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TITELTHEMA<br />

Mehr Service – für nur<br />

leicht erhöhte Beiträge<br />

Die Beitragsordnungen von BAP und iGZ<br />

haben ganz unterschiedliche Bezugspunkte:<br />

Grundbeitrag und Umsatz oder<br />

Grundbeitrag und Anzahl der Niederlassungen.<br />

Kommt es zu einer Verbandsneugründung,<br />

würde sich für den Großteil<br />

der iGZ-Mitgliedsunternehmen kaum etwas<br />

ändern. Die wichtigsten Fragen zur<br />

möglichen Beitragsordnung eines neuen<br />

Verbandes beantwortet Holger Piening,<br />

ehemaliges iGZ-Bundesvorstandsmitglied<br />

und Geschäftsführender Gesellschafter<br />

von Piening Personal. Zwölf Jahre lang<br />

war Piening Tarifverhandlungsführer für<br />

den iGZ und arbeitet im Rahmen der Verbandsneugründung<br />

in der Arbeitsgruppe<br />

Verbandsfinanzen mit.<br />

Holger Piening<br />

Wie sähe das mögliche zukünftige Beitragsmodell<br />

genau aus und warum haben sich die Beteiligten<br />

auf diese Lösung verständigt? Tatsächlich lag die Herausforderung<br />

darin, zwei völlig unterschiedlich gestaltete<br />

Beitragsordnungen zusammenzubringen – mit dem<br />

Ziel, ein für alle Mitgliedsunternehmen – gleich welcher<br />

Größenordnung – faires Beitragssystem zu entwickeln,<br />

das die finanziellen Bedürfnisse des neuen Verbandes<br />

abdeckt, dabei unkompliziert und effizient abzuwickeln<br />

ist. Und das vor allem keines der Mitgliedsunternehmen<br />

überfordert. Das Ergebnis ist eine Systematik, die sich<br />

weitestgehend an dem bisherigen Modell des iGZ orientiert.<br />

Jedes ordentliche Mitglied zahlt einen Grundbeitrag<br />

und Unternehmen mit mehreren Niederlassungen<br />

dann einen Zusatzbeitrag für jede weitere Niederlassung,<br />

gedeckelt auf maximal 25 Niederlassungen. Somit<br />

muss lediglich jedes Mitgliedsunternehmen eine<br />

Meldung über die Anzahl der Niederlassungen abgeben<br />

und eine aufwändige Erhebung von Jahresumsätzen –<br />

wie bisher beim BAP üblich – entfällt.<br />

Die vorgeschlagene neue Beitragsordnung sieht<br />

eine leichte Erhöhung des Grundbeitrages vor?<br />

Warum ist diese notwendig? Der Grundbeitrag würde<br />

sich für iGZ-Mitglieder von derzeit 1.227 Euro jährlich<br />

auf 1.500 Euro erhöhen, also um 273 Euro mehr pro Jahr<br />

oder knapp 23 Euro mehr pro Monat – und das nach 25<br />

Jahren Beitragsstabilität. Nach der Euro-Umstellung ist<br />

seinerzeit der Beitrag von 200 DM nur eins-zu-eins in<br />

Euro umgerechnet worden. Deshalb auch der bisherige<br />

ungewöhnlich krumme Monatsbeitrag von 1<strong>02</strong>,26<br />

Euro. In der Zwischenzeit sind die allgemeinen Kosten –<br />

vor allem die Personalkosten, wie wir ja alle wissen –<br />

gestiegen. Die sich aus diesen Kosten ergebenden Budgetanforderungen<br />

für den möglichen neuen Verband<br />

lassen sich aufgrund der Verbandsstrukturen – beide<br />

Verbände bestehen überwiegend aus vielen kleineren<br />

Mitgliedsunternehmen –, rechnerisch nicht anders auffangen,<br />

als hier in der Breite eine moderate Erhöhung<br />

des Grundbeitrags vorzunehmen. Ich denke, dass das<br />

Leistungsangebot des iGZ bisher bereits einen hohen

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