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plopp - Ausgabe 12-2023

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8<br />

Verbandsmitteilungen<br />

Vorstellung der Gremien<br />

Das Verbandssportgericht<br />

Im Tischtennis ist es wie auch sonst im Leben: Wenn jemand über<br />

die Stränge schlägt, muss er mit Konsequenzen rechnen. Hin und<br />

wieder passiert es leider, dass Personen vergessen, dass die Halle<br />

kein rechtsfreier Raum ist, in der jeder so walten kann, wie es<br />

ihm oder ihr gerade so passt. Je nach strafbarer Handlung stehen<br />

im HTTV verschiedene Rechtsorgane bereit, um gegebenenfalls<br />

tätig zu werden. Bei Rundenspielen sind es die Spielleiterinnen<br />

und Spielleiter, die bei Protesten eingreifen und Sanktionen im<br />

Hinblick auf die Spielwertung erlassen können. Fast alles, was<br />

darüber hinaus geht, ist allerdings ein Fall für das Verbandssportgericht.<br />

Es ist die Eingangsinstanz für signifikante Verstöße. Typische<br />

Vorfälle sind zum Beispiel schwerwiegende Beleidigungen oder<br />

handgreifliche Auseinandersetzungen. Es kommt aber auch vor,<br />

dass Personen auf den Spielbögen erscheinen, die gar nicht anwesend<br />

waren, oder unter falschem Namen spielen. Wer selbst<br />

„geschädigt“ wurde oder entsprechende Vergehen beobachtet hat<br />

beziehungsweise vermutet, kann sich über die HTTV-Geschäftsstelle<br />

an das Verbandssportgericht wenden. Dabei spielt es keine<br />

Rolle, ob man selbst Spielerin beziehungsweise Spieler ist, zur offiziellen<br />

Seite gehört oder einfach im Publikum saß.<br />

Zehn bis 15 Fälle werden in einem Jahr durchschnittlich beim<br />

HTTV gemeldet. Sobald eine Meldung eingeht, prüft der Vorsitzende<br />

des Verbandssportgerichts, ob sie plausibel und so schwerwiegend<br />

ist, dass ein Verfahren eingeleitet werden muss. Wenn<br />

ja, holt er Stellungnahmen aller Beteiligten ein und teilt mit, in<br />

welcher Besetzung das Gericht entscheiden wird und ob eine<br />

mündliche Verhandlung erforderlich ist. Neben dem Vorsitzenden<br />

sind dazu zwei der insgesamt sieben Beisitzerinnen und Beisitzer<br />

nötig, deren Namen den Beteiligten vorab mitgeteilt werden. Es<br />

wird bei ihrer Auswahl unter anderem darauf geachtet, dass sie<br />

möglichst nicht aus dem betroffenen Bezirk stammen.<br />

Die regelmäßig schriftlich ergehende Entscheidung des Verbandssportgerichts<br />

kann neben Verurteilung oder Freispruch auch eine<br />

Verfahrenseinstellung vorsehen. Kommt es zu einer Verurteilung,<br />

sind Spielsperren häufig, aber auch Geldstrafen möglich. Bei einmaligen<br />

Unsportlichkeiten droht zum Beispiel meist eine Sperre<br />

für drei oder sechs Spiele, wer nochmal die Nerven verliert, riskiert<br />

zwölf. Je nach Verstoß kann das Verbandssportgericht aber<br />

auch zunächst Verwarnungen aussprechen oder Strafen zur Bewährung<br />

aussetzen.<br />

Derzeit sucht das Gericht dringend nach Verstärkung. Wer sich<br />

engagierten will, muss dafür nicht unbedingt Jura studiert haben.<br />

Ein Interesse daran, dass Regeln nicht nur auf dem Papier existieren,<br />

sondern auch in der Praxis eingehalten werden, ist bereits<br />

ein guter Ausgangspunkt.<br />

Unverbindliche Infos zu den Aufgaben sowie Antworten auf individuelle<br />

Fragen zu diesem ehrenamtlichen Engagement gibt es<br />

beim Vorsitzenden des Verbandssportgerichts, Daniel Trosch,<br />

unter tischtennis@trosch.eu.<br />

Vorsitzender Verbandssportgericht .<br />

Daniel Trosch<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Bernd Strieder<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Miriam von Nordheim-Diehl<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Volkmar Rode<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Heiko Rother<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Achim Jäger<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Andreas Walter<br />

Beisitzer Verbandssportgericht .<br />

Jürgen Georg Schönbach<br />

Text: Sandra-Kristin Klauß<br />

Mitglieder des<br />

Verbandssportgerichts sind:

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