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Waffenmarkt-Intern 09/2021

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die September-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

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<strong>09</strong>/September <strong>2021</strong> – G 25272<br />

Das Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security<br />

Wahlen und legaler<br />

Waffenbesitz – 7 Fragen<br />

an die Parteien<br />

Sicherheit geht vor<br />

Neuheiten aus den Bereichen<br />

Tactical, Law Enforcment,<br />

Security & Home. Defense.<br />

Termine<br />

Der wackelige Beginn der<br />

Herbstmesse-Saison.<br />

Geändertes VerpackG<br />

Verpackungen rechtssicher<br />

lizensieren.<br />

www.wm-intern.de


Handmade – Schönes für Zu Hause und unterwegs<br />

„Handwerk hat goldenen Boden“ – ob der Ursprung dieses<br />

Sprichwortes nun ironisch gemeint ist oder nicht: In jedem Fall<br />

sind handgefertigte Produkte meist etwas ganz Besonderes.<br />

Sie sind oft mit viel Hingabe hergestellt und eben keine Massenanfertigung<br />

sondern individuelle Unikate, die große Wertschätzung<br />

erfahren. Ob handgeschmiedet,<br />

handgestrickt, handgetischlert<br />

– wir stellen hier einige<br />

attraktive Produkte aus verschiedenen<br />

Manufakturen für zu<br />

Hause oder unterwegs vor.<br />

Stilvolle Skulpturen in einer perfekten<br />

Kombination aus Horn und<br />

Holz fertigt die Schweizer Manufaktur<br />

edelhirsch und ehrt damit<br />

die Schönheit der Natur. Geweihe<br />

aus Horn werden mit einem Schädel<br />

aus edlem Holz vollendet.<br />

Form und Design orientieren sich jeweils an den Proportionen<br />

des Kopfskeletts. Die Reduktion auf das Wesentliche unterstreicht<br />

die natürlichen Gegebenheiten von Hornart und Holzstruktur.<br />

Verwendet werden Abwurfstangen und Geweihe von<br />

Hirsch und Reh, außerdem Hornpaare von unter anderem Steinbock,<br />

Stier, Texas Longhorn, Widder und Antilope. Hinzu kommen<br />

vorwiegend heimische Hölzer aus kontrolliertem Schweizer Anbau<br />

wie etwa Nussbaum, Eibe, Eiche, Ulme oder Linde. So entstehen einzigartige,<br />

handgemachte Kostbarkeiten. www.edelhirsch.ch<br />

Mit vollem Herzblut verarbeitet die Familie<br />

Reithofer aus dem Salzburger Lungau seit<br />

mehr als 40 Jahren aromatisch duftendes<br />

Zirbenholz, das für seine gesundheitsfördernde<br />

Wirkung bekannt ist. So wird dort<br />

beispielsweise diese hübsche Butterdose<br />

mit eingraviertem Hirschmotiv getischlert.<br />

Durch das Zirbenholz entsteht ein Klima,<br />

das die Butter im Kühlschrank nicht zu kalt werden lässt. Als Auflage<br />

dient eine Mineralsteinplatte, die man einfach reinigen kann.<br />

www.servusmarktplatz.com<br />

Ebenfalls mit Hirschmotiv und befüllt mit wohlduftenden Flocken<br />

der hochalpinen Zirbe sind die handgenähten und bestickten Kissen<br />

aus 100 % Leinen in verschiedenen Farben, die in einem kleinen<br />

Atelier im Wienerwald hergestellt werden.<br />

www.servusmarktplatz.com<br />

Der österreichische Familienbetrieb Schwarz verwendet in langer<br />

Tradition Hirschgeweih als Griff von Flaschenöffner, Besteck,<br />

Steak- oder Jagdmesser. Hierzu werden Abwurfstangen aus der<br />

Region verwendet. Und weil kein Geweih dem anderen gleicht,<br />

sind natürlich auch die Griffe im wahrsten Sinne des Wortes einmalig<br />

in Form und Farbe. Das Jagdmesser mit dem naturbelassenen,<br />

leicht gebogenen Hirschhorngriff verfügt über eine geschmiedete,<br />

rostfreie Klinge aus Edelstahl. Jedes Unikat wird mit<br />

Lederscheide geliefert. Erhältlich über Servus am Marktplatz:<br />

www.servusmarktplatz.com<br />

Die praktischen Schlüsselanhänger<br />

mit Edelweiß, Hirsch oder Steinbock<br />

werden in einer kleinen Manufaktur<br />

in Österreich angefertigt. Jedes Teil<br />

ist vor Ort ausgesucht und wird von<br />

Hand montiert. Die Figuren des<br />

Schlüsselanhängers sind gegossen.<br />

Es handelt sich um nickelfreies, versilbertes Metall. Der kleine<br />

Karabiner lässt sich am Schlüsselbund, aber auch an Taschen<br />

oder Ähnlichem als Accessoire anklippen. Erhältlich über<br />

Wohlgeraten: www.wohlgeraten.de<br />

Die spanische Manufaktur SOL & LUNA hat sich darauf spezialisiert,<br />

verschiedenste Objekte mit nachhaltig verarbeitetem<br />

Leder zu beziehen – so auch diese Isolierflasche für Kalt- oder<br />

Heißgetränke mit 0,7 Liter Fassungsvermögen. Deckel und<br />

Flasche sind mit 100 % Rindsleder bezogen. Erhältlich über<br />

Gustavia: www.gustavia-shop.de<br />

Bilder: © Edelhirsch, © Servus am Marktplatz, © wohlgeraten.de, © Gustavia<br />

Bilder: ©


EDITORIAL<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 3<br />

Jede Stimme zählt!<br />

Nein, die WM-<strong>Intern</strong> ist nicht zum Politmagazin geworden.<br />

Doch aus aktuellem Anlass wird sich diese Ausgabe<br />

– wie mein Editorial – verstärkt mit den politischen<br />

Rahmenbedingungen unserer Branche befassen. Am<br />

26. September, sprich Ende des Monats, wählen wir einen<br />

neuen Bundestag und dabei ist gewiss: Die seit<br />

2005 amtierende Bundeskanzlerin wird abgelöst werden.<br />

Es steht ein Generationswechsel an, der viele neue Gesichter ins Parlament<br />

bringen wird, und genau darin liegen Chance und Gefahr für eine Branche,<br />

die in den letzten Jahrzehnten nicht viel bis gar nichts zu feiern hatte.<br />

Chancen sehe ich in frischen Gesprächspartnern in den Fraktionen wie<br />

auch den Ministerien. Unsere Themen „privater Waffenbesitz“ und „zivile<br />

Schusswaffennutzung“ müssen dringend mehr zahlengetriebene Sachlichkeit<br />

erfahren, wenn wir eine erträgliche und wirtschaftlich ertragreiche Zukunft<br />

haben wollen. Doch damit diese Chancen zum Tragen kommen, brauchen<br />

jene Parteien gute Wahlergebnisse, die den privaten Waffenbesitz im<br />

Wahlprogramm nicht rundheraus abschaffen wollen und die von den anderen<br />

Parteien als potenzielle Koalitionspartner gesehen werden.<br />

Die größte Gefahr geht von einer schwachen Wahlbeteiligung jener Menschen<br />

aus, die pro legalen Waffenbesitz eingestellt sind, aber aus Resignation,<br />

Frust oder Bequemlichkeit nicht zur Wahl gehen. Bei der Bundestagswahl<br />

2017 lag die Wahlbeteiligung bei nur 76,2 Prozent der Wahlberechtigten.<br />

Da es vor allem den ideologisch getriebenen Parteien gut gelingt, ihre<br />

Wähler zu mobilisieren, erklären sich deren im Verhältnis starke Wahlergebnisse<br />

von selbst, obwohl sie in absoluten Zahlen nicht von so vielen Bürgerinnen<br />

und Bürgern unterstützt wurden. Jeder legale Waffenbesitzer, der<br />

aus welchen Gründen auch immer, sein Wahlkreuz verweigert, wertet damit<br />

die Stimmen der ideologisch aufgeheizten, selbsternannten Gutmenschen<br />

auf und gibt diesen im Gesamtergebnis mehr Gewicht. Das ist keine<br />

neue Erkenntnis, aber diesmal ist es besders wichtig, es unseren<br />

Gegnern nicht auch noch leichter zu machen, weil wir<br />

zu träge sind. Immer wieder lese und höre ich von<br />

Sportschützen, Sammlern und Jägern in<br />

puncto Wahl: „Das bringt doch nichts,<br />

es ändert sich doch nie was.“<br />

Tatsächlich sieht es in den<br />

Wahlumfragen zurzeit<br />

so aus,<br />

als ob in<br />

der nächsten Regierung erklärte Waffengegner sitzen<br />

könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass es für uns<br />

schlimmer wird, ist demnach ziemlich hoch. Auf den<br />

folgenden Seiten widmen wir den wahlpolitischen<br />

Zielen der Parteien einen großen Übersichtsartikel<br />

und versuchen daraus Schlüsse für eine strategische<br />

Wahlentscheidung abzuleiten. Der langen Rede<br />

kurzer Sinn: Bitte nehmen Sie am 26. September Ihr Wahlrecht wahr und<br />

motivieren Sie auch andere Waffenbesitzer, wählen zu gehen.<br />

Im September werden nicht nur die Weichen für einen politischen Neuanfang<br />

in Deutschland gestellt. Mit der HUBANA auf Schloss Lembeck beginnt<br />

wieder die jagdliche Messesaison. Wir alle blicken gespannt auf dieses Ereignis<br />

und hoffen, dass Messeatmosphäre auch mit Hygienekonzept möglich<br />

sein wird. Egal ob geimpft oder getestet, die Zeiten des Lockdowns als<br />

Wunderwaffe gegen das Virus gehören hoffentlich für den Fachhandel der<br />

Vergangenheit an. Wenn man uns denn lässt, dann ist der Facheinzelhandel<br />

in der Herbst- und Wintersaison mindestens genauso sicher wie Frisöre<br />

und Supermärkte.<br />

Damit wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre und bitte helfen Sie dabei,<br />

so viele Wähler pro Waffenbesitz zu ermuntern, ihre Stimme abzugeben.<br />

Ihr<br />

Roland Zobel<br />

P320 ® P.A.K.<br />

UVP € 179,-<br />

Kaliber: 9mm P.A. Knall<br />

Magazinkap.: 14 Schuss<br />

Abzug: Double-Action<br />

Gewicht: 765 g<br />

Frei ab: 18 Jahre<br />

FDE-VERSION<br />

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DER NEUEN DIENSTPISTOLE DER US-ARMY<br />

Weitere Infos finden Sie unter www.germansportguns.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 4 INHALT I CONTENT<br />

INHALT<br />

EDITORIAL SEITE 3<br />

KURZNACHRICHTEN I MAKE IT SHORT! SEITE 6<br />

FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE SEITE 7<br />

WAFFENRECHT SEITE 10<br />

VDB – VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER<br />

UND WAFFENFACHHÄNDLER SEITE 16<br />

TERMINE I APPOINTMENTS SEITE 29<br />

HANDWERK I HANDCRAFT SEITE 32<br />

NEUHEITEN AUS DEN BEREICHEN<br />

TACTICAL, LAW ENFORCEMENT, SECURITY & HOME DEFENSE SEITE 35<br />

SORTIMENT I ASSORTMENT SEITE 39<br />

LIEFERANTEN-LEXIKON SEITE 41<br />

IMPRESSUM I IMPRINT SEITE 40<br />

Seite 10<br />

Recht: Verlust des<br />

Jagdscheins und<br />

Auswirkung auf die<br />

waffenrechtliche<br />

Erlaubnis<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © malkovkosta – Adobe Stock, √ ©nmann77 - stock.adobe.com,, © Pixabay, © mvcaspel - stock.adobe.com, © Landbell AG


INHALT I CONTENT<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 5<br />

Neuheiten aus den Bereichen<br />

Tactical, Law Enforcement, Security & Home Defense<br />

Seite 35 Seite 25<br />

Geändertes VerpackG – Verpackungen<br />

rechtssicher lizensieren<br />

Wahlen und legaler<br />

Waffenbesitz –<br />

7 Fragen an die<br />

Parteien<br />

Seite 16<br />

Seite 30<br />

IWA 2022:<br />

Förderung möglich<br />

Versand von Jagd- und Sportwaffen,<br />

Gefahrgut (1.4G) und Munition<br />

am Tag und über Nacht.<br />

Service: 0221 - 954 21 80<br />

www.overnite.eu<br />

provided by<br />

Bilder: ©<br />

www.wm-intern.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 6<br />

KURZNACHRICHTEN I<br />

MAKE IT SHORT!<br />

KURZNACHRICHTEN<br />

Wachstumsprognose Wirtschaft<br />

Die deutsche Wirtschaft erholt sich laut mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute schneller als erwartet.<br />

So wird jetzt mit einem Wachstum des BIP um 3,2 Prozent statt zuvor 3 Prozent gerechnet.<br />

www.handelsblatt.com<br />

Einzelhandel hat beste Suchfunktion<br />

Laut einer Umfrage von YouGov sind viele Webseitennutzer frustriert von den Resultaten, die sie bei<br />

der Nutzung der Suchfunktion erhalten. Im Branchenvergleich schnitt der Einzelhandel mit fast 30<br />

Prozent positiven Bewertungen der Kundenzufriedenheit am besten ab.<br />

www.gfm-nachrichten.de<br />

Paketboom<br />

Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die Zahl der Paketsendungen im vergangenen Jahr um knapp elf<br />

Prozent auf über vier Milliarden an. Auch für dieses Jahr wird ein weiteres Ansteigen der Sendungen<br />

erwartet.<br />

www.internetworld.de<br />

Weniger Insolvenzen – mehr Insolvenz<br />

Wie eine Insolvenzanalyse von Creditreform ergab, ging im ersten Halbjahr <strong>2021</strong> zwar die Zahl der<br />

Unternehmensinsolvenzen um 1,7 Prozent zurück, dagegen wuchs die Zahl der Privatinsolvenzen<br />

aber um 63 Prozent. Dies lässt sich auf eine Reform des Verbraucherinsolvenzgesetzes zurückführen,<br />

die eine schnellere Restschuldbefreiung möglich macht.<br />

www.creditreform.de<br />

Transparente Lieferkette bei Vaude<br />

Im Online-Shop des Outdoorspezialisten Vaude können Kunden ab sofort sämtliche Informationen<br />

zur Lieferkette, zu Produktionsstätten etc. einsehen. Das Unternehmen will damit aufzeigen, dass ein<br />

vom Bundestag beschlossenes Lieferkettengesetz durchaus umsetzbar ist.<br />

www.vaude.de<br />

Corona-Hilfen nicht abgerufen<br />

Wie das Ifo-Institut mitteilte, wurde nur ein Bruchteil der von der Bundesregierung bereitgestellten<br />

Corona-Hilfen von Unternehmen in Anspruch genommen. Bei den Zuschüssen waren es ein Viertel<br />

und bei Soforthilfen weniger als ein Drittel. Allerdings seien auch die Voraussetzungen sehr streng<br />

formuliert worden, um Missbrauch vorzubeugen.<br />

www.tagesschau.de<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © photokozyr – Adobe Stock


FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 7<br />

FIRMEN UND PERSONEN<br />

Grube: Abschied von Stefan Meier<br />

Nach 37 erfolgreichen Jahren beendet<br />

Stefan Meier, Vertriebs- und<br />

Marketingleiter, seine berufliche<br />

Laufbahn bei der Grube KG. Sein besonderes<br />

Engagement hat entscheidend<br />

zu der positiven Entwicklung<br />

der Grube-Unternehmensgruppe<br />

beigetragen. In diesen 37 Jahren<br />

war Stefan Meier unter anderem<br />

verantwortlich für die Entwicklung,<br />

Bekanntmachung und Vermarktung<br />

der Eigenmarken Nordforest und<br />

Nordforest Hunting. Hierbei konnte<br />

die Grube KG von Meiers jagdlichen<br />

wie auch forstlichen Kompetenzen<br />

profitieren. Ein Ziel hatte Stefan Meier<br />

dabei immer vor Augen: die Umgestaltung vom nachfrageorientierten<br />

Distanz- zum angebotsorientierten Versandhändler. Das Ergebnis lässt sich<br />

sehen: Mittlerweile versendet Grube<br />

jährlich mehrere Hunderttausend<br />

Fachkataloge und betreibt einen umfangreichen<br />

Web-Shop.<br />

Den Bereich Marketing & Produktgruppenmanagement<br />

Forst übernimmt<br />

in Zukunft Katrin Cebulla,<br />

Handlungsbevollmächtigte, Assessorin<br />

des Forstdienstes. Die Teamleitung<br />

Marketing & Public Relations<br />

übernimmt Inga Maushake-Chelius.<br />

Die Familie Grube, welche das Familienunternehmen<br />

nu nmehr in<br />

dritter Generation leitet, bedankt sich<br />

bei Stefan Meier für die jahrzehntelange<br />

Mitarbeit und Loyalität und<br />

wünscht ihm viele weitere erfolgreiche und gesunde Jahre.<br />

www.grube.de<br />

ali<br />

Reimer Johannsen verstorben<br />

Bilder: © ivanko80 – Adobe Stock, © Grube, © WM-<strong>Intern</strong><br />

In tiefer Trauer nimmt die Deutsche Büchsenmacher-Gilde Abschied von<br />

Reimer Johannsen, der am 27. Juli <strong>2021</strong> verstorben ist.<br />

Seit der Gründung der Büchsenmacher-Gilde im Jahre 20<strong>09</strong> leitete er diese<br />

als 1. Vorsitzender mit seiner großen Erfahrung, seinem umfassenden Fachwissen<br />

und steter Motivation. "Mit ihm verlieren wir einen herausragenden<br />

Büchsenmacher und Freund. Wir werden Reimer Johannsen stets in ehrender<br />

Erinnerung behalten."<br />

Den Hinterbliebenen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.<br />

Die Mitglieder der Deutschen Büchsenmacher-Gilde<br />

www.wm-intern.de<br />

www.buechsenmachergilde.de<br />

cj


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 8 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

Von Schönfels bleibt<br />

Präsident des DSB<br />

Hans-Heinrich von Schönfels wird dem Deutschen Schützenbund auch in<br />

den nächsten vier Jahren als Präsident vorstehen. Die Delegierten bestätigten<br />

den Präsidenten bei der erstmals online durchgeführten Delegiertenversammlung<br />

mit großer Mehrheit in seinem Amt. „Ich danke für das Vertrauen<br />

und die eindeutige Wahl auch im Namen meiner Präsidiumskollegen<br />

und -kollegin und verspreche, dass wir das Wohl des Deutschen Schützenbundes<br />

in den nächsten vier Jahren stets im Auge haben werden!“ Neu im<br />

Präsidium sind Dieter Vierlbeck (Bildung, Bayerischer Sportschützenbund)<br />

und Evi Benner-Bittihn (Öffentlichkeitsarbeit, Oberpfälzer Schützenbund),<br />

die die Nachfolge der nicht mehr kandidierenden Susanne Mittag und Wolfgang<br />

Kink antreten. Als Gastredner war Alfons Hörmann, Präsident des<br />

Deutschen Olympischen Sportbundes vor Ort und lobte zunächst den neuen<br />

Bundesstützpunkt Wiesbaden/Frankfurt am Main als „ein einmaliges, weltweit<br />

einzigartiges Zentrum des Schießsports – ein Jahrhundertprojekt, das<br />

Mut macht und zeigt: Es wird ein Leben nach der Pandemie geben.“ Auch<br />

das Thema Waffenrecht klammerte Hörmann nicht aus und sicherte dem<br />

viertgrößten olympischen Sportverband die Unterstützung zu: „Das Thema<br />

DOSB-Präsident Alfons Hörmann gratuliert Hans-Heinrich von Schönfels (links)<br />

zur Wiederwahl. Foto: Deutscher Schützenbund.<br />

Waffenrecht wird uns vor der Bundestagswahl sicherlich beschäftigen und<br />

der DOSB wird eng an Ihrer Seite sein, um jegliche Verschlechterungen für<br />

die Schützen zu vermeiden.“<br />

www.dsb.de<br />

ali<br />

Verstärkung im Sales-Team bei JAHR MEDIA<br />

Der neue Mann im Team: Jan-Hendrik Röhrs.<br />

Jan Röhrs ist der Neue im Sales-Team beim Hamburger JAHR MEDIA Verlag,<br />

dem Fachverlag für Freizeitthemen wie Angeln, Jagen, Sport, Fotografie oder<br />

auch Fliegen. Seinen Arbeitsschwerpunkt wird die crossmediale Vermarktung<br />

der Magazine JÄGER, SAUEN und WM-<strong>Intern</strong> bilden.<br />

„Ich freue mich auf viele interessante Kontakte zu Lesern und Werbepartnern<br />

unserer Magazine“, sagt Röhrs, der als Quereinsteiger aus dem Baustoffhandel<br />

in der Jagd- und Waffenbranche großes Potenzial sieht. Jan<br />

Röhrs ist in der Lüneburger Heide aufgewachsen und mit der Jagd vertraut,<br />

auch wenn er selber „noch“ keinen Jagdschein hat. Seit einigen Jahren lebt<br />

er in Hamburg. In seiner Freizeit ist er leidenschaftlicher Musiker, hat einen<br />

Hund und wandert gerne.<br />

Zu erreichen ist er unter: Tel:+494038906161 oder<br />

per Mail jan-hendrik.roehrs@jahr-media.de<br />

z<br />

Neues Verkaufsteam „Süddeutschland“<br />

bei Helmut Hofmann<br />

Peter Gawellek hat sich nach 45 Jahren Betriebszugehörigkeit bei Helmut<br />

Hofmann in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit mehr als 20<br />

Jahren betreute er das Gebiet Süddeutschland im Innendienst-Verkauf. Die<br />

Geschäftsführer sowie die Belegschaft wünschen ihm alles Gute für die Zukunft<br />

und bedanken sich für seine hohe Einsatzbereitschaft und sein großes<br />

Engagement.<br />

René Daneyko und Tobias Söder übernehmen das Gebiet. Beide Mitarbeiter<br />

sind bereits seit Jahren im Innendienst-Verkauf bei Helmut Hofmann tätig.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © DSB, © JAHR MEDIA


FIRMEN & PERSONEN <strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 9<br />

René Daneyko und Tobias Söder übernehmen den Innendienst-Verkauf für das<br />

Gebiet Süddeutschland von Peter Gawellek.<br />

Andreas Hohmann, der das Gebiet Süddeutschland als Außendienstmitarbeiter<br />

betreut, wird Daneyko und Söder unterstützen.<br />

„Das neue Verkaufsteam freut sich auf die kommenden Aufgaben und steht<br />

mit viel Engagement sowie Rat und Tat zur Seite“, heißt es aus dem Unternehmen.<br />

www.helmuthofmann.de<br />

cj<br />

Tradition vereint mit Innovationsgeist<br />

Für unseren Standort Fürth suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt<br />

Sachbearbeiter (m/w/d)<br />

Customer Service / Retourenmanagement – Business Unit<br />

Hunting & Sports<br />

Ihre Aufgaben<br />

• Sicherstellung der technischen Beurteilung und logistischen Abwicklung von Retouren<br />

• Entscheidung gemäß Vorgaberichtlinien über die interne Behandlung und Steuerung der<br />

Retouren<br />

• Wareneingangsbuchungen und interne Belegerstellung<br />

• Anlage von Aufträgen, Gutschriften sowie Retourenvorgängen<br />

• Unterstützung der Abteilungen Vertrieb und Marketing bei Veranstaltungen sowie technischer<br />

Support auf Fachmessen<br />

• Technischer Support für Handelsmarken<br />

• Erledigung und Unterstützung von allgemeinen Werkstatttätigkeiten (Durch führung von<br />

Reparaturen von Waffen und Waffenzubehör sowie Instandhaltungen vor Ort bzw. die Weiterleitung<br />

an die Hersteller, Serviceleistungen, Beratungs leistungen, Ersatzteillieferungen)<br />

Ihr Profil<br />

• Abgeschlossene technische oder kaufmännische Berufsausbildung, vorzugsweise als Büchsenmacher<br />

(m/w/d)<br />

• Berufserfahrung in dieser oder vergleichbarer Funktion wünschenswert<br />

• Fachkenntnisse aus dem Bereich Waffen / Munition zwingend erforderlich<br />

• Sichere soziale Kompetenz und Erfahrung im persönlichen Umgang mit Kunden<br />

• Routinierter Umgang mit MS Office und SAP<br />

• Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift<br />

• Strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise<br />

Ihr Kontakt<br />

Haben wir Ihr Interesse für neue berufliche Horizonte geweckt?<br />

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung.<br />

RUAG Ammotec<br />

Recruiter / HR Manager: Melanie Brandner<br />

Tel. <strong>09</strong>11 7930-634<br />

https://careers.ammotec.ruag.com<br />

Generalvertrieb Night Pearl<br />

für D-A-CH<br />

Bilder: © Niebling GmbH, © Helmut Hofmann<br />

Daniel Niebling präsentiert Nightpearl-Produkte.<br />

Hochwertige Wärmebild- und Nachtsichttechnik aus Tschechien in<br />

Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es jetzt aus einer Hand.<br />

Seit dem 1. August <strong>2021</strong> hat die Niebling Hunting GmbH, die bereits den Generalvertrieb<br />

der Marke Night Pearl in Deutschland führt, nun auch Österreich<br />

und die Schweiz als Generalvertrieb übernommen.<br />

www.wm-intern.de<br />

WIR<br />

SUCHEN DICH!<br />

Wir suchen ab sofort einen<br />

Verkäufer (m/w/d) für den Bereich<br />

Waffen/Munition/Optik<br />

in Voll- oder Teilzeit<br />

Du bist Waffenenthusiast, Jagdscheininhaber, besitzt die Waffenhandelslizenz<br />

(wünschenswert, aber kein Muss), hast Erfahrung im<br />

Einzelhandel und Einkauf? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir<br />

bieten dir einen abwechslungsreichen Job mit Weiterentwicklungspotential<br />

zur Betriebsleitung und tollem Betriebsklima am<br />

Einsatzort Melsungen. Interesse geweckt?<br />

Sende uns deine Bewerbung an: hr@neumann-neudamm.de<br />

www.jana-jagd.de ∙ @janajagd ∙ @JANAjagd


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 10 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

Somit ist es möglich den Service und das Fachwissen, von dem die Night-<br />

Pearl-Kunden in Deutschland bereits profitieren, auch an die Fachhändler in<br />

den beiden anderen Ländern weiterzugeben.<br />

Die Night Pearl D-A-CH bietet Händlern die Möglichkeit, sich jederzeit auf<br />

dem neuesten Stand der Technik bei den Kunden zu präsentieren: Service<br />

und Kompetenz aus einer Hand von erfahrenen Jägern und Nutzern der<br />

Night-Pearl-Wärmebild- und Nachtsichtgeräte.<br />

www.nieblinghunting.de<br />

z<br />

Jubiläen der VDB-Mitglieder<br />

20 Jahre Schießsport Appelbaum: Wegen der Corona-Einschränkungen<br />

hat sich das Schießsport-Team um Markus Appelbaum schweren Herzens<br />

gegen eine Jubiläumsfeier entschieden.<br />

www.appelbaum-sport.de<br />

35 Jahre Waffen Prechtl: Für September plant Gottfried Prechtl mit seinen<br />

Mitarbeitern eine kleine Jubiläumsfeier. Zeitgleich soll eine neue, interessante<br />

Investition vorgestellt werden – mehr dazu erfahren Sie umgehend in<br />

einer der nächsten Ausgaben von WM-<strong>Intern</strong>.<br />

www.prechtl-waffen.de<br />

ali<br />

Von links: Claudia Hanken, Niklas Hellwich, Steffanie Appelbaum, Inhaber<br />

Markus Appelbaum, Lisa Seifert.<br />

Verlust des Jagdscheins und Auswirkung auf die waffenrechtliche<br />

Erlaubnis<br />

Waidleute mit gültigem Jahresjagdschein im Sinne des<br />

§ 15 Abs. 2 BJagdG sind anderen Legalwaffenbesitzern<br />

gegenüber in vielerlei Hinsicht privilegiert. So dürfen<br />

Waidleute losgelöst von den waffenrechtlichen Privilegien<br />

im Rahmen der befugten Jagdausübung Wild strecken,<br />

aufbrechen, zerwirken, Wildbret als sogenannte<br />

kundige Person in gewissem Umfang hinsichtlich seiner<br />

Genusstauglichkeit untersuchen und damit ein<br />

hochwertiges und nachhaltiges Lebensmittel herstellen,<br />

ohne hierfür beispielsweise die strengen – insbesondere<br />

europarechtlichen – Hygienevorschriften allesamt<br />

beachten zu müssen, die für Landwirte und<br />

Metzgereien zunehmend existenziell werden. Sofern sie<br />

die erforderliche Schulung nachweisen und ihnen dies<br />

behördlich übertragen wurde, dürfen sie dabei auch eigenständig<br />

Trichinenproben entnehmen (vgl. § 6 Abs. 2 Tier-LMÜV),<br />

was bei der Schlachtung von Hausschweinen eine amtliche Fleischbeschau<br />

erforderlich macht.<br />

Auch waffenrechtlich sind Waidleute mehrfach privilegiert. So erfolgt bei<br />

Waidleuten, die Inhaber eines Jahresjagdscheins sind, grundsätzlich keine<br />

Prüfung des jagd- und waffenrechtlichen Bedürfnisses zum Erwerb von<br />

Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG). Für den Erwerb von Langwaffen<br />

benötigen sie keinen Voreintrag (§ 13 Abs. 3 WaffG); die Erlaubnis zum Erwerb<br />

jagdlicher Langwaffenmunition ergibt sich aus dem Jagdschein (§ 13<br />

Abs. 5 WaffG). Das bedeutendste waffenrechtliche Privileg dürfte indes sein,<br />

dass Waidleute gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 WaffG Jagdwaffen zur befugten<br />

Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung<br />

von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz<br />

ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen dürfen. Dieser Privilegien<br />

(beachte: die vorstehenden Auflistungen sind lediglich exemplarisch und<br />

zudem unvollständig) sollten sich Waidleute stets bewusst sein, denn mit<br />

jedem Privileg kommt auch Verantwortung.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Schießsport Appelbaum, © nmann77 - stock.adobe.com


FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 11<br />

Dieser Kurzbeitrag soll das Verhältnis von Jagd- zu Waffenrecht skizzieren<br />

und anhand ausgewählter Fallbeispiele praktische Konsequenzen aufzeigen.<br />

Körperliche Eignung und Zuverlässigkeit im Jagd- und Waffenrecht<br />

So gibt es persönliche/körperliche Unzulänglichkeiten, Verhaltensdefizite<br />

und Fehlverhalten, die zum Widerruf einer erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis<br />

führen können oder sogar zwingend dazu führen (vgl. hierzu insgesamt<br />

Göbel, Der Kreistag und das Waffenrecht, in: WM-<strong>Intern</strong> 2/<strong>2021</strong>, S. 38<br />

ff.). Die körperliche Nichteignung und/oder Unzuverlässigkeit – insbesondere,<br />

wenn es um Verstöße gegen waffenrechtliche Sorgfaltspflichten geht –<br />

führt dabei zugleich auch zur Einziehung des Jagdscheins (vgl. § 17 Abs. 1 Nr.<br />

2, § 18 Satz 1 BJagdG, §§ 4 ff. WaffG), da die Begriffe im Jagdrecht insoweit<br />

vergleichbar definiert werden.<br />

„Aus dem Fehlen der körperlichen Eignung muss eine gefahrbringende<br />

Jagduntauglichkeit entspringen, insbesondere Treffunsicherheit, mag diese<br />

gleich nur bedingt oder teilweise sein.“ Unzuverlässig ist hierneben, „wer<br />

nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die Jagd ordnungsgemäß ausüben<br />

wird. Das mag insbesondere auf einer gefährlichen Neigung des Bewerbers<br />

zu mangelnder Vorsicht (und damit seiner Untauglichkeit als Träger einer<br />

Schusswaffe) oder zu einer irgendwie gearteten Gefährdung der öffentlichen<br />

Sicherheit, aber auch überhaupt auf charakterlichen, geistigen oder<br />

seelischen Defekten beruhen“ (hierzu insg. Metzger, in: Erbs/Kohlhaas,<br />

Strafrechtliche Nebengesetze, 235. EL März <strong>2021</strong>, BJagdG § 17 Rn. 3 ff.). Der<br />

Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, dass die waffenrechtliche<br />

teilweise über die jagdrechtliche Zuverlässigkeit hinausgeht und umgekehrt,<br />

was sich aus dem jeweiligen Sinn und Zweck der gesetzlichen Bestimmungen<br />

ergibt.<br />

Einziehung des Jagdscheins führt zum Wegfall des waffenrechtlichen<br />

Bedürfnisses<br />

Demgegenüber gibt es Tatsachen, welche „lediglich“ die Einziehung des<br />

Jagdscheins zur Folge haben, die waffenrechtliche Erlaubnis hingegen – zumindest<br />

unmittelbar – unberührt lassen. Der jagdrechtliche Zuverlässigkeitsbegriff<br />

umfasst beispielsweise auch Verstöße gegen jagd-, tierschutzoder<br />

naturschutzrechtliche Vorschriften (vgl. § 17 Abs. 4 Nr. 1 lit. d u. Nr. 2<br />

BJagdG vs. § 5 Abs. 2 WaffG), weil die Achtung dieser Normen im Jagdrecht<br />

immanent ist. Nach § 18 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 4 BJagdG kann der Jagdschein<br />

zudem Personen entzogen werden, die gegen die allgemein anerkannten<br />

Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit schwer oder wiederholt<br />

verstoßen haben. Dabei führt die Einziehung des Jagdscheins, gleich aus<br />

welchen Gründen, zum Wegfall des waffenrechtlichen Bedürfnisses nach<br />

§§ 8, 13 WaffG und damit gemäß § 45 Abs. 2 WaffG jedenfalls mittelbar auch<br />

zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.<br />

Bilder: ©<br />

www.wm-intern.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 12 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

An dieser Stelle sei ein kurzer Exkurs zum waffenrechtlichen Bedürfnis<br />

von Jagdscheininhabern gestattet. Bei Jägern wird im Allgemeinen ein<br />

besonderes Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Jagdwaffen und Munition<br />

anerkannt, wenn diese für die Jagdausübung in Deutschland nicht<br />

ausdrücklich nach dem BJagdG verboten sind und jeweils für die beabsichtigte<br />

Jagdausübung, das Training oder den Wettkampf im jagdlichen<br />

Schießen benötigt werden (Ziff. 13.1 WaffVwV). Bei Inhabern eines gültigen<br />

Jahresjagdscheines entfällt dabei die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung<br />

für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen<br />

Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen<br />

Munition (Ziff. 13.2 WaffVwV; vgl. zu der Frage, ob es eine zahlenmäßige<br />

Obergrenze für den Erwerb und Besitz jagdlicher Langwaffen gibt, beispielsweise<br />

OVG Lüneburg, B. v. 04.10.2010 - 11 ME 344/10; Göbel, Der Kreistag<br />

und das Waffenrecht, in: WM-<strong>Intern</strong> 2/<strong>2021</strong>, Fn. 11).<br />

Jagdschein rechtzeitig verlängern<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Waidleuten dringend<br />

anzuraten ist, ihren Jagdschein rechtzeitig verlängern zu lassen, denn<br />

eine zeitliche Lücke bei der Gültigkeit des Jahresjagdscheins kann gravierende<br />

waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein ungültiger<br />

Jagdschein führt nämlich zwangsläufig zum Wegfall des waffenrechtlichen<br />

Bedürfnisses. Dies vorweggenommen führt die (auch vorübergehende) Ungültigkeit<br />

des Jagdscheins zwar noch nicht unmittelbar zum Verlust der Erlaubnis<br />

zum Besitz der eingetragenen Lang- und Kurzwaffen nebst Kurzwaffenmunition,<br />

weil die Waffenbesitzkarte (WBK) ein Verwaltungsakt im Sinne<br />

des § 35 Satz 1 VwVfG ist, der so lange Bestand hat, bis er von der Waffenbehörde<br />

vollziehbar aufgehoben wurde. Auch sind die Waffenbehörden im<br />

Einzelfall möglicherweise großzügig, sofern der Jagdschein wenigstens<br />

zeitnah verlängert wird, weil mit dessen Verlängerung das waffenrechtliche<br />

Bedürfnis quasi wiederauflebt. Ein zwingender Rechtsanspruch auf „wohlwollende<br />

Handhabung“ durch die Waffenbehörde besteht indes nicht (vgl. §<br />

45 Abs. 3 WaffG: „kann“).<br />

Bei Langwaffenmunition stellt sich die Lage jedoch anders dar, weil die<br />

WBK bei Waidleuten in der Regel lediglich Lang- und Kurzwaffen nebst Erwerbsberechtigung<br />

für Kurzwaffenmunition, allerdings keine Erwerbsberechtigung<br />

für Langwaffenmunition listet, da Waidleute nach § 13 Abs. 5<br />

WaffG für den Erwerb und Besitz von jagdlicher Munition für Langwaffen<br />

keiner gesonderten Erlaubnis bedürfen, da diese sich unmittelbar aus dem<br />

Innehaben des Jagdscheins legitimiert. Deshalb führt die (auch vorübergehende)<br />

Ungültigkeit des Jagdscheins zwangsläufig zu einem waffenrechtlichen<br />

Verstoß, da die Langwaffenmunition dann nicht mehr rechtmäßig besessen<br />

wird. Dies wiederum hat streng genommen die waffenrechtliche<br />

Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG zur Folge. Dieses Problem lässt sich<br />

rechtskonform nur dadurch umgehen, dass die betroffene Langwaffenmunition<br />

(vorübergehend) einem Waidgenossen mit gültigem Jagdschein zum<br />

Zwecke der Aufbewahrung überlassen wird.<br />

Einziehung des Jagdscheins – Beispielfälle<br />

Ausgehend von den vorstehenden Überlegungen sollen im Folgenden ausgewählte<br />

Beispielfälle aus der Praxis skizziert werden, die zur Einziehung<br />

des Jagdscheins und (teilweise mittelbar) auch zum Widerruf der waffenrechtlichen<br />

Erlaubnis geführt haben:<br />

- Nach dem Ende einer revierübergreifenden Ansitz-Drückjagd wurde<br />

dem Jagdleiter mitgeteilt, dass zwei Stücke Schwarzwild krankgeschossen<br />

worden waren. Der erfahrene Waidmann ging seines<br />

Jagdscheins verlustig, weil er sich, „obwohl sich die Notwendigkeit<br />

einer fachgerechten Nachsuche spätestens am Abend“ unmittelbar<br />

nach der Drückjagd förmlich aufdrängte, nicht unverzüglich um<br />

eine fachgerechte Nachsuche bemühte. Stattdessen wartete er<br />

wegen hereinbrechender Dunkelheit die Morgendämmerung ab.<br />

Am frühen Morgen des nächsten Tages versuchte er sodann, das<br />

krankgeschossenen Wild „mit seiner (aus einer leistungsgeprüften<br />

Zucht stammenden, allerdings nicht jagdlich brauchbaren) reinrassigen<br />

Kleinen Münsterländerhündin zu finden“, was aus einer Reihe<br />

von Gründen erfolglos blieb. Einer der Sauen, die einen Laufschuss<br />

aufwies, konnte erst nach Tagen der erlösende Fangschuss<br />

angetragen werden. Eine andere Sau verendete im Wundbett, weil<br />

diese in ein Nachbarrevier gewechselt war und der Jagdleiter den<br />

Reviernachbarn weder informierte, noch eine Wildfolgevereinbarung<br />

traf. Erschwerend kam noch hinzu, dass der Jagdleiter kundtat,<br />

„dass er auch bei anderen erforderlichen (schwierigen) Nachsuchen<br />

sowohl vor“ diesem „Vorfall als auch danach, insbesondere<br />

für die Nachsuche auf Schalenwild“ keinen brauchbaren Jagdhund<br />

eingesetzt, sondern solche Nachsuchen mit seiner Hündin vorgenommen<br />

habe. (VG Schleswig, B. v. 22.12.2020 - 7 B 11/20 -, BeckRS<br />

2020, 37125)<br />

- Während des Ansitzes auf Schwarzwild erlegte ein Waidmann einen<br />

schwarzen Mischlingshund. „Am folgenden Tag erklärte er in<br />

einem Entschuldigungsschreiben“ an die Familie des Hundes, „er<br />

habe den Mischlingshund mit einem Wildschwein verwechselt und<br />

daher erlegt. Ihm sei so etwas noch nie passiert, und er hätte nicht<br />

einmal einen wildernden Hund erschossen.“ Später widerrief er die<br />

„Verwechselung als Schutzbehauptung und erklärte, er habe einen<br />

wildernden Hund erschossen.“ Das Gericht entschied, dass ein Jäger<br />

zwar berechtigt sei, Hunde, „die außerhalb der Einwirkung von<br />

Begleitpersonen Wild nachstellen, zu töten. Die Tötung sei jedoch<br />

verboten und müsse unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen,<br />

um die Gefahr von gejagten Tieren abzuwenden. Die Tötung<br />

stelle die ultima ratio dar. Dass der Hund wilderte, habe der<br />

Kläger zunächst nicht vorgetragen. Vielmehr habe er in seinem<br />

Entschuldigungsschreiben erklärt, er habe den Hund irrtümlich für<br />

ein Wildschwein gehalten und erschossen. Erst später habe er sich<br />

auf die Befugnis zum Töten eines wildernden Hundes berufen. Aber<br />

selbst wenn der Hund gewildert hätte, erweise sich die Einziehung<br />

des Jagdscheins als rechtmäßig, da er vor der Tötung des Tieres<br />

andere Maßnahmen zur Abwehr der Wilderei hätte ergreifen müssen,<br />

wofür der Waidmann die Beweislast trage. (VG Frankfurt a. M.,<br />

U. v. 16.01.2004 - 5 E 4952/03 -, BeckRS 2004, 152186)<br />

- Ein Jungjäger hatte während einer nächtlichen Jagd im Sommer<br />

das auf einer Koppel grasende Pferd – seinen Angaben zufolge in<br />

der Annahme, auf ein flüchtendes Wildschwein zu schießen –<br />

durch einen Schuss in den Hals getötet. Dabei räumte er ein, das<br />

beschossene Ziel objektiv betrachtet nicht genau identifiziert zu<br />

haben. Das Gericht befand unter anderem, dass der in der übereil-<br />

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FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 13<br />

ten Schussabgabe zu sehende „hohe Grad an Sorgfaltspflichtverletzung auf eine leichtfertige<br />

Verwendung von Waffen“ schließen lasse. Der Waidmann habe die abgezäunte Koppel,<br />

auf der sich das Pferd befunden habe, erkennen und auch von daher bei Abgabe des Schusses<br />

besondere Vorsicht walten lassen müssen. Dies gelte umso mehr, als er sein Verhalten<br />

nicht an seiner noch geringen jagdlichen Erfahrung ausgerichtet habe, was den Schluss auf<br />

einen gewissen Grad an Selbstüberschätzung zulasse. (VG Koblenz, B. v. 21.<strong>09</strong>.2012 - 6 L<br />

828/12.KO -, BeckRS 2012, 57645)<br />

- Einem Forstbeamten wurde der Jagdschein entzogen, weil er unter anderem in zwei Fällen<br />

vorsätzlich gegen die Abschussregelungen nach dem BJagdG sowie in einem Fall vorsätzlich<br />

gegen den Jagdhundeeinsatz nach dem Landesjagdgesetz verstoßen hatte. Das Gericht<br />

sah den Tatbestand des § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG als erfüllt, wonach der wiederholte oder<br />

gröbliche Verstoß gegen jagd-, tierschutz- oder naturschutzrechtliche Vorschriften in der<br />

Regel zur Annahme der jagdlichen Unzuverlässigkeit führt. Dabei seien zwei jagdrechtliche<br />

Ordnungswidrigkeiten bereits als „wiederholt“ anzusehen. (VG Greifswald, B. v. 12.04.2016 - 6<br />

B 737/16 HGW -, BeckRS 2016, 44898)<br />

Fazit<br />

Jagd- und/oder waffenrechtliche Verstöße können aus nachvollziehbaren Gründen gleichermaßen<br />

dazu führen, beide vorhandenen Erlaubnisdokumente zu verlieren. Die jeweiligen Bestimmungen<br />

sind vom Gesetzgeber systematisch aneinander angeglichen, teilweise identisch, bauen aufeinander<br />

auf oder sind jedenfalls eng miteinander verzahnt. Jagdliche Grundsätze wie „des Waidmanns<br />

Erstgebot: Was du nicht kennst, das schieß’ nicht tot“, „keine Schussabgabe ohne natürlichen Kugelfang“<br />

oder „Finger lang am Abzug bis unmittelbar vor Schussabgabe“ kommen nicht von ungefähr,<br />

sondern sollen jagd- und waffenrechtliches Fehlverhalten unbedingt verhindern. Schon- und<br />

Jagdzeiten sind ebenso zu beachten, wie die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.<br />

Früher vereinzelt zu hörende Sprüche, wie „das haben wir schon immer so gemacht“<br />

oder „dass gerade Schonzeit ist, weiß doch der Fuchs nicht“, haben bei der Jagdausübung absolut<br />

nichts verloren. Sollten Jungjäger auf solche Aussagen treffen, sollten sie sich besser anderswo<br />

einen Begehungsschein suchen. Am Ende geht es nämlich um den eigenen Jagdschein oder gar<br />

um das Leben einer Kreatur oder eines Menschen.<br />

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Der Autor<br />

Patrice Leon Göbel …<br />

… ist Richter am Verwaltungsgericht. Seit 2012 ist er<br />

durchgehend Inhaber eines Jahresjagdscheins. Seine<br />

jagd- und waffenrechtliche Fachexpertise hat er sich<br />

primär im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit sowie<br />

als nebenamtlicher Lehrbeauftragter für das Fach Waffenrecht<br />

an der Hessischen Hochschule für Polizei und<br />

Verwaltung (HfPV) und Fachprüfer bei Jägerprüfungen<br />

im Fach Jagdrecht angeeignet. Als nebenamtlicher Prüfer<br />

in juristischen Staatsprüfungen prüft er gelegentlich<br />

auch waffenrechtliche Sachverhalte.<br />

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Sie erreichen unseren Autor unter:<br />

waffenrecht@patrice-goebel.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 14 FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

Die Notfall-Peitsche von Stinger –<br />

erlaubt, aber mit klaren Einschränkungen<br />

Das US-amerikanische Unternehmen Stinger Tools bietet unter der Bezeichnung<br />

„Stinger Whip Car Emergency Tool with Window Breaker“ ein<br />

Notfall- und Rettungstool an, welches für den Einsatz im KFZ konzipiert<br />

ist, aber auch als effektives Selbstverteidigungsgerät dienen kann. Tatsächlich<br />

ähnelt der Aufbau des Gerätes eine Peitsche. Der aus einer Aluminiumlegierung<br />

gefertigte Griff ist dabei als Kubotan ausgeformt und am<br />

unteren Ende mit einer Spitze aus gehärtetem Stahl versehen. Diese soll<br />

im Notfall als Glasbrecher fungieren. Oben wurde mittels mehrerer<br />

Schrauben ein 8 mm starkes, ab dem Griff 44 cm langes kunststoffummanteltes<br />

Stahlseil angebracht, welches im Verteidigungsfall als eine Art<br />

Peitsche zum Einsatz kommt. Das BKA begutachtete im Februar 2020 die<br />

Stinger Whip im Rahmen eines Feststellungsbescheides (Aktenzeichen<br />

SO 23-5164.01-Z-493) und kam dabei zu dem Schluss, dass es sich hierbei<br />

definitiv um eine Waffe (Hieb- und Stoßwaffe), jedoch nicht per se um einen<br />

verbotenen Gegenstand handelt, da die klassischen Merkmale eines<br />

sogenannten Totschlägers (Metallbeschwerung am Ende) nicht gegeben<br />

sind. Zugleich fällt die Stinger Whip jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften<br />

unter das sogenannte Führverbot (§ 42a) und darf somit nicht ohne Weiteres<br />

im Auto oder generell außerhalb befriedeten Besitztums mitgeführt<br />

werden. Dennoch mag die Stinger Whip ihre Abnehmer finden, dennoch<br />

ist sie durchaus geeignet zur Home Defense in den eigenen vier Wänden.<br />

Nähere Infos zur Stinger Whip gibt es auf der Homepage des Herstellers,<br />

alle Ausführungen und rechtlichen Details zur Beurteilung finden sich auf<br />

den Seiten des Bundeskriminalamtes.<br />

www.thestingertools.com + https://tinyurl.com/notfallpeitsche dg<br />

Ein Inserat im Lieferanten-Lexikon lohnt sich immer!<br />

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https://www.wm-intern.de/lieferanten-lexikon<br />

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Bilder: © The Stringer Tools


FIRMEN & PERSONEN I BUSINESS & PEOPLE<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 15<br />

Waffenrecht Europa<br />

„Firearms United Network“<br />

klagt gegen die<br />

Europäische Kommission<br />

Die Erfolgsstory geht weiter:<br />

Das neue PARD NV007S<br />

Am 9. April dieses Jahres hat das Firearms-United-Network bei der Europäischen<br />

Union eine Klage gegen das Verbot bleihaltiger Schrotmunition<br />

in oder in der Nähe von Feuchtgebieten eingereicht.<br />

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In der Rechtssache T-187/21 (<strong>2021</strong>/C 217/68) beantragen die Kläger, die Verordnung<br />

(EU) <strong>2021</strong>/57 der Kommission vom 25. Januar <strong>2021</strong> zur Änderung des<br />

Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />

chemischer Stoffe (REACH) betreffend Blei in Schrotmunition in oder in<br />

der Nähe von Feuchtgebieten für nichtig zu erklären und aufzuheben.<br />

Als Klagegründe und wesentliche Argumente gibt der Prozessbevollmächtigte<br />

Rechtsanwalt E. Woźniak die folgenden vier Gründe an:<br />

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen der Charta der Grundrechte<br />

der Europäischen Union ( 2 ) (Art. 16, 17 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1,<br />

Art. 48 Abs. 1) durch die Beschränkung der Freiheit, wirtschaftliche Tätigkeiten im<br />

Zusammenhang mit dem Schießsport aufzunehmen und auszuüben; durch die<br />

Beschränkung des Rechts auf Eigentum an, Benutzung von und Verfügung über<br />

eine Schusswaffe, bleihaltige Munition, Einrichtungen, die Schießstände darstellten;<br />

durch die Diskriminierung von Sport- und Jagdschützen; durch die Beschränkung<br />

der Möglichkeit, mit bleihaltiger Munition zu reisen; durch die Einführung<br />

einer Vermutung, dass Personen, die sich mit bleihaltiger Munition in<br />

„Feuchtgebieten“ bewegten, Personen seien, die mit bleihaltiger Munition in<br />

„Feuchtgebieten“ schössen und damit gegen das Verbot verstießen.<br />

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über<br />

die Europäische Union (3) (Art. 2, 3 Abs. 2 und 3) durch die Verletzung der<br />

Freiheit und des Rechts, die Jagd und den Schießsport auszuüben; durch die<br />

Verletzung des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit mittels Einführung einer<br />

Vermutung, dass Personen, die sich mit bleihaltiger Munition in „Feuchtgebieten“<br />

bewegten, Personen seien, die mit bleihaltiger Munition in „Feuchtgebieten“<br />

schössen; durch die Verletzung des Sicherheitsgefühls durch die Einführung<br />

von Bestimmungen, die es unmöglich machten, „Feuchtgebiete“ und<br />

damit den territorialen Geltungsbereich des Verbots zu erkennen und folglich<br />

das eigene Verhalten den geltenden Vorschriften anzupassen.<br />

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über<br />

die Europäische Union (Art. 5 Abs. 2, 3 und 4) durch den Verstoß gegen den<br />

Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, ein Verstoß, der darin bestehe,<br />

dass Maßnahmen ergriffen worden seien, die in zufriedenstellender<br />

Weise von den Mitgliedstaaten hätten ergriffen werden können und die in<br />

Form und Umfang über das hinausgingen, was zur Erreichung der Ziele der<br />

Verträge erforderlich sei.<br />

Vierter Klagegrund: Missbrauch von Befugnissen durch den Erlass einer<br />

Verordnung, die zum Zweck habe, das zivile Schießen in der Europäischen<br />

Union erheblich zu beschränken.<br />

(Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, C 217, 7. Juni <strong>2021</strong>) z<br />

Firearms United …<br />

…bringt mehr als 100 Millionen gesetzestreue Waffenbesitzer in Europa<br />

zusammen. Dazu gehören Reservisten, Jäger, Sportschützen,<br />

Sammler, Waffenhändler, Hersteller, Sicherheitsexperten, Schießstandbetreiber<br />

und normale Bürger, die freie Waffen besitzen. Die<br />

Klage wurde von der polnischen Sektion mit Sitz in Warschau eingereicht.<br />

https://firearms-united.com


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 16<br />

VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

DER VDB INFORMIERT<br />

Parteien zur Bundestagswahl<br />

Wie stehen die großen Parteien zu privatem Waffenbesitz?<br />

Für die Wahl <strong>2021</strong> haben die Parteien den Wahlprüfsteinen einen Rahmen<br />

gegeben: Erlaubt waren bis zu acht Fragen in einer Länge von<br />

max. 300 Zeichen.<br />

Sieben Fragen hat der VDB den Parteien gestellt, die zukünftig unser<br />

Land regieren wollen. Ziel ist, eine klarere Einschätzung zu bekommen,<br />

was Jäger, Sportschützen und Sammler bei einer Regierungsbeteiligung<br />

der jeweiligen Partei zu erwarten hätten. Wahlprogramme<br />

sind Idealvorstellungen und keine verbindlichen Handlungsversprechen.<br />

Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dennoch<br />

geben die Antworten Aufschluss über Denkweisen und Weltbilder.<br />

Insofern können wir Wähler davon ausgehen, dass sich Positionen<br />

umso stärker im späteren Regierungsalltag niederschlagen, je größer<br />

die Fraktion der jeweiligen Partei ist. Immer vorausgesetzt, die Partei<br />

wird von den anderen als geeigneter Koalitionspartner gesehen.<br />

Um eine bessere Vergleichbarkeit der Antworten zu ermöglichen, haben<br />

wir im Anschluss an die Fragestellung die Antworten aller in alphabetischer<br />

Reihenfolge Parteien aufgelistet. Von Die Linke liegen leider<br />

keine Antworten vor.<br />

Frage 1: Unabhängig der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie:<br />

Strebt Ihre Partei weitere Veränderungen des Waffengesetzes oder<br />

des Sprengstoffgesetzes an?<br />

Wenn ja: welche?<br />

Die AfD wendet sich gegen weitere Verschärfungen im Waffenrecht.<br />

Unsere Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung<br />

in ihrem Antrag (Drucksache 19/30193) dazu auf, bis<br />

auf Weiteres keine Gesetzentwürfe mehr in den Bundestag einzubringen oder<br />

weiterzuverfolgen, „die eine Verschärfung des Waffenrechts, auch in Bezug auf den<br />

Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorsehen“.<br />

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung<br />

dazu auf, die in ihrem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher<br />

Personenüberprüfungen“ (Drucksache 19/29487) vorgesehenen Regelabfragen<br />

der zuständigen Waffenbehörde bei anderen Behörden und Mitteilungspflichten<br />

anderer Behörden im Falle einer Weiterverfolgung dieser<br />

Gesetzesinitiative zu streichen. Zugleich wird die Bundesregierung dazu<br />

aufgefordert, „im Rahmen einer Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, die<br />

Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden<br />

wieder abzuschaffen“.<br />

Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen unserer AfD-Fraktion die<br />

nach § 14 des Waffengesetzes begrenzte Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen<br />

auf zehn Waffen wieder aufheben. Außerdem fordert unsere Fraktion<br />

die Bundesregierung auf, „genauer zu analysieren, inwieweit sich die<br />

jüngsten Verschärfungen im Waffenrecht auf den legalen Erwerb und Besitz<br />

von Schusswaffen gerade im Hinblick auf Gebührensteigerungen und Wartezeiten<br />

nachteilig für Legalwaffenbesitzer in der Praxis ausgewirkt haben“.<br />

In Deutschland gibt es über fünf Millionen legale<br />

Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen auch durch<br />

legale Waffen, beim Hantieren mit ihnen oder durch<br />

Straftaten. Diese reichen von häuslicher Gewalt über<br />

Amokläufe bis hin zu extremistischen Attentaten. Solche Straftaten werden<br />

nicht unbedingt durch die Legalwaffenbesitzer*innen begangen, sondern<br />

auch durch Menschen, die sich rechtswidrig Zugang zu diesen Waffen verschaffen,<br />

zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt. Jeder Mensch, der durch<br />

eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb wollen wir GRÜNE die Verfügbarkeit<br />

von tödlichen Schusswaffen für Sportschützen schrittweise beenden. Im Bereich<br />

des Schießsports setzen wir uns im Dialog mit Sportschütz*innen für die<br />

Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen ein. Wir wollen, dass alle, die eine<br />

waffenrechtliche Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachweisen<br />

müssen und wollen die Altersschwelle für die Vorlage eines medizinisch-psychologischen<br />

Zeugnisses in § 6 Abs. 3 WaffG abschaffen.<br />

Deutschland verfügt über eines der strengsten<br />

Waffengesetze der Welt. Das bestehende deutsche<br />

Waffenrecht hat sich bewährt und bietet<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © VDB


VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 17<br />

grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten, den Missbrauch von<br />

Schusswaffen und Munition wirksam zu verhindern. Insofern sind systematische<br />

Verschärfungen oder Lockerungen weder erforderlich noch<br />

beabsichtigt. Das schließt nicht aus, dass aufgrund des technischen<br />

Fortschritts sowie infolge neuer Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden<br />

an einzelnen Stellen Präzisierungen der Rechtsgrundlagen erforderlich<br />

werden können.<br />

Das Sprengstoffrecht in seiner jetzigen Form ist wegen wiederholter punktueller<br />

Anpassungen an EU-Recht äußerst komplex. Durch eine Neuordnung<br />

des Sprengstoffrechts könnten die Vorschriften insgesamt leichter und klarer<br />

handhabbar gemacht und so gefasst werden, dass auf technische und<br />

rechtliche Entwicklungen besser reagiert sowie erkannte Probleme der<br />

Vollzugspraxis gelöst werden können.<br />

Wir Freie Demokraten stehen für ein Waffenrecht<br />

mit Augenmaß und Konsequenz. Wir<br />

lehnen Forderungen nach einem Verbot des<br />

privaten Schusswaffenbesitzes entschieden<br />

ab. Ein solcher Schritt führt zu keinem nennenswerten Sicherheitsgewinn,<br />

beeinträchtigt aber den Schießsport und seine Traditionen in erheblichem<br />

Ausmaß. Gleichzeitig verschließen wir nicht die Augen davor, dass von Waffen<br />

in den falschen Händen eine Gefahr ausgeht. Es ist deshalb unser erklärtes<br />

Ziel, Extremisten zügig zu entwaffnen. Dazu muss der Datenaustausch<br />

der beteiligten Behörden verbessert werden und der illegale<br />

Waffenhandel auf europäischer Ebene stärker bekämpft werden. Eine Verschärfung<br />

des Waffenrechts über das gegenwärtige Maß hinaus braucht es<br />

jedoch nicht. Vielmehr mangelt es an einer konsequenten Umsetzung. Im<br />

Übrigen spricht sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag<br />

für eine Generalrevision des Waffenrechts aus (BT-Drs. 19/27183). Die<br />

Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit hat das Waffengesetz<br />

unhandlich und benutzerunfreundlich gemacht. Ein modernes Waffenrecht<br />

muss übersichtlich und leicht verständlich sein. Regelungen, die übereilt<br />

eingeführt wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen auf den Prüfstand<br />

und hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Erforderlichkeit neu bewertet<br />

werden.<br />

Wir haben eines der strengsten Waffenrechte<br />

der Welt und halten dies für ausreichend.<br />

Weitere Verschärfungen sind unverhältnismäßig.<br />

Mit dem neuen Waffenrecht haben wir bereits mit der Entwaffnung<br />

von Extremisten begonnen. Wir werden auch<br />

weiterhin Rechtsextremisten und Reichsbürger, die Feinde<br />

unserer Demokratie, konsequent entwaffnen und von Waffen<br />

fernhalten.<br />

Frage 2: Dass WaffG ist an das Bedürfnisprinzip gebunden. Wie<br />

stehen Sie dazu, Schusswaffen mit glatten Läufen der Kat. C der<br />

Richtlinie 91/477/EWG vom Bedürfnis zu entbinden, sodass diese<br />

allein mit einem Nachweis der persönlichen Eignung, Zuverlässigkeit<br />

und entsprechenden Sachkunde erworben werden dürfen?<br />

Hierzu ist bislang noch keine Meinungsbildung erfolgt.<br />

Wir GRÜNE sehen aktuell keinen Anlass für eine<br />

Abschaffung der Bindung an das Bedürfnis für<br />

Schusswaffen mit glatten Läufen der Kat. C der<br />

Richtlinie. 91/477/EWG im Sinne der Fragestellung.<br />

Das Bedürfnisprinzip ist eine der tragenden Säulen<br />

des deutschen Waffenrechts und hat sich bewährt.<br />

Das Waffengesetz trägt bereits der Tatsache Rechnung,<br />

dass von bestimmten Schusswaffen mit glatten<br />

Läufen (insbesondere sogenannten Vorderladern) eine vergleichsweise<br />

geringere Gefährlichkeit ausgeht, indem es den erlaubnisfreien Erwerb und<br />

Besitz solcher Waffen zulässt.<br />

Wie die Fraktion der Freien Demokraten im<br />

Deutschen Bundestag festgestellt hat, hat<br />

sich das Bedürfnisprinzip grundsätzlich bewährt<br />

und dazu geführt, dass die Zahl der<br />

Straftaten mit legal besessenen Schusswaffen in Deutschland äußerst gering<br />

ist (BT-Drs. 19/27183).<br />

Auch beim Erwerb von Einzellader-Langwaffen<br />

mit glatten Läufen (ehemals Kat. D) halten<br />

wir neben der persönlichen Eignung auch eine weitergehende Prüfung für<br />

notwendig. Der angesprochene Sachkundenachweis könnte aus unserer<br />

Sicht der Jagdschein sein, dessen Inhaber kein Bedürfnis für den Erwerb<br />

oder Besitz von Langwaffen nachweisen müssen.<br />

Wir sehen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.<br />

Frage 3: Unterstützen Sie eine Entbürokratisierung des Waffenbesitzes?<br />

Indem beispielsweise digitale Waffenbesitzkarten/Jagdscheine eingeführt<br />

und damit beim Kauf/Verkauf einer Waffe digitale Meldungen statt<br />

der persönlichen Anmeldung bei der Behörde möglich werden?<br />

Ja, der Waffenbesitz muss soweit wie möglich entbürokratisiert<br />

werden. Die fortschreitende Digitalisierung<br />

bietet hierzu Möglichkeiten, die genutzt werden sollten.<br />

Die digitale Waffenbesitzkarte und der digitale Jagdschein sollten daher<br />

eingeführt werden. Auch die Anmeldung bei der Behörde beim Kauf/Verkauf<br />

einer Waffe sollte digital abgewickelt werden können.<br />

Grundsätzlich stellen wir GRÜNE uns Ideen für eine<br />

Entbürokratisierung nicht entgegen, wenn der<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 18 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

Nachweis geführt werden kann, dass dadurch keine Sicherheitslücken entstehen.<br />

So wie in dieser Frage vorgeschlagen bestünde allerdings die Gefahr,<br />

dass eine unerlaubte Weitergabe von Waffen ohne Wissen der Behörden erleichtert<br />

werden könnte. Zwar ist der Wunsch von Waffenbesitz*innen nach<br />

Entbürokratisierung aus ihrer Sicht aus Praktikabilitätsgründen nachvollziehbar,<br />

jedoch sind wir davon überzeugt, dass diese hier im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung<br />

und Güterabwägung hinter das Interesse der Allgemeinheit<br />

an Gefahrenreduktion durch Waffenkriminalität zurücktreten.<br />

Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass spätestens<br />

bis Ende 2022 sämtliche Verwaltungsdienstleistungen<br />

von Bund, Ländern und Kommunen<br />

auch online anzubieten sind. Dies umfasst auch die<br />

Beantragung waffenrechtlicher und jagdrechtlicher Erlaubnisse. Die für den<br />

Vollzug des Waffen- und des Jagdrechts zuständigen Landesbehörden arbeiten<br />

derzeit mit Unterstützung des Bundes an der Umsetzung entsprechender<br />

Lösungen. Die Möglichkeit der digitalen Beantragung schließt<br />

nicht aus, dass die Waffenbehörden im Einzelfall weiterhin das persönliche<br />

Erscheinen des Antragstellers anordnen können, wenn dies zur Ermittlung<br />

des Sachverhalts bzw. zur Klärung von Zweifeln an Zuverlässigkeit und persönlicher<br />

Eignung erforderlich ist.<br />

Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts<br />

haben die Besitzerinnen und Besitzer von Legalwaffen<br />

und auch die zuständigen Behörden mit<br />

zusätzlicher unnnötiger Bürokratie überzogen.<br />

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag fordert daher eine<br />

Generalrevision des Waffenrechts, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern<br />

(BT-Drs. 19/27183). Wir treten auch für eine konsequente Digitalisierung im<br />

Bereich des Waffenrechts ein. Wir wollen insbesondere, dass das Nationale Waffenregister<br />

umgestaltet wird. In seiner momentanen Ausgestaltung ist das Nationale<br />

Waffenregister kaum in der Lage, den Ansprüchen an ein modernes und<br />

digitales Register gerecht zu werden. Um die hoch sensiblen Daten vor dem Zugriff<br />

Unbefugter zu schützen und gleichzeitig die Datenqualität zu verbessern,<br />

sind Investitionen in Software und Abläufe nötig. Zudem sprechen wir uns für ein<br />

konsequentes Datenmonitoring aus.<br />

Wir unterstützen eine Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge<br />

insbesondere für die Händler.<br />

Allerdings muss gewährleistet sein, dass die zuständige Kreisverwaltungsbehörde<br />

die Zuverlässigkeit gerade bei Erstkäufern ausreichend prüfen kann.<br />

Auf Landesebene haben wir FREIE WÄHLER uns in Bayern bereits im März<br />

letzten Jahres für einen digitalen Jagdschein stark gemacht. So könnten Jäger<br />

den neuen Jagdschein problemlos dauerhaft in der Brieftasche mitführen, was<br />

die Wahrscheinlichkeit eines versehentlichen Nicht-Mitführens zur Jagd deutlich<br />

reduziert. Neben den Vorteilen für Jäger würde auch die Arbeit der Polizei<br />

vereinfacht werden sowie das gesamte Format fälschungssicherer werden.<br />

Grundsätzlich sind wir für eine Entbürokratisierung von<br />

Verwaltungshandelungen. Der Bedarf für eine digitale Waffenbesitzkarte<br />

oder Jagdschein sowie Anmeldung wäre zu<br />

prüfen. Jedoch sollte die Anordnung des persönlichen Erscheinens<br />

des oder der Antragsteller*in immer möglich sein. Dies muss<br />

möglich sein, damit sich die Waffenbehörde ein persönliches Bild der antragstellenden<br />

Person machen kann.<br />

Frage 4: Inwiefern unterstützen Sie die nach Herkunft differenzierte<br />

Erfassung von Strafdelikten mit Schusswaffen in der polizeilichen Kriminalstatistik?<br />

Kategorien könnten sein: Illegale versus legale Waffe;<br />

gestohlene Dienst- oder Privatwaffe versus zum Tatzeitpunkt im rechtmäßigen<br />

Besitz der Täterin oder des Täters befindliche Waffe.<br />

Ja, unbedingt. Bei der Erfassung von Straftaten mit<br />

Einsatz von Schusswaffen ist eine Differenzierung<br />

zwischen legalen und illegalen Waffen in der Kriminalstatistik<br />

sinnvoll und zu befürworten. Diese Differenzierung hat es bis<br />

2015 im „Bundeslagebild Waffenkriminalität“ auch gegeben. Daraus war<br />

ersichtlich, dass legale Feuerwaffen bei Straftaten kaum Verwendung finden.<br />

Im Zuge einer organisatorischen Umstellung bei der Erhebung der<br />

statistischen Daten ist diese Praxis aufgegeben worden und soll laut Auskunft<br />

des von der CSU geführten zuständigen Bundesinnenministeriums<br />

(BMI) auch nicht wieder aufgenommen werden. Mutmaßlich deswegen,<br />

weil Gegnern der nächsten Waffenrechtsverschärfung nicht die Möglichkeit<br />

gegeben werden soll, auf die offiziellen Kriminalstatistiken verweisen<br />

zu können. Diesen Sachverhalt hatte die AfD aufgedeckt und publik gemacht.<br />

Wir GRÜNE unterstützen eine differenzierte Erfassung<br />

im Sinne der Fragestellung. Um ein valides<br />

Bild über die Dimensionen und Ursachen von Straftaten,<br />

die unter Zuhilfenahme von Schusswaffen<br />

begangen wurden, zu erhalten, braucht es endlich eine verbesserte kriminalstatistische<br />

Erfassung. Es muss dokumentiert werden, ob eine Straftat<br />

mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen wurde, ob es bei der<br />

Tat auch zu einer Schussabgabe kam und ob die oder der Tatverdächtige<br />

berechtigt war, die Waffe zu besitzen oder nicht.<br />

Eine solche Differenzierung wäre zwar wünschenswert,<br />

lässt sich jedoch praktisch kaum realisieren,<br />

da sich bei zahlreichen Straftaten unter Verwendung<br />

von Waffen im Nachhinein nicht mehr feststellen<br />

lässt, ob eine legale oder illegale Waffe verwendet wurde. Dies betrifft<br />

insbesondere Fälle, in denen der Täter und/oder die Tatwaffe im<br />

Nachhinein nicht ermittelt werden können.<br />

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen<br />

Bundestag hat sich dafür eingesetzt,<br />

dass die Herkunft sichergestellter und beschlagnahmter<br />

Waffen in der polizeilichen<br />

Kriminalstatistik und im Bundeslagebild Waffenkriminalität aufgeführt und<br />

insbesondere dokumentiert wird, ob diese bei der Tat legal oder illegal besessen<br />

wurden (BT-Drs. 19/27183). Außerdem sollte bei Straftaten mit<br />

Schusswaffen stets vermerkt werden, ob diese legal oder illegal besessen<br />

wurden. Auch müssen Verstöße gegen das Waffengesetz durch den Handel<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 19<br />

und Besitz illegaler Waffen und Kriegswaffen deutlich detaillierter im Bundeslagebild<br />

Waffenkriminalität dargestellt werden, damit Defizite in der Regulierung<br />

und Strafverfolgung ermittelt werden können.<br />

Wir begrüßen eine differenzierte Erfassung in<br />

den Kriminalstatistiken, wenn diese mit einem<br />

verstärkten Einsatz gegen illegalen Waffenbesitz einhergehen.<br />

Wir halten eine Optimierung des Systems der Kriminal- und<br />

Rechtspflegestatistiken generell für erforderlich und werden<br />

regelmäßig einen periodischen Sicherheitsbericht erstellen.<br />

Ob aber auch eine nähere Aufschlüsselung der<br />

Herkunft von Schusswaffen in PKS und dem BKA-Lagebild Waffenkriminalität<br />

zweckmäßig und leistbar ist, bedürfte näherer Prüfung.<br />

Frage 5: Wie stehen Sie zu den Wünschen des Fachhandels, das Nationale<br />

Waffenregister dialogfähig zu machen, um das Sicherheitsniveau<br />

zu steigern? Das heißt, dass den Fachhändlern ein Lesezugriff auf die<br />

eigenen sowie auf die für Überlassungs- und Erwerbsvorgänge nötigen<br />

Daten der Kunden gewährt wird.<br />

Diesen Wunsch des Fachhandels unterstützen wir. Im<br />

Rahmen einer Vereinfachung des legalen Waffenhandels<br />

wäre es zu begrüßen, dass die Fachhändler für die<br />

Abwicklung der Erwerbsvorgänge einen unkomplizierten Zugriff auf die dafür<br />

notwendigen Daten der Kunden im Nationalen Waffenregister haben.<br />

Alle datenrechtlichen Bestimmungen müssen hierbei selbstverständlich<br />

eingehalten werden. Der Datenschutz der Kunden gegen unbefugten Zugriff<br />

muss gewährleistet bleiben.<br />

Die Einführung des Nationalen Waffenregisters sehen<br />

wir GRÜNE als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit<br />

beim Thema Waffenbesitz. Nun muss dies im Sinne<br />

der Anwendungsfreundlichkeit und zur intendierten<br />

Steigerung des Sicherheitsniveaus weiterentwickelt werden. Wir stehen hierzu<br />

mit den Verbänden im Austausch und glauben, dass auch hier ein wichtiger<br />

Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung des Waffenrechts in den kommenden<br />

Jahren liegt, konkret z. B. bei den Themen Verfassungsschutz-Abfrage und Datenklarheit<br />

der im Nationalen Waffenregister eingestellten Daten.<br />

Ein Zugriff der Waffenhändler und -hersteller auf<br />

das Nationale Waffenregister (NWR) verbietet sich,<br />

da das NWR ein Sicherheitsregister ist und einen<br />

Zugriff der Privatwirtschaft zwingend ausschließt.<br />

Die Abfrage der Daten aus dem NWR ist den in § 13 Waffenregistergesetz<br />

genannten öffentlichen Stellen vorbehalten.<br />

Zudem widerspricht der Vorschlag auch der technischen Ausgestaltung und<br />

der fachlichen Bestimmung des Systems. Das NWR ist als verwaltungsinternes<br />

technisches System ausgestaltet und steht in keinem direkten Verhältnis<br />

zu den Händlern und Herstellern. Die Händler und Hersteller sind nicht an das<br />

NWR angeschlossen, sondern steuern ihre Meldungen an das im Auftrag und<br />

in Zuständigkeit aller Waffenbehörden eingerichtete Meldeportal für Händler<br />

und Hersteller. Im Auftrag der Waffenbehörden werden die Daten dann in einem<br />

weiteren Schritt an die vom Meldeportal der Waffenbehörden getrennte<br />

sogenannte „Zentrale Komponente“ des NWR übermittelt.<br />

Wir Freie Demokraten wollen die Praxisnähe<br />

und Praktikabilität des Waffenrechts verbessern.<br />

Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten<br />

hat daher vorgeschlagen, das Nationale<br />

Waffenregister so umzugestalten, dass Waffenhersteller und -händler<br />

ihren Datenbestand jederzeit abgleichen und Korrekturen veranlassen können.<br />

Gleichzeitig muss die Architektur des Registers so gestaltet werden,<br />

dass fehlerhafte Eingaben, beispielsweise infolge des Austauschs eines<br />

wesentlichen Waffenteils, vermieden werden. Siehe auch Frage 3.<br />

Das digitale nationale Waffenregister umfasst<br />

Daten von knapp 1,7 Millionen legalen Waffenbesitzern<br />

in Deutschland. Hier einen Lesezugriff für Fachhändler einzurichten,<br />

halten wir für problematisch. Die Zugriffsberechtigung auf die nötigen<br />

Kundendaten müssten höchsten Sicherheitsvorgaben entsprechen, damit<br />

die Fachhändlerzugriffe nicht von Hackern ausgenutzt werden können. Wir<br />

sehen durch die hohen Umsetzungshürden keinen Mehrwert bei der Abänderung<br />

der aktuellen Zugriffsbeschränkungen auf die Datenbestände.<br />

Das NWR wurde zum 1. September 2020 um relevante Daten<br />

von Waffenherstellern und Waffenhändlern erweitert.<br />

Der komplette Lebenszyklus einer Waffe soll nun im NWR<br />

nachvollzogen werden können. Eine Ausweitung der auskunftsberechtigten<br />

Personen oder Stellen ist nicht vorgesehen.<br />

Frage 6: Das bestehende Waffengesetz bietet den Behörden bereits<br />

jetzt ausreichend Möglichkeiten, waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen<br />

beziehungsweise zu widerrufen und somit Fälle wie in Hanau zu<br />

verhindern. Wie will Ihre Partei dazu beitragen, dass die bestehenden<br />

Regelungen effizient umgesetzt werden?<br />

Im Hinblick auf das Attentat von Hanau hat die AfD-Bundestagsfraktion<br />

in ihrem Antrag (Drucksache 19/30193)<br />

unter anderem gefordert, eine Untersuchungskommission<br />

von Bund und Ländern einzusetzen, die in einem öffentlich zugänglichen<br />

Bericht die damals erfolgte Behördenkommunikation zwischen Strafverfolgungs-<br />

und Waffenbehörden aufarbeitet. Die behördeninternen Verfahrensweisen<br />

gehören auf den Prüfstand. Es muss gewährleistet sein, dass relevante<br />

Daten zwischen den Behörden auch tatsächlich zeitnah ausgetauscht<br />

werden, wenn Anhaltspunkte für ein Gefährdungspotenzial vorliegen.<br />

Wir GRÜNE machen schon seit vielen Jahren auf<br />

dieses massive Problem für die Sicherheit der Menschen<br />

in Deutschland aufmerksam. Es braucht<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 20 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

endlich eine effiziente und konsequente Praxis bei der Versagung bzw. dem<br />

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse. Dabei dürfen die örtlichen Waffenbehörden<br />

nicht überfrachtet werden. Die ihnen aufgetragene Arbeit muss auch<br />

tatsächlich leistbar sein. Denn gesetzliche Veränderungen dürfen nicht auf<br />

dem Rücken der Menschen, die in den Behörden arbeiten, ausgetragen werden.<br />

Es ist daher dringend erforderlich, dass die örtlichen Waffenbehörden<br />

deutlich besser aufgestellt werden. Wir fordern, dass der Bund auf Länder und<br />

Kommunen, z. B. im Rahmen der Innenministerkonferenz, einwirkt, um hier<br />

schnell für Verbesserungen zu sorgen. Dies ist schon lange überfällig und sollte<br />

Teil der gesetzgeberischen Verantwortung des Bundes sein.<br />

Entscheidend ist es, die Kommunikation zwischen<br />

den Waffenbehörden und anderen Behörden, insbesondere<br />

den Sicherheitsbehörden, in der Praxis<br />

so effektiv wie möglich zu gestalten. Hierzu haben<br />

CDU und CSU die Regelabfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz<br />

eingeführt und die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass<br />

bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur<br />

waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt. Diese Regelungen müssen<br />

nun in der Praxis so reibungslos wie möglich umgesetzt werden, auch um<br />

Verzögerungen bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse möglichst<br />

zu vermeiden. Hieran arbeiten die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen<br />

Behörden der Länder und werden seitens des Bundes unterstützt,<br />

soweit dessen Zuständigkeit betroffen ist.<br />

Wir teilen die Analyse. Waffenbesitzerinnen<br />

und -besitzer müssen bereits nach derzeitiger<br />

Rechtslage strenge Voraussetzungen, etwa im<br />

Hinblick auf Aufbewahrung, Bedürfnisnachweis<br />

und Zuverlässigkeit, erfüllen und unterliegen entsprechenden Überprüfungen<br />

durch die Waffenbehörden. Häufig verfügen die Waffenbehörden jedoch<br />

nicht über die für eine Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis<br />

notwendigen Informationen. Eine bessere Kommunikation zwischen Strafverfolgungs-<br />

und Waffenbehörden ist geeignet, Vorfälle wie den Anschlag in Hanau<br />

zu verhindern. Behörden, die Kenntnis von Tatsachen erlangen, die auf<br />

das Vorliegen einer psychischen Erkrankung hinweisen, sollten daher umgehend<br />

die zuständigen Waffenbehörden unterrichten. Gleiches gilt, wenn es<br />

Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Einstellung gibt. Denn Waffen gehören<br />

nicht in die Hände von Gefährdern oder Extremisten.<br />

Wir begrüßen die Regelabfrage beim Verfassungsschutz<br />

vor Erteilung einer Waffenerlaubnis.<br />

So verhindern wir, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen<br />

gelangen. Bei Extremismusverdacht muss ein einzelfallbezogener<br />

Entzug der Waffenerlaubnis auch künftig hohe Priorität haben. Waffen in<br />

den Händen von IS-Heimkehrern, Reichsbürgern oder Neonazis müssen<br />

konsequent entzogen werden.<br />

Die erweiterten Regelungen nach dem dritten Waffenrechtsänderungsgesetz<br />

müssen evaluiert und auf weiteren<br />

gesetzgeberischen Handlungsbedarf überprüft werden.<br />

Frage 7: Aus welchem Grund sollten Jäger, Sportschützen, Sammler,<br />

gefährdete Personen, Besitzer von Taschenmessern oder freien Abwehrmitteln,<br />

Reenactoren, Airsoft- und Paintballspieler und andere<br />

Legalwaffenbesitzer bei der Bundestagswahl <strong>2021</strong> für Ihre Partei stimmen?<br />

Die AfD ist die einzige Partei, die die Interessen der Legalwaffenbesitzer<br />

entschlossen und konsequent vertritt<br />

und sich klar gegen weitere Verschärfungen im<br />

Waffenrecht positioniert. Wir setzen uns für das Recht auf den privaten Waffenbesitz<br />

unter anderem auch deshalb ein, weil Jäger, Schützenvereine und<br />

Waffensammler ein wichtiger Teil des kulturellen Brauchtums und der Tradition<br />

in Deutschland sind. Der in den letzten Jahren immer stärker werdende<br />

Druck der etablierten Politik auf die Legalwaffenbesitzer bringt ein Misstrauen<br />

und einen Generalverdacht gegen die Bürger zum Ausdruck, der<br />

durch nichts gerechtfertigt ist. Diesem Generalverdacht tritt die AfD entschieden<br />

und entschlossen entgegen.<br />

Das Waffenrecht in Deutschland ist bereits eines der restriktivsten und am<br />

strengsten geregelten in Europa und der gesamten westlichen Welt. Ein liberaler<br />

Rechtsstaat muss seinen Bürgern jedoch grundsätzlich vertrauen. Er muss es<br />

nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen,<br />

sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende<br />

Eingriffe minimieren. Eine immer stärkere Überwachung und Bevormundung<br />

rechtstreuer Legalwaffenbesitzer lehnen wir entschieden ab, daher<br />

widersetzt sich die AfD weiteren Erschwerungen des legalen Besitzes von<br />

Waffen. Denn Terroristen und andere Verbrecher werden dadurch nicht daran<br />

gehindert, Waffen illegal zu erwerben und einzusetzen.<br />

Der Einsatz der AfD und ihrer Fraktion im Deutschen Bundestag für die Interessen<br />

von legalen Zivilwaffennutzern wie Sportschützen, Jägern, Waffensammlern,<br />

Waffenfachhändlern und Herstellerunternehmen hat bereits zu einer Reihe von<br />

parlamentarischen Initiativen geführt. Im Folgenden übersenden wir Ihnen hinsichtlich<br />

der grundsätzlichen Haltung der AfD zum Waffenrecht und dem Einsatz<br />

der AfD für Legalwaffenbesitzer gerne einen Überblick mit parlamentarischen<br />

Initiativen und Reden der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag:<br />

„Für ein Waffengesetz mit Augenmaß – Kein Generalverdacht gegen legale<br />

Waffenbesitzer“ (Drs. 19/14504)<br />

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/145/1914504.pdf<br />

Änderungsantrag zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz für den Innenausschuss<br />

(19(4)401), nicht öffentlich abrufbar, Änderungsantrag zu der<br />

zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen<br />

19/13839, 19/15875 –, (Drs. 19/15883)<br />

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915883.pdf<br />

„Kein pauschales Verbot bestimmter Munitionsarten durch die Hintertür –<br />

Spielräume zur weiteren Verwendung rechtzeitig schaffen sowie Freiwilligkeit<br />

und Eigenverantwortung stärken“ (Drs. 19/22924)<br />

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/229/1922924.pdf<br />

Kleine Anfrage: „Mögliche Verschärfungen im Waffenrecht im Hinblick auf<br />

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen“ (Drs. 19/27417)<br />

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927417.pdf<br />

Kleine Anfrage: „Kleiner Waffenschein und Straftaten“ (Drs. 19/11388)<br />

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/113/1911388.pdf<br />

Drucksachen des Deutschen Bundestages können auch direkt über Google<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 21<br />

aufgerufen werden, falls ein Link nicht funktionieren sollte:<br />

Redebeiträge der AfD über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz:<br />

https://youtu.be/9A2gsw-rPFU<br />

Redebeitrag zur Debatte über das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in<br />

Zweiter und Dritter Lesung: https://youtu.be/hDmTy8t4v7s<br />

Öffentliche Anhörung zur Waffenrechtsverschärfung und Interview mit<br />

selbst geladener Expertin Katja Triebel: https://www.bundestag.de/presse/<br />

pressemitteilungen/2019/pm-191105-pm-innen-11-11-19-666434, https://<br />

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-inneres-waffenrecht-666164<br />

https://youtu.be/1GY4Irmflgo<br />

Informationsflyer zu Initiativen der AfD an alle Schützenvereine in Deutschland:<br />

https://q2z7z6i5.rocketcdn.me/wp-content/uploads/2020/05/afd_<br />

btf_waffengesetz_2019_flyer_digitale_version.pdf<br />

Presseberichte (Auszug):<br />

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/<strong>2021</strong>/kriminalitaet-mitschusswaffen-legal-illegal-scheissegal<br />

https://www.jagderleben.de/news/bleimunition-afd-fordert-kein-pauschales-verbot-712174<br />

Es geht nach unserer Überzeugung in keiner Weise<br />

darum, Schusswaffenbesitzer*innen zu kriminalisieren<br />

oder unter Generalverdacht zu stellen – das<br />

wäre völlig unangemessen. Vielmehr geht es uns<br />

darum, die besten Lösungen zur Gewährung eines Höchstmaßes an Sicherheit<br />

für alle Menschen in Deutschland zu finden. Dafür machen wir GRÜNE<br />

viele konkrete Angebote, z. B. für eine analoge und digitale Stärkung der<br />

Polizei, eine deutliche Verbesserung der Prävention und Deradikalisierung<br />

sowohl im Bereich Islamismus als auch Rechtsextremismus, konsequente<br />

Überwachung von islamistischen oder rechtsextremistischen<br />

„Gefährder*innen“, Stärkung der Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden,<br />

sodass Gefahren früher und besser erkannt werden, mehr und bessere<br />

Strukturermittlungen gegen organisierte Kriminalität oder stärkere grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.<br />

CDU und CSU wissen sehr gut, dass die ganz überwiegende<br />

Mehrheit der legalen Waffenbesitzer –<br />

wie Jäger, Schützen und Waffensammler – verantwortungsvoll<br />

mit ihren Waffen umgehen. Wir sind<br />

stets dafür eingetreten, dass sie nicht unter einen Generalverdacht gestellt<br />

werden. Tradition und Brauchtumspflege im Schützenwesen dürfen keinem<br />

überzogenen Regelungswillen und keiner Bürokratisierung zum Opfer fallen.<br />

Der berechtigte Waffenbesitz muss auch in Zukunft in Deutschland anerkannt<br />

bleiben. Denn eine Gefahr geht zu einem ganz überwiegenden Teil<br />

nicht von den unzähligen rechtstreuen Legalwaffenbesitzern aus, sondern<br />

von den leider viel zu vielen illegalen Waffen.<br />

Schon in den letzten Jahren haben wir hier einen besonnenen Kurs gesteuert.<br />

Unser Waffenrecht trägt in ausgewogener Weise sowohl den Belangen<br />

der öffentlichen Sicherheit als auch den berechtigten Belangen der Legalwaffenbesitzer<br />

Rechnung. Bei Umsetzungsnotwendigkeiten europäischer<br />

Richtlinien haben wir mit Augenmaß gute Lösungen erreichen können, die<br />

mehr Sicherheit bringen und zugleich verhindern, dass Jäger und Sportschützen<br />

unnötig mit Bürokratie belastet werden.<br />

Politik muss Entscheidungen auf der Basis<br />

von Fakten treffen. Dies muss auch für das<br />

Waffenrecht gelten. Wir setzen uns deswegen<br />

für eine ausführliche Evaluierung der<br />

Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre ein und lehnen weitere<br />

Verschärfungen und Änderungen am Waffenrecht ab, die nicht evidenzbasiert<br />

sind. Die jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts haben die Besitzer<br />

von Legalwaffen wie Sportschützen und Jäger zudem mit zusätzlicher<br />

unnötiger Bürokratie überzogen. Der Bund sollte daher eine Generalrevision<br />

des Waffenrechts unternehmen, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern.<br />

Hierfür hat sich auch die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen<br />

Bundestag immer wieder eingesetzt (vgl. etwa den Antrag „Waffenrecht<br />

mit Augenmaß und Konsequenz“, BT-Drs. 19/27183).<br />

Bei den legalen Waffenbesitzern in Deutschland<br />

wird viel Verbands- und Jugendarbeit<br />

betrieben, die zum verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und zu positiver<br />

gesellschaftlicher Teilhabe anleitet. Diesen staatlich kontrollierten Umgang<br />

mit Waffen wollen wir weiter stärken und nicht durch Verschärfungen<br />

unter Generalverdacht zu stellen. Für die überwältigende Masse der Betroffenen,<br />

die mit Waffen stets verantwortungsvoll umgehen, sind weitere Verbote<br />

und Vorgaben nur demotivierend. Wir FREIE WÄHLER setzen uns deshalb<br />

für bürgernahe Lösungen beim Thema Waffenbesitz ein.<br />

Sozialdemokratische Politik ermöglicht, dass die Menschen<br />

von ihrer Freiheit Gebrauch machen können. Wir sind der<br />

Freiheit verpflichtet. Sie ist einer der Grundwerte der SPD<br />

und Maßstab unseres Handelns. Wir stehen für eine Sicherheitspolitik<br />

mit Augenmaß. Eine Sicherheitspolitik, bei der der Mensch und<br />

nicht der Staat im Mittelpunkt steht und die sich an der tatsächlichen Sicherheitslage<br />

orientiert. Freiheit und Sicherheit werden bei uns in eine vernünftige<br />

Balance gebracht. Wir werden aus diesem Grund nicht den privaten<br />

Waffenbesitz generell untersagen.<br />

Theoretische Sitzverteilung bei 598 Sitzen (Wahltrend vom 22. August <strong>2021</strong>)<br />

77<br />

71<br />

118<br />

45<br />

598<br />

Sitze<br />

154<br />

133<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 22 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

Wahrscheinliche Koalitionsmodelle – da alle Parteien eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen haben, fehlen diese hier als Planspiel.<br />

67,7 %<br />

60,9 %<br />

58,4 % 54,8 %<br />

www.bundestagswahl-<strong>2021</strong>.de<br />

www.afd.de<br />

www.gruene.de<br />

www.cdu.de<br />

www.csu.de<br />

www.fdp.de<br />

www.freiewaehler.eu<br />

www.spd.de<br />

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Dates!<br />

Fortbildungsangebot<br />

des VDB<br />

die Möglichkeit, sich über Google My Business kostenfrei mit einem Unternehmensprofil<br />

zu präsentieren.<br />

Ort: Online-Webseminar<br />

Termine <strong>2021</strong><br />

07. September, 14:30–15:30 Uhr (1 x 60 min)<br />

07. September, 18:30–19:30 Uhr (1 x 60 min)<br />

Workshop mit Peter Husen zum Wahljahr<br />

Am 26. September ist Bundestagswahl. Wie sehen die Wahlprogramme aus<br />

und wen kann man als Büchsenmacher oder Waffenfachhändler eigentlich<br />

noch ruhigen Gewissens wählen? Mit wem spricht der VDB und was können<br />

Sie vor Ort tun, damit unsere Branche gehört wird? Wir sprechen mit<br />

unserem Mann in Berlin, Peter Husen, über das Wahljahr, die Parteiprogramme<br />

und die politischen Aktionen des VDB.<br />

Ort: Online-Webseminar – für VDB-Mitglieder kostenfrei<br />

Termin <strong>2021</strong><br />

Der Wahlkampf auf den letzten Metern – Politische Akteure und Themen<br />

für den VDB<br />

Montag, 06. September <strong>2021</strong>, 18:30 bis ca. 20:00 Uhr<br />

Webseminar „Kunden erreichen mit Google My Business“<br />

Der erste Weg einer Produktsuche geht häufig über Google. Firmen haben<br />

Morgen-Briefing „Verpackungsgesetz(-novelle)“ am 14. September<br />

Am 3. Juli <strong>2021</strong> ist die Verpackungsgesetznovelle in Kraft getreten. Für den<br />

Waffenfachhandel gibt es hier nur kleinere Neuerungen, die wiederum jedoch<br />

für alle Unternehmen relevant sind.<br />

Ort: Online-Webseminar – für VDB-Mitglieder kostenfrei!<br />

Termin <strong>2021</strong><br />

14. September, 08:00–<strong>09</strong>:00 Uhr (1x 60 min)<br />

Webseminar „Waffenrecht aus der Praxis“<br />

Wer tagtäglich mit Waffen umgeht, der bekommt am eigenen Leib zu spüren,<br />

wie komplex das deutsche Waffenrecht ist. Wir haben für Sie über ein<br />

Dutzend spannende Fälle herausgegriffen, die Ihnen jeden Tag passieren<br />

können und die in der Regel Fragen aufwerfen. Diese behandeln wir in einer<br />

moderierten Fragerunde gemeinsam mit unserem Verbandsjustiziar Jens<br />

Müller.<br />

www.wm-intern.de


VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 23<br />

Ort: Online-Webseminar<br />

Termine <strong>2021</strong><br />

30. September, 18:30–20:00 Uhr (1x 90 min)<br />

Webseminarreihe „Waffen über deutsche Grenzen hinaus“<br />

Von A wie Ausfuhrgenehmigungen bis Z wie Zoll geht es in unserem dreitägigen<br />

Webseminar um alle Fragen rund um den Handel mit Waffen und Munition<br />

über die deutschen Grenzen hinaus. Aber auch die Mitnahme zum<br />

Beispiel auf einer Jagdreise wird thematisiert und macht das Webseminar<br />

nicht nur für Händler interessant.<br />

Ort: Online-Webseminar<br />

Termine <strong>2021</strong><br />

19. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Handel innerhalb der EU<br />

20. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Handel mit Drittländern<br />

21. Oktober, 18:30–20:00 Uhr (1 x 90 min) – Mitnahme von Waffen innerhalb<br />

der EU und in Drittländer<br />

ADR-Basis-Webseminar<br />

Das Thema ADR/Gefahrgut betrifft jedes Mitgliedsunternehmen, das Gefahrgut,<br />

zum Beispiel Munition, Abwehrsprays oder auch Waffenpflege-Öle im<br />

Ladengeschäft verkauft, versendet oder zur Vernichtung annimmt. Denn in<br />

diesem Bereich nachweisbar geschult sein muss im Unternehmen jede Person,<br />

die mit Gefahrgut in Berührung kommt (zum Beispiel Versand, Beförderung,<br />

Annahme, Be- und Entladung etc.). Da Verstöße im schlimmsten Fall<br />

mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden<br />

können, kann das Thema Gefahrgut existenzbedrohend werden. Eine absolvierte<br />

Schulung kann Sie daher bei behördlichen Kontrollen vor hohen Bußgeldern<br />

schützen.<br />

Ort: Online-Webseminar<br />

Termin <strong>2021</strong><br />

22.–24. November, 18:30–20:00 Uhr (3 x 90 min)<br />

ADR-Refresher-Webseminar<br />

Das Gefahrgutrecht sieht vor, dass eine Schulung nach 1.3 ADR alle zwei<br />

Jahre – wenn ein neues ADR-Recht herausgegeben wird – aufgefrischt werden<br />

muss. Die VDB-Refresher-Schulung findet wieder als Webseminar statt,<br />

sodass Sie und Ihre Angestellten an einem Abend innerhalb von einer Stunde<br />

online zu allen nötigen neuen Aspekten des ADR geschult werden.<br />

Ort: Online-Webseminar<br />

Termin <strong>2021</strong><br />

25. Oktober, 18:30–19:30 Uhr (1x 60 min)<br />

www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle.html<br />

Termine Waffenfachschulen<br />

Deutsches Sachkunde Zentrum – Fulda<br />

Waffen-Fachkundelehrgang „große Lizenz“<br />

13. - 16. September <strong>2021</strong><br />

7.–10. Oktober <strong>2021</strong><br />

Waffen-Fachkundelehrgang „kleine Lizenz“<br />

14.–16. September <strong>2021</strong><br />

8.–10. Oktober <strong>2021</strong><br />

https://www.deutsches-sachkunde-zentrum.de<br />

Waffentechnisches Sachverständigenbüro Mohr<br />

Vorbereitungslehrgang zur Waffenhandelslizenz-Prüfung<br />

03.– 05. September <strong>2021</strong><br />

www.rogermohr.de/whe<br />

Waffenschule Berlin<br />

Fachkundelehrgänge für den Waffen- und Munitionshandel<br />

21.–26. September <strong>2021</strong><br />

16.–21. November <strong>2021</strong><br />

Fachkundelehrgängen für den Waffenhandel – Selbststudium<br />

Das Selbststudium kann in einer Dauer von bis zu circa 2,5 Monaten durchgeführt<br />

werden. Der Lehrgang schließt mit einem Präsenztag (fakultativ) ab.<br />

Ab 10. September <strong>2021</strong> (Präsenztag 22. November <strong>2021</strong>)<br />

www.waffenschule.berlin<br />

Waffenfachkunde Zentrum Mittelhessen<br />

Termine für Standard-, Intensiv- oder Online-Kurse auf Anfrage<br />

http://waffenfachkunde-zentrum-mittelhessen.de<br />

NWR-PRAXISTIPP 13:<br />

Wie wird eine Steyr Pro X im NWR erfasst<br />

Im Auftrag eines Nutzers des NWR-Waffenbuches haben wir bei der Fachlichen<br />

Leitstelle nachgefragt, wie eine Steyr Pro X im NWR zu erfassen ist –<br />

und für die relativ junge Waffengattung der Druckluftwaffen mit Luftspeicher<br />

eine spannende Antwort erhalten.<br />

Beginnen wir mit der Kategorisierung, die beweist, dass es doch immer<br />

noch Waffen gibt, die die Matrix nicht abdecken kann.<br />

Die Steyr Pro X hat eine Gesamtlänge von 76 cm und eine Lauflänge von 65<br />

cm. Die Munition befindet sich in einem Trommelmagazin. Die Steyr Pro X<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 24 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

wird nach dem Schuss selbsttätig erneut<br />

schussbereit. Um den nächsten<br />

Schuss auszulösen, muss erneut der<br />

Abzug betätigt werden. Es handelt sich<br />

also um eine halbautomatische Lang-<br />

Schusswaffe (Magazin wechselbar).<br />

Als Druckluft-/CO 2<br />

-Gewehr mit über 7,5<br />

Joule ist die Waffe erlaubnispflichtig, was uns die Waffentypfeingliederung<br />

angibt. Als solche ist sie keiner Kategorie der EU-Feuerwaffenrechtsrichtlinie<br />

zuzuordnen.<br />

Wir fassen also zusammen:<br />

Druckluft-/CO 2<br />

-Gewehr (erlaubnispflichtig) – halbautomatische Lang-<br />

Schusswaffe (Magazin wechselbar) – keiner Kategorie der EU-Feuerwaffenrechtsrichtlinie<br />

zuzuordnen<br />

Um nun herauszufinden, welche wesentlichen Waffenteile anzulegen sind,<br />

müssen die Definitionen des Waffengesetzes herangezogen werden.<br />

Eine Steyr ProX wird nur mit<br />

dem Lauf als führendem wesentlichen<br />

Waffenteil erfasst.<br />

Danach hat die Steyr Pro X keinen Verschluss,<br />

da nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt<br />

1 Nr. 1.3.1.2 WaffG ein Verschluss<br />

ein Patronen- oder Kartuschenlager nach<br />

hinten abschließt. Diese Druckluftwaffe verschießt<br />

jedoch einzelne Geschosse, die<br />

nicht Bestandteil einer Patrone sind und die<br />

auch nicht durch eine Kartusche angetrieben werden. Entsprechende Lager für<br />

eine Patrone oder Kartusche sind also nicht vorhanden.<br />

Daraus folgt, dass die Waffe auch kein Gehäuse nach Anlage 1 Abschnitt 1<br />

Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1.6 WaffG hat, denn das Gehäuse ist das Bauteil, das<br />

den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt. Ist kein Verschluss<br />

vorhanden, ist folglich auch kein Gehäuse vorhanden.<br />

Daher empfiehlt die Fachliche Leitstelle, die Waffe mit nur einem wesentlichen<br />

Waffenteil, das dann gleichzeitig das führende wesentliche Waffenteil<br />

(nämlich der Lauf) ist, zu erfassen.<br />

Ein Jahr NWR-Meldepflicht – können Sie es?<br />

Ein Jahr arbeiten wir nun schon mit dem Nationalen Waffenregister – ein<br />

Jahr, in dem es viel zu verstehen und zu lernen galt. Wir haben für Sie ein<br />

kleines NWR-Quiz erstellt und verlosen unter allen Einsendungen mit den<br />

meisten richtigen Antworten fünf Überraschungsboxen – mit freundlicher<br />

Unterstützung der Fachlichen Leitstelle NWR! Senden Sie uns Ihre Antworten<br />

jeweils mit Kürzel (z.B. 1-f, 2-k etc.) an info@vdb-waffen.de. Die Gewinner<br />

werden per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die<br />

korrekten Antworten werden in der nächsten Ausgabe bekanntgegeben.<br />

1. Wann ist die erste Ausbaustufe des NWR (NWR-I) gestartet?<br />

a. 2012 b. 2013<br />

c. 2014 d. 2020<br />

2. Ein Sportschütze hat den Jagdschein gemacht und kauft bei Ihnen seine<br />

erste jagdliche Langwaffe. Wie melden Sie die Überlassung?<br />

a. Überlassen an Jagdscheininhaber, der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen<br />

Erlaubnis ist<br />

b. Überlassen an WBK-Inhaber; der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht<br />

c. Überlassen an Erwerber ohne vorhandene Anzeigebescheinigung und<br />

ohne Erlaubnis nach §21 WaffG<br />

d. Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung<br />

3. Müssen Sie eine drei Wochen andauernde Leihe melden?<br />

a. Ja, immer<br />

b. Nur beim Verleihen an Jäger<br />

c. Nur beim Verleihen an den Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG<br />

d. Nein, nie<br />

4. Wie viele Zahlen hat eine NWR-ID?<br />

a. 15 b. 17<br />

c. 20 d. 21<br />

5. Was können Sie anhand einer E-ID auf den ersten Blick erkennen?<br />

a. Dass der Inhaber im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis ist<br />

b. Wann die Behörde die ID im NWR angelegt hat<br />

c. Ob es eine WBK oder eine Handels- oder eine Herstellungserlaubnis ist<br />

d. Dass die E-ID zur genannten P-ID gehört<br />

6. Ein Kunde möchte vom Büchsenmacher einen Lauf getauscht und damit<br />

das Kaliber seiner Waffe geändert haben. Welche der folgenden Meldereihenfolgen<br />

ist korrekt, wenn die Waffe nur mit W-ID im NWR ist?<br />

a. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />

Austausch eines Waffenteils, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />

b. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Umbau, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />

c. Erwerb (ohne Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />

Austausch eines Waffenteils, Umbau, Überlassen an sonstigen Berechtigten,<br />

Erwerb von sonstigem Überlasser, Überlassen (mit Anzeigepflicht)<br />

d. Erwerb (mit Anzeigepflicht), Bestand, Hinzufügen eines Waffenteils,<br />

Austausch eines Waffenteils, Umbau, Überlassen an sonstigen Berechtigten,<br />

Erwerb von sonstigem Überlasser, Überlassen (ohne Anzeigepflicht)<br />

7. Wie wird die Basküle einer Flinte als wesentliches Waffenteil erfasst?<br />

a. Gehäuse<br />

b. Verschluss-(kopf)<br />

c. Gehäuse-Verschluss-Einheit<br />

d. Die Basküle ist kein wesentliches Waffenteil<br />

8. Ein Drilling wird mit Einstecklauf verkauft. Wie muss gemeldet werden?<br />

a. Drilling und Einstecklauf jeweils „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber<br />

einer Anzeigebescheinigung“<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © STEYR SPORT GmbH


VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 25<br />

b. Der Einstecklauf wird dem Drilling als verbautes Waffenteil hinzugefügt,<br />

dann wird beides als „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber<br />

einer Anzeigebescheinigung“ gemeldet<br />

c. Wenn der Käufer ein Jäger mit bereits vorhandenen Flinte auf der<br />

WBK ist, dann kann beides als „Überlassen an Jagdscheininhaber,<br />

der noch nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist“ gemeldet<br />

werden.<br />

d. Der Drilling als „Überlassen an WBK-Inhaber oder Inhaber einer Anzeigebescheinigung“;<br />

der Einstecklauf als „Überlassen an WBK-Inhaber;<br />

der Erwerb unterliegt keiner Anzeigepflicht“.<br />

9. Wann benötigen Sie den Meldeanlass „Überlassen an Erwerber ohne vorhandene<br />

Anzeigebescheinigung und ohne Erlaubnis nach §21 WaffG“?<br />

a. Beim Verkauf eines Einstecklaufes, wenn der Kunde diesen nicht bei<br />

der Behörde anzeigen muss<br />

b. Beim Verkauf eines Magazins, wenn der Kunde eine Ausnahmegenehmigung<br />

beantragt hat<br />

c. Beim Verkauf einer Alt-Deko-Waffe, wenn der Kunde den Kauf noch<br />

nicht der Behörde angezeigt hat<br />

d. Beim Verkauf einer Neu-Deko-Waffe, wenn der Kunde den Kauf noch<br />

nicht der Behörde angezeigt hat<br />

10. Auf welche IDs wird die Vereinswaffe eines Schießsportvereins überlassen?<br />

a. V-ID (Vereins-ID) und E-ID der Vereins-WBK<br />

b. P-ID des Vereinsvorsitzenden und E-ID der Vereins-WBK<br />

c. F-ID (Vereins-ID) und E-ID der Vereins-WBK<br />

d. P-ID des Vereinsvorsitzenden und E-ID seiner WBK<br />

1. Preis: 1 Decke, 1 Tasse<br />

2. bis 5. Preis: Preis: 1 Tasse, VDB-Giveaways<br />

Unsere Partnerunternehmen unterstützen Sie - Teil 7: Landbell AG<br />

Geändertes VerpackG - Verpackungen rechtssicher lizensieren<br />

Seit dem 3. Juli <strong>2021</strong> ist die Verpackungsgesetznovelle<br />

in Kraft. Für den Waffenfachhandel<br />

gibt es nur kleinere Neuerungen,<br />

die jedoch für alle Unternehmen der Branche relevant sind. Damit<br />

betrifft das Verpackungsgesetz alle Unternehmen, vom Versandhandel<br />

bis zum Verkauf über die Ladentheke. Wir haben mit Tamina Szöke<br />

von der Landbell AG über alle Regelungen gesprochen, die Sie im Waffenfachhandel<br />

betreffen.<br />

Bilder: © Landbell AG<br />

VDB: Frau Szöke, stellen Sie bitte Landbell einmal kurz vor.<br />

Tamina Szöke: Landbell ist ein unabhängiger Umwelt- und Entsorgungsspezialist<br />

mit Sitz in Mainz. Wir betreiben seit August 2003 ein zertifiziertes und<br />

unabhängiges duales System, das heißt, dass wir im Auftrag von Industrie,<br />

Handel und Handwerk flächendeckend die Erfassung und Verwertung von<br />

Verkaufsverpackungen organisieren. Dazu stellen wir bei den Endkunden –<br />

wo der Verpackungsmüll anfällt – Sammelbehälter zur Verfügung und kümmern<br />

uns um die Entsorgung und Verwertung. Marktführer in Deutschland<br />

sind wir mit über 25.000 Kunden im Online-Bereich, wo es um die Einhaltung<br />

der Systembeteiligungspflichten nach dem Verpackungsgesetz geht.<br />

www.wm-intern.de<br />

VDB: Über das duale System holen Sie beim Endkunden die Verpackungen<br />

ab, um sie in den Verwertungskreislauf zu bringen. Am System<br />

beteiligen muss sich jedoch der Händler. Wie funktioniert das?<br />

Tamina Szöke: Laut Verpackungsgesetz muss derjenige die systembeteiligungspflichtige<br />

Verpackung lizensieren lassen, der sie mit Ware befüllt. Im<br />

Verpackungsgesetz wird er zum „Hersteller“ dieser Verpackungen. Die sogenannte<br />

„Verpackungslizenzierung“ oder „Systembeteiligung“ erfolgt<br />

durch den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags, der Meldung der in<br />

Umlauf gebrachten Verkaufsverpackungsmengen und der Entrichtung eines<br />

Entgelts zur Finanzierung von Rücknahme, Entsorgung und Verwertung.<br />

Sinn und Zweck ist es, den Verpackungsmüll weitmöglich zu reduzieren<br />

bzw. eine möglichst hohe Quote der Wiederverwertung zuzuführen.<br />

VDB: Das ist grundsätzlich in Sachen Umweltschutz eine lobenswerte<br />

Sache, jedoch für die Händler mit Kosten verbunden. Welche Verpackungen<br />

sind systembeteiligungspflichtig?<br />

Tamina Szöke: Es geht um Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen,<br />

Versandverpackungen und Umverpackungen. Im Waffenfachhandel fallen<br />

vor allem Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton, Kunststoff sowie Verbundverpackungen,<br />

wie Luftpolstertaschen, an.<br />

Verkaufsverpackungen sind solche, die dem Endverbraucher mit Ware befüllt<br />

angeboten werden. Diese Verpackungen werden vom Endkunden dann<br />

entsorgt, wodurch die Pflicht entsteht, diese an einem dualen System zu<br />

beteiligen. Wichtig ist, dass die Systembeteiligungspflicht bei dem entsteht,


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 26 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

der die Einheit aus Ware und Verpackung erstmalig im Geltungsbereich des<br />

Gesetzes in Verkehr bringt. Damit entsteht die Verpflichtung z. B. auch für<br />

Importeure.<br />

Auch Service- und Versandverpackungen sind letztendlich Verkaufsverpackungen.<br />

Serviceverpackungen werden am Ort der Übergabe mit der Ware<br />

befüllt und an den Kunden abgegeben – hierzu zählt z. B. die Plastik- oder<br />

Papiertüte, in die die Ware an der Ladenkasse verpackt wird. Versandverpackungen<br />

sind solche, die dem Versand von Waren dienen. Dabei sind sämtliche<br />

Verpackungsbestandteile betroffen, also der Versandkarton, die Luftpolstertaschen<br />

sowie Füllmaterial. Da es um alle Verpackungen geht, die<br />

zuletzt vom Endverbraucher entsorgt werden, gelten sogar gebrauchte und<br />

wiederverwendete Verpackungen als systembeteiligungspflichtig.<br />

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet eine Datenbanksuche<br />

für systembeteiligungspflichtige Verpackungen unter www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog.<br />

VDB: Wird Ware in eine Verpackung verpackt, so muss diese am dualen<br />

System beteiligt werden. Gibt es auch Verpackungen, die nicht<br />

systembeteiligungspflichtig sind?<br />

Tamina Szöke: Das Verpackungsgesetz spricht hier von Transportverpackungen<br />

und gewerblichen Verkaufsverpackungen. Transportverpackungen dienen<br />

dem Transport von Waren und Gütern zwischen gewerblichen Versendern.<br />

Ein Beispiel ist die Palette, auf der Waren vom Hersteller zum Händler<br />

gelangen. Solche Verpackungen gelangen typischerweise nicht zum Endkunden,<br />

werden von diesem in der Regel nicht entsorgt und müssen daher nicht<br />

am dualen System beteiligt werden. Dazu kommen system unverträgliche<br />

Verpackungen, die sich nicht über das duale System verarbeiten lassen.<br />

Mit dem neuen Verpackungsgesetz müssen auch nicht systembeteiligungspflichtige<br />

Verpackungen registriert, jedoch nicht lizensiert werden.<br />

VDB: Können Sie den Unterschied zwischen Registrierungs- und Lizensierungspflicht<br />

beschreiben?<br />

Tamina Szöke: Die Registrierung ist die Grundpflicht, die mit dem neuen Verpackungsgesetz<br />

für nahezu jedes Unternehmen gilt. Wer mit Ware befüllte<br />

Verpackungen – auch bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen wie Plastiktüten<br />

– an einen Endkunden abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 bei der<br />

Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Zu registrieren sind die<br />

Arten der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden.<br />

Lizensiert werden müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen<br />

vom Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes, also von dem, der die<br />

mit Ware befüllten Verpackungen zum ersten Mal in Verkehr bringt. Für<br />

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen besteht die Registrierungspflicht<br />

bereits seit dem 1.1.2019. Nur im Bereich der Serviceverpackungen<br />

haben Händler die Möglichkeit, bereits lizensierte Verpackungs<br />

materialen zu kaufen und zu nutzen, dann sind sie nur von der<br />

Registrierungspflicht betroffen.<br />

VDB: Wie kann ein Händler herausfinden, ob er verpflichtet ist, seine<br />

Verpackungen zu lizensieren?<br />

Tamina Szöke: Hier gilt der oben genannte Merksatz: Bringt ein Händler in<br />

Deutschland erstmalig mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Verkehr<br />

und übergibt sie an Endkunden, wo diese dann entsorgt werden, muss er die<br />

Verpackungen lizensieren. Eine Verpackung ist jede Art von Umverpackung, in<br />

die ein Produkt zur Übergabe an den Endkunden verpackt wird. Nehmen wir z. B.<br />

ein Nachtsichtgerät. Dieses wird vom Hersteller in eine Blister-Umverpackung<br />

verpackt. Das ist die erste systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung.<br />

Auf einer Palette versendet der Hersteller die blisterverpackten Geräte an den<br />

Händler. Dabei nutzt er Transportverpackungen, die nur registrierungs-, nicht<br />

aber lizensierungspflichtig sind. Für Transportverpackungen besteht aber z. B.<br />

eine Rücknahmepflicht. Der Händler verkauft die Nachtsichtgeräte im Ladengeschäft<br />

und verpackt sie zur Mitnahme in eine Papiertüte. Diese ist systembeteiligungspflichtig.<br />

Versendet der Händler die Geräte an Endkunden, haben<br />

wir zum Versand Kartons und Packmaterial als Versandverpackung, auch diese<br />

muss lizensiert werden.<br />

Bei der Auswahl der Papptüten kann der Händler bereits lizensierte Serviceverpackungen<br />

nutzen, dann ist lediglich eine Registrierung bei der ZSVR nötig.<br />

Bitte beachten Sie, …<br />

… dass Landbell als duales System keine Rechtsberatung leisten kann und darf. Obwohl diese Nachricht ggf. Auskünfte, Informationen und Hinweise<br />

enthält, welche mögliche Rechtsangelegenheiten berühren können, sind sie nicht rechtsverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar.<br />

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.<br />

Bitte nutzen Sie für rechtsverbindliche Einschätzungen weiterhin die <strong>Intern</strong>etpräsenz der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und insbesondere<br />

die Möglichkeit, die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen im konkreten Fall bewerten zu lassen. Landbell übernimmt keine Haftung<br />

für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte, Informationen und Hinweise in dieser Nachricht, auch wenn sie bemüht sind, Ihre Anfrage<br />

mit größtmöglicher Sorgfalt zu beantworten.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Landbell AG


VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 27<br />

Würde der Händler die blisterverpackten Geräte im Ausland erwerben,<br />

müsste er die bisher noch nicht registrierte Blisterverpackung ebenfalls lizensieren<br />

lassen. Noch mehr Klarheit zur Lizensierung bringt der „Schnell-<br />

Check“ der ZSVR: www.verpackungsregister.org/information-orientierung/<br />

themenpakete/check-bin-ich-verpflichtet/schnell-check<br />

VDB: Was muss ein Händler tun, wenn er Verpackungen registrieren<br />

oder sogar lizensieren muss?<br />

Tamina Szöke: Zum einen die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />

im Portal LUCID durchführen. Nach der Registrierung erhalten<br />

die Unternehmen eine Registrierungsnummer. Die Registrierung ist auch für<br />

Unternehmen nötig, die bereits lizensierte Serviceverpackungen nutzen.<br />

Bringt ein Händler systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf,<br />

so muss er die Mengen an einem dualen System beteiligen, es muss also<br />

ein Beteiligungsvertrag mit dem dualen System abgeschlossen werden.<br />

Dies ist über Landbell rechtssicher möglich. Landbell benötigt dazu die Registrierungsnummer<br />

der Zentralen Stelle.<br />

VDB: Geht es bei der Lizenzierung um Stück oder wird nach Gewicht<br />

abgerechnet?<br />

Tamina Szöke: Abgerechnet wird nach Gewicht. Händler werden in der Regel<br />

gleiche oder ähnliche Verpackungen und Füllmaterialien verwenden und<br />

Plastiktüten im Ladengeschäft. Wiegen Sie einmal die Einzelgewichte Ihrer<br />

Verkaufsverpackungen im Rahmen der Inventur und ermitteln, wie viel Sie davon<br />

im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben. Die Füllmaterialien<br />

und deren Gewicht sind grundsätzlich im Einzelfall zu ermitteln, sofern nicht<br />

immer die gleiche Art und das gleiche Gewicht an Material verwendet werden.<br />

VDB: Wie kann ein Händler über Landbell seine Verpackungen lizensieren?<br />

Tamina Szöke: Über das Portal EASy-Shop wird lizensiert. Der EASy-Shop<br />

richtet sich an Inverkehrbringer von kleinen und mittleren Mengen von Verpackungsmaterialien.<br />

Durch Abschluss des Vertrages im EASy-Shop und die<br />

jährliche Angabe von Planmengen sowie Jahresabschluss-Mengenmeldungen<br />

(stets Anfang des Folgejahres bis 15. Februar) können Unternehmen<br />

ihre Systembeteiligungspflicht vollständig erfüllen.<br />

VDB: Worin liegt für die VDB-Mitgliedsunternehmen der Vorteil, wenn<br />

sie ihre Verpackungen über Landbell lizensieren?<br />

Tamina Szöke: Landbell bietet die notwendige Expertise aufgrund langjähriger<br />

Erfahrung, garantiert rechtssichere Leistungen und bietet die passende<br />

Entsorgungslösung für jede Herausforderung. Bei Landbell erhalten Sie das<br />

Gesamtpaket aus einer Vielzahl von Entsorgungs- und Umweltdienstleistungen<br />

auch als Einzelleistungen speziell für Ihre Branche. Im Rahmen der<br />

Verkaufsverpackungen sind wir auf Kleinstmengen spezialisiert und können<br />

im Vergleich zu Konkurrenzunternehmen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis<br />

bieten.<br />

VDB: Wenn ein Unternehmen sich nicht am dualen System beteiligt<br />

bzw. seine Verpackungen nicht lizensiert – mit welchen Strafen muss<br />

gerechnet werden?<br />

Tamina Szöke: Wird eine Verpackung nicht lizensiert, ist dies eine Ordnungswidrigkeit<br />

im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dieses<br />

benennt Bußgelder bis zu 200.000 €. Außerdem kann die Nachbeteiligung<br />

angeordnet werden. Für Unternehmen, die Verkaufsverpackungen erstmalig<br />

in Umlauf bringen, ist die Registrierung bei der ZSVR zwingend erforderlich,<br />

da sie sonst keine Waren vertreiben dürfen. Die Zentrale Stelle meldet<br />

Verdachtsfälle an die zuständigen Landesbehörden, wo sie dann gegebenenfalls<br />

zur Anzeige gebracht werden.<br />

Bilder: © Landbell AG<br />

VDB: Die Mengen an Verpackungen müssen gemeldet werden. Wie genau<br />

läuft das ab?<br />

Tamina Szöke: Voran geht die Planmengenmeldung, also eine Mengenschätzung<br />

für das Folgejahr, die bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres<br />

für das kommende Jahr abgegeben werden muss. Nach Ablauf des Vertragsjahres<br />

erfolgt dann eine Jahresabschlussmengenmeldung, bei der die<br />

wirklich in Verkehr gebrachten Verpackungen gemeldet werden. Bei Landbell<br />

ist diese bis zum 15. Februar abzugeben. Die Mengenangaben müssen<br />

sowohl bei Landbell als auch im Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />

(LUCID/ZSVR) vorgenommen werden. Bei letzterer geben Sie an, dass<br />

Sie Ihre Verpackungen über Landbell lizensieren. Wichtig ist, dass die Angaben<br />

an beiden Stellen übereinstimmen, da ein Abgleich zwischen ZSVR und<br />

dualem System stattfindet. Über den Abgleich wird sichergestellt, dass alle<br />

Mengen korrekt beim dualen System bezahlt und rechtskonform beteiligt<br />

wurden.<br />

www.wm-intern.de<br />

VDB: Gibt es weitere Neuerungen in der Verpackungsgesetznovelle,<br />

die die Waffenbranche betreffen könnten?<br />

Tamina Szöke: Eine weitere Neuerung könnte die Waffenhersteller betreffen.<br />

Denn diese sind als Inverkehrbringer von Transport-, Verkaufs-, Mehrwegund<br />

Umverpackungen, die nicht typischerweise bei Endverbrauchern anfallen,<br />

verpflichtet, einen Nachweis über die Erfüllung der Rücknahme- und<br />

Verwertungsanforderungen zu erbringen. Werden Paletten an Händler verschickt,<br />

müssen diese ggf. zurückgenommen werden und dies ist zu dokumentieren.<br />

Das neue Verpackungsgesetz sieht eine zu dokumentierende Pflicht für Inverkehrbringer<br />

vor, Endkunden über Rückgabemöglichkeiten von Verpackungen<br />

zu informieren. Außerdem sind zusätzliche Selbstorganisationspflichten<br />

zu erfüllen. In welcher Form oder welchem Umfang dies erfolgen<br />

muss, steht noch nicht fest. Hierüber werden wir von Landbell informieren,<br />

sobald die Informationen vorliegen.


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 28 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

VDB: Mit der Novelle betrifft das Verpackungsgesetz also nahezu alle Waffenherstellungs- und -fachhandelsunternehmen. Wenn ein Unternehmen<br />

seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen über Landbell lizensieren möchte, findet es alle nötigen Informationen sowie den direkten<br />

Zugangslink für VDB-Mitglieder im VDB-Mitgliederbereich. Wie können VDB-Mitglieder Sie noch erreichen?<br />

Tamina Szöke: Im <strong>Intern</strong>et über diesen Link: https://easyshop.landbell.de/welcome?trackingCode=ba356a3c19dc90d1b27c88<strong>09</strong>6a4b7eee. Per Telefon über<br />

06131 235 652 813 oder per E-Mail über info@landbell.de.<br />

Kleine Lage<br />

Neues aus der Bundesgeschäftsstelle in Marburg<br />

Die Veränderungen des VDB haben in den letzten Monaten bei dem einen<br />

oder anderen für Irritationen in der Wahrnehmung geführt. Zum einen sind<br />

es die Aktivitäten in der politischen Interessenvertretung, zum anderen die<br />

neue Art der Fördermitgliedschaft im VDB, die in einzelnen Branchenverbänden<br />

zur Verunsicherung führten.<br />

Dies ist natürlich das Gegenteil von dem, was wir als Schnittstellenverband<br />

wollen. Wir wünschen uns eine stärkere Vernetzung der Verbände untereinander<br />

und Mitgliederzuwachs bei allen Verbänden. Im Fokus steht die Stärkung<br />

unserer Branche – die weit über die sogenannten Legalwaffenbesitzer<br />

hinausgeht – genauso wie die Sensibilisierung von Medien und Politik. Mittel-<br />

bis langfristig müssen bei Delikten mit Schusswaffen die Täter und deren<br />

Motive in den Vordergrund der Wahrnehmung gelangen und nicht, wie<br />

bisher, die Betonung auf den verwendeten Schusswaffen selbst liegen. Auf<br />

diese Sensibilisierung zahlt auch eine klare Unterscheidung zwischen legal<br />

besessenen oder illegal beschafften Waffen ein.<br />

VDB-Außenteam auf dem Hera Steel Nightmare <strong>2021</strong>: Links Benia Hüne, zuständig<br />

für Kooperationen und Fortbildung im VDB, und rechts Peter Braß, VDB-Koordinator<br />

für Interessenvertretung der Branche.<br />

Missverständnisse aufklären – Vertrauen schaffen<br />

Um Missverständnissen und Unsicherheiten entgegenzuwirken, hat unser<br />

Präsidium ein Positionspapier entwickelt, das den VDB im Kontext der Branche<br />

beleuchtet. Anhand dieses Dokuments wird schnell klar, wie wir als Interessenverband<br />

vorgehen werden, um die wirtschaftliche Existenz unserer<br />

Mitgliedsunternehmen zu sichern und in Verbindung damit auch die Interessen<br />

unserer Fördermitglieder zu vertreten. Das wir dabei nicht nur einen<br />

Teilaspekt der Branche im Blick haben können, liegt in der Natur der Sache:<br />

Im VDB-Fachhandel und Büchsenmachermeisterhandwerk kaufen eben<br />

ALLE ein – vom Outdoor-Aktiven, der Messer oder Equipment einkauft, über<br />

Paintballer oder Airsoftler bis hin zu den Käufern freier Abwehrmittel … und<br />

natürlich alle Jäger, Sportschützen und Waffensammler.<br />

Das Dokument „Der VDB im Kontext der Branche“ ist postalisch an alle Fachverbände<br />

und gegebenenfalls an deren Landesorganisationen gesandt<br />

worden – sofern die Bundesorganisation der Aussendung nicht widersprochen<br />

hat. Für WM-<strong>Intern</strong>-Leser steht das Dokument als Download zur Verfügung:<br />

https://www.vdb-waffen.de/d/sdz1w43k.pdf<br />

Das erste VDB-Außenteam seit einem Jahr<br />

Mit Benia Hüne und Peter Braß war der VDB zum ersten Mal seit Beginn der<br />

Pandemie wieder auf einer Veranstaltung präsent. Auf der Hera Steel Nightmare<br />

<strong>2021</strong>, einem IPSC-Match, bei dem nur auf Stahl geschossen wird, waren<br />

wir mit unserem neuen Messepavillon vor Ort. Die vielen Fachfragen der<br />

Teilnehmer und Besucher, die das VDB-Team an den beiden Wettkampftagen<br />

beantworten konnte, haben wieder gezeigt, wie gut der VDB als Verband<br />

zum Erleben wahrgenommen wird, eben weil unsere Mitarbeiter vor<br />

Ort sind und mit Rat und Tat helfen, wo es geht.<br />

Fördermitglieder<br />

Seit Kurzem sind unsere<br />

Flyer für die Fördermitgliedschaft<br />

im Einsatz.<br />

Wir haben bei der<br />

Gestaltung Wert daraufgelegt,<br />

diese Flyer<br />

möglichst lange aktuell<br />

halten zu können. Darum<br />

sind alle Inhalte, die<br />

gegebenenfalls aktualisiert werden müssen, über einen QR-Code (gedruckte<br />

Version) oder eine Verlinkung (Online-Version) erreichbar. Dadurch<br />

sind die Flyer sowohl online als auch als gedruckte oder<br />

selbst ausgedruckte Version nutzbar. Zum Verteilen an Kunden<br />

oder in Vereinen können Sie die Flyer in der Bundesgeschäftsstelle<br />

auch formlos anfordern.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © VDB


TERMINE I APPOINTMENTS<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 29<br />

XXX<br />

TERMINE<br />

Messehallen & Infektionsschutz<br />

Wie sicher sind die Messehallen in Deutschland?<br />

Bilder: © Andrey Popov – Adobe Stock<br />

Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz und die Vermeidung von Menschenansammlungen<br />

bestimmen unseren Alltag, seit Covid 19 in Europa wütet. Speziell<br />

in den Wintermonaten, die für die Ausbreitung des Virus bessere Bedingungen<br />

bieten, wurden nahezu alle Veranstaltungen im Innenbereich<br />

abgesagt. Soll das jetzt die neue Normalität sein? Nur noch Open-Air Veranstaltungen<br />

und ab Oktober geht die Branche in den Winterschlaf? Hoffentlich<br />

nicht! WM-<strong>Intern</strong> fragte deshalb die führenden Hallenmessen im<br />

deutschsprachigen Raum nach ihren Konzepten und technischen Maßnahmen<br />

den Messebesuch im Sinne des Infektionsschutzes für Besucher und<br />

Aussteller sicher zu machen.<br />

Ein Blick auf den Messekalender gibt die Reihenfolge vor: Die „Jagen & Fischen“<br />

der Messe Augsburg soll die erste reine Hallenmesse der Saison sein<br />

und ist auf den Januar 2022 terminiert. In der Tat hat die Messeleitung ein<br />

ausführliches und vor allem übersichtlich dokumentiertes Hygienekonzept<br />

entwickelt. Den Schwerpunkt bilden organisatorische Maßnahmen wie<br />

mehr Platz zwischen den Ständen, breitere Gänge und eine explizite Besucherführung.<br />

Der Hauptunterschied zwischen Open-Air und Hallenveranstaltungen<br />

ist die Durchlüftung, der Hallen. Das in den Augsburger Messehallen<br />

verbaute Belüftungssystem ist auf diese Herausforderung gut<br />

vorbereitet. Die Anlagen führen permanent Frischluft von außen zu, anstatt<br />

die Luft in der Halle nur umzuwälzen. Darüber hinaus findet kein Luftaustausch<br />

zwischen den Hallen statt. Wer sich in den Messehallen aufhält<br />

wird im Voraus registriert. Die Ausstellerausweise werden dabei ebenso erfasst<br />

wie die Besuchertickets. Dazu ist der Kauf von Onlinetickets eine klare<br />

Empfehlung, weil dadurch der Einlass vor Ort deutlich entzerrt werden<br />

kann.<br />

Maßnahmen, an die wir uns wohl dauerhaft gewöhnen müssen sind z. B. die<br />

Mund-Nase-Masken, regelmäßiges Händedesinfizieren usw. Insofern baut<br />

auch der Infektionsschutz auf der Messe im Wesentlichen darauf, dass Besucher<br />

und Aussteller mitmachen und die Regeln beherzigen, denn Abstand<br />

halten, auf Händeschütteln und herzliche Umarmungen verzichten – das<br />

kann nur jeder selbst beeinflussen.<br />

www.wm-intern.de<br />

Die Hygienemaßnahmen im Detail werden Online ständig aktuell gehalten<br />

und sind einsehbar unter:<br />

www.messeaugsburg.de/unternehmen/schutzmassnahmen-covid-19


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 30 TERMINE I APPOINTMENTS<br />

Teilnahme an IWA 2022 kann gefördert werden<br />

Jetzt Standfläche- und Standbaukosten<br />

mit bis zu 40 % fördern<br />

lassen!<br />

Die Geschäfte müssen weiterlaufen<br />

und dazu gehört die Pflege von Netzwerken,<br />

die Präsentation neuer Produkte<br />

und ganz einfach der Kontakt<br />

zu Herstellern und Dienstleistern der<br />

jeweiligen Branche. Covid 19 hat das<br />

Messegeschehen in 2020 fast völlig<br />

zum Erliegen gebracht. Nun gibt es<br />

ein erstes Förderprogramm für Messen, von dem auch (neue) Aussteller der<br />

IWA OutdoorClassics profitieren können. Das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA) fördert Messebeteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen<br />

mit einem Zuschuss von 40 % für Standflächen- und Standbaukosten<br />

(jedoch keine Eigenleistung). Die Obergrenze liegt bei 12.500 Euro.<br />

Gefördert werden bestimmte, festgelegte Messen, die man am besten im Förderantrag<br />

sehen kann (einfach das Jahr auswählen und in der Veranstaltungsliste<br />

blättern). Für 2022 ist auch die IWA mit unter den förderfähigen Messen.<br />

Die genaue Ausschreibung sowie der Förderantrag und weitere Informationen<br />

zum BAFA-Förderprogramm liegen auf den Seiten des VDB für Sie bereit:<br />

https://tinyurl.com/messefoerdern<br />

z<br />

Jagen & Angeln Leipzig setzt <strong>2021</strong> aus<br />

Noch 2020 fand die JAGEN & ANGELN als einzige Jagdmesse unter Covid-Bedingungen<br />

statt. Der Aufwand für ein solides Hygienekonzept war<br />

immens und es hat sich gezeigt, wie empfindlich die Besucher auf Hygienevorschriften<br />

reagieren. Im September, also kurz vor dem Messetermin,<br />

steht eine Novellierung der Hygieneregeln für Leipzig an. Das ist zu<br />

knapp um noch ein umsetzbares Hygienekonzept für eine Messe dieser<br />

Größe zu entwickeln. Darum hat die Messeleitung beschlossen, die<br />

Messe <strong>2021</strong> auszusetzen und erst 2022 unter kalkulierbaren Verhältnissen<br />

neu zu starten.<br />

www.jagd-und-angeln.de<br />

z<br />

MesserPreis <strong>2021</strong><br />

Leider fiel die Knife <strong>2021</strong>, die Nachfolgemesse der Deutschen Messermacher<br />

Messe, in diesem Jahr aus. Dennoch soll der traditionelle MesserPreis vergeben<br />

werden. Die Verleihung des MesserPreises <strong>2021</strong> zum Thema: „Dolch!“ wurde auf<br />

den 13. November <strong>2021</strong> verschoben.<br />

Alle interessierte Messermacherinnen und Messermacher sind aufgefordert, bis<br />

zum 30. Oktober <strong>2021</strong> einen handgemachten Dolch einzureichen. Die Klinge hat<br />

dabei (mindestens) zweischneidig zu sein und darf eine Länge von 25 cm nicht<br />

überschreiten. Die Stücke werden nach den Kriterien handwerkliche Qualität,<br />

Gestaltung, Kreativität und Führigkeit bewertet. Die Teilnahme steht jeder/m offen<br />

und kann ohne weitere Vorbedingungen erfolgen. Alle eingereichten Beiträge<br />

werden vom 2. bis zum 13. November <strong>2021</strong> im Deutschen Klingenmuseum<br />

ausgestellt. Die nicht prämierten Stücke werden danach zurückgesandt. Die<br />

Gewinnerin oder der Gewinner des Wettbewerbs wird am 13. November <strong>2021</strong> im<br />

Deutschen Klingenmuseum bekanntgegeben. Das prämierte Stück wird danach<br />

bis zum 15. Mai 2022 ausgestellt und im Anschluss zurückgesandt.<br />

Einsendungen bitte an: Deutsches Klingenmuseum Solingen · Dr. Sixt Wetzler ·<br />

Klosterhof 4 · 42653 Solingen<br />

Die Knife 2022 soll am 14./15. Mai im Theater und Konzerthaus Solingen stattfinden,<br />

dann wird der MesserPreis 2022 verliehen werden. Das Motto dafür wird im<br />

Herbst <strong>2021</strong> bekannt gegeben werden.<br />

www.klingenmuseum.de + www.knife-solingen.de<br />

cj<br />

Von der Kalaschnikow zur Wieger – Ausstellung verlängert<br />

Die Laufzeit der Sonderausstellung „Von der Kalaschnikow zur Wieger“<br />

im Waffenmuseum in Suhl wird bis Ende Dezember 2022 verlängert.<br />

Hintergründe und Informationen zur Ausstellung wurden in WM-<strong>Intern</strong><br />

3/2020 erörtert. www.waffenmuseum.eu cj<br />

www.wm-intern.de


TERMINE I APPOINTMENTS<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 31<br />

Rückblick: Erfolgreiche Auktionen von Hermann Historica<br />

187.500 Euro für „historisches SUV“<br />

Bilder: © Hermann Historica<br />

Die Frühjahrsauktionen der Hermann Historica GmbH im Mai und Juni<br />

– die eine in Präsenz, die andere online – waren ein voller Erfolg für das<br />

Auktionshaus. In allen Bereichen konnten sehr gute Zuschläge verbucht<br />

werden, von einem verbeinten Radschloss-Karabiner über Ordonnanzwaffen<br />

aus Polen bis hin zu kolossalen Fahrzeugen aus den<br />

Dreißigern.<br />

Ein erlesenes Beispiel höchster<br />

Kunstfertigkeit stellte ein Paar<br />

verbeinter Radschloss-Karabiner<br />

aus Teschen dar. Die reichhaltige<br />

Verzierung der Schäfte<br />

mit Einlagen aus Bein und Perlmutt<br />

zeigte neben Ranken und<br />

Schnörkeln auch Wild- und Fabeltiere<br />

sowie das Stadtwappen<br />

von Teschen. Diese in ihrer gesamten Anmutung unübersehbar einzigartigen<br />

Prestigeobjekte betonten damals den Status und Reichtum seines Eigentümers<br />

und wechselten erst bei 81.250 Euro den Besitzer.<br />

Auch unter den modernen Systemen begeisterten seltene Raritäten, so zum<br />

Beispiel eine Pistole aus dem Kapitel „Ordonnanzwaffen Polen“ mit einem<br />

Startpreis von 5.000 Euro. Schon im Vorfeld war die Versteigerung einer extrem<br />

frühen Fertigung (Seriennummer 12!) der VIS Mod. 35 aus der Fabryka<br />

Broni in Radom in Fachkreisen rege diskutiert worden. Kaum aufgerufen<br />

überschlugen sich die Gebote, bis erst bei rekordverdächtigen 72.500 Euro<br />

der Hammer fiel.<br />

Eine Schönberger-Laumann Mod. 1894-II gilt als ein für die Geschichte der<br />

Waffenentwicklung wichtiges Stück, ist sie doch eines von nur sechs bekannten<br />

Exemplaren der weltweit ersten Selbstladepistole. Diese Rarität<br />

wurde im anerkannten Standardwerk „Vom Ursprung der Selbstladepistole“<br />

von Joschi Schuy ausführlich beschrieben<br />

und wechselte für<br />

27.500 Euro in eine neue Sammlung.<br />

Während der Online-Only-Auktion Ende Juni erzielte<br />

ein korallenbesetzter Kilic aus dem 19. Jahrhundert,<br />

der mit Goldtausia, Versilberung sowie mit reichem<br />

Besatz von Korallen und Türkisen bestach, für<br />

25.000 Euro den Besitzer.<br />

Mit besonderer Aufmerksamkeit<br />

wurde<br />

die Versteigerung<br />

von zwei ganz speziellen<br />

Liebhaberstücken<br />

erwartet, sozusagen SUVs der etwas anderen Art: Die „Krupp-Protze“<br />

oder „Kfz 70“, ein als Mannschaftswagen konzipierter geländegängiger<br />

Sechsrad-Lastkraftwagen aus dem Baujahr 1941 und eine ebenso spektakuläre<br />

Flugabwehrkanone auf der Pritsche eines Mercedes-Benz L 3000 S,<br />

Baujahr 1939, gingen für 187.500 und 125.000 Euro weg.<br />

Alle genannten Zuschlagspreise beinhalten Steuern und Gebühren von gesamt<br />

25 Prozent.<br />

www.hermann-historica.de<br />

ali<br />

www.wm-intern.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 32 HANDWERK I HANDCRAFT<br />

HANDWERK<br />

Zielfernrohrmontagen Teil 2/3<br />

Vorbereitung zur Montage<br />

In Vorbereitung der Montage ist am Zielfernrohr zu überprüfen, ob die Höhenund<br />

Seitenverstellung mittig steht. Dazu sind beide Deckel abzuschrauben<br />

und ist das Zielfernrohr vorsichtig, unter Vermeidung von Kratzern und<br />

Druckspuren, einzuspannen und auf einen Punkt auszurichten. Die jeweilige<br />

Verstellung ist unter ständigem Durchsehen durch das Zielfernrohr so lange<br />

zu drehen, bis das Absehen eine Endlage erreicht. Das ist der Punkt, an dem<br />

eine Drehung an der Absehenverstellung zu keiner Änderung der Absehenlage<br />

führt. Danach in entgegengesetzter Richtung drehen, bis die Endlage auf<br />

der anderen Seite erreicht ist und die dabei notwendigen „Klicks“ zählen. Deren<br />

Anzahl ist zu halbieren und wieder zurückzudrehen. Das Absehen sollte<br />

dann in Höhen- und Seitenrichtung mittig stehen.<br />

Diese Kontrolle ist insbesondere bei den Zielfernrohren wichtig, die schon einmal<br />

auf einer anderen Waffe montiert waren.<br />

Danach kann am Zielfernrohr der Objektivdurchmesser und der Mittelrohrdurchmesser<br />

beziehungsweise die Prismenführung vermessen werden. Beim<br />

vorderen Ring sollte die Bauhöhe ausgewählt werden, die eine Supportverstellung<br />

am hinteren Fuß zulässt. Das erleichtert ein wenig die Montage.<br />

Nachdem die bestellten Teile eingetroffen sind, sind diese auf ihre Funktion<br />

und Passung zu überprüfen. Das trifft insbesondere für den vorderen Ring<br />

mit Einschubplatte zu. Die Platte ist vormontiert. Mithilfe eines Zielfernrohr-<br />

Dummys (siehe Abbildung 7) und einer Einspannvorrichtung (siehe Abbildung<br />

8) wird die Passung und Gangbarkeit der Verbindung überprüft und<br />

wenn notwendig korrigiert.<br />

Bild 7: Zielfernrohr-Hilfsmittel<br />

zur Schonung des Zielfernrohrkörpers.<br />

Bild 8: Einspannvorrichtung zur<br />

„Gangbarmachung“ des vorderen<br />

Fußes (Ringes) in der Einschubplatte.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Verbindung zwischen der Ring- beziehungsweise<br />

Vorderfußauflage und der Einschubplatte lichtdicht ist. Wenn<br />

dies erreicht wurde, kann damit begonnen werden, die Laufschiene für den<br />

Einsatz des vorderen Sockels und des Schlösschens vorzubereiten. Dazu<br />

muss das Zielfernrohr – so wie in Abbildung 6 (siehe WM-<strong>Intern</strong> Ausgabe<br />

07-08 <strong>2021</strong>) – über dem Lauf positioniert werden. Die Montageteile befinden<br />

sich in diesem Stadium allerdings noch nicht an der Waffe und am Zielfernrohr.<br />

Die jeweiligen Stellen für die Montageteile werden durch Auflagen der<br />

Montageteile (vorderer Sockel und Schlösschen) mit einer Reißnadel gekennzeichnet.<br />

Die Größe der Aussparungen in der Laufschiene ergibt sich<br />

selbstredend aus der Länge der jeweiligen Teile. Beim Entfernen der Schienenstücke<br />

ist unbedingt auf die Laufgeometrie zu achten.<br />

Bei Gewehren mit übereinanderliegenden Läufen befindet sich der höchste<br />

Punkt des Laufes oberhalb der unteren Begrenzung der Laufschiene. Hier<br />

ist insbesondere beim Fräsen darauf zu achten, dass nicht in den Lauf hineingefräst<br />

wird. Dies schwächt nicht nur den Laufquerschnitt, sondern kann<br />

im Extremfall dazu führen, dass der Lauf zum „Ausschuss“ deklariert werden<br />

muss.<br />

Bild 9: Durch die Laufgeometrie bedingt ist beim Fräsen auf<br />

den höher liegenden Laufmantel zu achten, damit der Laufquerschnitt<br />

nicht unzulässig verringert wird.<br />

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass der Laufdurchmesser<br />

meist in Stoßbodenrichtung zunimmt. Aus<br />

diesem Grund ist ein „abgestuftes“ Fräsen vorteilhaft – in<br />

Richtung zur Laufmündung etwas tiefer als in Richtung des Stoßbodens.<br />

Bei doppelläufigen Waffen muss insbesondere im Bereich des Schlösschens<br />

sehr sorgfältig gearbeitet werden. Da sich hier meist die Hartlotverbindung<br />

für die verlängerte Laufschiene befindet, muss der Bereich zwischen<br />

den Läufen vorsichtig „freigefräst“ werden. Der Schaftfräser darf<br />

keinesfalls durch eine unbedachte seitliche Zustellbewegung die Laufwandung<br />

schwächen.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Jahr Top Special Verlag, Lutz Henneberg, © Ingo Rottenberger


HANDWERK I HANDCRAFT<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 33<br />

Bild 10: Insbesondere beim Entfernen des hart gelöteten und vom Material<br />

massiv ausgeführten Schieneneinsatzes darf der Laufquerschnitt im Bereich<br />

des höchsten Gasdruckes nicht geschwächt werden.<br />

MEISTERWERKSTATT<br />

Büchsenmacherhandwerk seit 1908<br />

Nach dem Fräsen müssen die Reste der Laufschiene und des Weichlots am Lauf unter größtmöglicher<br />

Schonung des Laufquerschnittes entfernt werden. Die Stirnseiten des vorderen Sockels und des<br />

Schlösschens sind sauber zu feilen. Danach können beide in Längsrichtung in die Laufschiene formschlüssig<br />

eingepasst werden. Die Lage des Sockels ist anhand der Schiene auszurichten. Es ist darauf<br />

zu achten, dass die Freimachungen in der Laufschiene geringfügig größer sind (0,1 mm bis 0,2 mm)<br />

als die Teile selbst, um auch an diesen Stellen eine Weichlotverbindung herstellen zu können. Das<br />

Schlösschen darf nur so weit nach unten gepasst werden, dass die Funktion des Schiebers noch gewährleistet<br />

ist und nicht auf dem Lauf aufliegt.<br />

Lötarbeiten<br />

Nun kann mit den Passarbeiten an den Anlageflächen vom Lauf und den Montageteilen begonnen werden.<br />

Hier wird nur durch sehr sorgfältiges Arbeiten eine ausreichende Passung der Montageteile zum Lauf erreicht<br />

werden können. Die Passarbeiten dürfen fast ausschließlich nur am vorderen Sockel und am Schlösschen<br />

vorgenommen werden, da die Laufwandung nicht geschwächt werden darf. Ziel ist eine großflächige<br />

Anlage der Montageteile am Lauf, um einen möglichst geringen Lötspalt zu erhalten. Dadurch „zieht“ sich<br />

das Weichlot während des Lötvorganges durch die Kapillarwirkung besser über die gesamte Lötfläche und<br />

schafft so eine belastbare Verbindung zwischen den Montageteilen und dem Lauf.<br />

Nachdem eine gute formschlüssige Anlage erreicht wurde, müssen beide Teile einer Formgebung<br />

unterzogen werden. Am vorderen Sockel werden die Kanten an den Seitenflächen relativ stark abgerundet<br />

und ausgefeilt. Es ist vorteilhaft, die groben Feilriefen schon zu entfernen, weil im eingelöteten<br />

Zustand dieser Arbeitsschritt wesentlich umständlicher und zeitaufwendiger ist. Am Schlösschen<br />

werden nur die Ecken mit kleineren Radien versehen.<br />

Bild 11: Vorgefeilter vorderer Sockel, der weitestgehend an die Höhe der<br />

Laufschiene und deren Breite angepasst worden ist.<br />

Dann kann mit dem Verzinnen begonnen werden. Dazu werden vorderer<br />

Sockel und Schlösschen an den Passflächen entfettet, mit Lötwasser<br />

bestrichen, erwärmt und das Lötzinn gleichmäßig aufgetragen und<br />

verteilt. Im warmen Zustand wird das überflüssige Lot abgebürstet und<br />

beide Teile können nun erkalten. Bevor die Lötflächen am Lauf verzinnt<br />

werden können, muss dieser „eingebunden“ werden. Dazu werden mit<br />

„Bindedraht“ die nun offenen Enden die Laufschiene durch mindestens<br />

zweimaliges Umwickeln fixiert. Durch seitlich eingeschobene Keile<br />

kann die Spannung des Bindedrahtes bei Bedarf erhöht werden.<br />

Bild 12:<br />

Eingebundener Lauf<br />

als „Sicherung“ der<br />

Laufschiene und der<br />

Reifen gegen ein Lösen<br />

beim Erwärmen.<br />

Bild 13:<br />

Die Metallkeile dienen<br />

dazu, die Spannung<br />

des Bindedrahtes<br />

erhöhen zu<br />

können.<br />

MÜNDUNGS-<br />

GEWINDE<br />

ANBRINGEN<br />

WIR FÜHREN FOLGENDE<br />

SERVICEARBEITEN DURCH:<br />

• zur Laufseelenachse ausgerichtetes<br />

Mündungsgewinde<br />

dem Lauf-Ø entsprechend<br />

• zum Kaliber sinnvolle<br />

Laufkürzung<br />

• entfernen oder versetzen<br />

des Kornes und Änderung<br />

der Visierung<br />

• entsprechende Beratung<br />

und Umsetzung auch bei<br />

Selbstladewaffen<br />

• Beschussabwicklung<br />

• neu einschießen mit<br />

Schalldämpfer<br />

Bilder: © Lutz Henneberg<br />

www.wm-intern.de<br />

Nähere Informationen erhalten Sie<br />

bei FRANKONIA – frankonia.de unter<br />

Service > Büchsenmacherwerkstatt


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 34<br />

HANDWERK I HANDCRAFT<br />

Der Lauf kann nun entfettet, erwärmt (nicht über die Anlassfarbe „Gelb“ hinaus!!)<br />

und an den zukünftigen Passstellen mit Lötwasser bestrichen werden. Danach<br />

wird das Lötzinn aufgetragen, gleichmäßig verteilt und das überflüssige Material<br />

im noch flüssigen Zustand abgebürstet. Im Idealfall verbleibt ein gleichmäßig<br />

dünner Film von Lötzinn auf den Passflächen. Nun kann der Lauf erkalten.<br />

Im Anschluss werden der vordere Sockel und das Schlösschen mit dem<br />

Lauf zusammengepasst und ebenfalls „eingebunden“. Da auch die Seitenschienen<br />

(„Reifen“) am Lauf fixiert werden müssen, geschieht dies unter<br />

Zuhilfenahme von Bindedraht und Keilen. Auch hier wird der Draht mindestens<br />

zweimal um den Lauf und die Montageteile gewickelt und die Enden<br />

mit einer Zange verdreht, um einen eng anliegenden Draht zu erreichen.<br />

Mittels der Metallkeile kann die Spannung auf die Montageteile, Visierschiene<br />

und die Seitenschienen erhöht werden. Während dieses Vorganges müssen<br />

vorderer Sockel und Schlösschen zum Lauf „ausgekantelt“ werden.<br />

Dazu werden ca. 10 cm lange gerade Materialstücke („Kanteln“) benutzt, die<br />

Bild 14: Lauf mit „Kanteln“ – sie müssen parallel zueinander verlaufen. Ausgerichtet<br />

werden die Montageteile nach der Visierschiene.<br />

auf die Laufschiene und die Oberseiten der beiden Montageteile aufgelegt<br />

werden. Alle „Kanteln“ müssen beim Blick in Lauflängsrichtung parallel zueinander<br />

sein. Durch leichte seitliche Schläge kann selbst bei den bereits<br />

„eingebundenen“ Montageteilen eine Korrektur erreicht werden. Dieser<br />

Schritt ist insofern wichtig, als damit erreicht wird, dass die Montageteile in<br />

senkrechter Ebene zur Laufschiene fluchten und bei den nachfolgenden<br />

Passarbeiten am vorderen Sockel nicht zu viel weggefräst werden muss.<br />

Eine zu große Aussparung nach dem Fräsen am vorderen Sockel führt dazu,<br />

dass die Einschubplatte nicht mehr eingepasst werden kann und eine größere<br />

bestellt oder selbst angefertigt werden muss.<br />

Bild 15: Fertig eingebundener Lauf nach dem Auskanteln. Die Kanten der Montageteile<br />

können durch das zusätzliche Auflegen einer Walze (siehe Abbildung 12)<br />

geschützt werden.<br />

Sind die Vorarbeiten abgeschlossen, werden der Lauf und die Montageteile<br />

vorsichtig erwärmt. Unter Zugabe von Lötwasser und unter vorsichtigem<br />

Nachschlagen der Keile wird so eine feste Verbindung zwischen Lauf, vorderem<br />

Sockel und Schlösschen hergestellt. Noch im warmen Zustand des Laufes<br />

wird mittels „Auskanteln“ überprüft, ob Laufschiene und Montageteile<br />

noch zueinander fluchten. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Lauf wieder<br />

erwärmt und durch leichte Schläge mit einem Messingstempel und Hammer<br />

auf die Außenseite der Teile eine Korrektur vorgenommen werden. Überflüssiges<br />

Lot kann im flüssigen Zustand abgebürstet werden. Dies erspart Zeit beim<br />

nachfolgenden Garnieren. Ein Blick auf die Verbindungsstellen zeigt, ob sich<br />

überall Lötzinn befindet. Fehlstellen müssen sofort nachgearbeitet werden.<br />

Danach wird der Lauf an den Lötstellen mit klarem Wasser abgespült und das<br />

aggressive Lötwasser mit einem Leinenlappen abgewischt und entfernt.<br />

Unter „Garnieren“ wird das Entfernen des nicht benötigten Lötzinns vom<br />

Lauf und den Montageteilen bezeichnet. Das Lot muss vollständig von den<br />

Oberflächen beseitigt werden, weil sonst beim nachfolgenden Bräunieren<br />

des Laufes helle, silbrige Stellen zurückbleiben. Besondere Sorgfalt ist da<br />

auf die Ecken und Verbindungstellen der Montageteile zum Lauf und zur<br />

Laufschiene zu legen. Mittels einer Reißnadel kann geprüft werden, ob noch<br />

Lot im sichtbaren Bereich der Verbindung vorhanden ist. Es ist ein Ausdruck<br />

guter Büchsenmacherarbeit, wenn sich im Bereich des vorderen Sockels<br />

und des Schlösschens keine Lotreste mehr befinden.<br />

Nachdem das Lötzinn entfernt wurde, empfiehlt es sich, diese Stellen auch<br />

gleich auszufeilen und weitestgehend zu polieren.<br />

Hinweis: Alle Zeichnungen sind nicht maßstäblich!<br />

Fortsetzung folgt …<br />

ir<br />

Custom-Made<br />

GUN BARRELS<br />

AND MORE<br />

Ihre Wahl:<br />

System:<br />

M98; Rem700;...<br />

Kontur<br />

Patronenlager:<br />

.223Rem; .308Win; 6,5CM; ...<br />

Kannelierung<br />

Drall<br />

Material:<br />

CrMo-Stahl oder rostfrei<br />

Mündung:<br />

-Gewinde<br />

-Match<br />

-ballig<br />

-11° Varmint<br />

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SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 35<br />

SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />

Neuheiten aus den Bereichen<br />

Tactical, Law Enforcement, Security & Home Defense<br />

Bilder: © Pixabay, © Coptex, © Enforcer, © True Utility<br />

Unter der zu Buchner gehörenden<br />

Marke Coptex wird<br />

unter anderem ein stichfester<br />

Rucksack vertrieben, der gerade<br />

in Zeiten unerwarteter Messerangriffe<br />

im urbanen Umfeld<br />

einen klaren Vorteil verschaffen<br />

kann. Der Anti-Stabbing-Rucksack<br />

bietet mit seinen Maßen<br />

von 49 x 30 x 25 cm neben zwei<br />

Hauptfächern mit separatem,<br />

gepolstertem Laptop-Fach<br />

drei aufgesetzte Taschen. Die Oberfläche der Rucksackfront ist dabei von einem<br />

kettenhemdähnlichen Metallgewebe durchzogen, das zuverlässig Klingen jeder<br />

Art vom Eindringen abhält. Neben den Schulterträgern sind an den Seiten zusätzliche<br />

große Griffe angebracht, mit denen man im Angriffsfall den Rucksack<br />

sicher in den Händen und das Gegenüber auf Abstand hält. Das Gewicht liegt<br />

dabei bei 1,65 kg. Damit der Rucksack auch fern jeglicher Angriffe dennoch tagtäglich<br />

ein angenehmer Begleiter ist, wurden die Rückenpolster mit Luftkanälen<br />

versehen und die Polster mit Mesh-Gewebe ausgestattet. Als Obermaterial wurde<br />

abriebfestes Nylon 1000D gewählt. Die außen liegenden Reißverschlüsse<br />

sind spritzwassergeschützt und jene der Hauptfächer können zudem mit einem<br />

Vorhängeschloss gesichert werden. Erhältlich ist der taktische Rucksack Coptex<br />

Anti Stabbing beim Hans Buchner Großhandel in Dachau.<br />

www.buchner-grosshandel.de<br />

Aus dem Hause Enforcer gibt es schlagkräftige und starke Tools für den<br />

Einsatz. So der 21“ (53 cm) lange Teleskopschlagstock, welcher sich mit einer<br />

einfachen Schleuderbewegung öffnet und (erst) mit einem Druck auf<br />

den Knopf am Stockende wieder schließt. Das mitgelieferte Nylonholster<br />

lässt sich am Gürtel in acht Stufen seitlich verstellen, sodass der Träger<br />

stets eine bequeme Sitzposition findet. Geschlossen misst der Enforcer<br />

www.wm-intern.de<br />

Teleskopschlagstock 22,4 cm und wiegt 562 g. Als<br />

Notfall- und Einsatztool bewährt hat sich zudem<br />

das Enforcer Demolition Tool: eine Art multifunktionale Brechstange, gefertigt<br />

aus pulverbeschichtetem 1055er-Kohlenstoffstahl. Ausgestattet ist es<br />

mit einem Stemmeisen, Nagelzieher, Zughaken, Hammer und einer Feueraxt.<br />

Das Enforcer Demolition Tool hat insgesamt eine Länge von 38 cm bei<br />

einem Gewicht von 965 g.<br />

Alle Enforcer-Produkte sind erhältlich bei www.buchner-grosshandel.de<br />

Das FireRanger von True Utility ist ein waschechtes Outdoor<br />

Survival Tool, das sich am Gürtel auf Security-Patrouille<br />

genauso gut macht wie für den Notfall in einem<br />

Bug Out Bag (Fluchtrucksack).<br />

Es verfügt zunächst über eine 7 cm lange mit Teil-Wellenschliff<br />

versehene Klinge aus 420er-Stahl. Ein großer<br />

Kreuzschlitz- ist ebenso wie ein normaler Schraubendreher<br />

integriert. Zudem verfügt das Tool über eine ausgewachsene<br />

Zange mit austauschbaren Cuttern aus gehärtetem<br />

Stahl. Eine aggressive Säge schneidet auch in<br />

härtestes Holz. Der Clou am FireRanger aber ist der integrierte<br />

Feuerstahl, mit dem sich in jedweder Notsituation<br />

ein rettendes und moral-erwärmendes Lagerfeuer


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 36 SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />

starten lässt. Das FireRanger kommt mitsamt einer robusten Nylon-Tasche<br />

mit Gürtelschlaufen. Eine laute Notsignalpfeife ist ebenfalls im Griff des Feuerstahls<br />

integriert. Somit bietet True Utility mit seinem FireRanger eine<br />

durchdachte und zudem günstige Alternative zu deutlich teureren Produkten<br />

anderer renommierter Hersteller.<br />

Bestellbar für den Fachhhandel ist das FireRanger ebenso wie weitere coole<br />

Gagdets dieses Herstellers bei der Corporate Sports <strong>Intern</strong>ational GmbH &<br />

Co. KG unter www.cospin.de<br />

Mehr zu allen Gadgets unter www.trueutility.com<br />

Die Firma Hoernecke aus<br />

Oberstenfeld bietet mit ihrem<br />

Produkt TW1000 Tactical ein<br />

Pfefferpray für den harten taktischen<br />

Einsatz. Diese professionellen<br />

Sprays sind dank Bag-<br />

System in der Lage, auch<br />

kopfüber zu sprühen, weshalb<br />

der Hersteller hier von einer 360°-Allround-Sprühtechnologie spricht. Beim<br />

Sprühstrahl der Tactical-Versionen setzt Hoernecke auf den sogenannten<br />

Pepper Jet, einen ballistischen Flüssigstrahl. Ebenso ist das Spray mit ballistischem<br />

Gel-Strahl erhältlich. Die effektive und zudem unentzündliche OC-<br />

Lösung verspricht eine sofortige Stoppwirkung und wurde zur Markierung<br />

und späteren Identifizierung eines Angreifers zudem mit einem UV-Marker<br />

versetzt. Dieser nur unter UV-Licht zu erkennende Farbstoff ist ebenso in<br />

den Trainingssprays enthalten, um Treffer auch bei Übungen sichtbar zu machen.<br />

Die Reichweite der jeweils 45 ml fassenden Sprays wird auf 4 bis 5 m<br />

beziffert. Neben der Standard-Dose mit Flip-up-Deckel wird das TW1000<br />

Tactical auch in der einsatzbewährten Super-Garant-Professional-Ausführung<br />

mit austauschbarer Wirkstoffpatrone angeboten. Nähere Informationen<br />

dazu finden sich auf der Seite des Herstellers unter www.tw1000.com<br />

Die auf Kletterzubehör spezialisierte Skylotec<br />

GmbH hat längst nicht nur persönliche<br />

Schutzausrüstung gegen Absturz und Sicherungssysteme<br />

für Industrie und Sport im<br />

Programm. Auch Artikel aus dem Bereich der<br />

Evakuierung und Höhenrettung sowie taktische<br />

Ausrüstung zählen zum Portfolio des<br />

1947 gegründeten Neuwieder Unternehmens.<br />

Gerade im taktischen Bereich verlassen<br />

sich zahlreiche Spezialeinsatzkräfte auf die Produkte dieses Herstellers.<br />

Die Tactical Range umfasst dabei alle erdenklichen Mittel; von Gurten über<br />

Helme bis hin zu diversen, auf den jeweiligen Einsatzzweck hin optimierten<br />

Abseilgeräten, wie das kompakte Modell Sirius, das sich intuitiv bedienen lässt<br />

und mit seinem kleinen Hebel schnelle, präzise Aktionen ermöglicht. Eine andere<br />

Liga bilden dann die akkubetriebenen TRC-Motor-Seilwinden. Sie sind<br />

auf taktische Operationen im urbanen, aber auch maritimen Umfeld ausgelegt,<br />

ermöglichen Auf- und Abseilgeschwindigkeiten von bis zu 60 m und können<br />

auch mittels Fernbedienung gesteuert werden. Einen Überblick über das<br />

gesamte taktische Sortiment aus dem Hause Skylotec finden Sie unter www.<br />

skylotec.com/tactical<br />

Auf unsere Anfrage bezüglich<br />

taktischer Neuheiten<br />

aus Fernost ließ<br />

sich das in erster Linie<br />

für seine leuchtenden Produkte bekannte Unternehmen Nextorch nicht<br />

lange bitten. Der inzwischen durchweg renommierte, chinesische Hersteller<br />

taktischer Lampen und Schlagstöcke hat seit jüngstem ein durchweg fesselndes<br />

Paar im Programm: neue, extra leichte Handfesseln aus dem Hause<br />

Nextorch! Diese sind teils aus Stahl, teils aus Aluminium gefertigt, was wiederum<br />

ein paar Gramm mehr an Gewicht am Einsatzgürtel spart. So kommt<br />

das Paar Handschellen auf nur 240 g Gewicht. Das Double-Lock-Schloss soll<br />

manipulationssicher sein und zugleich ein Engerstellen der Handschellen<br />

unterbinden. Der Hersteller verspricht bei einer Zugfestigkeit in längs von<br />

3500 N und quer 4300 N eine Lebensdauer von 11.000 Öffnungs- und<br />

Schließvorgängen bei sage und schreibe satten zehn Jahren Garantie. Alle<br />

Handschellen verfügen selbstverständlich über eine Seriennummer. Die Abgabe<br />

erfolgt ausschließlich an berechtigte Personen.<br />

Mehr Infos und Kontakt unter www.nextorch.de<br />

Das ebenfalls aus China stammende<br />

Unternehmen Nitecore wirft mit seinem<br />

neuen Modell P20iX eine ausgewachsene<br />

taktische Taschenlampe<br />

auf den Markt, die es mit ihrem maximal satten Lichtstrom von 4.000 lm dick<br />

hinter den Ohren hat. Damit verspricht der Hersteller eine Reichweite von<br />

221 m. Die Laufleistung im Turbo-Modus wird mit etwa 30 Minuten beziffert.<br />

Im geringsten der fünf Modi (Ultralow bei 2 lm) schafft die P20iX hingegen<br />

ganze 350 Stunden – der Rest liegt dazwischen. Daneben verfügt die taktische<br />

Lampe über einen sogenannten „Random“ Strobe Mode. Ausgeliefert<br />

wird die Nitecore mit einem 21700-Li-Ion-Akku mit einer Kapazität von 5.000<br />

mAh. Im Zackenkranz der Krone sind zudem Keramikeinlagen eingebracht,<br />

um effektiv Glas zu brechen. Alles in allem ein passendes Gesamtpaket.<br />

Nähere Infos zu den taktischen Lampen aus dem Hause Nitecore beim<br />

deutschen Importeuer unter www.nitecore.de<br />

Oft sind es die kleinen<br />

Dinge im Leben,<br />

die einem selbiges<br />

deutlich erleichtern.<br />

So beispielsweise<br />

das neue EZ-Click-<br />

Molle-System von<br />

Peli. Dabei handelt<br />

es sich um eine<br />

schnell und einfach<br />

(ohne Werkzeuge)<br />

austauschbare Deckeleinlage für alle Peli-Koffer. Diese bietet vorn wie auf der<br />

Hinterseite diverse Möglichkeiten, jedwede Ausrüstung im Molle-Stil oder mit<br />

Klettverschlusssystemen im Koffer unterzubringen. Die Möglichkeiten sind<br />

schier unendlich. Das neue EZ-Click-Molle-System ist zunächst für die Peli-<br />

Koffer Typ 1535 und 1560 verfügbar. Alle näheren Infos zu den taktischen Umbaumöglichkeiten<br />

aus dem Hause Peli finden Sie unter www.peli.com<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Hoernecke, © Skylotec, © Nextorch, © Nitecore, © Peli


SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 37<br />

Bilder: © PowerTraveller, © Prinus, © Tasmanien Tiger<br />

Das 1986 gegründete und durch seine Solarsysteme bekannte britische Unternehmen<br />

PowerTraveller startet nun mit einer neuen taktischen Linie<br />

durch. Allen voran besticht das Modell Tactical Sport 25 – ein kleines kompaktes<br />

Powerpack, das zusätzlich mit einer 150-lm-Lampe ausgerüstet ist –<br />

mit einer Akkuleistung von 6700 mAh. Mehr als genug, um nur ein Handy zu<br />

laden.<br />

Dieses ist erhältlich im praktischen Kit mit einem dreiteilig auffaltbaren Solarpanel<br />

mit 7W-Leistung, wodurch man draußen quasi permanent imstande<br />

ist, sein Handy (oder auch Tablet etc.) zu laden. Somit stellt dieses System<br />

eine solide Basis unter den PowerTraveller-Systemen dar. Doch gerade<br />

in der Tactical Range ist bei diesem Hersteller noch so einiges mehr geboten:<br />

Mehr an Power, mehr an Innovation, mehr an Taktik.<br />

Mehr unter www. powertraveller.com<br />

Primus, der bekannte schwedische Hersteller von Kochern und weiterem<br />

Outdoorzubehör bietet mit dem neuesten Update seines Kochers Lite Plus<br />

eine konsequente Weiterentwicklung seiner bisher<br />

bereits auf Leistung und Langlebigkeit ausgelegten<br />

Produkte. Denn nun passt der Kocher<br />

samt einer 100-g-Gas-Kartusche und Zubehör in<br />

den 500-ml-Alutopf. Dabei wurde zudem bisher<br />

verwendetes Plastikmaterial gegen Bio-Kunststoff<br />

getauscht und die bisherige Filzummantelung<br />

durch hochwertigeres G-1<strong>09</strong>00-Eco-Lite-<br />

Material ersetzt. Somit ist man draußen deutlich nachhaltiger unterwegs,<br />

was auch im taktischen Bereich durchweg sinnvoll ist. Und so gibt es den<br />

neuen Primus Lite außer in den typischen Lifestyle-Farben auch ganz unauffällig<br />

in den taktisch gedeckten Farben Schwarz und Grün (sowie in Grau<br />

für urbane Umgebung).<br />

Nähere Infos zur Produkt-Range von Primus sowie Kontakt unter<br />

www.pri-musoutdoor.de<br />

Vom Tasmanischen Tiger aus Dasing<br />

gibt es unter anderem eine<br />

multifunktionale Gurtschlinge, welche<br />

nicht nur Waffen, sondern auch<br />

Kamerasysteme taktisch zu tragen imstande ist. Bei einer maximalen Belastung<br />

von 85 kg darf man dem lediglich 185 g leichten und in Schwarz, Oliv<br />

MANFRED ALBERTS GMBH – DISTRIBUTOR AUS TRADITION UND LEIDENSCHAFT.<br />

www.wm-intern.de<br />

Manfred Alberts GmbH · Bielsteiner Straße 66 · 51674 Wiehl-Bielstein<br />

Telefon 0 22 62 / 99 94 33-0 · Fax 0 22 62 / 72 21 40 · info@manfred-alberts.de · www.manfred-alberts.de


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 38 SCHWERPUNKT SECURITY / TACTICAL<br />

sowie Coyote-Braun erhältlichem Umhänger mit<br />

seinen adaptiven Fähigkeiten durchaus sein<br />

Vertrauen schenken.<br />

Daneben glänzt die Marke Tasmanian Tiger vor<br />

allem wieder in ihrer Paradedisziplin, bei den taktischen<br />

Rucksäcken. Neben dem neuen TT Modular<br />

Combat Pack, einem universell einsetzbaren,<br />

kleinem taktischen Kampfrucksack<br />

mit TT-typischer Flexibilität<br />

steht vor allem das<br />

Modell TT Modular Gunner<br />

Pack IRR im Vordergrund. Dieser<br />

ist aus Cordura 5000 nach<br />

allen Standards und Forderungen<br />

der Bundeswehr gefertigt<br />

und erfüllt – alle Bauteile und<br />

Verschlüsse eingeschlossen –<br />

selbst die IRR-Tarnwirkung<br />

nach IRR 650.<br />

Ein Blick auf die Palette der<br />

einsatztauglichen jedenfalls<br />

lohnt. Einzusehen unter<br />

www.tasmaniantiger.info<br />

Umarex ergänzt sein Zubehörprogramm im Bereich Home Defense um spezielle<br />

Upgrades für Produkte, die verteidigungswillige Kunden seit Langem<br />

in den Nachtschränken horten, um sie im Falle des Falles bei der Home Defense<br />

zum Einsatz zu bringen. Darunter ein<br />

schnelles Wechselmagazin für den in<br />

Deutschland (leider lediglich 7,5 Joule schwachen)<br />

Home-Defense-Revolver HDR50. Hier<br />

findet der Freund dieser Waffengattung nun<br />

ein vorgeladenes Trommelmagazin, abwechselnd<br />

bestückt mit drei Gummigeschossen und drei Pfefferpulvergeschossen.<br />

Weiter wurde von Umarex eine neue Klassifizierung ihrer Munitionsarten<br />

vorgenommen. Demnach sind demnächst unter Sport Ammunition<br />

derartige Geschosse, die Kreide- oder Farbmarkierungsstoffe beinhalten, zu<br />

finden. Als Practice Ammunition werden künftig Gummi- und Kunststoffrundkugeln<br />

bezeichnet, welche ein Feedback<br />

beim Getroffenen erzeugen. Als neue Kategorie<br />

wird nunmehr eingeführt die<br />

Performance Ammunition. Diese beinhaltet<br />

Geschosse aus selbst- beziehungsweise nachleuchtenden<br />

Kugeln, aus Gummi oder Kunststoff,<br />

welche die Flugbahn für den Beobachter<br />

bei Dunkelheit nachvollziehbar machen – zumindest<br />

wenn sie mit Licht aufgeladen sind.<br />

Die letzte Art ist die Defense Ammunition. Hierbei<br />

handelt es sich um Pfefferpulverkugeln, die<br />

den Reizstoff erst beim Aufprall auf das Ziel,<br />

sprich den Aggressor, freigegeben. Somit eignet<br />

sich diese Geschossart ideal zur Verteidigung<br />

innerhalb der eigenen vier Wände.<br />

www.umarex.de<br />

dg<br />

Security-Messe Essen<br />

Nachdem die Security Essen in den Jahren 2020 und <strong>2021</strong> der Pandemie<br />

zum Opfer gefallen ist, soll nun im kommenden Jahr die Sicherheitsmesse<br />

vom 20. bis 23. September 2022 endlich wieder in den Hallen der Stadt abgehalten<br />

werden.<br />

Das verkündete der Veranstalter, die Messe Essen GmbH, im Rahmen einer<br />

Pressemitteilung Ende Juni <strong>2021</strong>.<br />

Neben den bekannten Schwerpunkten aus den Bereichen Videoüberwachung,<br />

Zutrittskontrolle, Mechatronik, Mechanik, Systeme und Perimeter<br />

sowie Brandschutz- und Einbruchschutzsystemen sind nun insbesondere<br />

durch die veränderte Arbeitssituation mit viel Telearbeit und teils permanentem<br />

Homeoffice die Dienstleistungen & Digital Networking Security als<br />

auch Cyberkriminalität in den Vordergrund gerückt.<br />

Denn: „Das Thema Sicherheit betrifft zahlreiche Lebens- und Arbeitsbereiche<br />

und hat neue Dimensionen angenommen. Die Branche hat daher großen<br />

Bedarf, sich persönlich auszutauschen und neue Produkte vorzustellen.<br />

Wir freuen uns, mit der Security Essen erneut eine hochkarätige Plattform<br />

dafür geben zu können. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie<br />

greifen, sodass wir für den Herbst 2022 eine Messe mit internationaler<br />

Ausrichtung planen können“, sagt Oliver P. Kuhrt, Geschäftsführer<br />

der Messe Essen.<br />

Der Veranstalter rechnet dabei mit rund 500 Ausstellern, zur Hälfte aus internationalem<br />

Umfeld.<br />

Dabei richtet sich die Messe mit einem speziellen zeit- und kostensparenden<br />

Komplettpaket auch und insbesondere an Erstaussteller. Neben dem<br />

Standbau sowie 20 Kunden-Eintrittskarten erwarten diese darin unter anderem<br />

auch Vergünstigungen auf die Werbeflächen auf dem Messegelände.<br />

Doch auch für junge Gründer und Start-ups gibt es attraktive Möglichkeiten,<br />

sich auf der Messe zu präsentieren. Außerdem wird den Besuchern ein zielgruppenorientiertes<br />

Rahmenprogramm versprochen. Alle näheren Infos<br />

und Kontakt zur Security Essen gibt es unter www.security-essen.de<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Tasmanian Tiger, © Umarex, © Messe Essen– Rainer Schimm


SORTIMENT I ASSORTMENT<br />

<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 39<br />

SORTIMENT<br />

Schleifmittel aus dem Hause Kubesch bei kh-security<br />

Schon seit 1930 ist die in Fulda bestehende Messerschmiede als Fachgeschäft<br />

für Solinger Stahlwaren bekannt. Nach dem 2. Weltkrieg<br />

wuchs die Schleiferei zum größten und bekanntesten Fachbetrieb seiner<br />

Art im Landkreis Fulda. 1995 kaufte Jens Kubesch das Traditionsunternehmen,<br />

mit nur 21 Jahren seinen Meister machte.<br />

„Man muss die Leidenschaft dafür haben. Wenn man das nicht hat, dann hat<br />

man auch kein Gespür für Formen und Design“, erzählt Jens Kubesch im Interview<br />

mit dem ARD Morgenmagazin. „Man braucht ein gewisses Maß an<br />

Fingerspitzengefühl und man muss sich ein bisschen in dem Bereich auskennen,<br />

für den man das Messer produziert“.<br />

Das SimplyShark Geschenkset in dekorativer<br />

Holzbox<br />

Jährlich bearbeitet Kubesch bis<br />

zu 100 Sonderanfertigungen an<br />

Messern. Der Meisterbetrieb ist<br />

offiziell anerkannter Schärfdienst<br />

namhafter Messer- und Scherenhersteller,<br />

wie z. B. Herbertz, Böker,<br />

Haller, Wüsthof, Dovo, Wasa, Victorinox,<br />

Klaas und weiteren. Auch<br />

Privatkunden wie Angler, Jäger<br />

oder Hobbyköche sind bei Kubesch<br />

an der richtigen Adresse.<br />

Kh-security bietet ab diesem Jahr als Großhandelsvertreter die gesamte<br />

„SimplyShark“ Produktpalette an Messerschleif-Utensilien, die Kubesch<br />

selbst entwickelt hat. Von der<br />

Schleifplatte über Messerschleipaste<br />

bis hin zu Geschenk- und Komplettsets ist alles dabei. Dem Meister<br />

liegt die Weitergabe der richtigen Technik am Herzen, sowohl als Ausbildungsbetrieb<br />

als auch in seinen Seminaren für Besucher.<br />

„In unseren Schärfkursen haben wir immer wieder festgestellt, dass unsere<br />

Kunden ihre Messer am einfachsten, sichersten und schnellsten mit Diamant-Schleifplatten<br />

auf Rasierschärfe bekommen“, verrät Kubesch auf seiner<br />

Website. „All die unterschiedlichen Produkte, die wir in den letzten 30<br />

Jahren genutzt haben, haben wir zu einer optimalen Diamant-Schleifplatte<br />

zusammengeführt.“ Die geschlossene Diamantplattenoberfläche ermöglicht<br />

ein problemloses Abziehen ohne Verhaken der Messerspitzen. Dank<br />

der massiven Stahlplatte arbeitet man auf einer planen und festliegenden<br />

Oberfläche. Für den feinen Abzug ist eine Seite mit einer 1000er Körnung<br />

versehen. Extrem stumpfen Klingen oder Schneiden mit Ausbrüchen rückt<br />

man mit der 400er Körnung auf der anderen Seite zu Leibe.<br />

www.messerschmiede-kubesch.shop/ + www.kh-security.de ah<br />

Bilder: © JAHR MEDIA, © Kubesch<br />

www.wm-intern.de<br />

Über 30 Jahre persönliche Erfahrung<br />

und über 10 Jahre Erfahrungen<br />

mit Anwendern in Schleifseminaren<br />

fließen in die Entwicklung<br />

der SimplyShark-Produkte.<br />

Die dazugehörigen Schleifpasten und<br />

Pflegemittel runden das Sortiment ab.


<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 40 SORTIMENT I ASSORTMENT<br />

Messerporträt<br />

Christoph Daim schreibt über handgemachte<br />

Messer. Er ist Mitglied der Deutschen<br />

Messermacher Gilde (DMG) und<br />

hat dort die Funktion des Lektors übernommen.<br />

Für WM-<strong>Intern</strong> schreibt er aus<br />

der Sicht des Messermachers über ausgefallene<br />

und kunstvolle Messer.<br />

www.viennablade.com +<br />

www.deutsche-messermacher-gilde.de<br />

WM-<strong>Intern</strong> – Das Insider-Magazin für<br />

Jagd, Messer, Schießsport und Security<br />

www.wm-intern.de<br />

www.facebook.com/wmintern<br />

Impressum<br />

JAHR MEDIA GmbH & Co. KG<br />

Jürgen-Töpfer-Straße 48<br />

22763 Hamburg<br />

040-389 06-0<br />

www.jahr-media.de<br />

WM-<strong>Intern</strong> ist offizielles Mitteilungsorgan<br />

des Verbandes der Deutschen Büchsenmacher<br />

und Waffenfachhändler e. V. sowie<br />

offizielles Mitteilungsblatt des Bundesinnungsverbandes<br />

für das Büchsenmacher-Handwerk<br />

und der Innung<br />

des Büchsenmacherhandwerks für<br />

Mitteldeutschland.<br />

Mein Lieblingswerkzeug für diese Tätigkeit: der klappbare Opinel Austernöffner.<br />

Außerdem schreibt WM-<strong>Intern</strong> die<br />

Geschichte von „Der Büchsenmacher“<br />

fort, der hier im 117. Jahrgang erscheint<br />

und die älteste Zeitschrift für Büchsenmacher,<br />

Waffen, Jagd und Outdoor ist.<br />

Ebenfalls in WM-<strong>Intern</strong> erscheint im<br />

125. Jahrgang „Messer & Schere“, die<br />

Fachzeitschrift für den Bereich Schneidwaren/Bestecke.<br />

O wie Opinel<br />

Auch wenn es scheinbar ein Allerwelts-Messer und auf den ersten Blick<br />

nichts Besonderes ist, gibt es doch auch im Fall Opinel bei genauerem<br />

Hinschauen Interessantes zu berichten. Dazu gehört zum Beispiel die<br />

Tatsache, dass das Tragen dieses volkstümlichen Messers ab Größe<br />

fünf, also mit der in den 1950er Jahren eingeführten Verriegelung, in<br />

Frankreich eigentlich verboten ist. „Eigentlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang,<br />

dass auf dem Land und getragen von Einheimischen normalerweise<br />

kein Problem besteht. In Ballungszentren, bei Demonstrationen<br />

und Terrorismusalarm hingegen sollte man dieses Gesetz entsprechend<br />

ernst nehmen! Eine Spezialität ist auch das abgebildete Austernmesser,<br />

das sinnvollerweise auch mit Virobloc-Verriegelung ausgestattet<br />

ist. Es gehört bei uns nicht zu den sehr geläufigen Modellen, ist aber<br />

im Laufe der Zeit zu meinem Lieblingswerkzeug zum Austernöffnen geworden.<br />

Der Griff in der typischen Opinelform ist aus Bubinga-Holz, das<br />

den extremen Arbeitsbedingungen (Salzwasser und Feuchtigkeit) erstaunlich<br />

gut standhält. Lediglich der Sitz der Klinge im Griff gab Anlass<br />

zur Nachbesserung: die Klinge „versank“ immer weiter im Holz, sodass<br />

der Nagelhieb nicht mehr greifbar war. Durch vorsichtiges Ausfräsen<br />

und Nacharbeiten (siehe Bild rechts) habe ich diesen kleinen Mangel<br />

leicht beheben können.<br />

www.opinel.com + www.herbertz-messerclub.de<br />

Redaktionsleitung<br />

Claudia Jahn (cj) · claudia.jahn@wm-intern.de · Telefon: 02204-979 93 76<br />

Mitarbeiter der Redaktion<br />

Roland Zobel (z), Miriam von Chamier (mvc), Daniel Guthannß (dg),<br />

Patrice Leon Göbel (pg), Adrian Hopp (ah), Adina Lietz (ali), Ann-Kathrin Ochs (ako),<br />

Ingo Rottenberger (ir), Tim Zychacek (tz)<br />

Anzeigenleitung<br />

Rainer Propp · rainer.propp@jahr-media.de · Telefon: 040-38906-285<br />

Anzeigen: Roland Zobel · roland.zobel@wm-intern.de · Telefon: 0152-01939102<br />

Jan-Hendrik Röhrs · jan-hendrik.roehrs@jahr-media.de · Telefon: 040-38906-161<br />

Titelfoto: © mvcaspel - stock.adobe.com<br />

ISSN 2196-9477 · Gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 42 vom 1.1.<strong>2021</strong><br />

www.wm-intern.de/marketing<br />

Jahresabonnement: 57 Euro · (Ausland: 67 Euro, Übersee: 77 Euro)<br />

Druckerei<br />

Druckerei Gutenberg Thiele & Schwarz<br />

Werner-Heisenbergstr. 7 · 34123 Kassel<br />

Vertrieb<br />

DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH<br />

Postfach 57 04 02 · 22773 Hamburg<br />

www.dpv.de<br />

Leserservice<br />

040/38906-880<br />

abo@wm-intern.de<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Christoph Daim


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Tel. 0 68 34 - 96 16-75, Fax -778<br />

www.sfa-bodoband.de<br />

ALLES FÜR DIE JAGD<br />

Georg Fritzmann & Söhne GmbH<br />

D- 96202 Lichtenfels<br />

Tel. <strong>09</strong>571 - 6081<br />

Fax <strong>09</strong>571 - 71131<br />

info@fritzmann.org · www.fritzmann.org<br />

Mehr Informationen:<br />

www.tw1000.com<br />

Carl Hoernecke Chem. Fabrik GmbH & Co. KG | Industriestraße 26<br />

D-71720 Oberstenfeld | info@hoernecke.de | www.tw1000.com<br />

Vertrieb Schweiz: Spowag GmbH | CH-8618 Oetwil am See<br />

ANKAUF VON WAFFEN UND ZUBEHÖR<br />

Schäfer & Schäfer GmbH<br />

Waffenverwertung<br />

Bielsteiner Straße 40<br />

D-51674 Wiehl<br />

Tel. 0 22 62 - 99933-19<br />

Fax 0 22 62 - 99933-18<br />

info@waffenverwertung.de<br />

www.waffenverwertung.de<br />

BLOCKIERSYSTEME FÜR ERBWAFFEN<br />

Felix Mogdans<br />

D-71665 Vaihingen / Enz-Horrheim<br />

Tel. 0 70 42 - 8 40 24 - 5, Fax -6<br />

www.GunBlock.de<br />

BOGENSPORTARTIKEL<br />

Herst./Großist-Bogen-& Armbrustsport<br />

BLACK FLASH Archery GmbH<br />

D-07333 Unterwellenborn / Koenitz<br />

Tel. 03 67 32 - 20 89 - 0<br />

Fax 03 67 32 - 20 89 - 13<br />

mail@black-flash-archery.de<br />

BOGENFUCHS, Fa. Ludwig Fuchs<br />

Inhaber Martin Fuchs e.Kfm.<br />

D-35037 Marburg, Wilhelmstraße 16<br />

Tel. 0 64 21 - 2 25 25, Fax 2 75 49<br />

www.bogenfuchs.com<br />

BRÜNIERMITTEL<br />

Original First Defense<br />

OC-Tierabwehrspray<br />

DEF-TEC Defense Technology GmbH<br />

Breitlacher Straße 96<br />

D-60489 Frankfurt am Main<br />

Tel. 069 - 74 30 38 0 · Fax 069 - 74 30 38 - 22<br />

info@deftec.de<br />

Ein Inserat im<br />

Lieferanten-Lexikon<br />

– lohnt sich immer!<br />

ANKAUF VON WAFFEN UND ZUBEHÖR<br />

B&L Handelsgesellschaft<br />

Waffenhandel – Waffentechnik<br />

Inh. Dirk Bayer<br />

Bergstr.1a<br />

41334 Nettetal<br />

Tel. 02153 - 1219426<br />

Fax 02153 - 9587335<br />

info@BundL-Waffen.de<br />

www.waffen-barankauf.de<br />

BALLISTOL GmbH<br />

D-84168 Aham<br />

Brünierung von BALLISTOL<br />

Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />

Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />

info@ballistol.de<br />

www.ballistol.de<br />

www.wm-intern.de/lieferanten-lexikon


Lieferanten-Lexikon<br />

BRÜNIERMITTEL<br />

GAS- UND PLATZMUNITION<br />

GEWEHRSCHÄFTE<br />

DEWE Brünofix GmbH<br />

D-91126 Rednitzhembach<br />

Tel. 0 91 22 - 98 68 - 0, Fax - 30<br />

info@bruenofix.de<br />

www.bruenofix.de<br />

DARTS<br />

EMBASSY SPORTS GmbH<br />

UNICORN / BULL´S<br />

Eulerstraße 9, D-48155 Münster<br />

Tel. 0251-539501-0, Fax 539501-29<br />

info@embassy-sports.de<br />

www.embassy-sports.de<br />

ELKADART ® / WINMAU ®<br />

Sportsdivision Jim Pike GmbH<br />

Würzburg<br />

Tel. <strong>09</strong> 31 - 40 55 56, Fax - 48 079<br />

www.sportsdivision.de<br />

EXKLUSIVES FÜR UNTERWEGS<br />

Karl Beier OHG<br />

Spezial-Sortiment edler Lederwaren/ Reiseartikel<br />

Tel. 069-69 76 82 89 · Fax 069-82 34 39<br />

www.beier-travelcompanion.com<br />

FACHLITERATUR<br />

Verlag J. Neumann-Neudamm<br />

Schwalbenweg 1<br />

D-34212 Melsungen<br />

Tel. 0 56 61 - 92 62 26, Fax 0 56 61 - 92 62 19<br />

info@neumann-neudamm.de<br />

www.neumann-neudamm.de<br />

VS-BOOKS Torsten Verhülsdonk<br />

Grenzweg 41, 44623 Herne<br />

Tel. 02323 - 9462520, Fax 9462529<br />

info@vs-books.de + www.vs-books.de<br />

Waffentech. Militärgesch. Uniformkunde<br />

FUTTERALE<br />

FAW08 Waffenpflege-Futterale<br />

E. Demgen Vertriebsservice<br />

D-46487 Wesel<br />

Tel. 02 81 - 96 66 90<br />

info@faw08.de · www.futterale.de<br />

GAS- UND SIGNALWAFFEN<br />

Record Firearms GmbH<br />

info@record-firearms.de<br />

www.record-firearms.de<br />

Drello GmbH & Co. KG<br />

Tel. 0 21 61 - 9<strong>09</strong>-6<br />

www.drello.de<br />

KEITSMESSGERÄTE<br />

GEWEHRSCHÄFTE<br />

NUSSBAUMHÖLZER seit 1880<br />

Kurt Katzenmeier<br />

D-64407 Fränkisch-Crumbach/Odenw.<br />

Tel. mobil +49 (0) 174-6666864<br />

www.katzenmeier.net<br />

www.thomasnowak.com<br />

www.kunststoffschaft.de<br />

Rohlinge aus Französisch Nussbaum<br />

S.Theys@email.de<br />

GESCHOSSGESCHWINDIG-<br />

Gewehrschaft-<br />

Rohlinge<br />

Karl Nill GmbH<br />

In Schlattwiesen 3<br />

D-72116 Mössingen<br />

Tel. 07473-9434-0<br />

Fax 07473-9434-30<br />

www.nill-griffe.com<br />

GRIFFE<br />

GROSSHANDEL<br />

Buchner Grosshandel<br />

Tel. 08131- 66676-0 Fax-10<br />

info@buchner-grosshandel.de<br />

www.buchner-grosshandel.de<br />

DEURUS Handelsgesellschaft mbH<br />

39218 Schönebeck · Welsleber Str.46<br />

Tel. 0 39 28-7 08 80 · info@deurus-gmbh.de<br />

SAGA / MESKO / Ddupleks / H&N u.v.m.<br />

www.deurus-gmbh.com<br />

Fenix GmbH, siehe Taschenlampen<br />

Frankonia Handels GmbH & Co. KG<br />

Partner des Fachhandels<br />

Schießhausstraße 10<br />

D-97228 Rottendorf<br />

Tel. 0 93 02 - 20 80<br />

Fax 0 93 02 - 20 220<br />

info@frankonia-b2b.de<br />

www.frankonia-b2b.de<br />

Gustav Jehn GmbH<br />

Postfach 1827<br />

D-59528 Lippstadt<br />

Tel. 0 29 41 - 2 90 90<br />

gustav@jehn.de<br />

Französisch Nussbaum<br />

langjährig gelagert<br />

S.Theys<br />

vormals Valentin Volk KG<br />

64385 Reichelsheim<br />

S.THEYS@email.de<br />

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 43<br />

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GROSSHANDEL<br />

ITS GmbH<br />

Tel.: +49(0) 9287 – 800 58 92<br />

E-Mail: info@its-tactical.de<br />

www.its-tactical.de<br />

Winchester-Munition<br />

Im Sande 25<br />

D-46049 Oberhausen<br />

Tel. 0 208 - 62 06 -26 7<br />

Fax 0 208 - 62 06 - 68 7<br />

GROSSHANDEL<br />

HUNDETRANSPORT<br />

Schmidt-Fahrzeugbau GmbH<br />

Hundeboxen / Hundeanhänger<br />

D-78253 Eigeltingen-Honstetten<br />

Tel. 0 77 74 - 92 20 - 0, Fax -20<br />

www.hundeboxen.de<br />

JANA Jagd + Natur<br />

Schwalbenweg 1<br />

D-34212 Melsungen<br />

Tel. 0 56 61 - 92 62 0<br />

Fax 0 56 61 - 92 62 20<br />

info@jana-jagd.de · www.jana-jagd.de<br />

Bücher, Filme, CD zu Jagd, Natur, Hunden von allen<br />

namhaften<br />

Jagdverlagen<br />

LEADER Trading GmbH<br />

Am Gierath 20 E<br />

D-40885 Ratingen<br />

Tel. 0 21 02 - 94 20 1 - 0<br />

Fax 0 21 02 - 94 20 1 - 90<br />

www.leader-trading.com<br />

info@leader-trading.com<br />

Ferkinghoff <strong>Intern</strong>ational GmbH & Co. KG<br />

Schwanfelder Straße 8<br />

97241 Bergtheim bei Würzburg<br />

Telefon +49 (0)9384 88212-00<br />

info@waffen-ferkinghoff.com<br />

www.waffen-ferkinghoff.com<br />

Europa/Deutschland-Vertretungen: u. a. Magnum<br />

Research, Auto-Ordnance, KIMBER, Just Right Carbine,<br />

Mossberg<br />

SIMBATEC GmbH<br />

D-42697 Solingen<br />

info@simbatec.de<br />

www.simbatec.de<br />

Waimex<br />

Jagd und Sportwaffen GmbH<br />

Benno-Strauß-Straße 41<br />

D-90763 Fürth<br />

Tel. <strong>09</strong> 11 - 37 66 32 - 0<br />

Fax <strong>09</strong> 11 - 37 66 32 - 33<br />

info@waimex.com<br />

www.waimex.com<br />

IMPRÄGNIERMITTEL<br />

BALLISTOL GmbH<br />

D-84168 Aham<br />

Atmungsaktive Textilimprägnierung<br />

Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />

Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />

info@ballistol.de<br />

www.ballistol.de<br />

JAGD-LAMPEN<br />

Fenix GmbH, siehe Taschenlampen<br />

Jagdschule Blatt<br />

Tel. +49 6867 -560 770<br />

Jägerschule Seibt GmbH<br />

www.jagdschule-seibt.de<br />

info@jagdschule-seibt.de<br />

Tel. 06873 - 992707<br />

JAGDSCHULEN<br />

JAGD-, SPORT- UND SAMMLERWAFFEN<br />

Pedersoli Service Point<br />

Importeur für Pedersoli Waffen<br />

Inh. Stefan Raßmann<br />

Am Michelsbach 12 C<br />

D-99817 Eisenach<br />

Tel. 0 36 91 - 70 85 10 · Fax 0 36 91 - 89 38 88<br />

info@BlackPowderNo1.de<br />

www.BlackPowderNo1.de<br />

JAGDWAFFEN<br />

Mauser Jagdwaffen GmbH<br />

Ziegelstadel 1<br />

D-88316 Isny<br />

Tel. 0 75 62 - 974 97-0, Fax - 02<br />

info@mauser.com<br />

www.mauser.com<br />

LÄUFE<br />

www.lothar-walther.de<br />

Tel. 0 73 28 - 96 30 0, Fax -5066<br />

LAUFREINIGER<br />

BALLISTOL GmbH<br />

D-84168 Aham<br />

Militärentwickelte Laufreiniger<br />

Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />

Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />

info@ballistol.de<br />

www.ballistol.de<br />

BRUNOX AG / www.brunox.swiss<br />

siehe Rubrik Waffenpflege<br />

www.wm-intern.de


Lieferanten-Lexikon<br />

MESSER<br />

Giesser Messerfabrik GmbH<br />

www.giesser.de<br />

MESSER / SCHWERTER<br />

„Rough Rider” u.a. Messermarken<br />

Tel. 06073 - 742379, www.wolfster.de<br />

MESSERSCHÄRFER<br />

Gebr. Graef GmbH & Co KG<br />

Schneiden und schärfen<br />

D-59757 Arnsberg<br />

Tel. 0 29 32 - 97 03 -0<br />

www.Graef.de<br />

OPTIK<br />

BRESSER GmbH -Distributor<br />

pulsar@bresser.de<br />

www.bresser.de/pulsar<br />

SCHAFTPFLEGEMITTEL<br />

Scherell's SCHAFTOL-Das Original<br />

BALLISTOL-Klever GmbH<br />

D-84168 Aham<br />

Tel. 0 87 44 - 96 99 - 0<br />

Fax 0 87 44 - 96 99 - 96<br />

info@ballistol.de · www.ballistol.de<br />

MÜNDUNGSVERSTELLUNGEN<br />

Fortner<br />

Jagd- und Sportwaffentechnik<br />

Tel. 0 80 32 - 59 35<br />

service@fortner-waffen.de<br />

MUNITION<br />

Nammo LAPUA Oy<br />

Tel. 0049-172-5843201<br />

ralf.winter@lapua.com · www.lapua.com<br />

NARKOSE<br />

Jagd & Sportbedarf Jürgen Jöst<br />

Mooswiesen 17, D-88214 Ravensburg<br />

Tel. 0751 -66670, Fax -652<strong>09</strong>5<br />

mail@jjrv-waffen.de<br />

TeleDart GmbH & Co. KG<br />

Betäubungsgewehre / Betäubungsblasrohre<br />

Obere Heide 8, 67368 Westheim<br />

Tel. 06344 939 -765 · Fax 06344 939 -890<br />

info@teledart.com · www.teledart.com<br />

OPTIK<br />

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Daniel Niebling<br />

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SCHAFTPFLEGEMITTEL<br />

SCHIESSANLAGEN<br />

MAHA Schießanlagenbau GmbH<br />

und Laufreiniger Tel. 07362-923125<br />

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SCHIESSSPORTZUBEHÖR<br />

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www.ahg-anschuetz.de<br />

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SPORTMANAGEMENT<br />

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Tel.: <strong>09</strong>176/2279<strong>09</strong>9 · Mail: info@gimpel-lta.de<br />

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D-65321 Heidenrod, Haidering 17<br />

Tel. 0 61 24 - 7 27 98 - 0, Fax -30<br />

info@kh-security.de<br />

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Fenix, Wolf-Eyes, Blue Desert,<br />

Lulabop, Lynx Hooks<br />

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Tel. 0 24 33 - 44 22-44, Fax -43<br />

TREIBLADUNGSPULVER<br />

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D-97647 Nordheim v. d. Rhön<br />

Tel. 0 97 79 - 81 44 0<br />

www.LHS-Germany.de<br />

www.fieldsportac.com<br />

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WAFFENSCHRÄNKE/TRESORTÜREN<br />

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Tel. <strong>09</strong>11-93388-0 · Fax -22<br />

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VISIERUNGEN<br />

Centra Feinwerktechnik GmbH<br />

Nägelestr. 15-17<br />

D-79618 Rheinfelden<br />

Tel. 0 76 23 - 7 49 12 0<br />

Fax 0 76 23 - 7 49 12 49<br />

www.centra-visier.de<br />

WAFFEN<br />

Arms24 GmbH<br />

D-07616 Serba Tel. 036691 869650<br />

Info@arms24.com www.arms24.com<br />

WAFFENKOFFER<br />

BRUNOX Korrosionsschutz GmbH<br />

Postfach 100127<br />

D-85001 Ingolstadt<br />

Tel. 0841-961 29 - 04, Fax -13<br />

www.brunox.de<br />

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WERKZEUGE FÜR BÜCHSENMACHER<br />

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D-87677 Stöttwang<br />

Tel. 0 83 45 - 95 29 4 - 0<br />

Fax 0 83 45 - 95 29 4 - 15<br />

info@triebel-guntools.de<br />

www.triebel-guntools.de<br />

EISELE Case-Systems GmbH<br />

Siemensstr. 14<br />

D-84323 Massing<br />

Tel. 0 87 24 - 96 54 00-0<br />

info@eisele-koffer.com<br />

www.eisele-koffer.com<br />

WAFFENKOFFER<br />

FAW08 Korrosionsschutz<br />

E. Demgen Vertriebsservice<br />

D-46487 Wesel<br />

Tel. 02 81 - 96 66 90<br />

info@faw08.de<br />

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D-24534 Neumünster<br />

Tel. 0 43 21 - 27 58<br />

Fax 0 43 21 - 2 93 25<br />

info@johannsen-jagd.de<br />

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D-64569 Nauheim<br />

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Fax <strong>09</strong>721 - 94810-25<br />

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