ASO! Augsburg Süd-Ost - Dezember 2023 / Januar 2024
Stadtteilmagazin für Augsburg-Hochzoll, -Herrenbach, -Spickel, -Textilviertel und Friedberg
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16 <strong>ASO</strong>! <strong>Dezember</strong> ‚23 /<strong>Januar</strong> ‚24<br />
Patientenrecht<br />
Wie sich kürzlich aus der Presse<br />
entnehmen ließ, hat der Medizinische<br />
Dienst der Krankenkassen im<br />
vergangenen Jahr 2.700 ärztliche<br />
Behandlungsfehler gutachterlich<br />
bestätigt. Hierbei handelt es sich<br />
jedoch lediglich um die im Auftrag<br />
der Krankenkassen geprüften<br />
Fehler. Die tatsächliche Anzahl der<br />
durch Ärzte verursachten Schäden<br />
dürfte noch weitaus höher liegen.<br />
Als auf Arzthaftungsrecht spezialisierte<br />
Rechtsanwältin weiß ich,<br />
dass viele Betroffene sich zunächst<br />
Sabrina Hörger, Patientenanwältin<br />
gar nicht trauen, vermutete Behandlungsfehler überprüfen zu<br />
lassen oder dies für sinnlos erachten. Die Annahme, gegen die<br />
Götter in Weiß käme man sowieso nicht an, hält sich hartnäckig.<br />
Doch in vielen Fällen kann dies lohnenswert sein.<br />
Folgende Fragen werden häufig gestellt.<br />
Welche Ansprüche habe ich als geschädigte Person?<br />
Neben dem Schmerzensgeld können dies Zuzahlungen für Medikamente<br />
und notwendig gewordene weitergehende Therapien<br />
sowie der Ersatz von Fahrtkosten sein. Waren Sie durch den Behandlungsfehler<br />
nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt zu führen,<br />
kann auch ein entsprechender Haushaltsführungsschaden<br />
geltend gemacht werden. Auch gilt es, eventuell entstehende Zukunftsschäden<br />
gegen Verjährung abzusichern.<br />
Hat der Behandlungsfehler sogar zum Tod des Patienten geführt,<br />
besteht für die nahen Angehörigen beispielsweise ein Anspruch<br />
auf Hinterbliebenengeld und Ersatz der Beerdigungskosten.<br />
Unterhalts- und Rentenschäden sind im jeweils konkreten Einzelfall<br />
ebenfalls zu prüfen.<br />
Wann verjähren meine Ansprüche?<br />
Die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund<br />
des Behandlungsfehlers unterliegen der regelmäßigen<br />
dreijährigen Verjährung, beginnend ab dem Zeitpunkt der<br />
Kenntnis des Behandlungsfehlers.<br />
Muss ich den Behandlungsfehler beweisen?<br />
Die sog. Beweislast für die Pflichtverletzung, also den Behandlungsfehler<br />
sowie für den Umstand, dass dieser ursächlich für den<br />
Schaden geworden ist, liegt grundsätzlich beim Patienten, der<br />
den Fehler des Arztes behauptet. Hilfreich ist hier die Begutachtung<br />
über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder die<br />
Erstellung eines Privatgutachtens. Liegt hingehen ein sog. grober<br />
Behandlungsfehler vor, kommt es zur Umkehr der Beweislast.<br />
Gelingt es dem Patienten also, einen groben Behandlungsfehler<br />
nachzuweisen, wird der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler<br />
und Schaden vermutet. Es liegt dann an dem Arzt, seinerseits<br />
zu beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich für den<br />
eingetretenen Schaden war.<br />
Was tun, wenn ich vermute, Opfer eines Behandlungsfehler<br />
geworden zu sein?<br />
Sinnvoll ist es zunächst, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen.<br />
Wer hat Sie wann behandelt? Welche Besonderheiten sind Ihnen<br />
bei der Behandlung erinnerlich? Welche Behandlungen wurden<br />
durchgeführt? Welche konkreten Schäden sind Ihnen entstanden?<br />
Welche Einschränkungen haben Sie hierdurch in Ihrem Berufs-<br />
und Privatleben erfahren?<br />
Bei der Durchsetzung der Ansprüche wenden Sie sich am besten<br />
an einen auf Arzthaftung spezialisierten Rechtsanwalt.<br />
Dieser wird mit Ihnen das in Ihrem Fall sinnvollste weitere Vorgehen<br />
besprechen.<br />
Die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter -Patient im<br />
Mittelpunkt- e.V. mit Sitz in Nürnberg steht Opfern von Behandlungsfehlern<br />
ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Den Austausch<br />
mit anderen Betroffenen erleben viele meiner Mandanten als persönlich<br />
hilfreich.<br />
Sabrina Hörger, Patientenanwältin, Kanzlei WBK- Wahlster-Bode und Köppert PartG<br />
mbB, www.wbk-augsburg.de<br />
Kontakt Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter: www.sgmev.de