VPLT Magazin 101
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
Das VPLT Magazin informiert rund um die Medien- und Veranstaltungsbranche. Fachinformationen spielen bei seinen Lesern eine wichtige Rolle. Die Inhalte entstehen aus der Branche für die Branche - unter der Leitung des VPLT e.V. Jede Ausgabe des VPLT Magazins widmet sich außerdem einem aktuellen Schwerpunktthema. Zielgruppen sind: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Dienstleister, Hersteller, Händler und Vertriebe der Medien- und Veranstaltungstechnik, Mitglieder des VPLT und weiterer Branchenverbände, Technik-Nachwuchs (Auszubildende & Studenten), Theater-, Kongress-und Veranstaltungszentren, Kammern und Behörden und weitere Multiplikatoren.
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David Mao<br />
Am siebten Tage sollst Du ruhen<br />
Mitte Mai 2023 führten Behörden in Nordrhein-Westfalen landesweite<br />
Überwachungsaktionen zu illegaler Sonntagsarbeit durch: Sie suchten mehr als<br />
650 Betriebe unterschiedlicher Branchen auf und leiteten danach gegen 86 Firmen<br />
Bußgeldverfahren ein, einen Fall übergaben sie dem Zoll. Die meisten Verstöße<br />
gab es auf Baustellen in der Reinigungsbranche, in metallverarbeitenden Betrieben<br />
– und in der Veranstaltungsbranche, im Bereich Aufbau von Bühnen und Technik.<br />
Ziel der Überwachungsaktion: Die Behörden wollen das<br />
im Koalitionsvertrag vereinbarte politische Anliegen der<br />
Landesregierung umsetzen, Sonn- und Feiertagsarbeit<br />
auf das Notwendige zu begrenzen und Unternehmen für<br />
das Thema Sonntagsruhe zu sensibilisieren.<br />
Zum Hintergrund: Grundsätzlich gilt laut Arbeitszeitgesetz,<br />
dass Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen<br />
Feiertagen frei haben und das von 0 bis 24 Uhr. An<br />
diesem Tag sollen sie sich ausruhen.<br />
Ausnahmen von der Regel<br />
Allerdings ist kaum vorstellbar, dass bestimmte Branchen<br />
an diesen Tagen nicht arbeiten. Für sie gelten<br />
daher in engen Grenzen Ausnahmen. Voraussetzung<br />
ist auch, dass diese Arbeit nicht an Werktagen erledigt<br />
werden kann. Zu diesen Branchen zählen unter<br />
anderem Rettungswesen, Krankenhäuser, Gastronomie<br />
oder Medien.<br />
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