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Waffenmarkt-Intern 09/2021

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die September-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 16<br />

VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

DER VDB INFORMIERT<br />

Parteien zur Bundestagswahl<br />

Wie stehen die großen Parteien zu privatem Waffenbesitz?<br />

Für die Wahl <strong>2021</strong> haben die Parteien den Wahlprüfsteinen einen Rahmen<br />

gegeben: Erlaubt waren bis zu acht Fragen in einer Länge von<br />

max. 300 Zeichen.<br />

Sieben Fragen hat der VDB den Parteien gestellt, die zukünftig unser<br />

Land regieren wollen. Ziel ist, eine klarere Einschätzung zu bekommen,<br />

was Jäger, Sportschützen und Sammler bei einer Regierungsbeteiligung<br />

der jeweiligen Partei zu erwarten hätten. Wahlprogramme<br />

sind Idealvorstellungen und keine verbindlichen Handlungsversprechen.<br />

Vieles wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dennoch<br />

geben die Antworten Aufschluss über Denkweisen und Weltbilder.<br />

Insofern können wir Wähler davon ausgehen, dass sich Positionen<br />

umso stärker im späteren Regierungsalltag niederschlagen, je größer<br />

die Fraktion der jeweiligen Partei ist. Immer vorausgesetzt, die Partei<br />

wird von den anderen als geeigneter Koalitionspartner gesehen.<br />

Um eine bessere Vergleichbarkeit der Antworten zu ermöglichen, haben<br />

wir im Anschluss an die Fragestellung die Antworten aller in alphabetischer<br />

Reihenfolge Parteien aufgelistet. Von Die Linke liegen leider<br />

keine Antworten vor.<br />

Frage 1: Unabhängig der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie:<br />

Strebt Ihre Partei weitere Veränderungen des Waffengesetzes oder<br />

des Sprengstoffgesetzes an?<br />

Wenn ja: welche?<br />

Die AfD wendet sich gegen weitere Verschärfungen im Waffenrecht.<br />

Unsere Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung<br />

in ihrem Antrag (Drucksache 19/30193) dazu auf, bis<br />

auf Weiteres keine Gesetzentwürfe mehr in den Bundestag einzubringen oder<br />

weiterzuverfolgen, „die eine Verschärfung des Waffenrechts, auch in Bezug auf den<br />

Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorsehen“.<br />

Darüber hinaus fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung<br />

dazu auf, die in ihrem Gesetzentwurf „zur Verbesserung waffenrechtlicher<br />

Personenüberprüfungen“ (Drucksache 19/29487) vorgesehenen Regelabfragen<br />

der zuständigen Waffenbehörde bei anderen Behörden und Mitteilungspflichten<br />

anderer Behörden im Falle einer Weiterverfolgung dieser<br />

Gesetzesinitiative zu streichen. Zugleich wird die Bundesregierung dazu<br />

aufgefordert, „im Rahmen einer Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, die<br />

Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden<br />

wieder abzuschaffen“.<br />

Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen unserer AfD-Fraktion die<br />

nach § 14 des Waffengesetzes begrenzte Erwerbsmöglichkeit für Sportschützen<br />

auf zehn Waffen wieder aufheben. Außerdem fordert unsere Fraktion<br />

die Bundesregierung auf, „genauer zu analysieren, inwieweit sich die<br />

jüngsten Verschärfungen im Waffenrecht auf den legalen Erwerb und Besitz<br />

von Schusswaffen gerade im Hinblick auf Gebührensteigerungen und Wartezeiten<br />

nachteilig für Legalwaffenbesitzer in der Praxis ausgewirkt haben“.<br />

In Deutschland gibt es über fünf Millionen legale<br />

Waffen. Jedes Jahr sterben Menschen auch durch<br />

legale Waffen, beim Hantieren mit ihnen oder durch<br />

Straftaten. Diese reichen von häuslicher Gewalt über<br />

Amokläufe bis hin zu extremistischen Attentaten. Solche Straftaten werden<br />

nicht unbedingt durch die Legalwaffenbesitzer*innen begangen, sondern<br />

auch durch Menschen, die sich rechtswidrig Zugang zu diesen Waffen verschaffen,<br />

zum Beispiel im gemeinsamen Haushalt. Jeder Mensch, der durch<br />

eine Waffe stirbt, ist einer zu viel. Deshalb wollen wir GRÜNE die Verfügbarkeit<br />

von tödlichen Schusswaffen für Sportschützen schrittweise beenden. Im Bereich<br />

des Schießsports setzen wir uns im Dialog mit Sportschütz*innen für die<br />

Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen ein. Wir wollen, dass alle, die eine<br />

waffenrechtliche Erlaubnis anstreben, ihre psychische Eignung nachweisen<br />

müssen und wollen die Altersschwelle für die Vorlage eines medizinisch-psychologischen<br />

Zeugnisses in § 6 Abs. 3 WaffG abschaffen.<br />

Deutschland verfügt über eines der strengsten<br />

Waffengesetze der Welt. Das bestehende deutsche<br />

Waffenrecht hat sich bewährt und bietet<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © VDB

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