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Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH für das Jahr 2022

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1.2 ORGANISATIONSPLAN<br />

(Stand 31.12.<strong>2022</strong>)<br />

Die Unternehmensorganisation des Flughafens<br />

Salzburg wurde im Jahr 2021 neu strukturiert und<br />

verschlankt. Wie im Organigramm abgebildet, unterstehen<br />

der Geschäftsführung drei Bereiche mit<br />

deren Abteilungen sowie fünf Stabsstellen. Diese<br />

ermöglichen in intensiver Zusammenarbeit den<br />

Geschäftserfolg des Salzburger Flughafens.<br />

Im Bereich Vertrieb wurden Aviation und Non<br />

Aviation zusammengeführt. Der Bereich umfasst<br />

die Geschäftsfelder Großflug, General Aviation,<br />

Luftfracht & Logistik, Terminals, Vermietung & Verpachtung,<br />

Mobilität sowie Advertising & Kooperationen.<br />

Der Bereich Operations ist dafür zuständig,<br />

den Flughafenbetrieb sicher und reibungslos – unter<br />

Einhaltung aller nationalen und internationalen<br />

Rechtsvorschriften – abzuwickeln. Dazu gehören<br />

die Gepäckabfertigung und auch die Sicherheitskontrollen<br />

von Passagieren und deren Gepäck.<br />

Bereich für die Abwicklung luftfahrt- und wasserrechtlicher<br />

Bewilligungsverfahren zuständig.<br />

Eine weitere Hauptaufgabe ist die Sicherstellung<br />

der ständigen Betriebsbereitschaft des Flughafens<br />

hinsichtlich der technischen Betriebsführung<br />

von Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Anlagen<br />

sowie die umwelt- und energiebewusste<br />

Ver- und Entsorgung. Die wichtigsten Aufgaben<br />

des Bereichs Management Services umfassen<br />

den ordnungsgemäßen Ablauf des Finanz- und<br />

Rechnungswesens, das Controlling, die Wirtschafts-<br />

und Investitionsplanung, den zeitgerechten<br />

Jahresabschluss sowie die Agenden der Informationstechnologie.<br />

Ebenfalls in dessen Zuständigkeit fallen die Koordinierung<br />

und Leitung aller Bau- und Planungstätigkeiten<br />

und die Gewährleistung einer wirtschaftlichen<br />

und termingerechten Abwicklung<br />

unter Berücksichtigung aller Vorschriften. Das gilt<br />

für Neu- und Umbauten ebenso wie für jegliche<br />

bauliche Instandhaltung. Des Weiteren ist dieser<br />

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