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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2023

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DAS<br />

GEBÄUDEENERGIEGESETZ<br />

GEG<br />

WAS KOMMT NUN AUF HAUSBESITZER UND MIETER ZU?<br />

Der Bundestag hat die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes<br />

verabschiedet. Am Freitag (8. September<br />

<strong>2023</strong>) beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition<br />

die Novelle des „Gebäudeenergiegesetzes“ (GEG), wie die<br />

Regelung offiziell heißt. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten.<br />

Das Gesetz sieht vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens<br />

65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen sollen. Es<br />

gibt allerdings nicht nur großzügige Übergangsregelungen,<br />

sondern auch viele Ausnahmen.<br />

1. WAS STEHT IN DEM GESETZ?<br />

Ab Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung<br />

mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben<br />

werden. Die Regelungen des GEG sollen von 2024 an unmittelbar<br />

erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende<br />

Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden<br />

können. Mit anderen Worten: „Es gibt keine sofortige Austauschpflicht<br />

für bestehende Heizungen“, betont die Bundesregierung.<br />

Es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen. Ältere<br />

Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld sollen nicht überfordert<br />

werden.<br />

Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis<br />

zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung. Die maximal<br />

förderfähigen Kosten sollen z. B. bei einem Einfamilienhaus<br />

bei 30.000 Euro liegen. Der maximale Zuschuss liegt also bei<br />

21.000 Euro. Ferner soll es zinsgünstige Kredite geben. Verbände<br />

fordern Nachbesserungen am neuen Förderprogramm.<br />

2. WIE UNTERSCHEIDET SICH DAS JETZT<br />

BESCHLOSSENE GEG VOM URSPRÜNG-<br />

LICHEN GESETZENTWURF?<br />

Das jetzt beschlossene GEG unterscheidet sich deutlich vom<br />

ursprünglichen Gesetzentwurf: der Heizungstausch wird an<br />

Wärmeplanung gekoppelt. Der wichtigste Punkt: Die Pflicht<br />

zum Austausch fossiler Heizungen – also von Öl- und Gas –<br />

wird an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt.<br />

Gemeint ist damit, dass alle Städte und Gemeinden in<br />

Deutschland einen Plan dafür vorlegen müssen, wann und wo<br />

Häuser an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden können.<br />

Größere Kommunen ab 100.000 Einwohner haben dafür bis<br />

Mitte 2026 Zeit. Bei allen anderen darf es bis Mitte 2028 dauern.<br />

Die Regelungen des GEG gelten dabei ab dem 1. Januar<br />

2024 erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei<br />

allen anderen Neubauten und bei Bestandsgebäuden greift<br />

das Heizungsgesetz erst dann, wenn der Wärmeplan der<br />

Kommune vorliegt.<br />

Das bedeutet: Gibt es noch keine Wärmeplanung, können in<br />

solchen Häusern auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin Öl-<br />

und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese<br />

nach und nach mit einem steigenden Anteil an Bio-Gas,<br />

Bio-Heizöl oder Wasserstoff betrieben werden. Ab 2045 darf<br />

es dann keine fossilen Heizungen mehr geben.<br />

3. WIE SEHEN DIE GROSSZÜGIGEN<br />

ÜBERGANGSREGELUNGEN AUS?<br />

Auch sonst sieht das Gesetz beim Heizungstausch großzügige<br />

Regeln für den Übergang zum klimafreundlichen Heizen vor.<br />

So dürfen alte Heizungen so lange laufen, bis sie nicht mehr<br />

repariert werden können. Ist die Heizung irreparabel kaputt,<br />

gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren, in der auch eine<br />

gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden kann.<br />

Ist allerdings nach einer Heizungshavarie ein Anschluss ans<br />

Wärmenetz absehbar, verlängert sich die Übergangsfrist auf<br />

bis zu zehn Jahre.<br />

Mit dem Anschluss ans Wärmenetz erfüllen Hauseigentümer<br />

automatisch die Anforderungen des neuen Gesetzes.<br />

Wer diese Möglichkeit nicht hat, kann nach dem neuen GEG<br />

zwischen deutlich mehr Heizungsarten wählen als ursprünglich<br />

vorgesehen, um die 65-Prozent-Forderung zu<br />

erreichen. Neben der Wärmepumpe sind das in Bestandsgebäuden<br />

etwa auch Heizungsanlagen, die mit Biomasse<br />

laufen – also mit Holzpellets oder Holz-Hackschnitzeln.<br />

Möglich sind aber auch Wasserstoff-Heizungen oder eine<br />

Hybridanlage, die eine erneuerbare Heizung mit einem Gasoder<br />

Ölkessel kombinieren.<br />

4. GIBT ES EINEN EINHEITLICHEN<br />

FÖRDERSATZ?<br />

Parallel zum Gebäudeenergiegesetz will die Regierung auch<br />

die Förderregeln beim Einbau klimafreundlicher Heizungen<br />

ändern. Die Details sind bislang aber noch offen. Grundsätzlich<br />

soll gelten: Der Fördersatz für den Tausch der alten, fossilen<br />

Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage liegt einheitlich<br />

bei 30 Prozent – „egal, für welche im Gesetz genannten<br />

klimafreundlichen Heizungen man sich entscheidet“,<br />

heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung. Kostet<br />

die neue Wärmepumpe also 25.000 Euro, übernimmt der<br />

Staat davon 7.500 Euro.<br />

Hinzu kommen unterschiedliche Boni: So sollen Hauseigentümer<br />

mit einem jährlichen Einkommen von weniger als<br />

40.000 Euro weitere 30 Prozent Zuschuss bekommen. Zudem<br />

gibt es einen „Geschwindigkeitsbonus“: Wer bis einschließlich<br />

2028 die alte fossile Heizung durch eine neue ersetzt, erhält 20<br />

Prozent Zuschuss. Danach sinkt der Fördersatz alle zwei Jahre<br />

um drei Prozentpunkte. Aus Grundförderung und Boni ergibt<br />

sich so rein rechnerisch ein Fördersatz von 80 Prozent. Die<br />

Regierung will die Maximalförderung jedoch auf 70 Prozent<br />

begrenzen. Gefördert werden sollen dabei Kosten für die Heizungsanlage<br />

von maximal 30.000 Euro.<br />

5. BEIM EINBAU EINER NEUEN HEIZUNG<br />

GILT DIE 65-PROZENT-REGEL. WAS<br />

BEDEUTET DAS FÜR VERBRAUCHER<br />

UND EIGENTÜMER?<br />

Ab 2024 sollte möglichst jede Heizung mit erneuerbaren<br />

Energien betrieben werden. Hierzu zählen neben Windkraft<br />

und Geothermie auch die Solarenergie und die Umweltwärme.<br />

Verbrauchern stehen dabei verschiedene Möglichkeiten<br />

zu: die elektrische Wärmepumpe, der Anschluss an ein Wärmenetz,<br />

Holzpelletheizungen sowie die Hybridheizung. Laut<br />

Experten können bis zu 96 Prozent der Gasleitungen und<br />

Gasspeicher anstatt für Erdgas auch für Wasserstoff genutzt<br />

werden. Das Gasnetz ist somit auch für die Wasserstoffversorgung<br />

der Privathaushalte geeignet. Das hat den Vorteil, dass<br />

nicht erst neue Rohre verlegt und Speicherstätten errichtet<br />

werden müssen. Eine Umstellung ist somit schnell, leicht und<br />

kostengünstig möglich.<br />

Unter bestimmten Bedingungen gibt es auch die Möglichkeit<br />

so genannter wasserstofffähiger Gasheizungen, die auf 100<br />

Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Für bestehende Gebäude<br />

sind etwa Biomasseheizungen oder Gasheizungen möglich,<br />

die erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas<br />

oder Wasserstoff nutzten.<br />

Auch für neue Anlagen, die bei fehlenden Wärmeplänen<br />

im Übergangszeitraum bis Mitte 2026 oder Mitte 2028 in<br />

Bestandsgebäuden eingebaut werden, gibt es Klima-Vorschriften.<br />

Sie müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Biomasse<br />

oder Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen.<br />

Ab 2029 sind es mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens<br />

30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent.<br />

6. GIBT ES KÜNFTIG EINEN ZWANG ZUM<br />

FERNWÄRMEANSCHLUSS?<br />

Dies hängt je nach Kommune von dem jeweiligen Fernwärmeprogramm<br />

ab, das schnellstmöglich umgesetzt werden<br />

muss. Der Vorteil: Die anfallenden Kosten der Fernwärmetechnologie<br />

können auf vielen Schultern verteilt werden.<br />

Dreh- und Angelpunkt für bestehende Heizungen soll eine<br />

verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung<br />

sein. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des<br />

Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren<br />

Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Hausbesitzer<br />

können dann entscheiden, was sie machen.<br />

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Foto: pixelkorn – www.stock.adobe.com<br />

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