TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – Februar 2023
Räume gestalten per Fingertipp | Neue Steuerregelung bei Privatverkauf | GEZIAL 2023: Traumkarriere entdecken!
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Wirtschaft & Politik M9<br />
FAZIT<br />
Seit dem 01. Januar <strong>2023</strong> gilt in Deutschland<br />
das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz,<br />
womit die Bundesregierung<br />
die EU-Richtlinie 2021/514 umsetzt. Im<br />
Zuge dieser Regelung sind ab sofort alle<br />
Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und<br />
Co. verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen<br />
über Einkünfte zu melden, die auf<br />
ihren Plattformen stattfinden und dabei bestimmte<br />
Grenzwerte überschreiten. Meldepflichtig<br />
ist man bei mehr als 30 Verkäufen<br />
auf einem Online-Marktplatz bzw. bei Einnahmen<br />
von mehr als 2.000 € in einem Jahr.<br />
|Text: Vera Mergle<br />
Welche Plattformen sind von der<br />
neuen Steuer-Regelung betroffen?<br />
<strong>Das</strong> neue Gesetz betrifft alle Marktplätze<br />
und Plattformen, die für gewerbliche<br />
und private Verkäufe zur Verfügung<br />
gestellt werden. Darunter fallen unter<br />
anderem: Amazon, Ebay, Ebay-Kleinanzeigen,<br />
Facebook Shop/Marketplace,<br />
Google-Shopping, Airbnb, Uber, Vinted,<br />
Cardmarket, Lieferando.de, Hood, Alibaba,<br />
Rakuten, Shopify und Shpock.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz<br />
über geschäftliche Aktivitäten<br />
auf digitalen Plattformen herstellen zu<br />
können. Es geht also um eine korrekte<br />
steuerliche Erfassung sowohl bei den<br />
Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer,<br />
denn bislang konnten Finanzbehörden<br />
diese Geschäfte nur schwer<br />
ermitteln. Deshalb sollen nun spezifische<br />
Melde- und Sorgfaltspflichten<br />
eingeführt werden, weil die Betreiber<br />
der Plattformen diejenigen sind, die<br />
über die notwendigen Informationen<br />
im Rahmen ihres Geschäftsmodells<br />
verfügen oder diese schnell erlangen<br />
können.<br />
Was ändert sich für Privatverkäufer?<br />
Wer gelegentlich ein paar Dinge online<br />
verkauft und damit unter der Grenze<br />
von 2.000 € oder 30 Artikeln liegt, hat<br />
nichts zu befürchten. Und auch sonst<br />
findet erst einmal nur eine Meldung an<br />
das BZSt statt, das die Daten an die jeweiligen<br />
Finanzämter weiterleitet. Dort<br />
könnte gegebenenfalls eine Prüfung<br />
stattfinden, doch wer beispielsweise<br />
nur den Keller ausgemistet und ein<br />
paar Sachen verkauft hat, ist erst einmal<br />
nicht verdächtig. Wer aber gefühlt<br />
den dritten Keller innerhalb eines Jahres<br />
ausgemistet hat, könnte natürlich<br />
auffällig werden.<br />
Wichtig ist auch: Verkäufe für Privatleute<br />
werden beim Überschreiten der<br />
Grenzwerte nur dann steuerpflichtig,<br />
wenn es sich nicht um Gegenstände<br />
des täglichen Bedarfs handelt <strong>–</strong> im<br />
Gegensatz zu Elektrogeräten, Möbeln<br />
oder Gebrauchtwagen fällt also etwa<br />
teurer Schmuck in diese Kategorie,<br />
da er für gewöhnlich nicht jeden Tag<br />
„in Benutzung“ ist. Auch wer mehrere<br />
hochwertige Pelzmäntel auf Vinted anbietet,<br />
wird eher vom Finanzamt unter<br />
die Lupe genommen werden als beim<br />
Verkauf alter Babykleidung.<br />
Hinzu kommt die Spekulationsfrist: Bei<br />
einem privaten Veräußerungsgeschäft<br />
wie dem Verkauf eines Gebrauchtwagens<br />
kann dieser aufgrund des Wertverlusts<br />
nach einer bestimmten Frist<br />
(in diesem Fall: 1 Jahr) steuerfrei verkauft<br />
werden.<br />
Die neue Regelung soll für mehr Steuertransparenz und mehr<br />
Steuergerechtigkeit sorgen