221214 neue Texte K8 Q2020 04
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ser dauerhaft eingespeichert werden. Der Regelbetrieb
ist im Jahr 2021 mit zunächst 300.000 Kubikmetern
angelaufen. Damit in der
Einspeicherungsphase die Abwassermengen
bewältigt werden können, sind umfangreiche
Investitionen erforderlich. Neben einem Ausbau der
bestehenden Grubenanschlussbahn ist bis 2023
vorgesehen, eine Rohrleitung vom Mittellandkanal
zum Werksstandort zu bauen, um von dort aus auch
Anlieferungen mit Binnenschiffen zu nutzen. Über
mehr als 20 Jahre hinweg sollen jährlich über eine
Millionen Kubikmeter Salzabwasser in die Grube
eingeleitet werden. Darüber hinaus werden Überlegungen
angestellt, ob auch das bereits 1996
stillgelegte Kalibergwerk Niedersachsen-Riedel bei
Celle in die Entsorgung einbezogen wird.
In den Jahren 2019 und 2020 erwirbt das Werk
Werra für die notwendigen Transporte fast 100
speziell entwickelte Eisenbahnwaggons. Jeder der
Waggons fasst 62.000 Liter. Jeweils 24 werden zu
einem Zug dieser Spezialwaggons mit einem
Transportvolumen von fast 1.500 Kubikmetern
zusammengestellt. Damit kann eine deutlich höhere
Transportkapazität wie mit den bisherigen Waggons
erzielt werden und darüber hinaus lassen sich die
neuen Waggons schneller entladen.
Die Flutung eines stillgelegten Kalibergwerks ist
aber auch an der Werra aktuell. Das hat es hier noch
nie gegeben. Nach 2015 werden erste Überlegungen
angestellt, ob die in Thüringen gelegene Grube
Springen dafür geeignet ist. Im Vorfeld der vorgesehenen
Flutung sind umfangreiche Untersuchungen
erforderlich.
Nach Auffassung von K+S kann mit Hilfe der
Flutung von Springen neben der Einleitung der
Produktionsabwässer auch ein dort bestehendes
Problem der Grubensicherheit gelöst werden. Das
Bergwerk hat seit Jahren Zuflüsse von Salzwasser.
Sie werden derzeit mit einem hohen technischen
Aufwand erfasst und anschließend nach über Tage
gepumpt, wo sie entsorgt werden. Es handelt sich
dabei um Wässer, die aus den über der Salzlagerstätte
liegenden Gesteinsschichten zufließen. Der
Zufluss erfolgt von unten aus dem Wartburgkonglomerat.
Diese Gesteinsschicht ist im Thüringer Wald
an der Erdoberfläche zu finden. Im Bereich der
Grube Springen liegt sie aber unterhalb der Schichten
mit Salzgestein. Die Einbringung von Salzwasser
baut nach Auffassung von K+S einen Gegendruck
gegen die von unten eindringenden Salzlösungen
auf. Das führt im Endeffekt dazu, dass die Zuflüsse
zukünftig abnehmen und schließlich zum Stillstand
kommen werden. Folgen die Genehmigungsbehörden
in Thüringen dieser Argumentation, ist die
Flutung des Bergwerks eine Maßnahme zur
Bergsicherung. In diesem Fall können beide Sohlen
des Bergwerks geflutet werden.
Demgegenüber sehen sich die Genehmigungsbehörden
gehalten abzuschätzen, ob es sich bei der
Flutung um eine Entsorgungsmaßnahme handelt.
In diesem Fall muss das Projekt nach dem Abfallrecht
betrachtet und genehmigt werden. Dann
müssen die Abwässer so eingespeichert werden,
dass im Bedarfsfall eine Rückholung an die Erdoberfläche
möglich ist. Die für die Rückförderung
erforderliche Infrastruktur muss dann auf der
oberen Sohle errichtet und vorgehalten werden. Deshalb
kann diese dann nicht geflutet werden und das
für die Einspeicherung zur Verfügung stehende
Hohlraumvolumen reduziert sich maßgeblich.
Zwischenzeitlich hat K+S, noch bevor alle erforderlichen
Genehmigungen vorliegen, mit einem
finanziellen Aufwand von über 30 Millionen Euro
die komplette Infrastruktur aufgebaut, um mit der
Flutung beginnen zu können. An der Fabrik Hattorf
wurden Zwischentanks errichtet, aus denen die
dafür bestimmten Abwässer nach Wintershall
gepumpt werden können. Dort werden sie über eine
Fallleitung nach unter Tage gebracht und mit einer
kilometerlangen Pipeline zum Sicherheitspfeiler
zwischen Hessen und Thüringen transportiert. Auf
der thüringischen Seite des Sicherheitspfeilers ist
ebenfalls eine Rohrleitung gebaut worden. Sie führt
über sieben Kilometer in den ersten Grubenbereich,
der für die Flutung vorgesehen ist.
Im Dezember 2020 beschließen die Parlamente in
Hessen und Thüringen die für das Projekt erforderlichen
Änderungen am bestehenden Staatsvertrag
zum grenzüberschreitenden Abbau von Kalisalzen.
Noch im selben Monat genehmigt das Land Hessen
einen für das Projekt notwendigen bergrechtlichen
Sonderbetriebsplan. Er ermöglicht es, die Mark-