24.03.2023 Aufrufe

KOMM 2/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15 <strong>KOMM</strong> 02/<strong>2023</strong><br />

ENERGIEGELD<br />

ver.di fordert Gleichbehandlung<br />

Die Telekom zahlt im März<br />

<strong>2023</strong> eine Infla tions ausgleichsprämie<br />

in Höhe von<br />

1000 Euro, allerdings nur<br />

an ihre Tarifbeschäftigten<br />

und an beurlaubte Beamt:innen.<br />

Die Zahlung an<br />

die bei ihr beschäftigten<br />

aktiven und zugewiesenen<br />

Beamtinnen und Beamte<br />

hat die Telekom kategorisch<br />

abgelehnt.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Hohe Inflation und stark gestiegene<br />

Preise, insbesondere<br />

bei Energie und Lebensmitteln,<br />

machen das gewohnte<br />

Leben teuer. Davon betroffen<br />

sind die Tarifbeschäftigten,<br />

aber ebenso die Beamt:innen<br />

im Telekom-Konzern. Eine freiwillige<br />

Sonder zahlung des Arbeitgebers kann<br />

ent lasten.<br />

Inflationsausgleichsprämie<br />

Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber:innen<br />

seit dem 26. Oktober 2022 bis Ende<br />

2024 als freiwillige Leistung ihren Beschäftigten<br />

steuer- und abgabenfrei gewähren.<br />

Die Inflationsausgleichsprämie<br />

ist Teil des dritten Entlastungspakets vom<br />

3. September 2022. Grundlage ist das<br />

„Gesetz zur temporären Senkung des<br />

Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen<br />

über das Erdgasnetz“.<br />

Telekom lehnt ab<br />

ver.di hat die Telekom aufgefordert, unabhängig<br />

von der Tarif- und Besoldungsrunde<br />

Öffentlicher Dienst (ÖD), ihren aktiven<br />

und zugewiesenen Beamt:innen<br />

eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.<br />

Die Telekom verweist jedoch auf die<br />

laufende Tarifrunde ÖD für Bund und<br />

Kommunen. Sollte das Tarifergebnis ein<br />

Energiegeld enthalten, ist grundsätzlich<br />

von einer Übertragung auf die Bundesbeamt:innen<br />

per Gesetz auszugehen. Doch<br />

abhängig vom Betrag eines solchen Energiegeldes<br />

kann letztlich eine Differenz zu<br />

dem von der Telekom an ihre Tarifbeschäftigten<br />

und beurlaubten Beamt:innen<br />

gezahlten Energiegeld entstehen. ver.di<br />

fordert die Telekom auf, in diesem Fall<br />

eine gegebenenfalls entstehende Differenz<br />

auszu gleichen.<br />

Foto: ©Wolfilser – stock.adobe.com<br />

BESOLDUNG<br />

Amtsangemessene Besoldung auf Kante genäht<br />

Der Entwurf eines „Bundesbesoldungs-<br />

und -versorgungsangemessenheitsgesetz“<br />

(BBVAngG) des Bundesministeriums<br />

des Innern und für<br />

Heimat (BMI) liegt in zweiter Fassung<br />

vor. Kernpunkt ist eine Novellierung<br />

des Familienzuschlags.<br />

Hintergrund ist die Umsetzung zweier<br />

Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen<br />

aus 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17<br />

u. a.) zum Alimentationsprinzip. Deutliche<br />

Kritikpunkte gab es bereits zur ersten Fassung,<br />

die Zweite ist noch enttäuschender.<br />

Der Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag)<br />

soll abgeschafft werden. Der<br />

kindbezogene Familienzuschlag bleibt in<br />

weiten Teilen unverändert. Ein alimentativer<br />

Ergänzungszuschlag (AEZ) soll – abhängig<br />

vom Familienstand und von der<br />

mittels Wohngeldgesetz zugeordneten<br />

Mietenstufe des Wohnorts inklusive eines<br />

Abschmelzbetrags – eingeführt, die Einstiegsgrundgehälter<br />

im einfachen und<br />

mittleren Dienst sowie die Beihilfebemessungssätze<br />

für berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige und Kinder auf 90 Prozent<br />

sowie für die beihilfeberechtigte Person<br />

ab dem ersten Kind auf 70 Prozent angehoben<br />

werden.<br />

ver.di und der DGB fordern eine echte<br />

Besoldungsreform. Das betrifft insbesondere<br />

das Spannungsgefüge zwischen den<br />

Besoldungsgruppen und den Leistungsstufen<br />

innerhalb der Tabelle. Ein auf Kante<br />

genähtes Konstrukt aus Einzelmaßnahmen<br />

führt weder zu angemessener Besoldung<br />

noch zur Stärkung der Familien.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!