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Erfolgsfaktoren der Forderungsrealisation in der Unternehmenspraxis

Zahlungskonditionen - Zahlungsverhalten - Rechnungsbearbeitung - Reklamationen - Sicherheiten

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Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchung<br />

Abb. 12: Inkassomaßnahmen <strong>der</strong> Gläubiger<br />

nie<br />

selten<br />

häufig<br />

sehr<br />

häufig<br />

0%<br />

Inkassomaßnahmen <strong>der</strong> Gläubiger n=81<br />

1%<br />

0%<br />

12%<br />

7% 11% 11%<br />

18%<br />

20%<br />

17%<br />

20%<br />

Freundliche<br />

Zahlungser<strong>in</strong>nerung<br />

Schriftliche Mahnung<br />

(bis 3 Stück)<br />

26%<br />

25%<br />

Telefonische<br />

Zahlungsauffo<strong>der</strong>ung<br />

Elektronische Mahnung<br />

(bis 3 Stück)<br />

Schriftliche Mahnung<br />

(mehr als 3 Stück)<br />

Elektronische Mahnung<br />

(mehr als 3 Stück)<br />

Kürzen des Kreditlimits<br />

34%<br />

37%<br />

24%<br />

35%<br />

33%<br />

22%<br />

4% 6% 18%<br />

10%<br />

2%<br />

1%<br />

1%<br />

1%<br />

0%<br />

1%<br />

0%<br />

0%<br />

10% 41%<br />

0%<br />

1%<br />

2% 2%4% 0%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

40%<br />

56%<br />

44%52%<br />

34%<br />

29%<br />

60%<br />

64%<br />

71%<br />

72%<br />

64% 86%<br />

75%<br />

89%<br />

89%<br />

80%<br />

E<strong>in</strong>schalten e<strong>in</strong>es Inkasso<strong>in</strong>stituts<br />

E<strong>in</strong>schalten e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts<br />

100%<br />

E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es<br />

gerichtlichen Mahnverfahrens<br />

Androhung gerichtlicher Schritte<br />

Lieferstopp bis zum<br />

Ausgleich <strong>der</strong> Zahlung<br />

Klageerhebung<br />

Kündigung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehung<br />

Erlass e<strong>in</strong>es<br />

Vollstreckungsbescheids<br />

93%<br />

90%<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> Inkassomaßnahmen<br />

Wie schätzen Kunden die Wirksamkeit <strong>der</strong> Inkassomaßnahmen<br />

ihrer Lieferanten e<strong>in</strong>? Mit den vorliegenden<br />

Ergebnissen wird die erwartete E<strong>in</strong>schätzung bestätigt,<br />

dass Firmenkunden die Wirkung härterer Inkassomaßnahmen,<br />

wie beispielsweise <strong>der</strong> Erlass e<strong>in</strong>es Vollstreckungsbescheides<br />

(28 %), e<strong>in</strong> Lieferstopp (26 %) o<strong>der</strong> die<br />

E<strong>in</strong>leitung gerichtlicher Schritte (25 %) stärker zur Zahlung<br />

motivieren als e<strong>in</strong>e schriftliche Mahnung (19 %). 15<br />

Nichtsdestoweniger werden die „traditionellen“ und<br />

häufigsten Inkassomaßnahmen doch zu den am wirkungsvollsten<br />

gezählt. Etwa drei von fünf <strong>der</strong> befragten<br />

Unternehmen geben an, dass e<strong>in</strong>e freundliche Zahlungser<strong>in</strong>nerung<br />

sie stark (38%) bis sehr stark (18%)<br />

dazu motiviert, ihre Verb<strong>in</strong>dlichkeit zu begleichen. Jedes<br />

zweite Unternehmen erlebt e<strong>in</strong>e telefonische Zahlungsauffor<strong>der</strong>ung<br />

(56%) und e<strong>in</strong>e schriftliche Mahnung<br />

(51%) als (sehr) nachdrucksvoll.<br />

E<strong>in</strong>fluss des Mahnwesens auf das Zahlungsverhalten<br />

Da deutlich wurde, dass die e<strong>in</strong>gesetzten Inkassomaßnahmen<br />

zwar nicht die drastischsten s<strong>in</strong>d, sie aber<br />

dennoch als wirkungsvoll e<strong>in</strong>geschätzt werden, soll im<br />

Folgenden <strong>der</strong> E<strong>in</strong>fluss des Mahnwesens auf das Zahlungsverhalten<br />

<strong>der</strong> Gläubiger überprüft werden.<br />

Dazu bewerteten die Unternehmensvertreter, wie stark<br />

sie <strong>der</strong> Aussage zustimmen, dass ihnen das Mahnwesen<br />

ihrer Gläubiger bekannt ist. Insgesamt kennt<br />

fast e<strong>in</strong> Drittel (32%) <strong>der</strong> Befragten das Mahnwesen<br />

se<strong>in</strong>er Geschäftspartner. 16 38% stimmten dieser Aussage<br />

„wenig“ und 30% „gar nicht“ zu. Lediglich 4%<br />

aller Befragten stimmten <strong>der</strong> Aussage zu, dass sie sich<br />

die Kenntnisse über das Mahnwesen des Gläubigers<br />

zunutze machen und ihr eigenes Zahlungsverhalten<br />

darauf abstellen. Dieses Kalkül wird von <strong>der</strong> Mehrheit<br />

jedoch „wenig“ (33%) o<strong>der</strong> „gar nicht“ (54%) genutzt.<br />

Mahngebühren und Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />

Abb. 13 stellt dar, wie häufig den Mahngebühren o<strong>der</strong><br />

Verzugsz<strong>in</strong>sen <strong>in</strong> Rechnung gestellt werden, wenn die<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten nicht im vere<strong>in</strong>barten Zielzeitraum<br />

beglichen werden. Im Vergleich zur Vorstudie 2005 s<strong>in</strong>d<br />

hierbei ke<strong>in</strong>e signifikanten Unterschiede erkennbar, wie<br />

aus <strong>der</strong> Abbildung 13: Mahngebühren und Verzugsz<strong>in</strong>sen<br />

zu entnehmen ist.<br />

<strong>Erfolgsfaktoren</strong> <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungsrealisation <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Unternehmenspraxis</strong><br />

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