Rechtsökonomische Studie (Gutachten) - Bundesnotarkammer
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Finanzielle Auswirkungen eines geänderten<br />
Sicherheitenkonzeptes beim Bauträgervertrag<br />
nach Baubeginn unterstellt wird. Demgegenüber wird für den Worst-case angenommen, dass sich der<br />
Vertrieb als schwierig darstellt und einzelne Wohneinheiten erst gegen Ende des Realisierungs-<br />
zeitraums veräußert werden können.<br />
Dabei werden unabhängig des Modells und des Szenarios – ausgenommen jeweils die Szenarien 7<br />
und 8 - die ersten Teilzahlungen auf den Erwerbspreis im Monat des Baubeginns bzw. bezogen auf<br />
Objekteinheiten, die nach Baubeginn veräußert werden, in dem auf den unterstellten Vertrags-<br />
abschluss folgenden Monat angesetzt.<br />
- Kontoführung<br />
Im Rahmen des Best-case-Modells wird mit Blick auf die Bauträgerfinanzierung ferner angenommen,<br />
dass die den Bauträger finanzierende Bank eine zinsmäßige Kompensation der für die Durchführung<br />
des Bauvorhabens geführten zwei Konten - Baukonto und Guthabenkonto - vornimmt. Demgegenüber<br />
liegt der banktechnischen Abwicklung im Rahmen des Worst-case-Modells die Prämisse zugrunde,<br />
dass eine Zinskompensation von Bau- und Guthabenkonto nicht erfolgt.<br />
Unabhängig vom Modell wird dabei unterstellt, dass auf dem Baukonto neben den Baukosten auch<br />
die bankenseitige Bearbeitungsgebühr, die jeweiligen Sollzinsbeträge sowie etwaige Avalprovisionen<br />
und Ausfertigungsgebühren belastet sowie etwaige Habenzinsbeträge gutgeschrieben werden.<br />
- Zinsberechnung<br />
In diesem Zusammenhang wird – unabhängig der Frage der Kompensation – entsprechend der markt-<br />
üblichen Verfahrensweise (vgl. Kapitel 2) für die Zinsabrechnung im Rahmen der Bauträgerfinanzie-<br />
rung eine Vereinbarung zwischen Bank und Bauträger in der Form „3-Monats-Euribor + Bankmarge“<br />
unterstellt. Um dabei die Zinseffekte unabhängig von den in dem fiktiv gewählten Realisierungs-<br />
zeitraum vorherrschenden Kapitalmarktverhältnissen zu ermitteln, wurde als Durchschnittszinssatz für<br />
den 3-Monats-Euribor das ungewichtete arithmetische Mittel aus den in der Zinsstatistik der Deutsche<br />
Bundesbank für den Zeitraum 01.01.1999 bis 31.12.2007 veröffentlichten Tageswerten zugrunde<br />
gelegt. Dieser Durchschnittszinssatz wurde ferner als konstant im unterstellten Realisierungszeitraum<br />
angesetzt. Dabei wird für die Zinsberechnung ebenso monatliche Abrechnung unterstellt wie - soweit<br />
dies in einzelnen Szenarien relevant ist - für die Berechnung der Avalprovisionen.<br />
- Bankenkalkulation und Einflussgrößen<br />
Bezogen sowohl auf das Best-case-Modell als auch Worst-case-Modell ist darauf hinzuweisen, dass<br />
sich in den jeweiligen Annahmen hinsichtlich der Finanzierungsmodalitäten nicht unbedingt die<br />
unteren bzw. oberen Spitzenwerte der in Kapitel 2 dargestellten Bandbreiten wieder finden. Dies ist<br />
IFQ 32