04.07.2023 Aufrufe

VPLT Magazin 101

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Musterverträge können Ihnen allerdings ein falsches<br />

Gefühl der Sicherheit vermitteln. Das Problem ist, dass<br />

Musterverträge oft unreflektiert übernommen werden<br />

und für den konkreten Fall im Detail gar nicht passend<br />

sind. Oft sind sie allerdings noch besser als gar kein Vertrag.<br />

Es ist ratsam individuelle Ergänzungen hinzuzufügen,<br />

auch wenn sie in Alltagssprache formuliert sind.<br />

• Beim Design sagt man „weniger ist mehr“. Beim<br />

Recht gilt dann „mehr ist mehr“?<br />

Wichtig ist, dass man die Details genau darlegt. Also<br />

zum Beispiel zu Leistungen, Vergütung oder Haftung.<br />

Es mag banal klingen, aber selbst die Adresse des<br />

Vertragspartners sollten Sie hinzufügen. Es gibt nichts<br />

Schlimmeres, als einen Anspruch geltend machen zu<br />

müssen und Ihnen fehlen die Kontaktdaten. In der EU<br />

sind solche Angaben im Impressum vorgeschrieben.<br />

Aber auf Webseiten außerhalb von Europa sind sie<br />

nicht selbstverständlich. Nicht unwichtig ist, ob deutsches<br />

Recht gilt oder ob Sie im Streitfall extra ins Ausland<br />

reisen müssen. Gerade für die Eventbranche gilt,<br />

dass Sie auch Faktoren wie höhere Gewalt, also eine<br />

Pandemie oder eine Flutkatastrophe, berücksichtigen<br />

sollten. Für komplexe Inhalte, wie Compliance- oder<br />

Umweltvorschriften, können Anhänge sinnvoll sein,<br />

sonst wird der Vertrag immer länger.<br />

Dr. Daniel Wittig<br />

Rechtsanwalt<br />

+49 5251 7735 – 0<br />

daniel.wittig@brandi.net<br />

• Auch Musterverträge sind praktisch und überall zu<br />

kaufen. Was sollte man hier beachten?<br />

Musterverträge sind ein zweischneidiges Schwert. Wie<br />

bei allen Verträgen steckt auch hier der Teufel im Detail.<br />

Man kann mit ihnen Kosten sparen. Sinnvoll sind sie<br />

dort, wo ein Geschäft immer gleich abgeschlossen wird.<br />

Da kann gegebenenfalls aber auch ein Rahmenvertrag<br />

helfen. Oder die Geschäftspartner haben bereits viel<br />

Erfahrung.<br />

Ich kenne Mandaten mit großen Firmen im B2C-Bereich,<br />

die Verträge für Verbraucher dagegen bewusst<br />

kurzhalten, damit diese nutzergerecht sind. Für die<br />

restlichen Streitpunkte gilt dann das deutsche Recht.<br />

Diese Unternehmen berufen sich also darauf, dass ansonsten<br />

die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches, des BGB, gelten. Der Vorteil ist, dass<br />

unser deutsches Recht sehr ausgewogen und fair ist.<br />

Es bevorteilt weder Auftraggeber noch Auftragnehmer.<br />

Manchmal wollen die Parteien allerdings mehr festlegen<br />

oder mehr Details regeln, als im BGB steht.<br />

• Es ist häufig von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

den AGB, die Rede. Was unterscheidet sie<br />

von Verträgen?<br />

Zuerst einmal gibt es juristisch keinen Unterschied.<br />

Denn AGB sind auch Vertragsklauseln. Das passende<br />

Begriffspaar wäre Individualvertrag und AGB. Individualverträge<br />

handeln zwei Parteien untereinander aus.<br />

26 • <strong>VPLT</strong> MAGAZIN <strong>101</strong><br />

Inhalt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!