KOMM 2/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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15 <strong>KOMM</strong> 02/<strong>2023</strong><br />
ENERGIEGELD<br />
ver.di fordert Gleichbehandlung<br />
Die Telekom zahlt im März<br />
<strong>2023</strong> eine Infla tions ausgleichsprämie<br />
in Höhe von<br />
1000 Euro, allerdings nur<br />
an ihre Tarifbeschäftigten<br />
und an beurlaubte Beamt:innen.<br />
Die Zahlung an<br />
die bei ihr beschäftigten<br />
aktiven und zugewiesenen<br />
Beamtinnen und Beamte<br />
hat die Telekom kategorisch<br />
abgelehnt.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Hohe Inflation und stark gestiegene<br />
Preise, insbesondere<br />
bei Energie und Lebensmitteln,<br />
machen das gewohnte<br />
Leben teuer. Davon betroffen<br />
sind die Tarifbeschäftigten,<br />
aber ebenso die Beamt:innen<br />
im Telekom-Konzern. Eine freiwillige<br />
Sonder zahlung des Arbeitgebers kann<br />
ent lasten.<br />
Inflationsausgleichsprämie<br />
Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber:innen<br />
seit dem 26. Oktober 2022 bis Ende<br />
2024 als freiwillige Leistung ihren Beschäftigten<br />
steuer- und abgabenfrei gewähren.<br />
Die Inflationsausgleichsprämie<br />
ist Teil des dritten Entlastungspakets vom<br />
3. September 2022. Grundlage ist das<br />
„Gesetz zur temporären Senkung des<br />
Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen<br />
über das Erdgasnetz“.<br />
Telekom lehnt ab<br />
ver.di hat die Telekom aufgefordert, unabhängig<br />
von der Tarif- und Besoldungsrunde<br />
Öffentlicher Dienst (ÖD), ihren aktiven<br />
und zugewiesenen Beamt:innen<br />
eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.<br />
Die Telekom verweist jedoch auf die<br />
laufende Tarifrunde ÖD für Bund und<br />
Kommunen. Sollte das Tarifergebnis ein<br />
Energiegeld enthalten, ist grundsätzlich<br />
von einer Übertragung auf die Bundesbeamt:innen<br />
per Gesetz auszugehen. Doch<br />
abhängig vom Betrag eines solchen Energiegeldes<br />
kann letztlich eine Differenz zu<br />
dem von der Telekom an ihre Tarifbeschäftigten<br />
und beurlaubten Beamt:innen<br />
gezahlten Energiegeld entstehen. ver.di<br />
fordert die Telekom auf, in diesem Fall<br />
eine gegebenenfalls entstehende Differenz<br />
auszu gleichen.<br />
Foto: ©Wolfilser – stock.adobe.com<br />
BESOLDUNG<br />
Amtsangemessene Besoldung auf Kante genäht<br />
Der Entwurf eines „Bundesbesoldungs-<br />
und -versorgungsangemessenheitsgesetz“<br />
(BBVAngG) des Bundesministeriums<br />
des Innern und für<br />
Heimat (BMI) liegt in zweiter Fassung<br />
vor. Kernpunkt ist eine Novellierung<br />
des Familienzuschlags.<br />
Hintergrund ist die Umsetzung zweier<br />
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen<br />
aus 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17<br />
u. a.) zum Alimentationsprinzip. Deutliche<br />
Kritikpunkte gab es bereits zur ersten Fassung,<br />
die Zweite ist noch enttäuschender.<br />
Der Familienzuschlag Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag)<br />
soll abgeschafft werden. Der<br />
kindbezogene Familienzuschlag bleibt in<br />
weiten Teilen unverändert. Ein alimentativer<br />
Ergänzungszuschlag (AEZ) soll – abhängig<br />
vom Familienstand und von der<br />
mittels Wohngeldgesetz zugeordneten<br />
Mietenstufe des Wohnorts inklusive eines<br />
Abschmelzbetrags – eingeführt, die Einstiegsgrundgehälter<br />
im einfachen und<br />
mittleren Dienst sowie die Beihilfebemessungssätze<br />
für berücksichtigungsfähige<br />
Angehörige und Kinder auf 90 Prozent<br />
sowie für die beihilfeberechtigte Person<br />
ab dem ersten Kind auf 70 Prozent angehoben<br />
werden.<br />
ver.di und der DGB fordern eine echte<br />
Besoldungsreform. Das betrifft insbesondere<br />
das Spannungsgefüge zwischen den<br />
Besoldungsgruppen und den Leistungsstufen<br />
innerhalb der Tabelle. Ein auf Kante<br />
genähtes Konstrukt aus Einzelmaßnahmen<br />
führt weder zu angemessener Besoldung<br />
noch zur Stärkung der Familien.<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
Foto: privat