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Waffenmarkt-Intern 09/2021

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die September-Ausgabe WM-Intern ist das offizielle Mitteilungsorgan des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

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<strong>09</strong>/<strong>2021</strong> · 26 VERBAND DEUTSCHER BÜCHSENMACHER UND WAFFENFACHHÄNDLER<br />

der die Einheit aus Ware und Verpackung erstmalig im Geltungsbereich des<br />

Gesetzes in Verkehr bringt. Damit entsteht die Verpflichtung z. B. auch für<br />

Importeure.<br />

Auch Service- und Versandverpackungen sind letztendlich Verkaufsverpackungen.<br />

Serviceverpackungen werden am Ort der Übergabe mit der Ware<br />

befüllt und an den Kunden abgegeben – hierzu zählt z. B. die Plastik- oder<br />

Papiertüte, in die die Ware an der Ladenkasse verpackt wird. Versandverpackungen<br />

sind solche, die dem Versand von Waren dienen. Dabei sind sämtliche<br />

Verpackungsbestandteile betroffen, also der Versandkarton, die Luftpolstertaschen<br />

sowie Füllmaterial. Da es um alle Verpackungen geht, die<br />

zuletzt vom Endverbraucher entsorgt werden, gelten sogar gebrauchte und<br />

wiederverwendete Verpackungen als systembeteiligungspflichtig.<br />

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet eine Datenbanksuche<br />

für systembeteiligungspflichtige Verpackungen unter www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktsuche-im-katalog.<br />

VDB: Wird Ware in eine Verpackung verpackt, so muss diese am dualen<br />

System beteiligt werden. Gibt es auch Verpackungen, die nicht<br />

systembeteiligungspflichtig sind?<br />

Tamina Szöke: Das Verpackungsgesetz spricht hier von Transportverpackungen<br />

und gewerblichen Verkaufsverpackungen. Transportverpackungen dienen<br />

dem Transport von Waren und Gütern zwischen gewerblichen Versendern.<br />

Ein Beispiel ist die Palette, auf der Waren vom Hersteller zum Händler<br />

gelangen. Solche Verpackungen gelangen typischerweise nicht zum Endkunden,<br />

werden von diesem in der Regel nicht entsorgt und müssen daher nicht<br />

am dualen System beteiligt werden. Dazu kommen system unverträgliche<br />

Verpackungen, die sich nicht über das duale System verarbeiten lassen.<br />

Mit dem neuen Verpackungsgesetz müssen auch nicht systembeteiligungspflichtige<br />

Verpackungen registriert, jedoch nicht lizensiert werden.<br />

VDB: Können Sie den Unterschied zwischen Registrierungs- und Lizensierungspflicht<br />

beschreiben?<br />

Tamina Szöke: Die Registrierung ist die Grundpflicht, die mit dem neuen Verpackungsgesetz<br />

für nahezu jedes Unternehmen gilt. Wer mit Ware befüllte<br />

Verpackungen – auch bereits vorlizenzierte Serviceverpackungen wie Plastiktüten<br />

– an einen Endkunden abgibt, muss sich bis zum 1. Juli 2022 bei der<br />

Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Zu registrieren sind die<br />

Arten der Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden.<br />

Lizensiert werden müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen<br />

vom Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes, also von dem, der die<br />

mit Ware befüllten Verpackungen zum ersten Mal in Verkehr bringt. Für<br />

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen besteht die Registrierungspflicht<br />

bereits seit dem 1.1.2019. Nur im Bereich der Serviceverpackungen<br />

haben Händler die Möglichkeit, bereits lizensierte Verpackungs<br />

materialen zu kaufen und zu nutzen, dann sind sie nur von der<br />

Registrierungspflicht betroffen.<br />

VDB: Wie kann ein Händler herausfinden, ob er verpflichtet ist, seine<br />

Verpackungen zu lizensieren?<br />

Tamina Szöke: Hier gilt der oben genannte Merksatz: Bringt ein Händler in<br />

Deutschland erstmalig mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Verkehr<br />

und übergibt sie an Endkunden, wo diese dann entsorgt werden, muss er die<br />

Verpackungen lizensieren. Eine Verpackung ist jede Art von Umverpackung, in<br />

die ein Produkt zur Übergabe an den Endkunden verpackt wird. Nehmen wir z. B.<br />

ein Nachtsichtgerät. Dieses wird vom Hersteller in eine Blister-Umverpackung<br />

verpackt. Das ist die erste systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung.<br />

Auf einer Palette versendet der Hersteller die blisterverpackten Geräte an den<br />

Händler. Dabei nutzt er Transportverpackungen, die nur registrierungs-, nicht<br />

aber lizensierungspflichtig sind. Für Transportverpackungen besteht aber z. B.<br />

eine Rücknahmepflicht. Der Händler verkauft die Nachtsichtgeräte im Ladengeschäft<br />

und verpackt sie zur Mitnahme in eine Papiertüte. Diese ist systembeteiligungspflichtig.<br />

Versendet der Händler die Geräte an Endkunden, haben<br />

wir zum Versand Kartons und Packmaterial als Versandverpackung, auch diese<br />

muss lizensiert werden.<br />

Bei der Auswahl der Papptüten kann der Händler bereits lizensierte Serviceverpackungen<br />

nutzen, dann ist lediglich eine Registrierung bei der ZSVR nötig.<br />

Bitte beachten Sie, …<br />

… dass Landbell als duales System keine Rechtsberatung leisten kann und darf. Obwohl diese Nachricht ggf. Auskünfte, Informationen und Hinweise<br />

enthält, welche mögliche Rechtsangelegenheiten berühren können, sind sie nicht rechtsverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar.<br />

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.<br />

Bitte nutzen Sie für rechtsverbindliche Einschätzungen weiterhin die <strong>Intern</strong>etpräsenz der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und insbesondere<br />

die Möglichkeit, die Systembeteiligungspflicht für Verpackungen im konkreten Fall bewerten zu lassen. Landbell übernimmt keine Haftung<br />

für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte, Informationen und Hinweise in dieser Nachricht, auch wenn sie bemüht sind, Ihre Anfrage<br />

mit größtmöglicher Sorgfalt zu beantworten.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © Landbell AG

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