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TRENDYone | Das Magazin – Augsburg – Februar 2023

Räume gestalten per Fingertipp | Neue Steuerregelung bei Privatverkauf | GEZIAL 2023: Traumkarriere entdecken!

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Beruf & Karriere M25<br />

Diese Sabbatical Modelle gibt es<br />

<strong>Das</strong> simpelste Modell: Sabbatical<br />

durch unbezahlte Freistellung. Der<br />

Angestellte wird von der Arbeit freigestellt<br />

und bekommt in der Zeit kein<br />

Gehalt. Wir könnten dieses Modell auch<br />

„ruhendes Arbeitsverhältnis“ nennen.<br />

Eine solche Auszeit ist theoretisch unbegrenzt<br />

lange realisierbar. Gut zu wissen<br />

für den Mitarbeiter: In dieser Zeit<br />

muss dieser sich selbst um seine Kranken-<br />

und Pflegeversicherung sowie<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

kümmern. Für das Unternehmen ist die<br />

Freistellung das günstigste Modell: Es<br />

kostet nichts.<br />

Beurlaubung: Sabbatical per Sonderurlaub.<br />

Solange das Sabbatical nicht<br />

länger als vier Wochen andauert, kann<br />

der Vorgesetze dieses als Sonderurlaub<br />

genehmigen. Vorteil: Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

übernimmt bei der<br />

Beurlaubung weiterhin der Arbeitgeber.<br />

Ein Gehalt gibt es jedoch nicht. Tipp:<br />

Wenn Sie Ihren Jahresurlaub hinzunehmen,<br />

können Sie Ihren Sabbat auf zwei<br />

Monate verlängern. Obacht: Länger<br />

als vier Wochen darf der Sonderurlaub<br />

nicht genehmigt werden, denn sonst<br />

gilt das Beschäftigungsverhältnis als<br />

unterbrochen. Die Sozialversicherung<br />

wird in diesem Fall nicht mehr vom<br />

Unternehmen bezahlt.<br />

Gespart: Sabbatical durch Lohnverzicht.<br />

Wie das funktioniert? Der Mitarbeiter<br />

bekommt sechs Jahre lang (!)<br />

nur sechs Siebtel seines Vollzeit-Gehalts<br />

ausbezahlt. Er verzichtet demnach<br />

auf ein Siebtel und spart dieses<br />

an. Im siebten Jahr nimmt dieser dann<br />

eine einjährige Auszeit und bekommt<br />

weiterhin die (angesparten) sechs Siebtel<br />

als Gehalt ausbezahlt.<br />

In Vorleistung gehen: Teilzeitmodell.<br />

Hierbei wird vor Beginn des Sabbatjahres<br />

eine Teilzeitbeschäftigung vereinbart.<br />

Der Angestellte arbeitet jedoch<br />

für ein entsprechend niedrigeres<br />

Gehalt weiterhin in Vollzeit. Sinn: So<br />

wird ein finanzielles Polster angespart<br />

(„Ansparphase“). Der vom Arbeitgeber<br />

einbehaltene Lohn wird später mit<br />

dem Sabbatjahr wieder ausgezahlt<br />

(„Freistellungsphase“). Aufpassen: Der<br />

Angestellte muss für dieses Modell<br />

mindestens sechs Monate beschäftigt<br />

gewesen sein und das Unternehmen<br />

muss aus mehr als 15 Mitarbeiter bestehen<br />

(Teilzeitgesetz).<br />

Heute wohl am verbreitetsten: Sabbatical<br />

dank Arbeitszeitguthaben.<br />

Mitarbeiter sparen hierbei auf einem<br />

Arbeitszeitkonto über mehrere Jahre<br />

ihre Überstunden an und feiern diese<br />

Mehrarbeit später auf einen Schlag ab.<br />

Wie lange das erwünschte Sabbatical<br />

dauert, hängt in diesem Fall von der<br />

individuellen Ansparphase und der Anzahl<br />

der bisherigen Überstunden ab.<br />

<strong>Das</strong> Upgrade des Arbeitszeitguthabens:<br />

Sabbatical per Zeitwertguthaben. Dieses<br />

Sabbatical-Modell ist eine Variante<br />

des vorherigen <strong>–</strong> nur dass hier auch<br />

das Weihnachtsgeld, Boni sowie nicht<br />

genutzte Urlaubstage auf einem sogenannten<br />

„Langzeitkonto“ oder „Lebensarbeitszeitkonto“<br />

angespart werden<br />

können. Diese Alternative muss im<br />

Arbeitsvertrag geregelt werden. Wer<br />

Ein Sabbatical kann in der Regel erst nach dreijähriger<br />

Betriebszugehörigkeit genommen werden

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