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Ärzt*in für Wien 2023/2

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INTERN NEWS<br />

Schwerpunkt Equip4Ordi<br />

Rechtliches zur ÄrzteEinkaufs­<br />

Service-Equip4Ordi GmbH<br />

Verlauf und Ergebnis der rechtlichen Überprüfung der ÄrzteEinkaufsService-Equip4Ordi GmbH<br />

aus Sicht des damit beauftragten Rechtsanwalts – eine Kurzinformation.<br />

Von Matthias Cerha<br />

► Ende November/ Anfang Dezember<br />

2022 wurde unsere<br />

Kanzlei mit der Überprüfung der<br />

Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

der ÄrzteEinkaufsService-Equip4Ordi<br />

GmbH beauftragt. Die Kurienversammlung<br />

der niedergelassenen Ärzte<br />

der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> hält (über<br />

eine Holdinggesellschaft, die ärztliche<br />

Not- und Bereitschaftsdiensterrichtungsges.m.b.H.)<br />

indirekt Beteiligungen<br />

an drei weiteren Gesellschaften. Eine<br />

davon ist die ÄrzteEinkaufsService-<br />

Equip4Ordi GmbH, deren ursprüngliche<br />

Aufgabe es war, Ordinationsbedarf<br />

günstig einzukaufen und entsprechende<br />

Ersparnisse an niedergelassene<br />

Ärztinnen und Ärzte weiterzugeben.<br />

Die Gesellschaft verfügte bis Ende 2022<br />

über zwei Geschäftsführer. Darüber hinaus<br />

ist zur Kontrolle und Beratung der<br />

Geschäftsführer ein Beirat mit sechs<br />

Mitgliedern eingerichtet. Verschiedene<br />

Maßnahmen müssen die Geschäftsführer<br />

diesem Beirat zur Genehmigung<br />

vorlegen, bevor sie umgesetzt werden<br />

dürfen.<br />

Im September 2022 wurde ein neuer<br />

Beirat konstituiert. Am 15. September<br />

2022 fand die erste Sitzung dieses<br />

neuen Beirates statt. Gleich nach dieser<br />

Sitzung ist einzelnen Beiratsmitgliedern<br />

der Umgang der Geschäftsführung<br />

mit dem Beirat fragwürdig<br />

vorgekommen, was sie auch dem<br />

Kurien obmann der Kurie niedergelassene<br />

Ärzte der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong>,<br />

Dr. Erik Randall Huber kommuniziert<br />

haben. Dr. Huber hatte bereits im Vorfeld<br />

veranlasst, dass hinsichtlich aller<br />

Tochtergesellschaften der Kurienversammlung<br />

der niedergelassenen Ärzte<br />

der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> Zwischenabschlüsse<br />

zum 30. September 2022<br />

erstellt werden.<br />

Insbesondere<br />

haben die<br />

Geschäftsführer<br />

zahlreiche<br />

außergewöhnliche<br />

Geschäfte,<br />

<strong>für</strong> die<br />

jedenfalls<br />

die Genehmigung<br />

des<br />

Beirates<br />

notwendig<br />

gewesen<br />

wäre, entweder<br />

ohne<br />

jegliche Einbeziehung<br />

des Beirates<br />

durchgeführt,<br />

oder<br />

unter Vorspiegelung<br />

falscher<br />

Tatsachen.<br />

Die Präsentation dieser Zwischenabschlüsse<br />

ergab im November 2022<br />

zum Stichtag 30. September 2022 bei<br />

der ÄrzteEinkaufsService-Equip4Ordi<br />

GmbH einen negativen Cashflow und<br />

einen operativen Verlust von knapp<br />

einer Million Euro (in nur neun Monaten!).<br />

Aufgrund dessen wurde auch<br />

unsere Kanzlei von der genannten<br />

Holding mit der Überprüfung der<br />

Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

der ÄrzteEinkaufsService-Equip4Ordi<br />

GmbH und Berichterstattung darüber<br />

beauftragt. Abgesehen davon, dass wir<br />

bei unseren Erhebungen von der Geschäftsführung<br />

nur sehr eingeschränkt<br />

unterstützt wurden, wurden uns trotz<br />

unseres Auftrags falsche Informationen<br />

erteilt und wichtige Tatsachen<br />

verschwiegen. Trotzdem haben sich im<br />

Zuge unserer Untersuchung Hinweise<br />

auf erhebliche Pflichtverletzungen der<br />

Geschäftsführung ergeben, die auch zu<br />

Schäden <strong>für</strong> die ÄrzteEinkaufsService-<br />

Equip4Ordi GmbH geführt haben und<br />

zwischenzeitig größtenteils bewiesen<br />

werden können.<br />

Insbesondere haben die Geschäftsführer<br />

zahlreiche außergewöhnliche<br />

Geschäfte, <strong>für</strong> die jedenfalls die Genehmigung<br />

des Beirates notwendig<br />

gewesen wäre, entweder ohne jegliche<br />

Einbeziehung des Beirates durchgeführt,<br />

oder unter Vorspiegelung falscher<br />

Tatsachen. Zuletzt haben sich die<br />

Geschäftsführer sogar, ebenfalls unter<br />

Vorspiegelung falscher Tatsachen,<br />

Prämien ausbezahlt, <strong>für</strong> die es keine<br />

Rechtsgrundlage gibt. Diese Pflichtverletzungen<br />

haben sich im Laufe der<br />

Untersuchung weitestgehend objektivieren<br />

lassen und wurden von den<br />

Geschäftsführern teilweise zugegeben.<br />

Die genaue Bezifferung des Schadens<br />

dauert ebenso noch an, wie die weitere<br />

Überprüfung der Gesellschaft. Mittlerweile<br />

wurde im Auftrag der Kurie niedergelassene<br />

Ärzte der Ärztekammer<br />

<strong>für</strong> <strong>Wien</strong> (durch eine andere Kanzlei)<br />

auch eine Sachverhaltsdarstellung bei<br />

der Staatsanwaltschaft <strong>Wien</strong> eingebracht.<br />

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen<br />

gegen die handelnden<br />

Personen wird vorbereitet. Als<br />

positives Zwischenergebnis unserer<br />

Arbeit ist festzuhalten, dass seit der<br />

Dienstfreistellung (und nachfolgenden<br />

Entlassung) der Geschäftsführer (und<br />

der Abberufung eines Beiratsmitglieds)<br />

auf Seiten der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong><br />

und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

großes Interesse an der Aufklärung<br />

aller Sachverhalte und der dazu<br />

erforderlichen Transparenz besteht,<br />

sodass auch die Chancen <strong>für</strong> eine künftige<br />

Schadensgutmachung laufend besser<br />

werden. <br />

Zur Person: Dr. Matthias Cerha LL.M. ist<br />

selbständiger Rechtsanwalt und Partner<br />

bei KNIRSCH GSCHAIDER & CERHA<br />

Rechtsanwälte in <strong>Wien</strong>. Spezialisierungen<br />

im Ärzte-, Medizin-, Gesellschafts-,<br />

Vertrags- und Immobilienrecht.<br />

Langjähriger Berater einer großen<br />

Anzahl von niedergelassenen Ärztinnen,<br />

Ärzte und Gruppenpraxen.<br />

Fotos: AndreyPopov/GettyImages<br />

12 <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> 02_<strong>2023</strong>

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