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Energie- und Klimaschutzkonzept Spiekeroog

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<strong>Energie</strong>- <strong>und</strong> <strong>Klimaschutzkonzept</strong> <strong>Spiekeroog</strong> Seite 50 von 166<br />

Die nachstehende Grafik verdeutlicht die historische Entwicklung sowohl der<br />

ordnungsrechtlichen Anforderungen wie auch die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs<br />

der Neubauten in der realen Baupraxis 16 .<br />

Abb. 19: Historische Entwicklung der Mindestanforderungen<br />

Niedrigstenergiehäuser: Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten der EU sicherstellen, dass alle<br />

Neubauten als Niedrigstenergiehäuser („nearly zero-energy building“) errichtet werden. Bei<br />

Niedrigstenergiehäusern liegt der <strong>Energie</strong>bedarf bei fast Null. Diesem Standard müssen ab<br />

2019 zudem alle neuen Gebäude entsprechen, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt<br />

bzw. erworben werden. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn die Maßnahme<br />

ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll ist.<br />

16 ForschungsVerb<strong>und</strong> Erneuerbare <strong>Energie</strong>n, Berlin:<br />

http://www.fvee.de/fileadmin/downloads/presse/08_09_29_datenblatt_energieeffizienz_fhg_ibp.pdf<br />

<strong>Energie</strong> + Klimaschutz – Ingenieurberatungen - | Dipl.-Ing. Jörg Wortmann | Wissenschaftszentrum Kiel | www.wortmann-energie.de

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