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BUKO-Jahresbericht 2021

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Österreichische Patentanwaltskammer<br />

Die Österreichische Patentanwaltskammer nimmt als kleinste freiberufliche<br />

Kammer die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen<br />

der 80 österreichischen Patentanwält*innen wahr.<br />

42<br />

Wir Patentanwälte sind die<br />

Schnittstelle zwischen Innovation<br />

und Recht:<br />

Wir stärken die die Stellung des<br />

gewerblichen Rechtsschutzes in<br />

Österreich, um Erfindern und<br />

Schutzrechtsinhabern zu starken<br />

Schutzrechten zu verhelfen und im<br />

Gegenzug das öffentliche Interesse<br />

an der wirksamen Begrenzung<br />

von Schutzrechten zu wahren. Wir<br />

vertreten öffentlich die Interessen<br />

der Patentanwaltschaft, indem wir<br />

unsere Mitglieder bei der Berufsausübung<br />

unterstützen und fördern.<br />

Dabei garantieren wir die<br />

Qualifikation und Ausbildung der<br />

Patentanwälte kontinuierlich zu<br />

sichern, um den hohen Qualitätsstandard<br />

ihrer Dienstleistungen<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2021</strong><br />

Berufsbild<br />

Patentanwält*innen beraten und<br />

betreuen Erfinder bei der Erlangung<br />

von Patenten für ihre technischen<br />

Erfindungen. Patentanwält*innen<br />

sind aufgrund ihrer<br />

kombinierten technisch-naturwissenschaftlichen<br />

sowie rechtlichen<br />

Ausbildung auch umfassend zur<br />

berufsmäßigen Beratung auf dem<br />

Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes<br />

(„Intellectual Property“<br />

(„IP“); Erfindungs-, Sortenschutz-,<br />

Halbleiterschutz-, Kennzeichenund<br />

Musterwesen) berechtigt. Wir<br />

vertreten unsere Mandant*innen<br />

vor dem Österreichischen Patentamt,<br />

dem Europäischen Patentamt<br />

(EPA), dem Amt der Europäischen<br />

Union für Geistiges Eigentum<br />

(EUIPO), in Rechtsmittelverfahren<br />

gegen Entscheidungen des<br />

Österreichischen Patentamts vor<br />

dem Oberlandesgericht Wien sowie<br />

in Angelegenheiten des Sortenschutzes<br />

vor den zuständigen<br />

Verwaltungsbehörden.<br />

Patentanwält*innen sind technisch-naturwissenschaftlich<br />

und auch rechtlich ausgebildet<br />

Um Mandanten berufsmäßig vertreten<br />

und den Titel Patentanwalt<br />

tragen zu dürfen, müssen die Berufsanwärter*innen<br />

ein Universitätsstudium<br />

auf einem Gebiet<br />

der Technik oder der Naturwissenschaften<br />

absolviert haben, eine<br />

mindestens vierjährige praxisrechtliche<br />

Ausbildung zum Patentanwalt<br />

und die entsprechenden<br />

Credit: <strong>BUKO</strong>/dreamstime<br />

Zulassungsprüfungen beim Österreichischen<br />

und beim Europäischen<br />

Patentamt erfolgreich absolviert<br />

haben.<br />

Mitglieder<br />

Die Österreichische Patentanwaltskammer<br />

hat derzeit 80<br />

Mitglieder, die – schon aufgrund<br />

der Größe der Kammer – äußerst<br />

solidarisch sind: Die Kammertätigkeit<br />

der Mitglieder erfolgt ausschließlich<br />

ehrenamtlich; dabei ist<br />

bemerkenswert, dass derzeit mehr<br />

als 50 Prozent aller Kammermitglieder<br />

ein derartiges ehrenamtliches<br />

Kammeramt innehaben und<br />

bzw. oder ehrenamtlich als technische<br />

Richterinnen oder Richter<br />

in IP-Fällen bei den österreichischen<br />

Gerichten, inklusive dem<br />

OLG Wien und beim OGH, tätig<br />

sind.

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