Keramische Rundschau 4-24
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SCHWERPUNKTE AKTUELL & WISSENSWERT & REPORTAGEN<br />
AKTUELLES AUS DEM KACHELOFENVERBAND<br />
Verbrennungsluftzufuhr für Feuerstätten<br />
aus dem Hafnerhandwerk bei Sanierungsprojekten<br />
in Gebäuden<br />
ALLGEMEINES<br />
Der aktuelle Trend im Wohnbau geht in<br />
Richtung Sanierung. Sollte ein Kachelofen<br />
vorhanden sein, so wird dieser in vielen<br />
Fällen ebenfalls saniert oder umgebaut. Bei<br />
Umbau eines Kachelofens wird mehrheitlich<br />
eine große Feuerungstür oder eine automatische<br />
Absperrung eingebaut. Ebenso<br />
werden neue Öfen im Zuge der Sanierung<br />
des Wohngebäudes eingebaut.<br />
Folgende Szenarien sind möglich:<br />
• Sanierung ohne Umbau der Feuerstätte<br />
• Sanierung mit Umbau der Feuerstätte<br />
• Sanierung mit Neubau der Feuerstätte<br />
Jedenfalls ist nach der Sanierung eines<br />
Wohngebäudes damit zu rechnen, dass die<br />
Gebäude eine hohe Luftdichtheit aufweisen,<br />
wodurch die Verbrennungsluftversorgung<br />
bei Entnahme aus dem Aufstellraum<br />
bzw. dem Verbrennungsluftverbund nicht<br />
mehr gewährleistet werden kann.<br />
GESETZLICHE UND NORMATIVE RAHMEN-<br />
BEDINGUNGEN<br />
Unabhängig, ob es sich um einen Neubau<br />
oder um eine Sanierung handelt, muss<br />
eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
gewährleistet werden. Hierzu sagt die<br />
OIB Richtlinie Teil 3 „Hygiene, Gesundheit<br />
und Umweltschutz“, für Feuerstätten<br />
im Wohnraum:<br />
„Bei sonstigen Aufstellungsräumen kann<br />
die Verbrennungsluftzufuhr auch aus anderen<br />
Räumen erfolgen, wenn nachweislich<br />
beim Betrieb aller mechanischen und natürlichen<br />
Be- und Entlüftungsanlagen ausreichende<br />
Verbrennungsluft nachströmen<br />
kann“.<br />
Vorweg ist zu sagen, dass es am einfachsten<br />
wäre, eine externe Luftleitung zur<br />
Verbrennungsluftversorgung auszuführen,<br />
wodurch auch kein Nachweis zu erbringen<br />
wäre. Wenn der Hafner von Beginn an am<br />
Sanierungsprojekt beteiligt ist, kann dann<br />
in der Regel recht einfach eine externe Luftleitung<br />
realisiert werden. Sollte der Hafner<br />
jedoch nach dem Abschluss der Sanierung<br />
geholt werden, so wird es in vielen Fällen<br />
schwierig sein, eine externe Luftleitung auszuführen.<br />
Hierzu gibt die ÖNORM B8311 „Installation<br />
und Errichtung von häuslichen<br />
Feuerstätten“ folgende Möglichkeiten:<br />
• Verbrennungsluftversorgung aus dem<br />
Aufstellraum bzw. dem Verbrennungsluftverbund<br />
nach positivem Abschluss<br />
der 4 Pa Messung,<br />
• oder die Möglichkeit einer „Sonderlösung“<br />
DIE 4 PA MESSUNG<br />
Aus der Praxis kann berichtet werden,<br />
dass ein positiver Abschluss der 4 Pa Messung<br />
nach einer Sanierung genauso wie<br />
beim Neubau sehr selten gelingt. Die Gebäude<br />
sind zu dicht, um ausreichend Verbrennungsluft<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Eine Chance für einen positiven Abschluss<br />
besteht fallweise bei Feuerstätten<br />
sehr kleiner Leistung und der sich daraus<br />
ergebenden geringen Holzauflagemenge bis<br />
zu max. 10 kg. Wichtig zu erwähnen wäre,<br />
dass der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer<br />
verpflichtet ist, die Nachströmung<br />
von ausreichend Verbrennungsluft zu überprüfen.<br />
Am Beispiel von Niederösterreich<br />
ist dies in der „Verordnung über die Überprüfungs-<br />
und Kehrperioden“ geregelt:<br />
Die Überprüfung über das ausreichende<br />
Nachströmen von Verbrennungsluft bei<br />
raumluftabhängig betriebenen Feuerstätten<br />
ist nach den Regeln der Technik<br />
• vor der erstmaligen Inbetriebnahme,<br />
• nach einer über ein Jahr hinausgehenden<br />
Nichtbenützung,<br />
• sowie bei einer baulichen Veränderung,<br />
die den Luftverbund beeinflussen,<br />
durchzuführen.<br />
Auch wenn eine vorhandene Feuerstätte<br />
nicht um- oder neugebaut wurde, so wird<br />
nach der Sanierung des Wohngebäudes mit<br />
Sicherheit die notwendige Verbrennungsluft<br />
nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />
DIE „SONDERLÖSUNG“<br />
Wie vorher beschrieben bietet als weitere<br />
und letzte Möglichkeit für die Verbrennungsluftversorgung<br />
die ÖNORM B8311<br />
eine Sonderlösung, wie z.B. das Kippen<br />
eines Fensters während des Abbrandes, an:<br />
„Ist die Verbrennungsluftversorgung<br />
über den Aufstellungsraum als auch die<br />
Ausführung einer externen Verbrennungsluftzufuhr<br />
mit Verbrennungsluftkanälen in<br />
vertretbarem technischem Aufwand nicht<br />
möglich, so darf der Nachweis der Verbrennungsluftversorgung<br />
auch über Sonderlösungen<br />
erfolgen. Unter Sonderlösungen<br />
werden Maßnahmen verstanden, welche<br />
eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />
nachweislich sicherstellen (gekipptes<br />
Fenster, Luftklappe zur Vergrößerung des<br />
Verbrennungsluftverbundes u. dgl.). Die<br />
Funktion der Sonderlösung ist durch eine<br />
Differenzdruckmessung nachzuweisen.“<br />
Hierzu gibt es auf der Homepage des<br />
Kachelofenverbandes unter https://www.<br />
kachelofenverband.at/wp-content/uploads/2023/07/Vereinbarung-zur-Sonderloesung-2022_10.pdf<br />
die Möglichkeit, das<br />
Formular über die Vereinbarung zur Sonderlösung<br />
herunterzuladen.<br />
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