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plopp - Ausgabe 03-2024

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10<br />

<strong>plopp</strong> SPEZIAL<br />

Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung<br />

Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2024</strong><br />

A<br />

Allgemeines<br />

15 Ausländerstatus, Spiel-, Start- und Einsatzberechtigung,<br />

Teilnahme an Veranstaltungen<br />

15.3 Einsatzberechtigung<br />

An weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften<br />

gemäß WO A 11.2 dürfen in click-TT erfasste Spieler mit<br />

Spielberechtigung für einen deutschen Verein für die entsprechende<br />

Altersgruppe teilnehmen. Zusätzlich ist die Einsatzberechtigung<br />

für die jeweilige Mannschaft sowie ggf. die Zahlung<br />

eines Startgeldes nötig.<br />

Die Vorschriften zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus<br />

dieser WO, der für die Spielklasse geltenden Spielordnung<br />

bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in<br />

Turnierform aus der Ausschreibung der Veranstaltung. Bei<br />

allen weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften<br />

ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro<br />

Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände dürfen in den<br />

unteren Spielklassen gemäß WO A 1 den gleichzeitigen Einsatz<br />

von mehr als nur einem Ausländer zulassen.<br />

D<br />

1.5 Altersbezogene Spielberechtigung<br />

für die Altersgruppe Senioren<br />

Spieler, die altersbedingt in die Altersgruppe der Senioren<br />

rücken, erhalten automatisch die Spielberechtigung für den<br />

Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) für ihren Stammverein.<br />

Die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb<br />

(SBEM) erlischt. Spielern der Altersgruppe Senioren<br />

darf auf Antrag und nach Maßgabe des zuständigen<br />

Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den<br />

Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt werden.<br />

Die Verbände können verbandseinheitlich festlegen,<br />

dass mit Erhalt einer SBSM die vorhandene SBEM automatisch<br />

beibehalten wird. Mit der SBEM werden die betreffenden<br />

Spieler bzgl. der Einsatzberechtigung in der Altersgruppe<br />

Erwachsene spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt.<br />

Im Zuständigkeitsbereich des HTTV bleiben<br />

die SBEM für solche Spieler automatisch beibehalten, die altersbedingt<br />

in die Altersgruppe der Senioren rücken.<br />

gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />

Bestimmungen für Veranstaltungen<br />

in Turnierform<br />

B<br />

Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen<br />

Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht<br />

als Ausländer, wenn sie<br />

• bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine<br />

Spielberechtigung besessen haben (gleichgestellter Ausländer<br />

= gA),<br />

• am 1. Januar der Spielzeit der weiterführenden Veranstaltung<br />

das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren<br />

ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (gleichgestellter<br />

Ausländer = gA) oder<br />

• die Staatsangehörigkeit eines Vollmitglieds der EU oder<br />

eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzen,<br />

dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist<br />

(europäischer Ausländer = eA).<br />

Für die Einsatzberechtigung in den Bundesspielklassen ist<br />

außerdem zur Vorrunde die zum 1.Juli einer Spielzeit und zur<br />

Rückrunde die zum 1.Januar einer Spielzeit gültige Spielberechtigung<br />

Voraussetzung.<br />

In den unteren Spielklassen der Altersgruppe<br />

Erwachsene sowie unterhalb der Veranstaltungen mit direkter<br />

Qualifikation für Bundesveranstaltungen in den Altersgruppen<br />

Senioren und Nachwuchs ist die Anzahl der einsatzberechtigten<br />

Ausländer pro Mannschaft nicht begrenzt.<br />

gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />

Spielberechtigung<br />

1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung<br />

4 Leistungsklassen<br />

4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1<br />

E<br />

Die Hessischen-, Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften<br />

der Leistungsklassen werden in folgenden<br />

Turnierklassen ausgetragen:<br />

Herren A: 2000 Damen A: 1700<br />

Herren B: 1800 Damen B: 1500<br />

Herren C: 1600 Damen C: 1300<br />

Herren D: 1400 Damen D: 1100*<br />

Herren E: 1200<br />

* (Damen D nur bei Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften)<br />

gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />

Grundlagen für Mannschaftskämpfe<br />

2 Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe<br />

2.5 Ende des Mannschaftskampfes<br />

Jeder Mannschaftskampf ist beendet, wenn der zum Sieg<br />

notwendige Spielpunkt erreicht, ist oder alle zum System gehörenden<br />

Spiele ausgetragen sind.<br />

Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen<br />

für ihren Zuständigkeitsbereich für Spielklassen bzw. Gruppen<br />

beschließen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele<br />

auszutragen. Ein Spiel, das mit einem Schläger bestritten<br />

wird, dessen Zulässigkeit gemäß ITTR beanstandet wird, darf<br />

bis zu einer Entscheidung durch die zuständige Stelle für das<br />

Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes und damit zur Ermittlung<br />

des Siegpunktes nicht gewertet werden.<br />

Zum Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes tragen nur<br />

die systemkonform ausgetragenen Doppel und Einzel bei.<br />

Das so zustande gekommene Mannschaftsergebnis wird<br />

auch für den Fall, dass der Siegpunkt nicht erreicht worden<br />

ist, wie ausgetragen gewertet.<br />

Alle zum Gesamtergebnis beitragenden Einzel und Doppel

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