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männer* | IV/23

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GESUNDHEIT<br />

/<br />

infektiologie<br />

Text: Michael Krawczyk<br />

WER DARF<br />

SPENDEN?<br />

Blutspenderegeln im Wandel:<br />

Diskriminierung bleibt<br />

trotz Reform<br />

Blutspenden sind nicht nur in Deutschland von enormer Bedeutung,<br />

da sie Leben retten können. Trotz des medizinischen Fortschritts<br />

und umfassender Aufklärung über H<strong>IV</strong> und AIDS herrscht<br />

bei der Blutspende nach wie vor das Problem der Diskriminierung<br />

gegenüber schwulen Männern und Trans*menschen.<br />

Deshalb verpflichtete die Regierung die<br />

Bundesärztekammer (BÄK) und das Paul-<br />

Ehrlich-Institut (PEI) zu einer Neuerung<br />

der Blutspenderegelung, die keine Ausschlüsse<br />

aufgrund der sexuellen Orientierung<br />

oder geschlechtlichen Identität mehr<br />

zulässt. Nun schlägt die Deutsche Aidshilfe<br />

im Hinblick auf die neuen Regeln Alarm<br />

und kritisiert, dass diese ihr Ziel verfehlt<br />

hätten, die Diskriminierung zu beenden.<br />

Der größte Kritikpunkt der Aidshilfe<br />

betrifft die Einführung einer Vier-Monats-Frist<br />

für Menschen, die Analverkehr<br />

mit neuen Partnern hatten. Diese Frist<br />

sei weder nachvollziehbar noch wissenschaftlich<br />

begründet. Im Gegensatz dazu<br />

kann ein H<strong>IV</strong>-Labortest bereits nach<br />

sechs Wochen eine Infektion ausschließen.<br />

Warum also diese lange Wartezeit?<br />

Eine klare Antwort bleibt die Bundesärztekammer<br />

schuldig.<br />

Unter den neuen Regeln erfahren Menschen<br />

zudem Stigmatisierung aufgrund<br />

ihrer bevorzugten sexuellen Praktiken. Das<br />

ist problematisch, da Analverkehr an sich,<br />

insbesondere bei Ergreifung von Schutzmaßnahmen<br />

wie Kondomen und der<br />

H<strong>IV</strong>-Prophylaxe PrEP, kein Risiko darstellt.<br />

Ebenso werden heterosexuelle Menschen,<br />

die Sex mit mehr als zwei Partner*innen in<br />

vier Monaten hatten oder Analverkehr mit<br />

nur einer Person, unabhängig von ihrem<br />

tatsächlichen H<strong>IV</strong>-Infektionsrisiko ausgeschlossen.<br />

Auch die Regelung, Menschen, die<br />

Geschlechtsverkehr mit H<strong>IV</strong>-positiven<br />

Personen hatten, auszuschließen, ist nicht<br />

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