smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2023
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Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
DIE 14 PUNKTE IM EINZELNEN:<br />
GEGEN DIE KRISE<br />
AM BAU<br />
DIE BUNDESREGIERUNG WILL LAHMENDEN WOHNUNGSBAU MIT 14-PUNKTE-PLAN ANKURBELN –<br />
NIEDRIGERE ÖKOSTANDARDS, ZINSVERGÜNSTIGTE DARLEHEN FÜR FAMILIEN, PROGRAMM „JUNG<br />
KAUFT ALT“ ODER DER VERZICHT AUF EINE SANIERUNGSPFLICHT ZÄHLEN ZU DEN KERNPUNKTEN.<br />
Mit 135.200 genehmigten Wohnungen ist bundesweit die<br />
Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr <strong>2023</strong> um<br />
27,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken, in<br />
Baden-Württemberg gar u+m 31,3 Prozent. Das Ziel, 400.000<br />
Wohnungen pro Jahr zu bauen, ist in weite Ferne gerückt. Die<br />
Gründe sind bekannt: Gestiegene Kosten für Baumaterialien<br />
infolge des Ukraine-Krieges und in schnellem Tempo gestiegene<br />
Zinsen. Die Folge: Für Privatpersonen gehen Finanzierungskonzepte<br />
nicht mehr auf, Wohnungsbauunternehmen<br />
legen Projekte auf Eis.<br />
Vor diesem Hintergrund hatten sich unlängst die Mitglieder des<br />
Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zum zweiten Mal im Bundeskanzleramt<br />
zum „Bündnis-Tag“ getroffen. Ziel war es, eine<br />
Bilanz der bisherigen Arbeit im Bündnis zu ziehen und die aktuellen<br />
Herausforderungen im bezahlbaren und klimagerechten<br />
Wohnungsbau zu besprechen. Auf Basis der bisherigen Diskussionen<br />
des Bündnisses hat die Bundesregierung zudem ein Maßnahmenpaket<br />
für zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau<br />
sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche<br />
beschlossen.<br />
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung<br />
und Bauwesen, erklärte: „Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket<br />
wird es uns gelingen, mehr Investitionen in den Wohnungsbau<br />
zu erreichen und damit die Bau- und Immobilienbranche<br />
zu stabilisieren und zu stärken. Wir werden die Rahmenbedingungen<br />
verbessern, um mehr bezahlbaren, klimaneutralen und<br />
barrierearmen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“<br />
FAMILIEN UNTERSTÜTZEN<br />
Bei der Wohneigentumsförderung für Familien wird die Einkommensgrenze<br />
einer Familie mit einem Kind deutlich von<br />
60.000 auf 90.000 Euro erhöht. Je weiterem Kind können 10.000<br />
Euro hinzuverdient werden. In den kommenden beiden Jahren<br />
wird der Bund zudem ein Wohneigentumsprogramm „Jung<br />
kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden<br />
auflegen. Gleichzeitig soll der Umbau von leerstehenden<br />
Büros und Läden zu neuen Wohnungen in den kommenden<br />
beiden Jahren mit 480 Millionen Euro unterstützt werden. Die<br />
Mittel hierfür sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds<br />
kommen.<br />
„Die Bereitstellung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum wollen<br />
wir durch die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit<br />
ab kommendem Jahr befördern. Wir werden außerdem das<br />
Baugesetzbuch anpassen und durch eine Sonderreglung Städten<br />
und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende<br />
2026 ermöglichen, den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachter<br />
und beschleunigter zu planen. Dies sind nur einige der<br />
insgesamt 14 Maßnahmen, die wir zur Konjunkturbelebung der<br />
Bau- und Immobilienbranche gemeinsam innerhalb der Bundesregierung<br />
vereinbaren konnten“, so die Bauministerin.<br />
1. Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung)<br />
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wachstumschancengesetzes<br />
vorgeschlagen, eine degressive AfA in Höhe von jährlich<br />
6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude einzuführen; die<br />
degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung<br />
von getätigten Investitionen. Sie schafft über diesen Mechanismus<br />
Investitionsanreize, die zur Stabilisierung der Bauwirtschaft<br />
beitragen können.<br />
Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann<br />
ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden. Die degressive<br />
AfA wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen<br />
und mit deren Herstellung nach dem 30. September <strong>2023</strong> und<br />
vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Erstmals soll nicht der<br />
Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven<br />
AfA sein, sondern der angezeigte Baubeginn.<br />
2. Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher<br />
Neubaustandard wird ausgesetzt<br />
In den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Europäischen<br />
Gebäuderichtlinie (EPBD) wird auch eine Überarbeitung<br />
der Anforderungssystematik sowie des Neubaustandards diskutiert.<br />
Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes<br />
(GEG) ist allerdings sichergestellt, dass ab 1. Januar 2024 im Neubau<br />
klimaneutral geheizt wird. Angesichts der aktuell schwierigen<br />
Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft<br />
durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH<br />
40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode<br />
nicht mehr nötig und wird ausgesetzt.<br />
Bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)<br />
setzt sich die Bundesregierung für anspruchsvolle Sanierungsquoten<br />
für den gesamten Gebäudebestand ein, will aber verpflichtende<br />
Sanierungen einzelner Wohngebäude ausschließen.<br />
3. Bau von bezahlbarem Wohnraum<br />
für alle vereinfachen und beschleunigen<br />
Der Bund wird in Städten und Kommunen mit angespannten<br />
Wohnungsmärkten den Bau von bezahlbarem Wohnraum für<br />
alle vereinfachen und beschleunigen.<br />
4. Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau<br />
Den Ländern sollen im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel<br />
in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den<br />
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Jeder<br />
Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder<br />
kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung<br />
stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Milliarden<br />
Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.<br />
Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam<br />
Verantwortung.<br />
5. KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“<br />
(KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)<br />
Die Bundesregierung sorgt bereits dafür, dass sich klimafreundliches<br />
Bauen auszahlt. Sie wird die beiden KfW-Neubauprogramme<br />
„Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum<br />
für Familien“ (WEF) nochmals attraktiver ausgestalten.<br />
Beim WEF werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro<br />
angehoben. Außerdem wird die Grenze des zu versteuernden<br />
Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt<br />
werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr<br />
angehoben. Damit können noch mehr Familien das Programm<br />
in Anspruch nehmen.<br />
6. Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“<br />
Die Bundesregierung führt im Rahmen des 14-Punkte-Plans<br />
für 2024 und 2025 ein „Jung kauft Alt“-Wohneigentumsprogramm<br />
ein, das den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude<br />
in Verbindung mit Sanierungsanforderungen gemäß<br />
den BEG-Regeln unterstützt. Die KfW wird die Durchführung<br />
des Programms übernehmen. Die zusätzlichen Finanzmittel,<br />
die bis 2027 benötigt werden, sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds<br />
bereitgestellt werden, ähnlich wie bereits bei<br />
der bestehenden „Klimafreundlicher Neubau/Wohneigentum<br />
für Familien“ (WEF) Förderung.<br />
7. Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten<br />
Deutschlandweit gibt es einen Leerstand bei Gewerbeimmobilien,<br />
insbesondere Büros und Einzelhandelsflächen, die aufgrund<br />
der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-Pandemie nicht<br />
mehr in gleichem Umfang benötigt werden. Eine Studie des<br />
Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung<br />
(BBSR) hat ergeben, dass hier ein Potenzial für bis zu 235.000<br />
neue Wohneinheiten besteht.<br />
Für Eigentümer und Investoren, die für geeignete Gewerbeimmobilien<br />
nach den BEG-Förderbedingungen eine Förderung<br />
aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch<br />
nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen,<br />
wird 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit<br />
einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln<br />
aufgelegt. Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der<br />
klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden.<br />
Die Finanzierung soll ebenfalls aus den Mitteln des KTF<br />
bereitgestellt werden.<br />
8. Bauen im Sinne des Gebäudetyps E<br />
soll befördert werden<br />
Zukünftiges Bauen soll einfacher, schneller und kostengünstiger<br />
werden. Dies wird durch die Förderung des Bautyps E angestrebt,<br />
indem die Vertragspartner mehr Flexibilität für innovative Planung<br />
erhalten, auch wenn dies von teuren Standards abweicht.<br />
Die Länder planen, Änderungen an der Musterbauordnung und<br />
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Foto: Smileus – www.stock.adobe.com<br />
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