HEV-Magazin Dezember 2022 | WEST
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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PRAXIS<br />
Versicherungstipp<br />
Tragbarkeit der Hypothek absichern<br />
Angesichts rekordtiefer Zinsen profitieren viele Wohneigentümer in der Schweiz von moderaten Hypothekarzinsen.<br />
Doch diese Situation kann sich ändern. Was passiert zum Beispiel bei einer Erwerbsunfähigkeit?<br />
Durch die strenge Tragbarkeitsprüfung bei<br />
der Kreditvergabe ist sichergestellt, dass<br />
die Hypothek auch bei einem deutlich höheren<br />
Zinssatz finanziell tragbar bleibt. So<br />
weit, so gut. Was aber, wenn eine Krankheit<br />
oder ein Unfall die bisherige Einkommenssituation<br />
auf den Kopf stellen würde? Wäre<br />
der Verbleib in den eigenen vier Wänden<br />
gesichert?<br />
Zinsanstieg – nicht einzige Gefahr<br />
Viele Banken wenden bei der Tragbarkeitsberechnung<br />
einen «kalkulatorischen Zinssatz»<br />
von 5 Prozent an, der deutlich über<br />
dem aktuellen Marktzins liegt. Zusammen<br />
mit den restlichen Kosten der Immobilie<br />
darf dieser nicht mehr als einen Drittel des<br />
Einkommens ausmachen. Wer diese Hürde<br />
genommen hat, kann sich glücklich schätzen.<br />
Die tiefen Zinskosten entlasten das<br />
Haushaltsbudget spürbar. Gleichzeitig beschert<br />
die Gewissheit, selbst bei einem Anstieg<br />
der Zinsen nicht in einen finanziellen<br />
Engpass zu geraten, einen ruhigen Schlaf.<br />
Das Risiko eines Zinsanstiegs ist aber leider<br />
nicht die einzige lauernde Gefahr. Neben<br />
einer Scheidung oder dem Verlust der<br />
Versicherungslösungen können den Verbleib<br />
im Eigenheim im Falle eines unerwarteten<br />
Erwerbsausfalls oder eines Todesfalls in der<br />
Familie absichern. <br />
Foto: zVg Zurich<br />
Arbeitsstelle gibt es weitere Ereignisse, die<br />
das Einkommen und damit den Fortbestand<br />
einer Hypothek gefährden können.<br />
Erwerbsunfähigkeit – was nun?<br />
Leider kommt es immer wieder vor, dass<br />
jemand nach einer Krankheit oder einem<br />
Unfall dauerhaft erwerbsunfähig bleibt.<br />
Zwar sind alle in der Schweiz lebenden<br />
Personen durch die erste Säule geschützt,<br />
und die meisten Berufstätigen haben Anspruch<br />
auf Leistungen aus der zweiten Säule.<br />
Doch selbst wenn zusätzliche Gelder aus<br />
der Pensionskasse fliessen, entsprechen<br />
die Gesamtleistungen meist nur einem Teil<br />
des zuvor verdienten Einkommens. Das Sicherheitspolster,<br />
das für einen Anstieg der<br />
Zinsen vorgesehen war, reicht meist nicht<br />
aus, um diesen Einkommensverlust abzudecken.<br />
Deshalb droht spätestens bei der<br />
nächsten Tragbarkeitsüberprüfung Ungemach.<br />
Mit einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung<br />
lässt sich diese Situation vermeiden.<br />
Bei Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit<br />
oder eines Unfalls zahlt die Versicherung<br />
eine Rente, welche die Leistungen aus<br />
erster und zweiter Säule ergänzt und die<br />
Einkommenslücke reduziert. Die Höhe der<br />
versicherten Rente lässt sich auf den individuellen<br />
Bedarf des Hypothekarnehmers<br />
zuschneiden. So lässt sich sicherstellen,<br />
dass die Hypothek im Fall der Fälle tragbar<br />
bleibt.<br />
Leistungen im Todesfall sind oft tief<br />
Im Todesfall sieht die finanzielle Situation<br />
für die Hinterbliebenen leider meist noch<br />
schlechter aus. Hinterbliebene Konkubinatspartner<br />
erhalten aus der ersten Säule<br />
überhaupt keine Leistung und auch Verheiratete<br />
nur dann, wenn gewisse Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. In der zweiten Säule<br />
sieht es zwar etwas besser aus, da sich je<br />
nach Pensionskasse auch Konkubinatspartner<br />
absichern können, insgesamt sind die<br />
Gesamtleistungen im Todesfall aber meistens<br />
noch tiefer als bei Erwerbsunfähigkeit.<br />
In der Folge sind die Weiterführung der Hypothek<br />
und damit verbunden der Verbleib<br />
in der Immobilie ernsthaft in Gefahr. Hinzu<br />
kommt, dass ein Erbe auf mehrere Personen<br />
Zurich, Generalagentur Daniel Scheidegger AG<br />
35027.indd 1 22.10.14 16:42<br />
Zurich,<br />
Generalagentur Daniel Scheidegger AG<br />
Rötistrasse 6 | 4500 Solothurn<br />
032 624 91 91<br />
solothurn@zurich.ch<br />
zurich.ch/scheidegger<br />
verteilt sein kann und oftmals nicht genügend<br />
finanzielle Mittel vorhanden sind, um<br />
die Ansprüche der restlichen Erben über<br />
freie Vermögenswerte abzudecken. Mit einer<br />
Todesfall-Risikoversicherung lässt sich<br />
gezielt vorsorgen. Der Versicherungsnehmer<br />
wählt, wie hoch das Kapital sein soll<br />
und bestimmt die Person, die es erhalten<br />
soll. Im Todesfall erhält die begünstigte Person<br />
das Kapital komplett unabhängig vom<br />
Erbe ausbezahlt. Damit lassen sich die Tragbarkeit<br />
aufrechterhalten und allfällige Erbansprüche<br />
begleichen, um so den Verbleib<br />
in der Immobilie sicherzustellen.<br />
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<br />
Daniel, Chevillat,<br />
Produktmanager Lebensversicherungen<br />
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Kanton Solothurn