Zdirekt! 02-2023
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
12<br />
TITELTHEMA<br />
Mehr Service – für nur<br />
leicht erhöhte Beiträge<br />
Die Beitragsordnungen von BAP und iGZ<br />
haben ganz unterschiedliche Bezugspunkte:<br />
Grundbeitrag und Umsatz oder<br />
Grundbeitrag und Anzahl der Niederlassungen.<br />
Kommt es zu einer Verbandsneugründung,<br />
würde sich für den Großteil<br />
der iGZ-Mitgliedsunternehmen kaum etwas<br />
ändern. Die wichtigsten Fragen zur<br />
möglichen Beitragsordnung eines neuen<br />
Verbandes beantwortet Holger Piening,<br />
ehemaliges iGZ-Bundesvorstandsmitglied<br />
und Geschäftsführender Gesellschafter<br />
von Piening Personal. Zwölf Jahre lang<br />
war Piening Tarifverhandlungsführer für<br />
den iGZ und arbeitet im Rahmen der Verbandsneugründung<br />
in der Arbeitsgruppe<br />
Verbandsfinanzen mit.<br />
Holger Piening<br />
Wie sähe das mögliche zukünftige Beitragsmodell<br />
genau aus und warum haben sich die Beteiligten<br />
auf diese Lösung verständigt? Tatsächlich lag die Herausforderung<br />
darin, zwei völlig unterschiedlich gestaltete<br />
Beitragsordnungen zusammenzubringen – mit dem<br />
Ziel, ein für alle Mitgliedsunternehmen – gleich welcher<br />
Größenordnung – faires Beitragssystem zu entwickeln,<br />
das die finanziellen Bedürfnisse des neuen Verbandes<br />
abdeckt, dabei unkompliziert und effizient abzuwickeln<br />
ist. Und das vor allem keines der Mitgliedsunternehmen<br />
überfordert. Das Ergebnis ist eine Systematik, die sich<br />
weitestgehend an dem bisherigen Modell des iGZ orientiert.<br />
Jedes ordentliche Mitglied zahlt einen Grundbeitrag<br />
und Unternehmen mit mehreren Niederlassungen<br />
dann einen Zusatzbeitrag für jede weitere Niederlassung,<br />
gedeckelt auf maximal 25 Niederlassungen. Somit<br />
muss lediglich jedes Mitgliedsunternehmen eine<br />
Meldung über die Anzahl der Niederlassungen abgeben<br />
und eine aufwändige Erhebung von Jahresumsätzen –<br />
wie bisher beim BAP üblich – entfällt.<br />
Die vorgeschlagene neue Beitragsordnung sieht<br />
eine leichte Erhöhung des Grundbeitrages vor?<br />
Warum ist diese notwendig? Der Grundbeitrag würde<br />
sich für iGZ-Mitglieder von derzeit 1.227 Euro jährlich<br />
auf 1.500 Euro erhöhen, also um 273 Euro mehr pro Jahr<br />
oder knapp 23 Euro mehr pro Monat – und das nach 25<br />
Jahren Beitragsstabilität. Nach der Euro-Umstellung ist<br />
seinerzeit der Beitrag von 200 DM nur eins-zu-eins in<br />
Euro umgerechnet worden. Deshalb auch der bisherige<br />
ungewöhnlich krumme Monatsbeitrag von 1<strong>02</strong>,26<br />
Euro. In der Zwischenzeit sind die allgemeinen Kosten –<br />
vor allem die Personalkosten, wie wir ja alle wissen –<br />
gestiegen. Die sich aus diesen Kosten ergebenden Budgetanforderungen<br />
für den möglichen neuen Verband<br />
lassen sich aufgrund der Verbandsstrukturen – beide<br />
Verbände bestehen überwiegend aus vielen kleineren<br />
Mitgliedsunternehmen –, rechnerisch nicht anders auffangen,<br />
als hier in der Breite eine moderate Erhöhung<br />
des Grundbeitrags vorzunehmen. Ich denke, dass das<br />
Leistungsangebot des iGZ bisher bereits einen hohen