BUKO-Jahresbericht 2021
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Einheitliches Patentgericht<br />
Das Einheitliche Patentgericht ist<br />
ein von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />
gemeinsam errichtetes,<br />
auf Patentrecht spezialisiertes<br />
Gericht (das „Einheitliche Patentgericht“),<br />
das für Fragen der Verletzung<br />
und der Rechtsgültigkeit von<br />
Einheitspatenten (und auch für die<br />
weiter verfügbaren, „konventionellen“<br />
europäischen Patente) zuständig<br />
ist. Damit können zukünftig<br />
Patentverletzer zentral bei<br />
einem einzigen, äußerst kompetenten<br />
und spezialisierten Gericht<br />
verfolgt und Patentverletzungen<br />
somit effizient (und<br />
schnell) bekämpft werden. Das<br />
Einheitliche Patentgericht wird<br />
eine zentrale Kammer in Paris und<br />
in München haben und lokale (nationale)<br />
bzw. regionale Kammern in<br />
den Mitgliedstaaten. Auch in Österreich<br />
wird nach derzeitiger Planung<br />
eine lokale Kammer errichtet.<br />
European Patent Ligitation<br />
Certificate<br />
Die zur Einrichtung dieser beiden<br />
Instrumente erforderlichen, sehr<br />
umfangreichen Vorbereitungsprozesse<br />
(vor allem die Organisation<br />
des Gerichtes und die Bestellung<br />
der Richter) werden im Rahmen<br />
einer vorläufigen Phase (bis voraussichtlich<br />
Herbst 2022) abgearbeitet,<br />
dann wird das EPG-<br />
Abkommen offiziell in Kraft gesetzt,<br />
wodurch das Einheitliche Patentgericht<br />
mit Ende 2022/Anfang<br />
2023 seine Pforten öffnen und Patent-Klagen<br />
(eingereicht beispielsweise<br />
durch Patentanwält*innen<br />
mit einem „European Patent Litigation<br />
Certificate“ – einem Spezialdiplom<br />
zur besonderen Vertre<br />
tungsbefugnis beim Einheitlichen<br />
Patentgericht) empfangen und behandeln<br />
kann.<br />
Mit dem Einheitlichen Patentgericht<br />
wird erstmalig ein für alle<br />
zugängliches und nutzbares,<br />
transnational zuständiges Spezialgericht<br />
durch EU-Mitgliedstaaten<br />
errichtet, das nicht nur im Patentsystem<br />
bahnbrechend ist, sondern<br />
darüber hinaus allgemein für mehr<br />
zivilprozessrechtliche Harmonisierung<br />
innerhalb der EU sorgen kann.<br />
Credit: www.epo.org<br />
Credit: www.epo.org<br />
Bild oben: Die 38 Mitgliedstaaten der Europäischen<br />
Patentorganisation (EPO) sowie<br />
die zwei Erstreckungsstaaten und vier Validierungsstaaten.<br />
Bild unten: Die 17 Staaten der Verstärkten<br />
Zusammenarbeit, die die Übereinkommen<br />
bereits ratifiziert haben und am Einheitspatentsystem<br />
teilnehmen werden, wenn es<br />
startet, sind: Österreich, Belgien, Bulgarien,<br />
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />
Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />
Malta, die Niederlande, Portugal,<br />
Slowenien, Schweden.<br />
<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2021</strong><br />
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