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22<br />

TITELTHEMA<br />

Kräfte in der<br />

Tarifpolitik<br />

bündeln<br />

In den vergangenen Wochen und Monaten<br />

haben die beiden Verbände BAP und<br />

iGZ in Arbeitsgruppen verschiedene Verbandsbereiche<br />

miteinander verglichen und besprochen, wie<br />

man in einem möglichen gemeinsamen Verband zum<br />

Wohle der Mitglieder weiterarbeiten möchte. Für die Tarifpolitik<br />

war eine solche Bestandsaufnahme kaum notwendig.<br />

Seit 2011 arbeiten iGZ und BAP in der Verhandlungsgemeinschaft<br />

Zeitarbeit (VGZ) zusammen. Damit führen<br />

sie die Verhandlungen gemeinsam, die endgültige Zustimmung<br />

zu den Tarifabschlüssen erfolgt jedoch in den<br />

jeweiligen Tarifkommissionen der Verbände. Die Entscheidung<br />

für eine solche Verhandlungsgemeinschaft<br />

war gut und richtig. Dennoch sei nicht verschwiegen,<br />

dass die Akteure in der VGZ erst zusammenwachsen<br />

mussten und dass es in den ersten Jahren der Zusammenarbeit<br />

auch schwierige Situationen gab. Gerade<br />

aber in den vergangenen Jahren ist die Zusammenarbeit<br />

immer enger und vertrauter geworden, sodass das<br />

Trennende zwischen den Verbänden immer kleiner und<br />

das Gemeinsame immer größer wurde. Beide Seiten<br />

kennen und schätzen sich.<br />

Dennoch werden auch dann, wenn die Mitgliederversammlungen<br />

dem Zusammengehen zustimmen,<br />

zunächst zwei verschiedene Tarifkommissionen fortbestehen.<br />

„Natürlich wollen wir die beiden Tarifwerke BAP<br />

und iGZ so bald wie möglich zusammenführen“, erklärt<br />

iGZ- und VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer. „Aber<br />

dafür müssen wir genau ausloten, was wir aus den jeweiligen<br />

Tarifwerken behalten wollen und dies dann mit<br />

den Gewerkschaften verhandeln. Das würden wir so<br />

kurzfristig bis zum Wirksamwerden einer Verbandszusammenführung<br />

nicht schaffen.“<br />

Die Sozialpartnerschaft in der Zeitarbeit feiert in diesem<br />

Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. 2003 schloss der iGZ zusammen<br />

mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit das<br />

Tarifwerk zur Zeitarbeit. Auch der BZA, der Vorgänger<br />

des BAP, einigte sich mit der DGB-Tarifgemeinschaft.<br />

Daneben entstanden aber noch eine ganze Reihe weiterer<br />

Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher<br />

Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen<br />

(CGZP). Die Tariflandschaft in der Zeitarbeit zersplitterte,<br />

wobei weniger die Pluralität ein Problem war<br />

als die ausgesprochen niedrigen Entgelte, die in den<br />

Tarifverträgen mit der CGZP, vor allem in einzelnen Haustarifverträgen,<br />

vereinbart wurden. Das brachte der Branche<br />

viel Kritik und ein Arbeitsgerichtsverfahren ein. Das<br />

Bundesarbeitsgericht (BAG) sah die CGZP letztendlich als<br />

nicht tariffähig an, wodurch die mit ihr geschlossenen<br />

Tarifverträge – rückwirkend – unwirksam waren. Nachdem<br />

2013 ein weiterer Versuch der CGB scheiterte, wirksam<br />

Tarifverträge der Zeitarbeit in die Zeitarbeitsverträge<br />

zu implementieren, endete diese Geschichte.

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