Erfolgsfaktoren der Forderungsrealisation in der Unternehmenspraxis
Zahlungskonditionen - Zahlungsverhalten - Rechnungsbearbeitung - Reklamationen - Sicherheiten
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Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />
So geben alle (100%) Studienteilnehmer an, dass die<br />
Geschäftspartner, die Sicherheiten von ihnen verlangen,<br />
häufig bis sehr häufig e<strong>in</strong>en Eigentumsvorbehalt for<strong>der</strong>n.<br />
7 Die Vere<strong>in</strong>barung, dass die bewegliche Sache bis<br />
zur Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers<br />
bleiben soll, ist die mit Abstand gängigste und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Praxis am häufigsten genutzte Form <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabsicherung.<br />
Mit deutlichem Abstand hierzu wird <strong>der</strong><br />
verlängerte Eigentumsvorbehalt (73% <strong>der</strong> Nennungen)<br />
genannt, <strong>der</strong> für den Gläubiger den Vorteil br<strong>in</strong>gt, dass<br />
er bei Weiterveräußerung <strong>der</strong> Sache die daraus erwachsenen<br />
Rechte (z.B. den Erlös) abgetreten bekommt.<br />
Verträge, die bewirken, dass sich e<strong>in</strong> Bürge gegenüber<br />
dem Gläubiger des Hauptschuldners verpflichtet, für die<br />
Erfüllung <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dlichkeit e<strong>in</strong>zustehen, werden <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Praxis nach wie vor selten geschlossen bzw. s<strong>in</strong>d nicht<br />
durchsetzbar. So werden Bankbürgschaften nie (29%)<br />
o<strong>der</strong> selten (21%) gefor<strong>der</strong>t. Die Anfor<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er privaten<br />
Bürgschaft des Inhabers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschafter<br />
wird nur von 12% <strong>der</strong> antwortenden Unternehmen<br />
(sehr) häufig wahrgenommen. Offensichtlich wird aber<br />
die Vere<strong>in</strong>barung von Bankbürgschaften vom durchsetzungsstarken<br />
Credit Management praktiziert, denn 50%<br />
<strong>der</strong> Befragten gibt an, dass dies sehr häufig (25%) o<strong>der</strong><br />
häufig (25%) gefor<strong>der</strong>t wird.<br />
Sicherungsmaßnahmen, die dem Gläubiger weiter reichende<br />
Rechte e<strong>in</strong>räumen o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Erfolgsaussichten<br />
bezüglich e<strong>in</strong>er Auszahlung stark verbessern, wie die<br />
Grundschuld, Sicherungsübereignung o<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabtretung,<br />
werden heute und bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorstudie<br />
2005 nahezu nie e<strong>in</strong>gefor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> durchgesetzt.<br />
E<strong>in</strong>fluss von Sicherheiten auf das Bestellverhalten<br />
Da die Zurückhaltung <strong>der</strong> Gläubiger h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> E<strong>in</strong>for<strong>der</strong>ung<br />
von werthaltigen Sicherheiten gegeben ist, soll<br />
im Folgenden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fluss <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsabsicherung<br />
auf das Bestellverhalten <strong>der</strong> Kunden untersucht werden.<br />
Dazu bewerteten die Studienteilnehmer, wie stark sie<br />
<strong>der</strong> Aussage zustimmen, dass sie nur im Ausnahmefall<br />
bei e<strong>in</strong>em Lieferanten bestellen, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Bankbürgschaft<br />
o<strong>der</strong> vergleichbare Sicherheiten verlangt.<br />
Fasst man die Nennungen <strong>der</strong> völligen und <strong>der</strong> e<strong>in</strong>geschränkten<br />
Zustimmung zusammen, so zeigt sich, dass<br />
die Scheu <strong>der</strong> Gläubiger zum Teil se<strong>in</strong>e Berechtigung<br />
f<strong>in</strong>det. Die Befragten erklärten zu 56%, dass sie nur <strong>in</strong><br />
beson<strong>der</strong>en Fällen e<strong>in</strong>e Bestellung aufgeben, die an<br />
e<strong>in</strong>e Bankbürgschaft o<strong>der</strong> vergleichbare Sicherheiten<br />
geknüpft sei. Die Zahl <strong>der</strong>jenigen, die <strong>der</strong> Aussage völlig<br />
zustimmen und es daher <strong>in</strong> jedem Fall vermeiden möchten<br />
dem Gläubiger entsprechende Sicherheiten e<strong>in</strong>zuräumen,<br />
beträgt nahezu e<strong>in</strong> Drittel (31%). Das wie<strong>der</strong>um<br />
lässt darauf schließen, dass die Kunden aufgrund gängiger<br />
Gepflogenheiten und verbreiteter Market<strong>in</strong>g- und<br />
Vertriebsmaßnahmen entsprechend oft von schwachen<br />
Sicherungs<strong>in</strong>strumenten profitieren und diese auch zu<br />
nutzen wissen.<br />
Dies ist aber ke<strong>in</strong>e grundsätzliche Me<strong>in</strong>ung. So gab jedes<br />
vierte Unternehmen an, dass das Bestellverhalten gar<br />
nicht mit <strong>der</strong> Frage nach den gefor<strong>der</strong>ten Sicherheiten<br />
verknüpft wird. E<strong>in</strong> weiteres Fünftel stimmt <strong>der</strong> oben<br />
genannten Aussage nur wenig zu.<br />
Kreditlimit<br />
E<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Mittel <strong>der</strong> Risikobegrenzung ist die Arbeit<br />
mit Kreditlimiten. In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Kundengröße,<br />
dem Umsatzvolumen (Kreditbedarf) und den bisher<br />
gemachten Erfahrungen (Kreditwürdigkeit) werden Kreditlimite<br />
für jeden Kunden <strong>in</strong>dividuell vergeben. So kann<br />
das Credit Management das Ausfallrisiko auf e<strong>in</strong>en fixen<br />
Betrag begrenzen. In diesem Zusammenhang sollte herausgefunden<br />
werden, ob die Lieferanten ihren Kunden<br />
die entsprechenden Kreditlimite mitteilen und welche<br />
E<strong>in</strong>schätzung diese Transparenz auf e<strong>in</strong>e vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit hat.<br />
78% <strong>der</strong> Untersuchungsteilnehmer geben an, dass sie<br />
ke<strong>in</strong>e Informationen über das e<strong>in</strong>geräumte Kreditlimit<br />
ihrer Lieferanten haben. Nur jedes fünfte Unternehmen<br />
(22%) kennt die Höhe <strong>der</strong> maximalen Kreditvergabe se<strong>in</strong>er<br />
Lieferanten. Die Frage nach <strong>der</strong> e<strong>in</strong>geräumten L<strong>in</strong>ie<br />
wird wesentlich auch durch das vere<strong>in</strong>barte Absicherungsvolumen<br />
e<strong>in</strong>er Kreditversicherung bee<strong>in</strong>flusst. Die<br />
eigene Verhandlungsposition kann durch diese Information<br />
wesentlich gestärkt werden. Auf die Frage, wie stark<br />
sie <strong>der</strong> Aussage zustimmen, dass sie die Kreditlimite<br />
kennen, die ihrem Unternehmen von Kreditversicherungen<br />
e<strong>in</strong>geräumt werden, stimmten 26% völlig zu, 31%<br />
e<strong>in</strong>geschränkt, 18 % wenig und 25% gar nicht.<br />
Insgesamt ist festzustellen, dass lediglich e<strong>in</strong> Viertel <strong>der</strong><br />
Umfrageteilnehmer gut über die eigenen Kreditlimite <strong>in</strong>formiert<br />
ist. Auf Kundenseite herrscht wenig Klarheit über<br />
mögliche Kreditbeschränkungen, diese werden vermutlich<br />
erst dann wahrgenommen, wenn das Limit erreicht<br />
ist. Gute Lösungen für beide Seiten s<strong>in</strong>d dann, aufgrund<br />
des dr<strong>in</strong>genden Handlungsbedarfs (Liefersperren), kaum<br />
erwartbar. Vor allem auf <strong>der</strong> Gläubigerseite besteht also<br />
noch Potenzial, um die Vertrauensbasis <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung<br />
zu stärken und, wie bereits <strong>in</strong> vorherigen Kapiteln<br />
erörtert, die Zahlungsmotivation ihrer Kunden zu erhöhen.<br />
<strong>Erfolgsfaktoren</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsrealisation <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Unternehmenspraxis</strong><br />
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