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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 05/2023

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Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

Sie die Zweitwohnung oder das Ferienhaus für sich selbst,<br />

müssen Sie in einigen Städten und Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer<br />

entrichten. Diese örtliche Aufwandsteuer erhebt<br />

direkt die jeweilige Kommune und sie kann selbst bestimmen,<br />

wie hoch der Steuersatz ist. Als Berechnungsgrundlage<br />

dient in der Regel die Jahresnettokaltmiete.<br />

Tipp: Informieren Sie sich am besten vor dem Erwerb einer<br />

Zweitwohnung bei der Gemeinde oder der Stadt, ob und wieviel<br />

Zweitwohnungssteuer Sie zahlen müssen<br />

Auch wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus nur<br />

wenige Wochen im Jahr selbst nutzen, gilt die Immobilie steuerlich<br />

als Zweitwohnsitz. Von der Zweitwohnsitzsteuer können<br />

Sie unter anderem befreit werden, wenn Sie die Wohnung<br />

aus beruflichen Gründen nutzen und Sie verheiratet sind oder<br />

in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.<br />

EXKURS: DIE MELDEPFLICHT<br />

FÜR DIGITALE PLATTFORMEN: DAC7<br />

Natürlich müssen Sie auch Einkünfte in die Steuererklärung<br />

eintragen, wenn Sie Ihre Wohnung beispielsweise über<br />

Airbnb, 9flats oder Housetrip an Touristen vermieten. Sind<br />

Sie Mieter/in, sollten Sie zudem eine ausdrückliche und<br />

schriftliche Erlaubnis von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin<br />

vorliegen haben, um untervermieten zu dürfen. In<br />

manchen Städten und Gemeinden gibt es außerdem sogenannte<br />

Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum,<br />

die eine Untervermietung einschränken oder sogar verbieten<br />

können. Erkundigen Sie sich daher vorher beim zuständigen<br />

Bürgerbüro.<br />

Natürlich müssen Sie auch Einkünfte in die Steuererklärung<br />

eintragen, die Sie über Airbnb, 9flats oder Housetrip erwerben.<br />

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Wohnung zum Beispiel<br />

über Airbnb vermieten und die Einnahmen nicht versteuern,<br />

kann Sie das teuer zu stehen kommen. Und die Finanzämter<br />

kommen jetzt noch leichter an Ihre Daten als bisher. Mit der<br />

Richtlinie 2021/514 vom 22. März 2021 verpflichtet die EU<br />

die Betreiber/innen von digitalen Plattformen, den europäischen<br />

Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer<br />

registrierten Verkäufer/innen offenzulegen. Konkret geht<br />

es dabei um die Einkünfte, die diese durch die kommerzielle<br />

Nutzung der Plattform erzielen – unabhängig davon, ob die<br />

Leistung oder die Ware über die Plattform oder anderweitig<br />

abgerechnet wurde.<br />

Gelten Sie als Unternehmer/in können Sie sich nicht mehr<br />

von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Das gilt auch<br />

für alle Kleinunternehmer/innen und Gewerbetreibende.<br />

Fazit: Darauf sollten Vermieter von Ferienwohnungen bezüglich<br />

der steuerlichen Behandlung achten:<br />

Veränderungen im Steuerrecht: Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

unterliegen einem ständigen Wandel. Vermieter<br />

sollten sich daher regelmäßig über aktuelle Entwicklungen<br />

bezüglich ihrer Ferienwohnung und Steuern informieren.<br />

Holen Sie sich am besten immer professionelle Beratung<br />

bei einem Experten (Steuerberater, Anwalt, Notar), um<br />

die gesetzlichen und steuerlichen Details Ihrer Vermietung<br />

zu klären.<br />

<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

BAUGELDVERGLEICH DER<br />

FMH-FINANZBERATUNG<br />

KAUFPREIS 400.000 EURO; DARLEHEN 280.000 EURO<br />

(70 % FINANZIERUNG); TILGUNG 2,5 %<br />

Zinsvergleiche zum Thema Baufinanzierung haben<br />

eine lange Tradition bei der FMH-Finanzberatung:<br />

Bereits seit 1986 werden hier Daten erhoben, gespeichert<br />

und aufbereitet. Aktuell befinden sich 64 Anbieter<br />

mit 257 Angebotsvarianten in der Datenbank.<br />

Wer den Zinsvergleich auf der FMH-Seite (www.fmh.<br />

de/hypo) nutzt, kann zudem sicher sein, dass alle<br />

wichtigen Zinsaufschläge oder Rabatte in der Zinsnennung<br />

berücksichtigt werden, z. B. unterschiedliche<br />

Beleihungsaufschläge, Rabatte für schnellere Tilgung<br />

oder größere Darlehensbeträge, Sondertilgungsoptionen<br />

und Tilgungsveränderungen. Auch regionale<br />

Angebote sind berücksichtigt.<br />

© Autor: FMH-Finanzberatung<br />

Effektivzinsen in % für 5 JAHRE 10 Jahre 15 Jahre 20 Jahre<br />

Interhyp 4,10 3,89 4,26 4,29<br />

MKIB Online 4,10 3,97 4,07 4,07<br />

Dr. Klein 4,10 3,99 4,35 4,29<br />

DTW-Immobilienfinanzierung 4,09 3,99 4,29 4,41<br />

Haus & Wohnen 4,11 4,00 4,36 4,29<br />

BBBank eG 4,50 3,89 4,26 4,93<br />

Degussa Bank 4,10 3,99 4,36 4,47<br />

1822direkt 4,27 4,24 4,41 -<br />

Santander 4,47 4,30 4,41 -<br />

ING 4,43 4,38 4,49 4,54<br />

PSD Bank RheinNeckarSaar - 3,88 4,09 4,29<br />

Commerzbank 4,38 4,09 4,36 4,59<br />

Sparda-Bank BW 4,31 4,20 4,31 4,50<br />

Postbank 5,20 4,25 4,51 4,76<br />

Deutsche Bank 4,47 4,51 4,76 4,96<br />

Der Effektivzins beinhaltet Kosten der Grundschuldeintragung; unveränderter<br />

Zinssatz nach Zinsbindung. Die Tabelle ist unterteilt in Angebote<br />

von Vermittlern, bundesweite und regionale Angebote.<br />

Stand: 19.10.<strong>2023</strong><br />

Quelle: FMH-Fina+nzberatung<br />

www.fmh.de/hypo<br />

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Foto: Airbnb Presse<br />

Foto: Studio Romantic – www.stock.adobe.com<br />

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