER-PARTNER<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland kündigt an, nach der<br />
Zurückweisung der Berufung sein Recht<br />
nun konsequent durchzusetzen. „Wir werden<br />
beim Landgericht Ordnungsgelder<br />
beantragen, die für jede einzelne Fahrt bis<br />
zu 250.000 Euro betragen können. Die Justizkasse<br />
wird sich dann sehr dafür einsetzen,<br />
diese Ordnungsgelder einzutreiben.“<br />
Mit dieser Vorgehensweise wären hauptsächlich<br />
die angeschlossenen Subunternehmer<br />
die Leidtragenden, für die nun<br />
eine schwere Zeit anbreche. „Ob Uber<br />
einen Weg finden wird, diese Ordnungsgelder<br />
auf ihre Subunternehmer abzuwälzen,<br />
so wie sie es mit der Verantwortung<br />
für die Rechtsverstöße immer wieder<br />
machen, bleibt abzuwarten“, sagt Markus<br />
Burgdorf. <br />
jh<br />
TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />
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