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HEV-Magazin Dezember 2022 | WEST

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

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PRAXIS<br />

Versicherungstipp<br />

Tragbarkeit der Hypothek absichern<br />

Angesichts rekordtiefer Zinsen profitieren viele Wohneigentümer in der Schweiz von moderaten Hypothekarzinsen.<br />

Doch diese Situation kann sich ändern. Was passiert zum Beispiel bei einer Erwerbsunfähigkeit?<br />

Durch die strenge Tragbarkeitsprüfung bei<br />

der Kreditvergabe ist sichergestellt, dass<br />

die Hypothek auch bei einem deutlich höheren<br />

Zinssatz finanziell tragbar bleibt. So<br />

weit, so gut. Was aber, wenn eine Krankheit<br />

oder ein Unfall die bisherige Einkommenssituation<br />

auf den Kopf stellen würde? Wäre<br />

der Verbleib in den eigenen vier Wänden<br />

gesichert?<br />

Zinsanstieg – nicht einzige Gefahr<br />

Viele Banken wenden bei der Tragbarkeitsberechnung<br />

einen «kalkulatorischen Zinssatz»<br />

von 5 Prozent an, der deutlich über<br />

dem aktuellen Marktzins liegt. Zusammen<br />

mit den restlichen Kosten der Immobilie<br />

darf dieser nicht mehr als einen Drittel des<br />

Einkommens ausmachen. Wer diese Hürde<br />

genommen hat, kann sich glücklich schätzen.<br />

Die tiefen Zinskosten entlasten das<br />

Haushaltsbudget spürbar. Gleichzeitig beschert<br />

die Gewissheit, selbst bei einem Anstieg<br />

der Zinsen nicht in einen finanziellen<br />

Engpass zu geraten, einen ruhigen Schlaf.<br />

Das Risiko eines Zinsanstiegs ist aber leider<br />

nicht die einzige lauernde Gefahr. Neben<br />

einer Scheidung oder dem Verlust der<br />

Versicherungslösungen können den Verbleib<br />

im Eigenheim im Falle eines unerwarteten<br />

Erwerbsausfalls oder eines Todesfalls in der<br />

Familie absichern. <br />

Foto: zVg Zurich<br />

Arbeitsstelle gibt es weitere Ereignisse, die<br />

das Einkommen und damit den Fortbestand<br />

einer Hypothek gefährden können.<br />

Erwerbsunfähigkeit – was nun?<br />

Leider kommt es immer wieder vor, dass<br />

jemand nach einer Krankheit oder einem<br />

Unfall dauerhaft erwerbsunfähig bleibt.<br />

Zwar sind alle in der Schweiz lebenden<br />

Personen durch die erste Säule geschützt,<br />

und die meisten Berufstätigen haben Anspruch<br />

auf Leistungen aus der zweiten Säule.<br />

Doch selbst wenn zusätzliche Gelder aus<br />

der Pensionskasse fliessen, entsprechen<br />

die Gesamtleistungen meist nur einem Teil<br />

des zuvor verdienten Einkommens. Das Sicherheitspolster,<br />

das für einen Anstieg der<br />

Zinsen vorgesehen war, reicht meist nicht<br />

aus, um diesen Einkommensverlust abzudecken.<br />

Deshalb droht spätestens bei der<br />

nächsten Tragbarkeitsüberprüfung Ungemach.<br />

Mit einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung<br />

lässt sich diese Situation vermeiden.<br />

Bei Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit<br />

oder eines Unfalls zahlt die Versicherung<br />

eine Rente, welche die Leistungen aus<br />

erster und zweiter Säule ergänzt und die<br />

Einkommenslücke reduziert. Die Höhe der<br />

versicherten Rente lässt sich auf den individuellen<br />

Bedarf des Hypothekarnehmers<br />

zuschneiden. So lässt sich sicherstellen,<br />

dass die Hypothek im Fall der Fälle tragbar<br />

bleibt.<br />

Leistungen im Todesfall sind oft tief<br />

Im Todesfall sieht die finanzielle Situation<br />

für die Hinterbliebenen leider meist noch<br />

schlechter aus. Hinterbliebene Konkubinatspartner<br />

erhalten aus der ersten Säule<br />

überhaupt keine Leistung und auch Verheiratete<br />

nur dann, wenn gewisse Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. In der zweiten Säule<br />

sieht es zwar etwas besser aus, da sich je<br />

nach Pensionskasse auch Konkubinatspartner<br />

absichern können, insgesamt sind die<br />

Gesamtleistungen im Todesfall aber meistens<br />

noch tiefer als bei Erwerbsunfähigkeit.<br />

In der Folge sind die Weiterführung der Hypothek<br />

und damit verbunden der Verbleib<br />

in der Immobilie ernsthaft in Gefahr. Hinzu<br />

kommt, dass ein Erbe auf mehrere Personen<br />

Zurich, Generalagentur Daniel Scheidegger AG<br />

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Generalagentur Daniel Scheidegger AG<br />

Rötistrasse 6 | 4500 Solothurn<br />

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zurich.ch/scheidegger<br />

verteilt sein kann und oftmals nicht genügend<br />

finanzielle Mittel vorhanden sind, um<br />

die Ansprüche der restlichen Erben über<br />

freie Vermögenswerte abzudecken. Mit einer<br />

Todesfall-Risikoversicherung lässt sich<br />

gezielt vorsorgen. Der Versicherungsnehmer<br />

wählt, wie hoch das Kapital sein soll<br />

und bestimmt die Person, die es erhalten<br />

soll. Im Todesfall erhält die begünstigte Person<br />

das Kapital komplett unabhängig vom<br />

Erbe ausbezahlt. Damit lassen sich die Tragbarkeit<br />

aufrechterhalten und allfällige Erbansprüche<br />

begleichen, um so den Verbleib<br />

in der Immobilie sicherzustellen.<br />

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Kanton Solothurn

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