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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2023

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Immobilien<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

DIE 14 PUNKTE IM EINZELNEN:<br />

GEGEN DIE KRISE<br />

AM BAU<br />

DIE BUNDESREGIERUNG WILL LAHMENDEN WOHNUNGSBAU MIT 14-PUNKTE-PLAN ANKURBELN –<br />

NIEDRIGERE ÖKOSTANDARDS, ZINSVERGÜNSTIGTE DARLEHEN FÜR FAMILIEN, PROGRAMM „JUNG<br />

KAUFT ALT“ ODER DER VERZICHT AUF EINE SANIERUNGSPFLICHT ZÄHLEN ZU DEN KERNPUNKTEN.<br />

Mit 135.200 genehmigten Wohnungen ist bundesweit die<br />

Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr <strong>2023</strong> um<br />

27,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken, in<br />

Baden-Württemberg gar u+m 31,3 Prozent. Das Ziel, 400.000<br />

Wohnungen pro Jahr zu bauen, ist in weite Ferne gerückt. Die<br />

Gründe sind bekannt: Gestiegene Kosten für Baumaterialien<br />

infolge des Ukraine-Krieges und in schnellem Tempo gestiegene<br />

Zinsen. Die Folge: Für Privatpersonen gehen Finanzierungskonzepte<br />

nicht mehr auf, Wohnungsbauunternehmen<br />

legen Projekte auf Eis.<br />

Vor diesem Hintergrund hatten sich unlängst die Mitglieder des<br />

Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zum zweiten Mal im Bundeskanzleramt<br />

zum „Bündnis-Tag“ getroffen. Ziel war es, eine<br />

Bilanz der bisherigen Arbeit im Bündnis zu ziehen und die aktuellen<br />

Herausforderungen im bezahlbaren und klimagerechten<br />

Wohnungsbau zu besprechen. Auf Basis der bisherigen Diskussionen<br />

des Bündnisses hat die Bundesregierung zudem ein Maßnahmenpaket<br />

für zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau<br />

sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche<br />

beschlossen.<br />

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung<br />

und Bauwesen, erklärte: „Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket<br />

wird es uns gelingen, mehr Investitionen in den Wohnungsbau<br />

zu erreichen und damit die Bau- und Immobilienbranche<br />

zu stabilisieren und zu stärken. Wir werden die Rahmenbedingungen<br />

verbessern, um mehr bezahlbaren, klimaneutralen und<br />

barrierearmen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“<br />

FAMILIEN UNTERSTÜTZEN<br />

Bei der Wohneigentumsförderung für Familien wird die Einkommensgrenze<br />

einer Familie mit einem Kind deutlich von<br />

60.000 auf 90.000 Euro erhöht. Je weiterem Kind können 10.000<br />

Euro hinzuverdient werden. In den kommenden beiden Jahren<br />

wird der Bund zudem ein Wohneigentumsprogramm „Jung<br />

kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden<br />

auflegen. Gleichzeitig soll der Umbau von leerstehenden<br />

Büros und Läden zu neuen Wohnungen in den kommenden<br />

beiden Jahren mit 480 Millionen Euro unterstützt werden. Die<br />

Mittel hierfür sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds<br />

kommen.<br />

„Die Bereitstellung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum wollen<br />

wir durch die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit<br />

ab kommendem Jahr befördern. Wir werden außerdem das<br />

Baugesetzbuch anpassen und durch eine Sonderreglung Städten<br />

und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende<br />

2026 ermöglichen, den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachter<br />

und beschleunigter zu planen. Dies sind nur einige der<br />

insgesamt 14 Maßnahmen, die wir zur Konjunkturbelebung der<br />

Bau- und Immobilienbranche gemeinsam innerhalb der Bundesregierung<br />

vereinbaren konnten“, so die Bauministerin.<br />

1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung)<br />

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes<br />

vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich<br />

6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen; die<br />

degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung<br />

von getätigten Investitionen. Sie schafft über diesen Mechanismus<br />

Investitionsanreize, die zur Stabilisierung der Bauwirtschaft<br />

beitragen können.<br />

Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann<br />

ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden. Die degressive<br />

AfA wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen<br />

und mit deren Herstellung nach dem 30. September <strong>2023</strong> und<br />

vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Erstmals soll nicht der<br />

Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven<br />

AfA sein, sondern der angezeigte Baubeginn.<br />

2. Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher<br />

Neubaustandard wird ausgesetzt<br />

In den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Europäischen<br />

Gebäuderichtlinie (EPBD) wird auch eine Überarbeitung<br />

der Anforderungssystematik sowie des Neubaustandards diskutiert.<br />

Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes<br />

(GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau<br />

klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell schwierigen<br />

Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft<br />

durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH<br />

40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode<br />

nicht mehr nötig und wird ausgesetzt.<br />

Bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)<br />

setzt sich die Bundesregierung für anspruchsvolle Sanierungsquoten<br />

für den gesamten Gebäudebestand ein, will aber verpflichtende<br />

Sanierungen einzelner Wohngebäude ausschließen.<br />

3. Bau von bezahlbarem Wohnraum<br />

für alle vereinfachen und beschleunigen<br />

Der Bund wird in Städten und Kommunen mit angespannten<br />

Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für<br />

alle vereinfachen und beschleunigen.<br />

4. Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau<br />

Den Ländern sollen im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel<br />

in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den<br />

sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Jeder<br />

Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder<br />

kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung<br />

stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Milliarden<br />

Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.<br />

Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam<br />

Verantwortung.<br />

5. KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“<br />

(KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)<br />

Die Bundesregierung sorgt bereits dafür, dass sich klimafreundliches<br />

Bauen auszahlt. Sie wird die beiden KfW-Neubauprogramme<br />

„Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum<br />

für Familien“ (WEF) nochmals attraktiver ausgestalten.<br />

Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro<br />

angehoben. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden<br />

Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt<br />

werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr<br />

angehoben. Damit können noch mehr Familien das Programm<br />

in Anspruch nehmen.<br />

6. Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“<br />

Die Bundesregierung führt im Rahmen des 14-Punkte-Plans<br />

für 2024 und 2025 ein „Jung kauft Alt“-Wohneigentumsprogramm<br />

ein, das den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude<br />

in Verbindung mit Sanierungsanforderungen gemäß<br />

den BEG-Regeln unterstützt. Die KfW wird die Durchführung<br />

des Programms übernehmen. Die zusätzlichen Finanzmittel,<br />

die bis 2027 benötigt werden, sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds<br />

bereitgestellt werden, ähnlich wie bereits bei<br />

der bestehenden „Klimafreundlicher Neubau/Wohneigentum<br />

für Familien“ (WEF) Förderung.<br />

7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten<br />

Deutschlandweit gibt es einen Leerstand bei Gewerbeimmobilien,<br />

insbesondere Büros und Einzelhandelsflächen, die aufgrund<br />

der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-Pandemie nicht<br />

mehr in gleichem Umfang benötigt werden. Eine Studie des<br />

Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung<br />

(BBSR) hat ergeben, dass hier ein Potenzial für bis zu 235.000<br />

neue Wohneinheiten besteht.<br />

Für Eigentümer und Investoren, die für geeignete Gewerbeimmobilien<br />

nach den BEG-Förderbedingungen eine Förderung<br />

aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch<br />

nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen,<br />

wird 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit<br />

einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln<br />

aufgelegt. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der<br />

klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden.<br />

Die Finanzierung soll ebenfalls aus den Mitteln des KTF<br />

bereitgestellt werden.<br />

8. Bauen im Sinne des Gebäudetyps E<br />

soll befördert werden<br />

Zukünftiges Bauen soll einfacher, schneller und kostengünstiger<br />

werden. Dies wird durch die Förderung des Bautyps E angestrebt,<br />

indem die Vertragspartner mehr Flexibilität für innovative Planung<br />

erhalten, auch wenn dies von teuren Standards abweicht.<br />

Die Länder planen, Änderungen an der Musterbauordnung und<br />

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Foto: Smileus – www.stock.adobe.com<br />

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