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Keramische Rundschau 4-24

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SCHWERPUNKTE AKTUELL & WISSENSWERT & REPORTAGEN<br />

AKTUELLES AUS DEM KACHELOFENVERBAND<br />

Verbrennungsluftzufuhr für Feuerstätten<br />

aus dem Hafnerhandwerk bei Sanierungsprojekten<br />

in Gebäuden<br />

ALLGEMEINES<br />

Der aktuelle Trend im Wohnbau geht in<br />

Richtung Sanierung. Sollte ein Kachelofen<br />

vorhanden sein, so wird dieser in vielen<br />

Fällen ebenfalls saniert oder umgebaut. Bei<br />

Umbau eines Kachelofens wird mehrheitlich<br />

eine große Feuerungstür oder eine automatische<br />

Absperrung eingebaut. Ebenso<br />

werden neue Öfen im Zuge der Sanierung<br />

des Wohngebäudes eingebaut.<br />

Folgende Szenarien sind möglich:<br />

• Sanierung ohne Umbau der Feuerstätte<br />

• Sanierung mit Umbau der Feuerstätte<br />

• Sanierung mit Neubau der Feuerstätte<br />

Jedenfalls ist nach der Sanierung eines<br />

Wohngebäudes damit zu rechnen, dass die<br />

Gebäude eine hohe Luftdichtheit aufweisen,<br />

wodurch die Verbrennungsluftversorgung<br />

bei Entnahme aus dem Aufstellraum<br />

bzw. dem Verbrennungsluftverbund nicht<br />

mehr gewährleistet werden kann.<br />

GESETZLICHE UND NORMATIVE RAHMEN-<br />

BEDINGUNGEN<br />

Unabhängig, ob es sich um einen Neubau<br />

oder um eine Sanierung handelt, muss<br />

eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />

gewährleistet werden. Hierzu sagt die<br />

OIB Richtlinie Teil 3 „Hygiene, Gesundheit<br />

und Umweltschutz“, für Feuerstätten<br />

im Wohnraum:<br />

„Bei sonstigen Aufstellungsräumen kann<br />

die Verbrennungsluftzufuhr auch aus anderen<br />

Räumen erfolgen, wenn nachweislich<br />

beim Betrieb aller mechanischen und natürlichen<br />

Be- und Entlüftungsanlagen ausreichende<br />

Verbrennungsluft nachströmen<br />

kann“.<br />

Vorweg ist zu sagen, dass es am einfachsten<br />

wäre, eine externe Luftleitung zur<br />

Verbrennungsluftversorgung auszuführen,<br />

wodurch auch kein Nachweis zu erbringen<br />

wäre. Wenn der Hafner von Beginn an am<br />

Sanierungsprojekt beteiligt ist, kann dann<br />

in der Regel recht einfach eine externe Luftleitung<br />

realisiert werden. Sollte der Hafner<br />

jedoch nach dem Abschluss der Sanierung<br />

geholt werden, so wird es in vielen Fällen<br />

schwierig sein, eine externe Luftleitung auszuführen.<br />

Hierzu gibt die ÖNORM B8311 „Installation<br />

und Errichtung von häuslichen<br />

Feuerstätten“ folgende Möglichkeiten:<br />

• Verbrennungsluftversorgung aus dem<br />

Aufstellraum bzw. dem Verbrennungsluftverbund<br />

nach positivem Abschluss<br />

der 4 Pa Messung,<br />

• oder die Möglichkeit einer „Sonderlösung“<br />

DIE 4 PA MESSUNG<br />

Aus der Praxis kann berichtet werden,<br />

dass ein positiver Abschluss der 4 Pa Messung<br />

nach einer Sanierung genauso wie<br />

beim Neubau sehr selten gelingt. Die Gebäude<br />

sind zu dicht, um ausreichend Verbrennungsluft<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Eine Chance für einen positiven Abschluss<br />

besteht fallweise bei Feuerstätten<br />

sehr kleiner Leistung und der sich daraus<br />

ergebenden geringen Holzauflagemenge bis<br />

zu max. 10 kg. Wichtig zu erwähnen wäre,<br />

dass der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer<br />

verpflichtet ist, die Nachströmung<br />

von ausreichend Verbrennungsluft zu überprüfen.<br />

Am Beispiel von Niederösterreich<br />

ist dies in der „Verordnung über die Überprüfungs-<br />

und Kehrperioden“ geregelt:<br />

Die Überprüfung über das ausreichende<br />

Nachströmen von Verbrennungsluft bei<br />

raumluftabhängig betriebenen Feuerstätten<br />

ist nach den Regeln der Technik<br />

• vor der erstmaligen Inbetriebnahme,<br />

• nach einer über ein Jahr hinausgehenden<br />

Nichtbenützung,<br />

• sowie bei einer baulichen Veränderung,<br />

die den Luftverbund beeinflussen,<br />

durchzuführen.<br />

Auch wenn eine vorhandene Feuerstätte<br />

nicht um- oder neugebaut wurde, so wird<br />

nach der Sanierung des Wohngebäudes mit<br />

Sicherheit die notwendige Verbrennungsluft<br />

nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

DIE „SONDERLÖSUNG“<br />

Wie vorher beschrieben bietet als weitere<br />

und letzte Möglichkeit für die Verbrennungsluftversorgung<br />

die ÖNORM B8311<br />

eine Sonderlösung, wie z.B. das Kippen<br />

eines Fensters während des Abbrandes, an:<br />

„Ist die Verbrennungsluftversorgung<br />

über den Aufstellungsraum als auch die<br />

Ausführung einer externen Verbrennungsluftzufuhr<br />

mit Verbrennungsluftkanälen in<br />

vertretbarem technischem Aufwand nicht<br />

möglich, so darf der Nachweis der Verbrennungsluftversorgung<br />

auch über Sonderlösungen<br />

erfolgen. Unter Sonderlösungen<br />

werden Maßnahmen verstanden, welche<br />

eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung<br />

nachweislich sicherstellen (gekipptes<br />

Fenster, Luftklappe zur Vergrößerung des<br />

Verbrennungsluftverbundes u. dgl.). Die<br />

Funktion der Sonderlösung ist durch eine<br />

Differenzdruckmessung nachzuweisen.“<br />

Hierzu gibt es auf der Homepage des<br />

Kachelofenverbandes unter https://www.<br />

kachelofenverband.at/wp-content/uploads/2023/07/Vereinbarung-zur-Sonderloesung-2022_10.pdf<br />

die Möglichkeit, das<br />

Formular über die Vereinbarung zur Sonderlösung<br />

herunterzuladen.<br />

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