plopp - Ausgabe 12-2023
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8<br />
Verbandsmitteilungen<br />
Vorstellung der Gremien<br />
Das Verbandssportgericht<br />
Im Tischtennis ist es wie auch sonst im Leben: Wenn jemand über<br />
die Stränge schlägt, muss er mit Konsequenzen rechnen. Hin und<br />
wieder passiert es leider, dass Personen vergessen, dass die Halle<br />
kein rechtsfreier Raum ist, in der jeder so walten kann, wie es<br />
ihm oder ihr gerade so passt. Je nach strafbarer Handlung stehen<br />
im HTTV verschiedene Rechtsorgane bereit, um gegebenenfalls<br />
tätig zu werden. Bei Rundenspielen sind es die Spielleiterinnen<br />
und Spielleiter, die bei Protesten eingreifen und Sanktionen im<br />
Hinblick auf die Spielwertung erlassen können. Fast alles, was<br />
darüber hinaus geht, ist allerdings ein Fall für das Verbandssportgericht.<br />
Es ist die Eingangsinstanz für signifikante Verstöße. Typische<br />
Vorfälle sind zum Beispiel schwerwiegende Beleidigungen oder<br />
handgreifliche Auseinandersetzungen. Es kommt aber auch vor,<br />
dass Personen auf den Spielbögen erscheinen, die gar nicht anwesend<br />
waren, oder unter falschem Namen spielen. Wer selbst<br />
„geschädigt“ wurde oder entsprechende Vergehen beobachtet hat<br />
beziehungsweise vermutet, kann sich über die HTTV-Geschäftsstelle<br />
an das Verbandssportgericht wenden. Dabei spielt es keine<br />
Rolle, ob man selbst Spielerin beziehungsweise Spieler ist, zur offiziellen<br />
Seite gehört oder einfach im Publikum saß.<br />
Zehn bis 15 Fälle werden in einem Jahr durchschnittlich beim<br />
HTTV gemeldet. Sobald eine Meldung eingeht, prüft der Vorsitzende<br />
des Verbandssportgerichts, ob sie plausibel und so schwerwiegend<br />
ist, dass ein Verfahren eingeleitet werden muss. Wenn<br />
ja, holt er Stellungnahmen aller Beteiligten ein und teilt mit, in<br />
welcher Besetzung das Gericht entscheiden wird und ob eine<br />
mündliche Verhandlung erforderlich ist. Neben dem Vorsitzenden<br />
sind dazu zwei der insgesamt sieben Beisitzerinnen und Beisitzer<br />
nötig, deren Namen den Beteiligten vorab mitgeteilt werden. Es<br />
wird bei ihrer Auswahl unter anderem darauf geachtet, dass sie<br />
möglichst nicht aus dem betroffenen Bezirk stammen.<br />
Die regelmäßig schriftlich ergehende Entscheidung des Verbandssportgerichts<br />
kann neben Verurteilung oder Freispruch auch eine<br />
Verfahrenseinstellung vorsehen. Kommt es zu einer Verurteilung,<br />
sind Spielsperren häufig, aber auch Geldstrafen möglich. Bei einmaligen<br />
Unsportlichkeiten droht zum Beispiel meist eine Sperre<br />
für drei oder sechs Spiele, wer nochmal die Nerven verliert, riskiert<br />
zwölf. Je nach Verstoß kann das Verbandssportgericht aber<br />
auch zunächst Verwarnungen aussprechen oder Strafen zur Bewährung<br />
aussetzen.<br />
Derzeit sucht das Gericht dringend nach Verstärkung. Wer sich<br />
engagierten will, muss dafür nicht unbedingt Jura studiert haben.<br />
Ein Interesse daran, dass Regeln nicht nur auf dem Papier existieren,<br />
sondern auch in der Praxis eingehalten werden, ist bereits<br />
ein guter Ausgangspunkt.<br />
Unverbindliche Infos zu den Aufgaben sowie Antworten auf individuelle<br />
Fragen zu diesem ehrenamtlichen Engagement gibt es<br />
beim Vorsitzenden des Verbandssportgerichts, Daniel Trosch,<br />
unter tischtennis@trosch.eu.<br />
Vorsitzender Verbandssportgericht .<br />
Daniel Trosch<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Bernd Strieder<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Miriam von Nordheim-Diehl<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Volkmar Rode<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Heiko Rother<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Achim Jäger<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Andreas Walter<br />
Beisitzer Verbandssportgericht .<br />
Jürgen Georg Schönbach<br />
Text: Sandra-Kristin Klauß<br />
Mitglieder des<br />
Verbandssportgerichts sind: