plopp - Ausgabe 03-2024
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10<br />
<strong>plopp</strong> SPEZIAL<br />
Verabschiedete Anträge der Wettspielordnung<br />
Beschlüsse der HTTV-Beiratstagung vom 02.<strong>03</strong>.<strong>2024</strong><br />
A<br />
Allgemeines<br />
15 Ausländerstatus, Spiel-, Start- und Einsatzberechtigung,<br />
Teilnahme an Veranstaltungen<br />
15.3 Einsatzberechtigung<br />
An weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften<br />
gemäß WO A 11.2 dürfen in click-TT erfasste Spieler mit<br />
Spielberechtigung für einen deutschen Verein für die entsprechende<br />
Altersgruppe teilnehmen. Zusätzlich ist die Einsatzberechtigung<br />
für die jeweilige Mannschaft sowie ggf. die Zahlung<br />
eines Startgeldes nötig.<br />
Die Vorschriften zur Einsatzberechtigung ergeben sich aus<br />
dieser WO, der für die Spielklasse geltenden Spielordnung<br />
bzw. Durchführungsbestimmung und bei Veranstaltungen in<br />
Turnierform aus der Ausschreibung der Veranstaltung. Bei<br />
allen weiterführenden Veranstaltungen für Vereinsmannschaften<br />
ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro<br />
Mannschaft beschränkt. Die Mitgliedsverbände dürfen in den<br />
unteren Spielklassen gemäß WO A 1 den gleichzeitigen Einsatz<br />
von mehr als nur einem Ausländer zulassen.<br />
D<br />
1.5 Altersbezogene Spielberechtigung<br />
für die Altersgruppe Senioren<br />
Spieler, die altersbedingt in die Altersgruppe der Senioren<br />
rücken, erhalten automatisch die Spielberechtigung für den<br />
Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM) für ihren Stammverein.<br />
Die Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb<br />
(SBEM) erlischt. Spielern der Altersgruppe Senioren<br />
darf auf Antrag und nach Maßgabe des zuständigen<br />
Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den<br />
Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt werden.<br />
Die Verbände können verbandseinheitlich festlegen,<br />
dass mit Erhalt einer SBSM die vorhandene SBEM automatisch<br />
beibehalten wird. Mit der SBEM werden die betreffenden<br />
Spieler bzgl. der Einsatzberechtigung in der Altersgruppe<br />
Erwachsene spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt.<br />
Im Zuständigkeitsbereich des HTTV bleiben<br />
die SBEM für solche Spieler automatisch beibehalten, die altersbedingt<br />
in die Altersgruppe der Senioren rücken.<br />
gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />
Bestimmungen für Veranstaltungen<br />
in Turnierform<br />
B<br />
Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen<br />
Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht<br />
als Ausländer, wenn sie<br />
• bisher noch für keinen ausländischen Verein/Verband eine<br />
Spielberechtigung besessen haben (gleichgestellter Ausländer<br />
= gA),<br />
• am 1. Januar der Spielzeit der weiterführenden Veranstaltung<br />
das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren<br />
ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (gleichgestellter<br />
Ausländer = gA) oder<br />
• die Staatsangehörigkeit eines Vollmitglieds der EU oder<br />
eines assoziierten Staates der EU oder eines Staates besitzen,<br />
dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist<br />
(europäischer Ausländer = eA).<br />
Für die Einsatzberechtigung in den Bundesspielklassen ist<br />
außerdem zur Vorrunde die zum 1.Juli einer Spielzeit und zur<br />
Rückrunde die zum 1.Januar einer Spielzeit gültige Spielberechtigung<br />
Voraussetzung.<br />
In den unteren Spielklassen der Altersgruppe<br />
Erwachsene sowie unterhalb der Veranstaltungen mit direkter<br />
Qualifikation für Bundesveranstaltungen in den Altersgruppen<br />
Senioren und Nachwuchs ist die Anzahl der einsatzberechtigten<br />
Ausländer pro Mannschaft nicht begrenzt.<br />
gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />
Spielberechtigung<br />
1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung<br />
4 Leistungsklassen<br />
4.2 Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1<br />
E<br />
Die Hessischen-, Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften<br />
der Leistungsklassen werden in folgenden<br />
Turnierklassen ausgetragen:<br />
Herren A: 2000 Damen A: 1700<br />
Herren B: 1800 Damen B: 1500<br />
Herren C: 1600 Damen C: 1300<br />
Herren D: 1400 Damen D: 1100*<br />
Herren E: 1200<br />
* (Damen D nur bei Bezirks- und Kreis-Einzelmeisterschaften)<br />
gültig ab 01.07.<strong>2024</strong><br />
Grundlagen für Mannschaftskämpfe<br />
2 Allgemeine Vorschriften für Mannschaftskämpfe<br />
2.5 Ende des Mannschaftskampfes<br />
Jeder Mannschaftskampf ist beendet, wenn der zum Sieg<br />
notwendige Spielpunkt erreicht, ist oder alle zum System gehörenden<br />
Spiele ausgetragen sind.<br />
Der DTTB, die Verbände und ggf. deren Gliederungen dürfen<br />
für ihren Zuständigkeitsbereich für Spielklassen bzw. Gruppen<br />
beschließen, alle zum Spielsystem gehörenden Spiele<br />
auszutragen. Ein Spiel, das mit einem Schläger bestritten<br />
wird, dessen Zulässigkeit gemäß ITTR beanstandet wird, darf<br />
bis zu einer Entscheidung durch die zuständige Stelle für das<br />
Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes und damit zur Ermittlung<br />
des Siegpunktes nicht gewertet werden.<br />
Zum Gesamtergebnis des Mannschaftskampfes tragen nur<br />
die systemkonform ausgetragenen Doppel und Einzel bei.<br />
Das so zustande gekommene Mannschaftsergebnis wird<br />
auch für den Fall, dass der Siegpunkt nicht erreicht worden<br />
ist, wie ausgetragen gewertet.<br />
Alle zum Gesamtergebnis beitragenden Einzel und Doppel