Zdirekt! 02-2023
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TITELTHEMA<br />
Kräfte in der<br />
Tarifpolitik<br />
bündeln<br />
In den vergangenen Wochen und Monaten<br />
haben die beiden Verbände BAP und<br />
iGZ in Arbeitsgruppen verschiedene Verbandsbereiche<br />
miteinander verglichen und besprochen, wie<br />
man in einem möglichen gemeinsamen Verband zum<br />
Wohle der Mitglieder weiterarbeiten möchte. Für die Tarifpolitik<br />
war eine solche Bestandsaufnahme kaum notwendig.<br />
Seit 2011 arbeiten iGZ und BAP in der Verhandlungsgemeinschaft<br />
Zeitarbeit (VGZ) zusammen. Damit führen<br />
sie die Verhandlungen gemeinsam, die endgültige Zustimmung<br />
zu den Tarifabschlüssen erfolgt jedoch in den<br />
jeweiligen Tarifkommissionen der Verbände. Die Entscheidung<br />
für eine solche Verhandlungsgemeinschaft<br />
war gut und richtig. Dennoch sei nicht verschwiegen,<br />
dass die Akteure in der VGZ erst zusammenwachsen<br />
mussten und dass es in den ersten Jahren der Zusammenarbeit<br />
auch schwierige Situationen gab. Gerade<br />
aber in den vergangenen Jahren ist die Zusammenarbeit<br />
immer enger und vertrauter geworden, sodass das<br />
Trennende zwischen den Verbänden immer kleiner und<br />
das Gemeinsame immer größer wurde. Beide Seiten<br />
kennen und schätzen sich.<br />
Dennoch werden auch dann, wenn die Mitgliederversammlungen<br />
dem Zusammengehen zustimmen,<br />
zunächst zwei verschiedene Tarifkommissionen fortbestehen.<br />
„Natürlich wollen wir die beiden Tarifwerke BAP<br />
und iGZ so bald wie möglich zusammenführen“, erklärt<br />
iGZ- und VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer. „Aber<br />
dafür müssen wir genau ausloten, was wir aus den jeweiligen<br />
Tarifwerken behalten wollen und dies dann mit<br />
den Gewerkschaften verhandeln. Das würden wir so<br />
kurzfristig bis zum Wirksamwerden einer Verbandszusammenführung<br />
nicht schaffen.“<br />
Die Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit feiert in diesem<br />
Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. 2003 schloss der iGZ zusammen<br />
mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit das<br />
Tarifwerk zur Zeitarbeit. Auch der BZA, der Vorgänger<br />
des BAP, einigte sich mit der DGB-Tarifgemeinschaft.<br />
Daneben entstanden aber noch eine ganze Reihe weiterer<br />
Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher<br />
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen<br />
(CGZP). Die Tariflandschaft in der Zeitarbeit zersplitterte,<br />
wobei weniger die Pluralität ein Problem war<br />
als die ausgesprochen niedrigen Entgelte, die in den<br />
Tarifverträgen mit der CGZP, vor allem in einzelnen Haustarifverträgen,<br />
vereinbart wurden. Das brachte der Branche<br />
viel Kritik und ein Arbeitsgerichtsverfahren ein. Das<br />
Bundesarbeitsgericht (BAG) sah die CGZP letztendlich als<br />
nicht tariffähig an, wodurch die mit ihr geschlossenen<br />
Tarifverträge – rückwirkend – unwirksam waren. Nachdem<br />
2013 ein weiterer Versuch der CGB scheiterte, wirksam<br />
Tarifverträge der Zeitarbeit in die Zeitarbeitsverträge<br />
zu implementieren, endete diese Geschichte.