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221214 neue Texte K8 Q2020 04

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ser dauerhaft eingespeichert werden. Der Regelbetrieb

ist im Jahr 2021 mit zunächst 300.000 Kubikmetern

angelaufen. Damit in der

Einspeicherungsphase die Abwassermengen

bewältigt werden können, sind umfangreiche

Investitionen erforderlich. Neben einem Ausbau der

bestehenden Grubenanschlussbahn ist bis 2023

vorgesehen, eine Rohrleitung vom Mittellandkanal

zum Werksstandort zu bauen, um von dort aus auch

Anlieferungen mit Binnenschiffen zu nutzen. Über

mehr als 20 Jahre hinweg sollen jährlich über eine

Millionen Kubikmeter Salzabwasser in die Grube

eingeleitet werden. Darüber hinaus werden Überlegungen

angestellt, ob auch das bereits 1996

stillgelegte Kalibergwerk Niedersachsen-Riedel bei

Celle in die Entsorgung einbezogen wird.

In den Jahren 2019 und 2020 erwirbt das Werk

Werra für die notwendigen Transporte fast 100

speziell entwickelte Eisenbahnwaggons. Jeder der

Waggons fasst 62.000 Liter. Jeweils 24 werden zu

einem Zug dieser Spezialwaggons mit einem

Transportvolumen von fast 1.500 Kubikmetern

zusammengestellt. Damit kann eine deutlich höhere

Transportkapazität wie mit den bisherigen Waggons

erzielt werden und darüber hinaus lassen sich die

neuen Waggons schneller entladen.

Die Flutung eines stillgelegten Kalibergwerks ist

aber auch an der Werra aktuell. Das hat es hier noch

nie gegeben. Nach 2015 werden erste Überlegungen

angestellt, ob die in Thüringen gelegene Grube

Springen dafür geeignet ist. Im Vorfeld der vorgesehenen

Flutung sind umfangreiche Untersuchungen

erforderlich.

Nach Auffassung von K+S kann mit Hilfe der

Flutung von Springen neben der Einleitung der

Produktionsabwässer auch ein dort bestehendes

Problem der Grubensicherheit gelöst werden. Das

Bergwerk hat seit Jahren Zuflüsse von Salzwasser.

Sie werden derzeit mit einem hohen technischen

Aufwand erfasst und anschließend nach über Tage

gepumpt, wo sie entsorgt werden. Es handelt sich

dabei um Wässer, die aus den über der Salzlagerstätte

liegenden Gesteinsschichten zufließen. Der

Zufluss erfolgt von unten aus dem Wartburgkonglomerat.

Diese Gesteinsschicht ist im Thüringer Wald

an der Erdoberfläche zu finden. Im Bereich der

Grube Springen liegt sie aber unterhalb der Schichten

mit Salzgestein. Die Einbringung von Salzwasser

baut nach Auffassung von K+S einen Gegendruck

gegen die von unten eindringenden Salzlösungen

auf. Das führt im Endeffekt dazu, dass die Zuflüsse

zukünftig abnehmen und schließlich zum Stillstand

kommen werden. Folgen die Genehmigungsbehörden

in Thüringen dieser Argumentation, ist die

Flutung des Bergwerks eine Maßnahme zur

Bergsicherung. In diesem Fall können beide Sohlen

des Bergwerks geflutet werden.

Demgegenüber sehen sich die Genehmigungsbehörden

gehalten abzuschätzen, ob es sich bei der

Flutung um eine Entsorgungsmaßnahme handelt.

In diesem Fall muss das Projekt nach dem Abfallrecht

betrachtet und genehmigt werden. Dann

müssen die Abwässer so eingespeichert werden,

dass im Bedarfsfall eine Rückholung an die Erdoberfläche

möglich ist. Die für die Rückförderung

erforderliche Infrastruktur muss dann auf der

oberen Sohle errichtet und vorgehalten werden. Deshalb

kann diese dann nicht geflutet werden und das

für die Einspeicherung zur Verfügung stehende

Hohlraumvolumen reduziert sich maßgeblich.

Zwischenzeitlich hat K+S, noch bevor alle erforderlichen

Genehmigungen vorliegen, mit einem

finanziellen Aufwand von über 30 Millionen Euro

die komplette Infrastruktur aufgebaut, um mit der

Flutung beginnen zu können. An der Fabrik Hattorf

wurden Zwischentanks errichtet, aus denen die

dafür bestimmten Abwässer nach Wintershall

gepumpt werden können. Dort werden sie über eine

Fallleitung nach unter Tage gebracht und mit einer

kilometerlangen Pipeline zum Sicherheitspfeiler

zwischen Hessen und Thüringen transportiert. Auf

der thüringischen Seite des Sicherheitspfeilers ist

ebenfalls eine Rohrleitung gebaut worden. Sie führt

über sieben Kilometer in den ersten Grubenbereich,

der für die Flutung vorgesehen ist.

Im Dezember 2020 beschließen die Parlamente in

Hessen und Thüringen die für das Projekt erforderlichen

Änderungen am bestehenden Staatsvertrag

zum grenzüberschreitenden Abbau von Kalisalzen.

Noch im selben Monat genehmigt das Land Hessen

einen für das Projekt notwendigen bergrechtlichen

Sonderbetriebsplan. Er ermöglicht es, die Mark-

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