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RATGEBER RECHT<br />

Erbschleicherei Teil 2<br />

Im 1. Teil haben wir das „Erbschleichen“<br />

über die plötzliche, schnelle Heirat in Verbindung<br />

mit erbrechtlichen Verträgen und weiteren<br />

alarmierenden Fakten behandelt, nun<br />

soll eine neue Variante des Erschleichens von<br />

Erbe bzw. Pflichtteilen vorgestellt werden.<br />

Eine in der Kanzlei gesehene Variante ist:<br />

die vermögende Witwe lebt alleine in einem<br />

großen Haus, der Ehemann ist seit mehr als<br />

10 Jahren verstorben, die Kinder leben mit<br />

ihren Familien über das ganze Land verstreut<br />

und besuchen die Großmutter unregelmäßig.<br />

Die Witwe verbringt Ihr Leben also im<br />

Wesentlichen alleine. Sie lernt einen über 40<br />

Jahre jüngeren Mann kennen, der zunächst<br />

sehr zögerlich agiert, sie aber immer wieder<br />

mit kleinen Aufwartungen überrascht. Er<br />

möchte keinen falschen Eindruck erwecken,<br />

über Monate hinweg beschäftigen sich die<br />

Witwe und der Mann immer mehr, finden<br />

gleiche Hobbys, verreisen auch, natürlich in<br />

getrennten Zimmern, über das Wochenende<br />

und verbringen viel Zeit. Um Ärger mit der<br />

Familie zu vermeiden, schlägt der jüngere<br />

Mann zur Freude der Witwe vor, dass sie<br />

ihn vor ihren Kindern verheimlicht. Das tut<br />

der Witwe gut, sie hatte sich schon Sorgen<br />

gemacht, wie sie den jüngeren Mann ihren<br />

Kindern vorstellen soll. Dazu kommt: im Andenken<br />

an ihren Ehemann kann sie es für<br />

sich nicht zulassen, dass ein neuer Partner in<br />

ihr Leben tritt. In dieser Situation schlägt der<br />

jüngere Mann vor, dass Sie ja ein Verhältnis<br />

wie eine Mutter zu einem guten Sohn hätten<br />

und man könne über die Adoption doch<br />

dies auch nach außen ausdrücken. Er habe<br />

schließlich ein vergleichbares Alter wie ihre<br />

Kinder. Beim Notar wird alles vom künftigen<br />

Sohn arrangiert, die Witwe unterschreibt insgesamt<br />

nur zweimal, das Gericht beschließt<br />

und die Adoption ist durch.<br />

Eine andere Variante verlief ähnlich:<br />

Die Großmutter war seit vielen Jahren allein<br />

im Altenheim. Die Kinder hatten keine Zeit,<br />

die weiteren Verwandten kümmerten sich<br />

nicht. Allein die Reinigungskrafteiner Fremdfirma,<br />

die im Altenheim putzen sollte, damit<br />

auch das Zimmer der Großmutter, nahm<br />

sich nach der Arbeit im Altenheim Zeit und<br />

<strong>red</strong>ete mit der Großmutter und spielte mit<br />

ihr Karten. Nach einer gewissen Zeit war die<br />

Großmutter voller Dankbarkeit und kam von<br />

sich aus auf die Idee, der Reinigungskraft etwas<br />

Gutes tun zu wollen. Diese schlug sofort<br />

vor, sie ins Testament mit aufzunehmen. Das<br />

lehnte die Großmutter ab, woraufhin die Reinigungskraft<br />

nicht mehr kam. Sie hatte keine<br />

Zeit mehr. Nach wenigen Wochen kam die<br />

Großmutter dann auf die Reinigungskraft<br />

zu und wollte wissen, ob man nicht wieder<br />

Karten spielen kann. Die Reinigungskraft bot<br />

der Großmutter diesmal an, nachdem Sie ja<br />

ein Verhältnis wie eine Mutter zu einem Kind<br />

hat, dass sie adoptiert wird. Auch hier wurde<br />

alles arrangiert, die Großmutter unterschreibt<br />

zweimal und das Gericht beschließt.<br />

Auch hier hat die Adoption funktioniert.<br />

An diesen beiden kurzen Fällen kann man erkennen,<br />

dass es mit der Juristerei wie in der<br />

Medizin ist: man kann bestimmte Verfahren<br />

positiv wie auch negativ nutzen. Die Adoption<br />

ist ein familienrechtliches Verfahren,<br />

was der Staat den Bürgern zur Verfügung<br />

stellt, um familienrechtliche Bande, die nur<br />

faktisch bestehen, wie z.B. bei Stiefkindern,<br />

auch rechtlich zu hinterlegen. Bei der Adoption<br />

von Minderjährigen wird das Kind wie<br />

ein leibliches Kind rechtlich behandelt, bei<br />

der Adoption von volljährigen Erwachsenen<br />

besteht unter anderem auch das gesetzliche<br />

Erbrecht und die Pflichtteilsberechtigung.<br />

Wenn nun eine letztwillige Verfügung, gleich<br />

welcher Art, geschaffen wird, dann kann<br />

dieses adoptierte Kind Erbe werden. Wenn<br />

aber das Verhältnis zwischen dem Kind und<br />

dem adoptierenden Elternteil zerbricht, dann<br />

löst sich entgegen oft gehörter Meinung die<br />

Adoption nicht automatisch auf.<br />

Das Aufheben einer gerichtlich gebilligten<br />

Adoption ist fast unmöglich. Bei der Adoption<br />

von Erwachsenen – Erbschleichern - ist<br />

die gesetzliche Hürde kaum zu nehmen:<br />

nach § 1771 S. 1 BGB müssen beide, also<br />

der Annehmende als auch der angenommene<br />

Erbschleicher die Aufhebung beantragen.<br />

Bei Erbschleichern scheitert es schon daran.<br />

Des Weiteren muss ein „wichtiger Grund“<br />

vorliegen. Selbst bei der „Stiefkind- Adoption“<br />

im Rahmen einer Scheidung reicht noch<br />

nicht einmal die Scheidung als wichtiger<br />

Grund. Die gesetzlichen Hürden sind enorm<br />

hoch, sich hierzu versuchen ist nur in ganz<br />

wenigen Einzelfällen von Erfolg gekrönt.<br />

Um eine solche Situation zu vermeiden, können<br />

Sie im Vorfeld tätig werden. Der Verfasser<br />

des Artikels kann Ihnen in Ihrem individuellen<br />

Einzelfall mit verschiedenen rechtlichen<br />

Möglichkeiten dazu verhelfen, dass sie für<br />

Erbschleicher uninteressant sind, ihren letzten<br />

Willen und ihr Vermögen absichern.<br />

Sollten Sie bereits Opfer geworden sein, so<br />

gibt es immer noch Möglichkeiten, wie sie<br />

agieren können. Dann gilt es allerdings, die<br />

Situation gründlich zu analysieren und zügig<br />

zu handeln. Meist kann der Schaden in erheblichem<br />

Umfang noch <strong>red</strong>uziert werden.<br />

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.<br />

Stephan Baumann<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Erbrecht<br />

PR-Text<br />

ANWALTSKANZLEI BAUMANN<br />

RECHTSANWÄLTE • FACHANWÄLTE<br />

Kupferschmiedstraße 1a (Kostenlose Parkplätze vor der Kanzlei)<br />

91154 <strong>Roth</strong> • Telefon (09171) 8 51 85-0 • Telefax (09171) 8 51 85-9<br />

E-Mail: info@ab-anwaelte.de • www.ab-anwaelte.de<br />

Stephan Baumann, Rechtsanwalt und Mediator<br />

Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht, Fachanwaltslg. für Erbrecht<br />

Dozent a. D. an der GEORG-SIMON-OHM Hochschule Nürnberg<br />

Peter Spies, Rechtsanwalt und Dozent der Verwaltungsgenossenschaft<br />

Wir sind für Sie auch auf<br />

folgenden Rechtsgebieten tätig:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Erbrecht und Betreuungen<br />

• Seniorenrecht<br />

• Internetrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

und Unfallregulierung<br />

• Miet- und Immobilienrecht<br />

• Straf- und Steuerrecht<br />

• Versicherungsrecht<br />

• Steuerstrafrecht<br />

• Forderungsbeitreibung<br />

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