Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 01 / 24
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| Branchen & Betriebe<br />
VERKEHRSMASSNAHMEN<br />
AUF DEM PRÜFSTAND<br />
Stadt <strong>Köln</strong> hat die aktuellen und geplanten Verkehrsmaßnahmen rechtlich geprüft<br />
Nachdem im letzten Jahr der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit aufgrund<br />
eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtes abgebrochen werden musste, hat die<br />
Stadt <strong>Köln</strong> aktuell laufende und geplante Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt.<br />
Sowohl Verkehrsversuche als auch Maßnahmen<br />
auf Grundlage von § 45 StVO, die<br />
den Individualverkehr maßgeblich beschränken,<br />
wurden rechtlich geprüft. <strong>Die</strong><br />
Ergebnisse der Prüfung wurden im Januar<br />
dem Verkehrsausschuss vorgelegt.<br />
Fahrradstraße Trankgasse/<br />
Komödienstraße<br />
Im Mai 2023 wurden die Trankgasse, zwischen<br />
Marzellenstraße und „Am Domhof“,<br />
sowie die Komödienstraße zur Fahrradstraße<br />
umgewidmet. <strong>Die</strong>s jedoch vorerst<br />
als Zwischenlösung ohne Baumaßnahmen.<br />
Nach Ende der EM 20<strong>24</strong> sollen dann<br />
die entsprechenden Baumaßnahmen beginnen.<br />
<strong>Die</strong> Prüfung ergab hier, dass laut<br />
§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Var. 2 StVO notwendige<br />
straßenverkehrsrechtliche Anordnungen<br />
zur Unterstützung einer geordneten<br />
städtebaulichen Entwicklung getroffen<br />
werden können und die Fahrradstraße somit<br />
den rechtlichen Vorgaben entspricht.<br />
Verkehrsversuch<br />
Dellbrücker Hauptstraße<br />
<strong>Die</strong> Dellbrücker Hauptstraße ist bereits seit<br />
2<strong>01</strong>8 im Abschnitt zwischen der Bergisch<br />
<strong>Die</strong> Stadt <strong>Köln</strong> hat ihre aktuellen und geplanten Verkehrsmaßnahmen<br />
geprüft, um sie rechtsicher zu machen<br />
Gladbacher Straße und der Stadtbahntrasse<br />
eine Tempo-20-Zone. Zwischen der Idastraße<br />
und der Kemperbachstraße wurde zusätzlich<br />
eine Halteverbotszone eingerichtet.<br />
Zudem wurden weitere Fußgängerüberwege<br />
geschaffen. Als rechtliche Voraussetzung<br />
für die Einführung des Tempolimits führt<br />
die Stadt den § 45 Abs. 1d StVO an. Demnach<br />
kann die Stadt in zentralen städtischen Bereichen,<br />
die über ein hohes Fußgängeraufkommen<br />
verfügen, Zonen-Tempolimits<br />
von weniger als 30 km/h als sogenannte<br />
verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche<br />
anordnen. Sowohl vor als auch nach der<br />
Umsetzung wurden Verkehrserhebungen<br />
durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen.<br />
Nach Beendigung der Auswertung<br />
werden diese in den zuständigen Gremien<br />
vorgestellt. <strong>Die</strong> umgesetzten Maßnahmen<br />
bleiben bis dahin bestehen.<br />
Verkehrsführungskonzept<br />
Altstadt<br />
Schon im März 2<strong>01</strong>9 hat der Verkehrsausschuss<br />
das Verkehrsführungskonzept Altstadt<br />
beschlossen. Ziel des Konzeptes war<br />
es, die Straßenräume in der <strong>Köln</strong>er Altstadt,<br />
rund um die „Via Culturalis“, aufzuwerten.<br />
Dementsprechend wurde die<br />
Foto: Tobias Arhelger – stock.adobe.com<br />
Verwaltung damit beauftragt, kurzfristig<br />
umsetzbare Maßnahmen zu veranlassen,<br />
was dann auch im Sommer 2020 erfolgte.<br />
<strong>Die</strong> jetzige Prüfung ergab, dass hier noch<br />
eine straßenrechtliche Umwidmung bzw.<br />
Teileinziehung, bei der die Verkehrsfläche<br />
dem Kfz-Verkehr entzogen wird, vorgenommen<br />
werden muss. Laut der Stadt <strong>Köln</strong><br />
wird das entsprechende Verfahren zeitnah<br />
eröffnet.<br />
Fußgängerzone<br />
Ehrenstraße/Breite Straße<br />
<strong>Die</strong> Umwandlung der Ehrenstraße in eine<br />
Fußgängerzone, die auch für den Fahrradverkehr<br />
freigegeben ist, wurde bereits im<br />
August 2022 beschlossen. Hierbei handelte<br />
es sich nicht, wie bei der Deutzer Freiheit,<br />
um einen Verkehrsversuch, sondern um eine<br />
dauerhafte Maßnahme. In Stufe zwei sollen<br />
dann auch die baulichen Maßnahmen<br />
durchgeführt werden. Wie in der Altstadt<br />
ist hier ebenfalls noch eine Umwidmung<br />
bzw. eine Teileinziehung erforderlich.<br />
Autofreie Fahrradstraße<br />
Eigelstein<br />
<strong>Die</strong> Bezirksvertretung Innenstadt hat im<br />
März 2021 die Umsetzung der Fahrradstraße<br />
Eigelstein beschlossen. Vorgesehen ist<br />
eine weitestgehend autofreie Verkehrsführung<br />
zwischen der Eigelsteintorburg und<br />
der Machabäerstraße. Der fast vollständige<br />
Ausschluss des Kfz-Verkehrs macht<br />
hier eine Änderung des straßenrechtlichen<br />
Widmungsinhaltes erforderlich. <strong>Die</strong><br />
Verwaltung prüft allerdings, ob statt einer<br />
Fahrradstraße die Einrichtung einer Fußgängerzone<br />
mit Freigabe für den Radverkehr<br />
die geeignetere Variante für die autofreien<br />
Bereiche wäre. <strong>Die</strong> Frage, ob die<br />
autofreien Bereiche in eine Fußgängerzone<br />
umgewandelt werden können, wird der<br />
Bezirksvertretung im April zur Entscheidung<br />
vorgelegt. Im Übrigen wäre auch hier<br />
eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich.<br />
W<br />
Monika Eiden<br />
20 www.diewirtschaft-koeln.de