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Baby-Spezial für die Metropolregion Nürnberg

Baby Magazin für die Metropolregion Nürnberg 2021

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20 BABYPLANUNG<br />

DAS LIEBE<br />

GELD<br />

DIE WICHTIGSTEN SCHLAGWORTE<br />

RUND UM DIE FINANZEN<br />

Das erste Kind stellt das Leben ganz schön auf den<br />

Kopf, und <strong>die</strong> Gedanken kreisen mehr denn je um <strong>die</strong><br />

Zukunft. Das Thema Beruf und Finanzen spielt da eine<br />

große Rolle. Oft sind nach der Geburt des Kindes nicht<br />

mehr beide Eltern voll berufstätig, man benötigt größeren<br />

Wohnraum, und ein Kind in der Familie bedeutet<br />

natürlich auch mehr Ausgaben. Schon mit einem Kind<br />

liegt der Anteil der monatlichen Konsumausgaben <strong>für</strong><br />

den Nachwuchs bei 21 %, bei zwei Kindern bei 33 %.<br />

(Quelle: Statistisches Bundesamt)<br />

MUTTERSCHAFTSGELD<br />

Für angestellte werdende Mütter tritt<br />

sechs Wochen vor der Geburt der Mutterschutz<br />

inklusive Kündigungsschutz<br />

in Kraft. Bis acht Wochen nach der<br />

Entbindung wird Mutterschaftsgeld gezahlt,<br />

bei Mehrlingsgeburten und Kindern<br />

mit einer Behinderung bis zwölf<br />

Wochen nach der Geburt.<br />

ELTERNGELD UND ELTERNZEIT<br />

Das Elterngeld soll einen finanziellen<br />

Ausgleich schaffen, wenn Eltern ihr<br />

Kind nach der Geburt erziehen und betreuen<br />

und dadurch weniger oder gar<br />

nicht mehr arbeiten.<br />

Elterngeld gibt es in drei Varianten:<br />

Das Basiselterngeld beträgt 65 % des<br />

Nettoeinkommens, das man in den 12<br />

Monaten vor der Geburt ver<strong>die</strong>nt hat,<br />

maximal aber 1800 Euro. Man kann<br />

es bis zu 12 Lebensmonate des Kindes<br />

bekommen, wenn beide Eltern pausieren,<br />

bis zu 14 Monate (Partnermonate).<br />

Die Zeit können <strong>die</strong> Eltern nach ihren<br />

Wünschen untereinander aufteilen, sie<br />

können das Elterngeld gleichzeitig oder<br />

abwechselnd beantragen – allerdings<br />

jeder von ihnen mindestens 2 Monate<br />

bzw. maximal 12 Monate. Die Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> Partnermonate ist, dass<br />

<strong>die</strong> Eltern nach der Geburt weniger<br />

Einkommen haben als davor – unter<br />

<strong>die</strong>ser Voraussetzung gilt das auch <strong>für</strong><br />

Alleinerziehende.<br />

Achtung: Die Zeit des Mutterschaftsgeldes<br />

wird bereits mit angerechnet!<br />

ElterngeldPlus heißt, man bekommt<br />

monatlich <strong>die</strong> Hälfte der finanziellen<br />

Leistungen des Basiselterngeldes, kann<br />

<strong>die</strong>ses da<strong>für</strong> aber doppelt so lange beziehen.<br />

Das kann je nach Lebenssituation<br />

individuell <strong>die</strong> bessere Variante<br />

sein. Man kann <strong>die</strong> beiden Modelle<br />

auch kombinieren.<br />

Der Partnerschaftsbonus bedeutet 4 zusätzliche<br />

Monate ElterngeldPlus, wenn<br />

beide Eltern in Teilzeit arbeiten: mind.<br />

25 Stunden, max. 30 Stunden pro Woche<br />

– bei Eltern, deren Kinder ab dem<br />

1. September 2021 geboren wurden /

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