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Erfolgsfaktoren der Forderungsrealisation in der Unternehmenspraxis

Zahlungskonditionen - Zahlungsverhalten - Rechnungsbearbeitung - Reklamationen - Sicherheiten

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Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

So geben alle (100%) Studienteilnehmer an, dass die<br />

Geschäftspartner, die Sicherheiten von ihnen verlangen,<br />

häufig bis sehr häufig e<strong>in</strong>en Eigentumsvorbehalt for<strong>der</strong>n.<br />

7 Die Vere<strong>in</strong>barung, dass die bewegliche Sache bis<br />

zur Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers<br />

bleiben soll, ist die mit Abstand gängigste und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Praxis am häufigsten genutzte Form <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabsicherung.<br />

Mit deutlichem Abstand hierzu wird <strong>der</strong><br />

verlängerte Eigentumsvorbehalt (73% <strong>der</strong> Nennungen)<br />

genannt, <strong>der</strong> für den Gläubiger den Vorteil br<strong>in</strong>gt, dass<br />

er bei Weiterveräußerung <strong>der</strong> Sache die daraus erwachsenen<br />

Rechte (z.B. den Erlös) abgetreten bekommt.<br />

Verträge, die bewirken, dass sich e<strong>in</strong> Bürge gegenüber<br />

dem Gläubiger des Hauptschuldners verpflichtet, für die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeit e<strong>in</strong>zustehen, werden <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Praxis nach wie vor selten geschlossen bzw. s<strong>in</strong>d nicht<br />

durchsetzbar. So werden Bankbürgschaften nie (29%)<br />

o<strong>der</strong> selten (21%) gefor<strong>der</strong>t. Die Anfor<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er privaten<br />

Bürgschaft des Inhabers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschafter<br />

wird nur von 12% <strong>der</strong> antwortenden Unternehmen<br />

(sehr) häufig wahrgenommen. Offensichtlich wird aber<br />

die Vere<strong>in</strong>barung von Bankbürgschaften vom durchsetzungsstarken<br />

Credit Management praktiziert, denn 50%<br />

<strong>der</strong> Befragten gibt an, dass dies sehr häufig (25%) o<strong>der</strong><br />

häufig (25%) gefor<strong>der</strong>t wird.<br />

Sicherungsmaßnahmen, die dem Gläubiger weiter reichende<br />

Rechte e<strong>in</strong>räumen o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Erfolgsaussichten<br />

bezüglich e<strong>in</strong>er Auszahlung stark verbessern, wie die<br />

Grundschuld, Sicherungsübereignung o<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabtretung,<br />

werden heute und bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorstudie<br />

2005 nahezu nie e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> durchgesetzt.<br />

E<strong>in</strong>fluss von Sicherheiten auf das Bestellverhalten<br />

Da die Zurückhaltung <strong>der</strong> Gläubiger h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>for<strong>der</strong>ung<br />

von werthaltigen Sicherheiten gegeben ist, soll<br />

im Folgenden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabsicherung<br />

auf das Bestellverhalten <strong>der</strong> Kunden untersucht werden.<br />

Dazu bewerteten die Studienteilnehmer, wie stark sie<br />

<strong>der</strong> Aussage zustimmen, dass sie nur im Ausnahmefall<br />

bei e<strong>in</strong>em Lieferanten bestellen, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Bankbürgschaft<br />

o<strong>der</strong> vergleichbare Sicherheiten verlangt.<br />

Fasst man die Nennungen <strong>der</strong> völligen und <strong>der</strong> e<strong>in</strong>geschränkten<br />

Zustimmung zusammen, so zeigt sich, dass<br />

die Scheu <strong>der</strong> Gläubiger zum Teil se<strong>in</strong>e Berechtigung<br />

f<strong>in</strong>det. Die Befragten erklärten zu 56%, dass sie nur <strong>in</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Fällen e<strong>in</strong>e Bestellung aufgeben, die an<br />

e<strong>in</strong>e Bankbürgschaft o<strong>der</strong> vergleichbare Sicherheiten<br />

geknüpft sei. Die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die <strong>der</strong> Aussage völlig<br />

zustimmen und es daher <strong>in</strong> jedem Fall vermeiden möchten<br />

dem Gläubiger entsprechende Sicherheiten e<strong>in</strong>zuräumen,<br />

beträgt nahezu e<strong>in</strong> Drittel (31%). Das wie<strong>der</strong>um<br />

lässt darauf schließen, dass die Kunden aufgrund gängiger<br />

Gepflogenheiten und verbreiteter Market<strong>in</strong>g- und<br />

Vertriebsmaßnahmen entsprechend oft von schwachen<br />

Sicherungs<strong>in</strong>strumenten profitieren und diese auch zu<br />

nutzen wissen.<br />

Dies ist aber ke<strong>in</strong>e grundsätzliche Me<strong>in</strong>ung. So gab jedes<br />

vierte Unternehmen an, dass das Bestellverhalten gar<br />

nicht mit <strong>der</strong> Frage nach den gefor<strong>der</strong>ten Sicherheiten<br />

verknüpft wird. E<strong>in</strong> weiteres Fünftel stimmt <strong>der</strong> oben<br />

genannten Aussage nur wenig zu.<br />

Kreditlimit<br />

E<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Mittel <strong>der</strong> Risikobegrenzung ist die Arbeit<br />

mit Kreditlimiten. In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Kundengröße,<br />

dem Umsatzvolumen (Kreditbedarf) und den bisher<br />

gemachten Erfahrungen (Kreditwürdigkeit) werden Kreditlimite<br />

für jeden Kunden <strong>in</strong>dividuell vergeben. So kann<br />

das Credit Management das Ausfallrisiko auf e<strong>in</strong>en fixen<br />

Betrag begrenzen. In diesem Zusammenhang sollte herausgefunden<br />

werden, ob die Lieferanten ihren Kunden<br />

die entsprechenden Kreditlimite mitteilen und welche<br />

E<strong>in</strong>schätzung diese Transparenz auf e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit hat.<br />

78% <strong>der</strong> Untersuchungsteilnehmer geben an, dass sie<br />

ke<strong>in</strong>e Informationen über das e<strong>in</strong>geräumte Kreditlimit<br />

ihrer Lieferanten haben. Nur jedes fünfte Unternehmen<br />

(22%) kennt die Höhe <strong>der</strong> maximalen Kreditvergabe se<strong>in</strong>er<br />

Lieferanten. Die Frage nach <strong>der</strong> e<strong>in</strong>geräumten L<strong>in</strong>ie<br />

wird wesentlich auch durch das vere<strong>in</strong>barte Absicherungsvolumen<br />

e<strong>in</strong>er Kreditversicherung bee<strong>in</strong>flusst. Die<br />

eigene Verhandlungsposition kann durch diese Information<br />

wesentlich gestärkt werden. Auf die Frage, wie stark<br />

sie <strong>der</strong> Aussage zustimmen, dass sie die Kreditlimite<br />

kennen, die ihrem Unternehmen von Kreditversicherungen<br />

e<strong>in</strong>geräumt werden, stimmten 26% völlig zu, 31%<br />

e<strong>in</strong>geschränkt, 18 % wenig und 25% gar nicht.<br />

Insgesamt ist festzustellen, dass lediglich e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong><br />

Umfrageteilnehmer gut über die eigenen Kreditlimite <strong>in</strong>formiert<br />

ist. Auf Kundenseite herrscht wenig Klarheit über<br />

mögliche Kreditbeschränkungen, diese werden vermutlich<br />

erst dann wahrgenommen, wenn das Limit erreicht<br />

ist. Gute Lösungen für beide Seiten s<strong>in</strong>d dann, aufgrund<br />

des dr<strong>in</strong>genden Handlungsbedarfs (Liefersperren), kaum<br />

erwartbar. Vor allem auf <strong>der</strong> Gläubigerseite besteht also<br />

noch Potenzial, um die Vertrauensbasis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung<br />

zu stärken und, wie bereits <strong>in</strong> vorherigen Kapiteln<br />

erörtert, die Zahlungsmotivation ihrer Kunden zu erhöhen.<br />

<strong>Erfolgsfaktoren</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsrealisation <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Unternehmenspraxis</strong><br />

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