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RuF 01/2024

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BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.<br />

EGRED 2: Mehr Sicherheit<br />

beim Einsatz von Drohnen<br />

Quelle Text und Bilder: BBK<br />

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

(BBK) hat die „Empfehlungen für Gemeinsame<br />

Regelungen zum Einsatz von Drohnen<br />

im Bevölkerungsschutz“ (EGRED) aktualisiert und<br />

fortgeschrieben.<br />

Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum<br />

Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ sind die Grundlage<br />

für einen sicheren und effektiven Drohnenbetrieb durch<br />

nicht polizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

(BOS) oder in deren Auftrag. Durch die organisationsübergreifende<br />

Anwendung der EGRED soll gewährleistet<br />

werden, dass Einsatz, Aus- und Fortbildung sowie Übungen<br />

bundesweit nach gleichen Mindeststandards erfolgen, um der<br />

Sicherheit am Boden und in der Luft Rechnung zu tragen.<br />

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Bereits die erste Auflage<br />

der EGRED hat gezeigt, wie wertvoll die Initiative des BBK<br />

für den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz<br />

ist. Die aktualisierte Auflage der EGRED<br />

gewährleistet daher weiterhin das effektive und standardisierte<br />

Zusammenwirken der unterschiedlichen Akteure gerade bei<br />

großen und komplexen Schadenslagen.“<br />

Die vollständig überarbeitete Neuauflage berücksichtigt die<br />

tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen<br />

Recht. Sie erläutert zudem die daraus resultierenden Anforderungen<br />

an die Einsatzkräfte und berücksichtigt die seither<br />

gewonnenen Erkenntnisse aus der Einsatzpraxis. Die EGRED<br />

2 enthalten eine Reihe von Neuerungen, die sich aus den zunehmend<br />

komplexen rechtlichen, technischen und einsatzspezifischen<br />

Rahmenbedingungen ergeben. Dazu gehören unter<br />

anderem:<br />

Berücksichtigung des weiter entwickelten EU-Drohnenrechts:<br />

Auch wenn die BOS formal nicht an das EU-Drohnenrecht<br />

gebunden sind, sind die damit verfolgten Sicherheitsziele<br />

angemessen zu berücksichtigen. Den BOS wird deshalb empfohlen,<br />

die Regelungen des EU-Rechts zu kennen, anzuwenden<br />

und nur im Interesse des Einsatzerfolges ausnahmsweise (unter<br />

Beachtung der Verhältnismäßigkeit) hiervon abzuweichen.<br />

Zugrundelegung neuer Verfahren für die Risikobewertung:<br />

Zu den neuen Rahmenbedingungen des EU-Rechts gehören<br />

insbesondere die „Kategorisierung“ des Drohnenbetriebs sowie<br />

die Risikobewertung mit Hilfe der SORA-Methode. Die<br />

EGRED übertragen das auf die Besonderheiten der BOS-Einsätze.<br />

Besondere Anforderungen an die Ausbildung: Aufgrund<br />

des erhöhten Risikos bei BOS-Drohneneinsätzen wird den<br />

BOS empfohlen, eine spezifische Ausbildung ihrer „Drohnensteuerer“<br />

sicherzustellen beziehungsweise zu organisieren.<br />

Hierzu ist ein entsprechendes Ausbildungskonzept in der<br />

EGRED 2 enthalten.<br />

20<br />

Absprachen beim gleichzeitigen Einsatz vom Rettungsund<br />

Polizeihubschraubern: Zur Koordinierung am Einsatzort<br />

sind vorbereitende Absprachen mit den Leitstellen oder<br />

anderen beteiligten Dienststellen zu treffen.<br />

Die EGRED 2 stellen einen wichtigen Meilenstein für<br />

den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz<br />

dar. Sie tragen vor allem dazu bei, die Sicherheit<br />

der Einsatzkräfte und der Bevölkerung zu erhöhen.<br />

Die vollständige Überarbeitung der Empfehlungen gelang<br />

dank der Expertise und des freiwilligen Engagements aller<br />

beteiligten Akteure. Neben dem BBK als fachlich koordinierende<br />

Stelle waren der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland,<br />

die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in<br />

der Bundesrepublik Deutschland, das Technische Hilfswerk,<br />

die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die<br />

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche Feuerwehrverband,<br />

das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die<br />

Malteser sowie die Vereinigung zur Förderung des Deutschen<br />

Brandschutzes beteiligt.<br />

Darüber hinaus waren das Bundesministerium für Digitales<br />

und Verkehr (BMDV), das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), die<br />

Deutsche Flugsicherung (DFS), diverse weitere Luftfahrtbehörden<br />

des Bundes und der Länder, verschiedene Polizeien der<br />

Länder, die Bundespolizei sowie Luftrettungsorganisationen<br />

wie ADAC und DRF im Rahmen umfangreicher Abstimmungs-<br />

und Stellungnahmeverfahren beteiligt.<br />

Diese Zusammenarbeit hat einen fachübergreifenden Dialog<br />

gefördert, der für das Verständnis und die effektive Implementierung<br />

der EGRED unerlässlich ist.<br />

Presseanfragen<br />

Im BBK war Referentin Katrin Uhl gesamtverantwortlich<br />

für die fachliche Koordination der Erstellung der EGRED 2.<br />

Empfehlungen für Gemeinsame<br />

Regelungen zum Einsatz von<br />

Drohnen im Bevölkerungsschutz<br />

– EGRED 2 –<br />

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