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Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 01 / 24

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| Branchen & Betriebe<br />

VERKEHRSMASSNAHMEN<br />

AUF DEM PRÜFSTAND<br />

Stadt <strong>Köln</strong> hat die aktuellen und geplanten Verkehrsmaßnahmen rechtlich geprüft<br />

Nachdem im letzten Jahr der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit aufgrund<br />

eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes abgebrochen werden musste, hat die<br />

Stadt <strong>Köln</strong> aktuell laufende und geplante Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt.<br />

Sowohl Verkehrsversuche als auch Maßnahmen<br />

auf Grundlage von § 45 StVO, die<br />

den Individualverkehr maßgeblich beschränken,<br />

wurden rechtlich geprüft. <strong>Die</strong><br />

Ergebnisse der Prüfung wurden im Januar<br />

dem Verkehrsausschuss vorgelegt.<br />

Fahrradstraße Trankgasse/<br />

Komödienstraße<br />

Im Mai 2023 wurden die Trankgasse, zwischen<br />

Marzellenstraße und „Am Domhof“,<br />

sowie die Komödienstraße zur Fahrradstraße<br />

umgewidmet. <strong>Die</strong>s jedoch vorerst<br />

als Zwischenlösung ohne Baumaßnahmen.<br />

Nach Ende der EM 20<strong>24</strong> sollen dann<br />

die entsprechenden Baumaßnahmen beginnen.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung ergab hier, dass laut<br />

§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Var. 2 StVO notwendige<br />

straßenverkehrsrechtliche Anordnungen<br />

zur Unterstützung einer geordneten<br />

städtebaulichen Entwicklung getroffen<br />

werden können und die Fahrradstraße somit<br />

den rechtlichen Vorgaben entspricht.<br />

Verkehrsversuch<br />

Dellbrücker Hauptstraße<br />

<strong>Die</strong> Dellbrücker Hauptstraße ist bereits seit<br />

2<strong>01</strong>8 im Abschnitt zwischen der Bergisch<br />

<strong>Die</strong> Stadt <strong>Köln</strong> hat ihre aktuellen und geplanten Verkehrsmaßnahmen<br />

geprüft, um sie rechtsicher zu machen<br />

Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse<br />

eine Tempo-20-Zone. Zwischen der Idastraße<br />

und der Kemperbachstraße wurde zusätzlich<br />

eine Halteverbotszone eingerichtet.<br />

Zudem wurden weitere Fußgängerüberwege<br />

geschaffen. Als rechtliche Voraussetzung<br />

für die Einführung des Tempolimits führt<br />

die Stadt den § 45 Abs. 1d StVO an. Demnach<br />

kann die Stadt in zentralen städtischen Bereichen,<br />

die über ein hohes Fußgängeraufkommen<br />

verfügen, Zonen-Tempolimits<br />

von weniger als 30 km/h als sogenannte<br />

verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche<br />

anordnen. Sowohl vor als auch nach der<br />

Umsetzung wurden Verkehrserhebungen<br />

durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen.<br />

Nach Beendigung der Auswertung<br />

werden diese in den zuständigen Gremien<br />

vorgestellt. <strong>Die</strong> umgesetzten Maßnahmen<br />

bleiben bis dahin bestehen.<br />

Verkehrsführungskonzept<br />

Altstadt<br />

Schon im März 2<strong>01</strong>9 hat der Verkehrsausschuss<br />

das Verkehrsführungskonzept Altstadt<br />

beschlossen. Ziel des Konzeptes war<br />

es, die Straßenräume in der <strong>Köln</strong>er Altstadt,<br />

rund um die „Via Culturalis“, aufzuwerten.<br />

Dementsprechend wurde die<br />

Foto: Tobias Arhelger – stock.adobe.com<br />

Verwaltung damit beauftragt, kurzfristig<br />

umsetzbare Maßnahmen zu veranlassen,<br />

was dann auch im Sommer 2020 erfolgte.<br />

<strong>Die</strong> jetzige Prüfung ergab, dass hier noch<br />

eine straßenrechtliche Umwidmung bzw.<br />

Teileinziehung, bei der die Verkehrsfläche<br />

dem Kfz-Verkehr entzogen wird, vorgenommen<br />

werden muss. Laut der Stadt <strong>Köln</strong><br />

wird das entsprechende Verfahren zeitnah<br />

eröffnet.<br />

Fußgängerzone<br />

Ehrenstraße/Breite Straße<br />

<strong>Die</strong> Umwandlung der Ehrenstraße in eine<br />

Fußgängerzone, die auch für den Fahrradverkehr<br />

freigegeben ist, wurde bereits im<br />

August 2022 beschlossen. Hierbei handelte<br />

es sich nicht, wie bei der Deutzer Freiheit,<br />

um einen Verkehrsversuch, sondern um eine<br />

dauerhafte Maßnahme. In Stufe zwei sollen<br />

dann auch die baulichen Maßnahmen<br />

durchgeführt werden. Wie in der Altstadt<br />

ist hier ebenfalls noch eine Umwidmung<br />

bzw. eine Teileinziehung erforderlich.<br />

Autofreie Fahrradstraße<br />

Eigelstein<br />

<strong>Die</strong> Bezirksvertretung Innenstadt hat im<br />

März 2021 die Umsetzung der Fahrradstraße<br />

Eigelstein beschlossen. Vorgesehen ist<br />

eine weitestgehend autofreie Verkehrsführung<br />

zwischen der Eigelsteintorburg und<br />

der Machabäerstraße. Der fast vollständige<br />

Ausschluss des Kfz-Verkehrs macht<br />

hier eine Änderung des straßenrechtlichen<br />

Widmungsinhaltes erforderlich. <strong>Die</strong><br />

Verwaltung prüft allerdings, ob statt einer<br />

Fahrradstraße die Einrichtung einer Fußgängerzone<br />

mit Freigabe für den Radverkehr<br />

die geeignetere Variante für die autofreien<br />

Bereiche wäre. <strong>Die</strong> Frage, ob die<br />

autofreien Bereiche in eine Fußgängerzone<br />

umgewandelt werden können, wird der<br />

Bezirksvertretung im April zur Entscheidung<br />

vorgelegt. Im Übrigen wäre auch hier<br />

eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich.<br />

W<br />

Monika Eiden<br />

20 www.diewirtschaft-koeln.de

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