BUKO-Jahresbericht 2021
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Österreichische Patentanwaltskammer<br />
Die Österreichische Patentanwaltskammer nimmt als kleinste freiberufliche<br />
Kammer die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen<br />
der 80 österreichischen Patentanwält*innen wahr.<br />
42<br />
Wir Patentanwälte sind die<br />
Schnittstelle zwischen Innovation<br />
und Recht:<br />
Wir stärken die die Stellung des<br />
gewerblichen Rechtsschutzes in<br />
Österreich, um Erfindern und<br />
Schutzrechtsinhabern zu starken<br />
Schutzrechten zu verhelfen und im<br />
Gegenzug das öffentliche Interesse<br />
an der wirksamen Begrenzung<br />
von Schutzrechten zu wahren. Wir<br />
vertreten öffentlich die Interessen<br />
der Patentanwaltschaft, indem wir<br />
unsere Mitglieder bei der Berufsausübung<br />
unterstützen und fördern.<br />
Dabei garantieren wir die<br />
Qualifikation und Ausbildung der<br />
Patentanwälte kontinuierlich zu<br />
sichern, um den hohen Qualitätsstandard<br />
ihrer Dienstleistungen<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
<strong>BUKO</strong>-<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2021</strong><br />
Berufsbild<br />
Patentanwält*innen beraten und<br />
betreuen Erfinder bei der Erlangung<br />
von Patenten für ihre technischen<br />
Erfindungen. Patentanwält*innen<br />
sind aufgrund ihrer<br />
kombinierten technisch-naturwissenschaftlichen<br />
sowie rechtlichen<br />
Ausbildung auch umfassend zur<br />
berufsmäßigen Beratung auf dem<br />
Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes<br />
(„Intellectual Property“<br />
(„IP“); Erfindungs-, Sortenschutz-,<br />
Halbleiterschutz-, Kennzeichenund<br />
Musterwesen) berechtigt. Wir<br />
vertreten unsere Mandant*innen<br />
vor dem Österreichischen Patentamt,<br />
dem Europäischen Patentamt<br />
(EPA), dem Amt der Europäischen<br />
Union für Geistiges Eigentum<br />
(EUIPO), in Rechtsmittelverfahren<br />
gegen Entscheidungen des<br />
Österreichischen Patentamts vor<br />
dem Oberlandesgericht Wien sowie<br />
in Angelegenheiten des Sortenschutzes<br />
vor den zuständigen<br />
Verwaltungsbehörden.<br />
Patentanwält*innen sind technisch-naturwissenschaftlich<br />
und auch rechtlich ausgebildet<br />
Um Mandanten berufsmäßig vertreten<br />
und den Titel Patentanwalt<br />
tragen zu dürfen, müssen die Berufsanwärter*innen<br />
ein Universitätsstudium<br />
auf einem Gebiet<br />
der Technik oder der Naturwissenschaften<br />
absolviert haben, eine<br />
mindestens vierjährige praxisrechtliche<br />
Ausbildung zum Patentanwalt<br />
und die entsprechenden<br />
Credit: <strong>BUKO</strong>/dreamstime<br />
Zulassungsprüfungen beim Österreichischen<br />
und beim Europäischen<br />
Patentamt erfolgreich absolviert<br />
haben.<br />
Mitglieder<br />
Die Österreichische Patentanwaltskammer<br />
hat derzeit 80<br />
Mitglieder, die – schon aufgrund<br />
der Größe der Kammer – äußerst<br />
solidarisch sind: Die Kammertätigkeit<br />
der Mitglieder erfolgt ausschließlich<br />
ehrenamtlich; dabei ist<br />
bemerkenswert, dass derzeit mehr<br />
als 50 Prozent aller Kammermitglieder<br />
ein derartiges ehrenamtliches<br />
Kammeramt innehaben und<br />
bzw. oder ehrenamtlich als technische<br />
Richterinnen oder Richter<br />
in IP-Fällen bei den österreichischen<br />
Gerichten, inklusive dem<br />
OLG Wien und beim OGH, tätig<br />
sind.