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Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht der Salzburger Flughafen GmbH für das Jahr 2022

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6.3.2 Andere nichtfinanzielle<br />

Leistungsindikatoren<br />

bzw. –belange<br />

BürgerInnenbeirat Flughafen Salzburg<br />

Die innerstädtische Lage des Salzburger Flughafens<br />

führt zwangsläufig zu Umwelt- und insbesondere<br />

Lärmbelästigungen für die Bevölkerung<br />

der Stadt Salzburg sowie der umliegenden Gemeinden<br />

im Land Salzburg und im bayerischen<br />

Grenzgebiet. 2014 wurde der BürgerInnenbeirat<br />

Flughafen Salzburg (BBFS) eingerichtet, der die<br />

sich aus den unterschiedlichen Interessenslagen<br />

der Parteien ergebenden Konflikte sachgerecht<br />

annimmt, fair analysiert und gemeinsame Lösungen<br />

erarbeitet.<br />

Auch für den BBFS war der Beginn der weltweiten<br />

Corona-Pandemie eine starke Herausforderung,<br />

denn Gespräche, Meetings und Beschlüsse wurden<br />

auf die digitale Schiene verlegt. Im Jahr <strong>2022</strong><br />

wurden 2 Sitzungen in Präsenz abgehalten.<br />

Ziele und Ergebnisse werden nach wie vor im<br />

Konsensverfahren erarbeitet und in Sitzungsprotokollen<br />

festgehalten. Empfehlungen und Stellungnahmen<br />

werden an die Geschäftsführung<br />

der Salzburger Flughafen GmbH herangetragen.<br />

Die Rückmeldungen darauf beinhalten die Einschätzungen<br />

der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates<br />

und der Gesellschafter (Informationen<br />

über Sitzungen, Datengrundlagen, Ergebnisse,<br />

etc. werden für alle Interessierten unter www.<br />

salzburg-airport.com/bbfs veröffentlicht).<br />

Im Jahr <strong>2022</strong> konzentrierte sich die Arbeit des<br />

BBFS vor allem auf die Teilnehmer der Allgemeinen<br />

Luftfahrt. Geschäftsflüge, Ausbildungsflüge<br />

und Privatflüge wurden hier näher beleuchtet.<br />

Durchführungsverordnung (DVO)<br />

Die von deutscher Seite angekündigte Durchführungsverordnung,<br />

die Anflüge auf den Flughafen<br />

Salzburg von Norden kommend zeitlich und<br />

mengenmäßig begrenzen soll, wurde noch nicht<br />

erlassen.<br />

Durch die konstruktive Zusammenarbeit der<br />

beiden Länder auf höchster Beamtenebene<br />

und durch innerdeutsche Kritik, besonders aus<br />

Luftfahrtkreisen, ist der Druck aus dem Thema<br />

Durchführungsverordnung genommen worden -<br />

vom Tisch ist diese allerdings nicht. Sowohl das<br />

deutsche als auch das österreichische Verkehrsministerium<br />

präferieren eine Lösungsfindung in<br />

der Region. Dies erfolgt unter Einbeziehung der<br />

Fluglärmkommission wie auch des BBFS.<br />

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