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Berufe Frühjahr 2024

Magazin zum Thema Ausbildung mit Zukunft

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<strong>Berufe</strong> – Ausbildung mit Zukunft – <strong>Frühjahr</strong> <strong>2024</strong><br />

Anzeigen-Sonder veröffentlichung<br />

19<br />

Krank ohne gelben Schein<br />

Wie man sich beim Arbeitgeber arbeitsunfähig meldet<br />

Sind Beschäftigte krank und können<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,<br />

bekommt, muss das Dokument trotzdem<br />

nicht arbeiten, verlangen Arbeitgeber<br />

die keinem Minijob nachgehen, keinen<br />

nicht an den Arbeitgeber weitergeben.<br />

in der Regel spätestens ab dem vierten<br />

gelben Schein mehr verlangen.<br />

Kalendertag ein Attest – offiziell<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(AU) genannt. Diese Bescheinigung<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

an Arbeitgeber melden<br />

Papierform bleibt<br />

weiter relevant<br />

können Arbeitgeber seit 2023 digital<br />

Dennoch ist die Bescheinigung in Papier-<br />

von den gesetzlichen Krankenkassen<br />

„Unabhängig davon müssen Beschäftigte<br />

form bisher nicht Geschichte. „Es gibt<br />

Foto: ©MQ-Illustrations - stock.adobe.com<br />

abrufen. Dürfen sie dennoch weiter<br />

die Krankschreibung in Papierform –<br />

den berühmten gelben Schein – von<br />

ihren Beschäftigten verlangen?<br />

„Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber dürfen<br />

bei gesetzlich krankenversicherten<br />

ihrem Arbeitgeber aber weiter melden,<br />

wenn sie arbeitsunfähig sind“, sagt<br />

Meyer. Also etwa anrufen oder eine<br />

E-Mail schreiben und mitteilen, dass<br />

und wie lange sie voraussichtlich<br />

ausfallen. Wer in der Praxis noch<br />

einen Papierausdruck über die<br />

Arbeitsunfähigkeit ausgedruckt<br />

viele Bereiche, in denen der sogenannte<br />

gelbe Schein noch eine Rolle spielt“, sagt<br />

Meyer. Privat Krankenversicherte müssen<br />

ihn weiter vorlegen, gleiches gilt für<br />

geringfügig Beschäftigte. Auch die<br />

Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld<br />

und Reha-Bescheinigungen gibt es<br />

weiter in Papierform.<br />

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