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TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – Februar 2023

Räume gestalten per Fingertipp | Neue Steuerregelung bei Privatverkauf | GEZIAL 2023: Traumkarriere entdecken!

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Wirtschaft & Politik M9<br />

FAZIT<br />

Seit dem 01. Januar <strong>2023</strong> gilt in Deutschland<br />

das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz,<br />

womit die Bundesregierung<br />

die EU-Richtlinie 2021/514 umsetzt. Im<br />

Zuge dieser Regelung sind ab sofort alle<br />

Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay und<br />

Co. verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen<br />

über Einkünfte zu melden, die auf<br />

ihren Plattformen stattfinden und dabei bestimmte<br />

Grenzwerte überschreiten. Meldepflichtig<br />

ist man bei mehr als 30 Verkäufen<br />

auf einem Online-Marktplatz bzw. bei Einnahmen<br />

von mehr als 2.000 € in einem Jahr.<br />

|Text: Vera Mergle<br />

Welche Plattformen sind von der<br />

neuen Steuer-Regelung betroffen?<br />

<strong>Das</strong> neue Gesetz betrifft alle Marktplätze<br />

und Plattformen, die für gewerbliche<br />

und private Verkäufe zur Verfügung<br />

gestellt werden. Darunter fallen unter<br />

anderem: Amazon, Ebay, Ebay-Kleinanzeigen,<br />

Facebook Shop/Marketplace,<br />

Google-Shopping, Airbnb, Uber, Vinted,<br />

Cardmarket, Lieferando.de, Hood, Alibaba,<br />

Rakuten, Shopify und Shpock.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz<br />

über geschäftliche Aktivitäten<br />

auf digitalen Plattformen herstellen zu<br />

können. Es geht also um eine korrekte<br />

steuerliche Erfassung sowohl bei den<br />

Ertragsteuern als auch bei der Umsatzsteuer,<br />

denn bislang konnten Finanzbehörden<br />

diese Geschäfte nur schwer<br />

ermitteln. Deshalb sollen nun spezifische<br />

Melde- und Sorgfaltspflichten<br />

eingeführt werden, weil die Betreiber<br />

der Plattformen diejenigen sind, die<br />

über die notwendigen Informationen<br />

im Rahmen ihres Geschäftsmodells<br />

verfügen oder diese schnell erlangen<br />

können.<br />

Was ändert sich für Privatverkäufer?<br />

Wer gelegentlich ein paar Dinge online<br />

verkauft und damit unter der Grenze<br />

von 2.000 € oder 30 Artikeln liegt, hat<br />

nichts zu befürchten. Und auch sonst<br />

findet erst einmal nur eine Meldung an<br />

das BZSt statt, das die Daten an die jeweiligen<br />

Finanzämter weiterleitet. Dort<br />

könnte gegebenenfalls eine Prüfung<br />

stattfinden, doch wer beispielsweise<br />

nur den Keller ausgemistet und ein<br />

paar Sachen verkauft hat, ist erst einmal<br />

nicht verdächtig. Wer aber gefühlt<br />

den dritten Keller innerhalb eines Jahres<br />

ausgemistet hat, könnte natürlich<br />

auffällig werden.<br />

Wichtig ist auch: Verkäufe für Privatleute<br />

werden beim Überschreiten der<br />

Grenzwerte nur dann steuerpflichtig,<br />

wenn es sich nicht um Gegenstände<br />

des täglichen Bedarfs handelt <strong>–</strong> im<br />

Gegensatz zu Elektrogeräten, Möbeln<br />

oder Gebrauchtwagen fällt also etwa<br />

teurer Schmuck in diese Kategorie,<br />

da er für gewöhnlich nicht jeden Tag<br />

„in Benutzung“ ist. Auch wer mehrere<br />

hochwertige Pelzmäntel auf Vinted anbietet,<br />

wird eher vom Finanzamt unter<br />

die Lupe genommen werden als beim<br />

Verkauf alter Babykleidung.<br />

Hinzu kommt die Spekulationsfrist: Bei<br />

einem privaten Veräußerungsgeschäft<br />

wie dem Verkauf eines Gebrauchtwagens<br />

kann dieser aufgrund des Wertverlusts<br />

nach einer bestimmten Frist<br />

(in diesem Fall: 1 Jahr) steuerfrei verkauft<br />

werden.<br />

Die neue Regelung soll für mehr Steuertransparenz und mehr<br />

Steuergerechtigkeit sorgen

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