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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 24 - Jahrgang 2022

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Seite 72 AMTSBLATT<br />

7. Dezember <strong>2022</strong><br />

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern<br />

angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von<br />

den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden<br />

Angaben.<br />

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen<br />

Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung<br />

der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten<br />

Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang<br />

mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der<br />

Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit<br />

aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche<br />

Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die<br />

dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam<br />

zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges<br />

Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf<br />

der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten<br />

Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch<br />

dazu führen, dass der Zweckverband seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr<br />

fortführen kann.<br />

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des<br />

Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss<br />

die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der<br />

Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt.<br />

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine<br />

Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des<br />

Zweckverbandes.<br />

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern<br />

dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis<br />

ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere<br />

die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern<br />

zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte<br />

Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein<br />

eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu<br />

den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches<br />

unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den<br />

zukunftsorientierten Angaben abweichen.<br />

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den<br />

geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,<br />

einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die<br />

wir während unserer Prüfung feststellen.“<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 liegen in<br />

der Zeit vom 8. Dezember bis 16. Dezember <strong>2022</strong> in den Geschäftsräumen des<br />

ZAWDH, Altenhof 10, 04849 Bad Düben zu den Geschäftszeiten öffentlich aus.<br />

Auf diese Auslegung wird hiermit gemäß § 34 Absatz 2 Satz 3 SächsEigBVO<br />

hingewiesen.<br />

Bad Düben, den 30. November <strong>2022</strong><br />

Astrid Münster<br />

Verbandsvorsitzende<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Zweckverbandes Abwassergruppe<br />

<strong>Dübener</strong> Heide, Bad Düben<br />

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für die Jahre 2023 und 20<strong>24</strong> als Doppelhaushalt<br />

des ZAWDH, Bad Düben liegt vom 8. Dezember bis 16. Dezember <strong>2022</strong><br />

in der Geschäftsstelle des ZAWDH, Altenhof 10 in 04849 Bad Düben während<br />

der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Einwohner und Abgabenpflichtige<br />

haben bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung<br />

die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich oder zur<br />

Niederschrift zu erheben.<br />

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung<br />

in öffentlicher Sitzung.<br />

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des ZAWDH, Bad Düben:<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr<br />

8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr<br />

8 – 12 Uhr<br />

Bad Düben, den 30. November <strong>2022</strong><br />

gez. Astrid Münster<br />

Verbandsvorsitzende<br />

Satzung der Stadt Bad Düben über die<br />

Veränderungssperre für den Geltungsbereich des<br />

sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans<br />

„Sondergebiet Leipziger Straße“<br />

Präambel<br />

Die Stadt Bad Düben erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),<br />

das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli <strong>2022</strong> (BGBl. I S. 1353)<br />

geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung<br />

(SächsGemO) in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar <strong>2022</strong> (SächsGVBl. S.<br />

134), nach Beschlussfassung durch den Stadtrat vom 19. Mai <strong>2022</strong> folgende<br />

Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Sondergebiet<br />

Leipziger Straße“:<br />

§ 1 Zu sichernde Planung<br />

Der Stadtrat der Stadt Bad Düben hat in seiner Sitzung am 19. Mai <strong>2022</strong> mit<br />

Beschluss Nr. 7-29-1009 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen<br />

Bebauungsplan aufzustellen. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der<br />

planerischen Zielsetzung und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung<br />

sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs.<br />

Dies soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes<br />

„Sondergebiet Leipziger Straße“ insbesondere durch folgende Planungsziele<br />

und Regelungsinstrumente gewährleistet werden:<br />

• Festsetzungen zu der Art (Sondergebiet Hotelnutzung) und dem Maß der<br />

baulichen Nutzung,<br />

• Festsetzungen zu der Bauweise, den überbaubaren und den nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen,<br />

• Festsetzungen von Verkehrsflächen sowie ggf. Verkehrsflächen von besonderer<br />

Zweckbestimmung;<br />

§ 2 Geltungsbereich<br />

(1) Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Flurstück 43/174<br />

der Flur 11 in der Gemarkung Bad Düben.<br />

(2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches dieser Satzung<br />

ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan im Maßstab 1:1.000 durch eine<br />

schwarze Linie dargestellt. Maßgeblich ist der innere Rand der Linie. Der<br />

Lageplan ist Bestandteil der Satzung.<br />

§ 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre<br />

(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung dürfen<br />

a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche<br />

Anlagen beseitigt werden,<br />

b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken<br />

und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-,<br />

zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.<br />

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der<br />

Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung<br />

über Ausnahmen trifft die Baugenehmi-gungsbehörde im Einvernehmen<br />

mit der Gemeinde.<br />

(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich<br />

genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe

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