smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2023
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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
Sie die Zweitwohnung oder das Ferienhaus für sich selbst,<br />
müssen Sie in einigen Städten und Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer<br />
entrichten. Diese örtliche Aufwandsteuer erhebt<br />
direkt die jeweilige Kommune und sie kann selbst bestimmen,<br />
wie hoch der Steuersatz ist. Als Berechnungsgrundlage<br />
dient in der Regel die Jahresnettokaltmiete.<br />
Tipp: Informieren Sie sich am besten vor dem Erwerb einer<br />
Zweitwohnung bei der Gemeinde oder der Stadt, ob und wieviel<br />
Zweitwohnungssteuer Sie zahlen müssen<br />
Auch wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus nur<br />
wenige Wochen im Jahr selbst nutzen, gilt die Immobilie steuerlich<br />
als Zweitwohnsitz. Von der Zweitwohnsitzsteuer können<br />
Sie unter anderem befreit werden, wenn Sie die Wohnung<br />
aus beruflichen Gründen nutzen und Sie verheiratet sind oder<br />
in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.<br />
EXKURS: DIE MELDEPFLICHT<br />
FÜR DIGITALE PLATTFORMEN: DAC7<br />
Natürlich müssen Sie auch Einkünfte in die Steuererklärung<br />
eintragen, wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise über<br />
Airbnb, 9flats oder Housetrip an Touristen vermieten. Sind<br />
Sie Mieter/in, sollten Sie zudem eine ausdrückliche und<br />
schriftliche Erlaubnis von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin<br />
vorliegen haben, um untervermieten zu dürfen. In<br />
manchen Städten und Gemeinden gibt es außerdem sogenannte<br />
Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum,<br />
die eine Untervermietung einschränken oder sogar verbieten<br />
können. Erkundigen Sie sich daher vorher beim zuständigen<br />
Bürgerbüro.<br />
Natürlich müssen Sie auch Einkünfte in die Steuererklärung<br />
eintragen, die Sie über Airbnb, 9flats oder Housetrip erwerben.<br />
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Wohnung zum Beispiel<br />
über Airbnb vermieten und die Einnahmen nicht versteuern,<br />
kann Sie das teuer zu stehen kommen. Und die Finanzämter<br />
kommen jetzt noch leichter an Ihre Daten als bisher. Mit der<br />
Richtlinie 2021/514 vom 22. März 2021 verpflichtet die EU<br />
die Betreiber/innen von digitalen Plattformen, den europäischen<br />
Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer<br />
registrierten Verkäufer/innen offenzulegen. Konkret geht<br />
es dabei um die Einkünfte, die diese durch die kommerzielle<br />
Nutzung der Plattform erzielen – unabhängig davon, ob die<br />
Leistung oder die Ware über die Plattform oder anderweitig<br />
abgerechnet wurde.<br />
Gelten Sie als Unternehmer/in können Sie sich nicht mehr<br />
von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Das gilt auch<br />
für alle Kleinunternehmer/innen und Gewerbetreibende.<br />
Fazit: Darauf sollten Vermieter von Ferienwohnungen bezüglich<br />
der steuerlichen Behandlung achten:<br />
Veränderungen im Steuerrecht: Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
unterliegen einem ständigen Wandel. Vermieter<br />
sollten sich daher regelmäßig über aktuelle Entwicklungen<br />
bezüglich ihrer Ferienwohnung und Steuern informieren.<br />
Holen Sie sich am besten immer professionelle Beratung<br />
bei einem Experten (Steuerberater, Anwalt, Notar), um<br />
die gesetzlichen und steuerlichen Details Ihrer Vermietung<br />
zu klären.<br />
<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
BAUGELDVERGLEICH DER<br />
FMH-FINANZBERATUNG<br />
KAUFPREIS 400.000 EURO; DARLEHEN 280.000 EURO<br />
(70 % FINANZIERUNG); TILGUNG 2,5 %<br />
Zinsvergleiche zum Thema Baufinanzierung haben<br />
eine lange Tradition bei der FMH-Finanzberatung:<br />
Bereits seit 1986 werden hier Daten erhoben, gespeichert<br />
und aufbereitet. Aktuell befinden sich 64 Anbieter<br />
mit 257 Angebotsvarianten in der Datenbank.<br />
Wer den Zinsvergleich auf der FMH-Seite (www.fmh.<br />
de/hypo) nutzt, kann zudem sicher sein, dass alle<br />
wichtigen Zinsaufschläge oder Rabatte in der Zinsnennung<br />
berücksichtigt werden, z. B. unterschiedliche<br />
Beleihungsaufschläge, Rabatte für schnellere Tilgung<br />
oder größere Darlehensbeträge, Sondertilgungsoptionen<br />
und Tilgungsveränderungen. Auch regionale<br />
Angebote sind berücksichtigt.<br />
© Autor: FMH-Finanzberatung<br />
Effektivzinsen in % für 5 JAHRE 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre<br />
Interhyp 4,10 3,89 4,26 4,29<br />
MKIB Online 4,10 3,97 4,07 4,07<br />
Dr. Klein 4,10 3,99 4,35 4,29<br />
DTW-Immobilienfinanzierung 4,09 3,99 4,29 4,41<br />
Haus & Wohnen 4,11 4,00 4,36 4,29<br />
BBBank eG 4,50 3,89 4,26 4,93<br />
Degussa Bank 4,10 3,99 4,36 4,47<br />
1822direkt 4,27 4,24 4,41 -<br />
Santander 4,47 4,30 4,41 -<br />
ING 4,43 4,38 4,49 4,54<br />
PSD Bank RheinNeckarSaar - 3,88 4,09 4,29<br />
Commerzbank 4,38 4,09 4,36 4,59<br />
Sparda-Bank BW 4,31 4,20 4,31 4,50<br />
Postbank 5,20 4,25 4,51 4,76<br />
Deutsche Bank 4,47 4,51 4,76 4,96<br />
Der Effektivzins beinhaltet Kosten der Grundschuldeintragung; unveränderter<br />
Zinssatz nach Zinsbindung. Die Tabelle ist unterteilt in Angebote<br />
von Vermittlern, bundesweite und regionale Angebote.<br />
Stand: 19.10.<strong>2023</strong><br />
Quelle: FMH-Fina+nzberatung<br />
www.fmh.de/hypo<br />
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Foto: Airbnb Presse<br />
Foto: Studio Romantic – www.stock.adobe.com<br />
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