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Rechtsökonomische Studie (Gutachten) - Bundesnotarkammer

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Finanzielle Auswirkungen eines geänderten<br />

Sicherheitenkonzeptes beim Bauträgervertrag<br />

nach Baubeginn unterstellt wird. Demgegenüber wird für den Worst-case angenommen, dass sich der<br />

Vertrieb als schwierig darstellt und einzelne Wohneinheiten erst gegen Ende des Realisierungs-<br />

zeitraums veräußert werden können.<br />

Dabei werden unabhängig des Modells und des Szenarios – ausgenommen jeweils die Szenarien 7<br />

und 8 - die ersten Teilzahlungen auf den Erwerbspreis im Monat des Baubeginns bzw. bezogen auf<br />

Objekteinheiten, die nach Baubeginn veräußert werden, in dem auf den unterstellten Vertrags-<br />

abschluss folgenden Monat angesetzt.<br />

- Kontoführung<br />

Im Rahmen des Best-case-Modells wird mit Blick auf die Bauträgerfinanzierung ferner angenommen,<br />

dass die den Bauträger finanzierende Bank eine zinsmäßige Kompensation der für die Durchführung<br />

des Bauvorhabens geführten zwei Konten - Baukonto und Guthabenkonto - vornimmt. Demgegenüber<br />

liegt der banktechnischen Abwicklung im Rahmen des Worst-case-Modells die Prämisse zugrunde,<br />

dass eine Zinskompensation von Bau- und Guthabenkonto nicht erfolgt.<br />

Unabhängig vom Modell wird dabei unterstellt, dass auf dem Baukonto neben den Baukosten auch<br />

die bankenseitige Bearbeitungsgebühr, die jeweiligen Sollzinsbeträge sowie etwaige Avalprovisionen<br />

und Ausfertigungsgebühren belastet sowie etwaige Habenzinsbeträge gutgeschrieben werden.<br />

- Zinsberechnung<br />

In diesem Zusammenhang wird – unabhängig der Frage der Kompensation – entsprechend der markt-<br />

üblichen Verfahrensweise (vgl. Kapitel 2) für die Zinsabrechnung im Rahmen der Bauträgerfinanzie-<br />

rung eine Vereinbarung zwischen Bank und Bauträger in der Form „3-Monats-Euribor + Bankmarge“<br />

unterstellt. Um dabei die Zinseffekte unabhängig von den in dem fiktiv gewählten Realisierungs-<br />

zeitraum vorherrschenden Kapitalmarktverhältnissen zu ermitteln, wurde als Durchschnittszinssatz für<br />

den 3-Monats-Euribor das ungewichtete arithmetische Mittel aus den in der Zinsstatistik der Deutsche<br />

Bundesbank für den Zeitraum 01.01.1999 bis 31.12.2007 veröffentlichten Tageswerten zugrunde<br />

gelegt. Dieser Durchschnittszinssatz wurde ferner als konstant im unterstellten Realisierungszeitraum<br />

angesetzt. Dabei wird für die Zinsberechnung ebenso monatliche Abrechnung unterstellt wie - soweit<br />

dies in einzelnen Szenarien relevant ist - für die Berechnung der Avalprovisionen.<br />

- Bankenkalkulation und Einflussgrößen<br />

Bezogen sowohl auf das Best-case-Modell als auch Worst-case-Modell ist darauf hinzuweisen, dass<br />

sich in den jeweiligen Annahmen hinsichtlich der Finanzierungsmodalitäten nicht unbedingt die<br />

unteren bzw. oberen Spitzenwerte der in Kapitel 2 dargestellten Bandbreiten wieder finden. Dies ist<br />

IFQ 32

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