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BUKO-Jahresbericht 2021

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Einheitliches Patentgericht<br />

Das Einheitliche Patentgericht ist<br />

ein von den teilnehmenden Mitgliedstaaten<br />

gemeinsam errichtetes,<br />

auf Patentrecht spezialisiertes<br />

Gericht (das „Einheitliche Patentgericht“),<br />

das für Fragen der Verletzung<br />

und der Rechtsgültigkeit von<br />

Einheitspatenten (und auch für die<br />

weiter verfügbaren, „konventionellen“<br />

europäischen Patente) zuständig<br />

ist. Damit können zukünftig<br />

Patentverletzer zentral bei<br />

einem einzigen, äußerst kompetenten<br />

und spezialisierten Gericht<br />

verfolgt und Patentverletzungen<br />

somit effizient (und<br />

schnell) bekämpft werden. Das<br />

Einheitliche Patentgericht wird<br />

eine zentrale Kammer in Paris und<br />

in München haben und lokale (nationale)<br />

bzw. regionale Kammern in<br />

den Mitgliedstaaten. Auch in Österreich<br />

wird nach derzeitiger Planung<br />

eine lokale Kammer errichtet.<br />

European Patent Ligitation<br />

Certificate<br />

Die zur Einrichtung dieser beiden<br />

Instrumente erforderlichen, sehr<br />

umfangreichen Vorbereitungsprozesse<br />

(vor allem die Organisation<br />

des Gerichtes und die Bestellung<br />

der Richter) werden im Rahmen<br />

einer vorläufigen Phase (bis voraussichtlich<br />

Herbst 2022) abgearbeitet,<br />

dann wird das EPG-<br />

Abkommen offiziell in Kraft gesetzt,<br />

wodurch das Einheitliche Patentgericht<br />

mit Ende 2022/Anfang<br />

2023 seine Pforten öffnen und Patent-Klagen<br />

(eingereicht beispielsweise<br />

durch Patentanwält*innen<br />

mit einem „European Patent Litigation<br />

Certificate“ – einem Spezialdiplom<br />

zur besonderen Vertre<br />

tungsbefugnis beim Einheitlichen<br />

Patentgericht) empfangen und behandeln<br />

kann.<br />

Mit dem Einheitlichen Patentgericht<br />

wird erstmalig ein für alle<br />

zugängliches und nutzbares,<br />

transnational zuständiges Spezialgericht<br />

durch EU-Mitgliedstaaten<br />

errichtet, das nicht nur im Patentsystem<br />

bahnbrechend ist, sondern<br />

darüber hinaus allgemein für mehr<br />

zivilprozessrechtliche Harmonisierung<br />

innerhalb der EU sorgen kann.<br />

Credit: www.epo.org<br />

Credit: www.epo.org<br />

Bild oben: Die 38 Mitgliedstaaten der Europäischen<br />

Patentorganisation (EPO) sowie<br />

die zwei Erstreckungsstaaten und vier Validierungsstaaten.<br />

Bild unten: Die 17 Staaten der Verstärkten<br />

Zusammenarbeit, die die Übereinkommen<br />

bereits ratifiziert haben und am Einheitspatentsystem<br />

teilnehmen werden, wenn es<br />

startet, sind: Österreich, Belgien, Bulgarien,<br />

Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Malta, die Niederlande, Portugal,<br />

Slowenien, Schweden.<br />

<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2021</strong><br />

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