11.08.2021 Aufrufe

Taxi Times DACH - 2. Quartal 2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WETTBEWERB<br />

Das <strong>Taxi</strong>gewerbe gewinnt<br />

regelmäßig Gerichtsverfahren vor<br />

Gericht. Und doch ist es mühsam,<br />

das Recht dann auch gegen<br />

Uber & Co. durchzusetzen.<br />

WIE UBER DEN<br />

RECHTSSTAAT TÄUSCHT<br />

Ubers Geschäftsmodell ist auf taxiähnlichen Verkehr ausgerichtet.<br />

Das führt zwangsläufig zu Kollisionen mit dem Gesetz und zu Verurteilungen<br />

durch deutsche Gerichte – deren Umsetzung dann sehr mühsam ist.<br />

FOTO: OLG Frankfurt<br />

Jüngstes Beispiel ist ein vom <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

gewonnenes Berufungsverfahren<br />

vor dem Frankfurter<br />

Oberlandesgericht. Das hatte am 21. Mai<br />

<strong>2021</strong> das viel beachtete Verbotsurteil des<br />

Landgerichts Frankfurt vom 19. Dezember<br />

2019 bestätigt, indem es die Berufung<br />

ablehnte. Damals hatte das Gericht der<br />

Klage von <strong>Taxi</strong> Deutschland stattgegeben<br />

und die Uber-App in der Form, in der sie<br />

bisher betrieben wurde, verboten.<br />

Die Hoffnung der <strong>Taxi</strong>branche, dass die<br />

App damit vom Markt genommen wird,<br />

hatte sich jedoch nicht erfüllt, denn Uber<br />

hatte innerhalb von wenigen Tagen ein paar<br />

Änderungen vorgenommen und die Fahrtenvermittlung<br />

unter dem Vorwand fortgesetzt,<br />

man hätte ja nun die im Urteil<br />

bemängelten Unzulässigkeiten ausgeräumt.<br />

URTEIL OHNE EINFLUSS?<br />

„Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf<br />

unseren Service in Deutschland, denn es<br />

bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell“,<br />

ließ sich ein Unternehmenssprecher<br />

noch am Tag der Berufungsniederlage von<br />

der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zitieren.<br />

Deutlicher Widerspruch kommt da von<br />

Kläger-Seite. „Uber täuscht die Öffentlichkeit<br />

und die Behörden frech weiter und<br />

behauptet, das Urteil habe keinen Einfluss<br />

auf ihre Geschäftstätigkeit, weil man das<br />

Geschäftsmodell bereits nach dem Urteil<br />

des Landgerichts im Dezember 2019 angepasst<br />

habe. Jedes Mal, wenn Uber behauptet,<br />

man habe das Geschäftsmodell<br />

geändert und beachte nun die Gesetze,<br />

stellt sich bei einer gerichtlichen Überprüfung<br />

heraus, dass wieder nur getäuscht<br />

wurde“, äußert sich Markus Burgdorf,<br />

Pressesprecher von <strong>Taxi</strong> Deutschland. „Die<br />

Hinzuziehung eines Generalunternehmers<br />

ändert nichts daran, dass Uber weiterhin<br />

ohne Genehmigung illegal agiert. Das<br />

Unternehmen, das in Deutschland weder<br />

Steuern noch Sozialabgaben für seine<br />

Fahrer*innen bezahlt, fährt nicht nur ohne<br />

Genehmigung, es verstößt auch jeden Tag<br />

gegen geltende Gesetze.“<br />

Burgdorf spielt damit auf die klare Vorgabe<br />

des Urteils von 2019 an, wonach Uber<br />

seine App nur dann betreiben darf, wenn<br />

man über eine Verkehrsgenehmigung für<br />

den Mietwagenverkehr in Deutschland verfügt.<br />

Dieter Schlenker, Vorsitzender der<br />

Genossenschaft <strong>Taxi</strong> Deutschland, stellt<br />

ebenfalls noch mal klar, dass Uber in<br />

Deutschland noch immer keine Genehmigung<br />

für die Personenbeförderung habe,<br />

und kritisiert die zuständigen Kontrollinstanzen:<br />

„Wir fragen uns allerdings,<br />

warum die Behörden seit Jahren das rechtswidrige<br />

Verhalten von Uber hinnehmen.“<br />

Auch im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />

wirft <strong>Taxi</strong> Deutschland Uber und seinen<br />

Subunternehmern andauernde Verstöße<br />

vor. „<strong>Taxi</strong> Deutschland hatte das mehrfach<br />

gerichtsfest beweisen können, erinnert<br />

Burgdorf. „Während Uber die Verantwortung<br />

für die Rechtsverstöße auf seine<br />

Subunternehmer schiebt, sieht das Oberlandesgericht<br />

Uber selbst als Täter, weil<br />

die Firma mit ihrer App die Verstöße gegen<br />

die Rückkehrpflicht erst ermögliche.“<br />

STRAFEN FÜR UBER-PARTNER<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland kündigt an, nach der<br />

Zurückweisung der Berufung sein Recht<br />

nun konsequent durchzusetzen. „Wir werden<br />

beim Landgericht Ordnungsgelder<br />

beantragen, die für jede einzelne Fahrt bis<br />

zu 250.000 Euro betragen können. Die Justizkasse<br />

wird sich dann sehr dafür einsetzen,<br />

diese Ordnungsgelder einzutreiben.“<br />

Mit dieser Vorgehensweise wären hauptsächlich<br />

die angeschlossenen Subunternehmer<br />

die Leidtragenden, für die nun<br />

eine schwere Zeit anbreche. „Ob Uber<br />

einen Weg finden wird, diese Ordnungsgelder<br />

auf ihre Subunternehmer abzuwälzen,<br />

so wie sie es mit der Verantwortung<br />

für die Rechtsverstöße immer wieder<br />

machen, bleibt abzuwarten“, sagt Markus<br />

Burgdorf. <br />

jh<br />

TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2021</strong><br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!