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ASO! Augsburg Süd-Ost - Dezember 2023 / Januar 2024

Stadtteilmagazin für Augsburg-Hochzoll, -Herrenbach, -Spickel, -Textilviertel und Friedberg

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16 <strong>ASO</strong>! <strong>Dezember</strong> ‚23 /<strong>Januar</strong> ‚24<br />

Patientenrecht<br />

Wie sich kürzlich aus der Presse<br />

entnehmen ließ, hat der Medizinische<br />

Dienst der Krankenkassen im<br />

vergangenen Jahr 2.700 ärztliche<br />

Behandlungsfehler gutachterlich<br />

bestätigt. Hierbei handelt es sich<br />

jedoch lediglich um die im Auftrag<br />

der Krankenkassen geprüften<br />

Fehler. Die tatsächliche Anzahl der<br />

durch Ärzte verursachten Schäden<br />

dürfte noch weitaus höher liegen.<br />

Als auf Arzthaftungsrecht spezialisierte<br />

Rechtsanwältin weiß ich,<br />

dass viele Betroffene sich zunächst<br />

Sabrina Hörger, Patientenanwältin<br />

gar nicht trauen, vermutete Behandlungsfehler überprüfen zu<br />

lassen oder dies für sinnlos erachten. Die Annahme, gegen die<br />

Götter in Weiß käme man sowieso nicht an, hält sich hartnäckig.<br />

Doch in vielen Fällen kann dies lohnenswert sein.<br />

Folgende Fragen werden häufig gestellt.<br />

Welche Ansprüche habe ich als geschädigte Person?<br />

Neben dem Schmerzensgeld können dies Zuzahlungen für Medikamente<br />

und notwendig gewordene weitergehende Therapien<br />

sowie der Ersatz von Fahrtkosten sein. Waren Sie durch den Behandlungsfehler<br />

nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt zu führen,<br />

kann auch ein entsprechender Haushaltsführungsschaden<br />

geltend gemacht werden. Auch gilt es, eventuell entstehende Zukunftsschäden<br />

gegen Verjährung abzusichern.<br />

Hat der Behandlungsfehler sogar zum Tod des Patienten geführt,<br />

besteht für die nahen Angehörigen beispielsweise ein Anspruch<br />

auf Hinterbliebenengeld und Ersatz der Beerdigungskosten.<br />

Unterhalts- und Rentenschäden sind im jeweils konkreten Einzelfall<br />

ebenfalls zu prüfen.<br />

Wann verjähren meine Ansprüche?<br />

Die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aufgrund<br />

des Behandlungsfehlers unterliegen der regelmäßigen<br />

dreijährigen Verjährung, beginnend ab dem Zeitpunkt der<br />

Kenntnis des Behandlungsfehlers.<br />

Muss ich den Behandlungsfehler beweisen?<br />

Die sog. Beweislast für die Pflichtverletzung, also den Behandlungsfehler<br />

sowie für den Umstand, dass dieser ursächlich für den<br />

Schaden geworden ist, liegt grundsätzlich beim Patienten, der<br />

den Fehler des Arztes behauptet. Hilfreich ist hier die Begutachtung<br />

über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder die<br />

Erstellung eines Privatgutachtens. Liegt hingehen ein sog. grober<br />

Behandlungsfehler vor, kommt es zur Umkehr der Beweislast.<br />

Gelingt es dem Patienten also, einen groben Behandlungsfehler<br />

nachzuweisen, wird der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler<br />

und Schaden vermutet. Es liegt dann an dem Arzt, seinerseits<br />

zu beweisen, dass sein Verhalten nicht ursächlich für den<br />

eingetretenen Schaden war.<br />

Was tun, wenn ich vermute, Opfer eines Behandlungsfehler<br />

geworden zu sein?<br />

Sinnvoll ist es zunächst, ein Gedächtnisprotokoll zu erstellen.<br />

Wer hat Sie wann behandelt? Welche Besonderheiten sind Ihnen<br />

bei der Behandlung erinnerlich? Welche Behandlungen wurden<br />

durchgeführt? Welche konkreten Schäden sind Ihnen entstanden?<br />

Welche Einschränkungen haben Sie hierdurch in Ihrem Berufs-<br />

und Privatleben erfahren?<br />

Bei der Durchsetzung der Ansprüche wenden Sie sich am besten<br />

an einen auf Arzthaftung spezialisierten Rechtsanwalt.<br />

Dieser wird mit Ihnen das in Ihrem Fall sinnvollste weitere Vorgehen<br />

besprechen.<br />

Die Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter -Patient im<br />

Mittelpunkt- e.V. mit Sitz in Nürnberg steht Opfern von Behandlungsfehlern<br />

ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Den Austausch<br />

mit anderen Betroffenen erleben viele meiner Mandanten als persönlich<br />

hilfreich.<br />

Sabrina Hörger, Patientenanwältin, Kanzlei WBK- Wahlster-Bode und Köppert PartG<br />

mbB, www.wbk-augsburg.de<br />

Kontakt Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter: www.sgmev.de

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