06.12.2023 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 08 / 23

Auch in der letzten Ausgabe des Jahres 2023 von Die Wirtschaft Köln 8/23 werfen wir unseren Blick auf spannende Themen. So widmet sich unser Titelthema Führungskräften und wie diese es mit Wertschätzung und Wertschöpfung schaffen können, starke Teams zu entwickeln. Dazu lassen wir die Unternehmensberaterinnen Judith Claushues und Christiane Bernecker von YouMagnus zu Wort kommen.

Auch in der letzten Ausgabe des Jahres 2023 von Die Wirtschaft Köln 8/23 werfen wir unseren Blick auf spannende Themen. So widmet sich unser Titelthema Führungskräften und wie diese es mit Wertschätzung und Wertschöpfung schaffen können, starke Teams zu entwickeln. Dazu lassen wir die Unternehmensberaterinnen Judith Claushues und Christiane Bernecker von YouMagnus zu Wort kommen.

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| Geld & Geschäft<br />

ES GRÜNT SO GRÜN<br />

Gartenarbeit von der Steuer absetzen<br />

Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com<br />

Haushaltsnahe <strong>Die</strong>nstleistungen im Garten<br />

Wer ins Auge fasst, 2024 seinen Garten neu oder umzugestalten, der kann damit rechnen,<br />

bestimmte Arbeiten von der Steuer absetzen zu können. Denn einige Arbeiten<br />

kann man nicht selbst erledigen, sondern man beauftragt dafür einen <strong>Die</strong>nstleister.<br />

Genau hier könnte die Möglichkeit bestehen, die Kosten als Handwerkerleistung oder<br />

je nachdem als haushaltsnahe <strong>Die</strong>nstleistung in der Steuererklärung zu deklarieren.<br />

Zu den Handwerkerleistungen gehören Gartengestaltung<br />

und Gartenpflege wie Rasenlegen,<br />

Pflanzenarbeiten und Aushub- sowie<br />

Erdarbeiten oder Pflasterarbeiten bei einer<br />

neuen Terrasse. So entschied der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) in seinem Urteil vom 13. Juli<br />

2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10). Heckenschneiden,<br />

Rasenmähen und Unkrautjäten<br />

gehören wiederum zu den haushaltsnahen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen in der Steuerklärung. Beides<br />

gilt auch für Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen<br />

und -häuser sowie<br />

Schrebergartenlauben. Allerdings sind die<br />

Bedingungen, dass das Haus bzw. die Wohnung<br />

auf dem Grundstück selbst bewohnt<br />

sein muss – also nicht dauervermietet –,<br />

und es darf kein Neubau sein, weil dann<br />

keine Absetzungen für die Gartenarbeiten<br />

gelten. Wohnt man nur zeitweise im Gebäude,<br />

wie bei einem Ferienhaus, ist das in<br />

Ordnung. Überlässt man einem Kind eine<br />

Wohnung zur unentgeltlichen Nutzung oder<br />

nutzt eine geerbte Wohnung zu eigenen<br />

Wohnzwecken, gilt dies auch. Selbst dann,<br />

wenn der Haushalt im europäischen Ausland<br />

liegt. Im Umkehrschluss bedeutet das,<br />

zu dem Gartengrundstück muss ein selbst<br />

bewohntes Haus oder eine selbst bewohnte<br />

Wohnung oder dergleichen unbedingt dazugehören,<br />

damit man die Kosten für die Gartenarbeit<br />

steuerlich absetzen kann.<br />

Was kann man absetzen?<br />

20 Prozent der Lohnkosten und maximal<br />

1.200 Euro im Jahr kann man bei allen<br />

Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen.<br />

Das entspricht einer maximalen Rechnungssumme<br />

von 6.000 Euro. 20 Prozent<br />

der Lohnkosten und maximal 4.000 Euro<br />

im Jahr kann man bei den haushaltsnahen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen absetzen. Das entspricht<br />

einer maximalen Rechnungssumme von<br />

20.000 Euro. Dabei werden Materialkosten<br />

nicht berücksichtigt, die Absetzung bezieht<br />

sich auf Arbeits- und Fahrtkosten. Auf einem<br />

Zahlungsbeleg als Nachweis müssen diese<br />

Gartenarbeit als <strong>Die</strong>nstleistung<br />

Kosten also getrennt genannt und ausgewiesen<br />

werden, mit enthaltenen Mehrwertsteuerangaben.<br />

Maschinenkosten, Kosten für<br />

Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel und<br />

Entsorgungskosten, wie bei Gartenabfällen,<br />

können als Nebenleistungen abgesetzt werden.<br />

Bei Beträgen bis 100 Euro kann man<br />

eine Quittung einreichen, bei größeren Beträgen<br />

sieht das Finanzamt gerne eine Kontoüberweisung<br />

als Nachweis. Barauszahlungen<br />

werden nicht anerkannt.<br />

Wollen Sie eine neue Mauer zwischen sich<br />

und den Nachbarn ziehen, gilt dies als Handwerkerleistung<br />

sowie auch bei Reparatur,<br />

Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen,<br />

Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen<br />

im Gartenbereich. Tipp: Wenn man größere<br />

Projekte plant, sollte man diese auf drei Jahre<br />

verteilen. Auf diese Weise kann man den<br />

maximalen Förderbeitrag von 6.000 Euro<br />

Rechnungssumme jährlich bei Handwerkerleistungen<br />

nutzen. <strong>Die</strong> Maximalsumme<br />

bei haushaltsnahen <strong>Die</strong>nstleistungen kann<br />

man für alle entsprechenden Services nutzen.<br />

Faustregel ist – könnte ich den <strong>Die</strong>nst<br />

eigentlich selbst erledigen, so ist es eine<br />

haushaltsnahe <strong>Die</strong>nstleistung, ist es ein professionaler<br />

Handwerkerdienst, dann nicht.<br />

Zu den haushaltsnahen <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

auf einem Gartengrundstück gehören also<br />

auch Wach- und Winterdienste. Tipp am<br />

Rande: Für Beschäftigte auf 450-Euro-Basis,<br />

die zu Hause für einen tätig sind, kann man<br />

bis zu 510 Euro im Jahr Steuern zurückholen.<br />

<strong>Die</strong> Vergünstigung darf man zusätzlich<br />

zu dem Abzug für haushaltsnahe <strong>Die</strong>nstleistungen<br />

und zu den Arbeitskosten von Handwerkern<br />

geltend machen.<br />

Karoline Sielski<br />

Foto: Photographee.eu – stock.adobe.com<br />

26 www.diewirtschaft-koeln.de

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