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Automationspraxis 01.2024

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_Materialfluss & Logistik<br />

Anforderungen an fahrerlose Transportfahrzeuge und Transportsysteme<br />

Richtige Sicherheit für<br />

mobilen Transport<br />

Hersteller und Betreiber von mobilen Transportrobotern und fahrerlosen Transportsystemen<br />

müssen Normen wie die aktualisierte ISO 3691–4 und die neue Maschinenverordnung beachten.<br />

Der Safety-Experte Pilz gibt Hilfestellung.<br />

Rund um mobile Logistik-Plattformen<br />

bietet<br />

Pilz ein Dienstleistungs-<br />

Komplettpaket: von der<br />

Risikobeurteilung, über<br />

die Abnahme bis hin zur<br />

Konformitätsbewertung.<br />

Die Pilz-Safety-Lösungen<br />

für die Logistik umfassen<br />

u.a. den Sicherheitslaserscanner<br />

PSENscan für die Flächenüberwachung,<br />

die<br />

konfigurierbare Kleinsteuerung<br />

PNOZmulti 2<br />

sowie die Industrie-Firewall<br />

SecurityBridge zum<br />

Schutz vor Manipulation.<br />

Bild: Pilz<br />

Bild: Pilz<br />

Seit Juni 2023 liegt die aktualisierte Fassung<br />

der internationalen Norm ISO 3691–4 vor.<br />

Sie gilt für Hersteller wie Betreiber und ist<br />

die wichtigste internationale Norm für fahrerlose<br />

Transportfahrzeuge (FTF) und -systeme (FTS).<br />

Die Norm definiert u.a. die Anforderungen (Performance<br />

Levels) an die Sicherheitsfunktionen<br />

von FTF und FTS, etwa die Einrichtungen für Personenerkennung,<br />

Betriebsarten und Bremssystem.<br />

Darüber hinaus beschreibt sie das Vorgehen zur<br />

Risikominderung und Validierung der automatisierten<br />

Funktionen, um einen störungsfreien und<br />

sicheren Betrieb zu gewährleisten.<br />

Zu den signifikanten Anforderungen an ein mobiles<br />

Transportsystem gehören z.B. neben der elektrischen<br />

Sicherheit und der Sicherheit für sicherheitsrelevante<br />

Teile des Steuerungssystems auch<br />

die Navigation und Kollisionsvermeidung. Zudem<br />

beschreibt die aktuelle ISO 3691–4 die Rahmenbedingungen,<br />

um eine höhere Geschwindigkeit<br />

des Transportsystems in den sogenannten eingeschränkten<br />

Bereichen zuzulassen.<br />

Überwachung aus der Ferne<br />

Darüber hinaus wird ab Januar 2027 in der EU<br />

die Maschinenverordnung (2023/1230) die Anforderungen<br />

an autonome mobile Maschinen und<br />

Geräte erweitern – etwa hinsichtlich einer „Überwachung<br />

mobiler Plattformen aus der Ferne“. Autonome<br />

mobile Maschinen müssen dann über eine<br />

Remote-Überwachungsfunktion verfügen, damit<br />

auch aus der Ferne ein sicherer Stopp und Start<br />

möglich ist. Ohne diese Funktion, darf die Maschine<br />

nicht betrieben werden.<br />

Die Integration mobiler Plattformen in die Infrastruktur<br />

ist ebenfalls Thema der Maschinenverordnung:<br />

Verkettete Maschinen bzw. mobile Plattformen<br />

müssen wie eine Gesamtmaschine betrachtet<br />

werden. Das macht eine Risikobewertung<br />

für das gesamte mobile System erforderlich. Bei<br />

der Nachrüstung mobiler Transportplattformen<br />

zu bestehenden Maschinen muss, wenn die Sicher-<br />

42 März 2024

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