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We care. - Merz Pharma

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56 Konzernabschluss<br />

01 Vorwort<br />

04 Highlights des Geschäftsjahres<br />

06 <strong>Merz</strong> Management Board<br />

08 <strong>Merz</strong> Geschäftsbereiche<br />

30 Mitarbeiter<br />

32 Konzernlagebericht<br />

49 Konzernabschluss<br />

114 Brief des Aufsichtsrats<br />

(> 300 Mio Stück pro Jahr) führt Senator zur Ergänzung des Sortiments auch Handelswaren.<br />

Soweit nicht anders vermerkt sind alle Beträge in Tausend Euro (teur) angegeben.<br />

2. anwendung der international<br />

financial reporting standards (ifrs)<br />

Der von der <strong>Merz</strong> KGaA aufgestellte Konzernabschluss 2005 / 06 der <strong>Merz</strong>-Gruppe ist<br />

nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei<br />

finden alle am Bilanzstichtag 30. Juni 2006 geltenden und verpflichtend anzuwendenden<br />

International Financial Reporting Standards (ifrs) des International Accounting<br />

Standards Board (iasb) und die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations<br />

Committee (ifric) Anwendung, die von der Europäischen Union angenommen<br />

wurden.<br />

Im Geschäftsjahr 2005 / 06 wurden folgende Regelungen aus neuen Standards im<br />

<strong>Merz</strong>-Konzern erstmals angewendet:<br />

Entsprechend ias 1 (Darstellung des Abschlusses) erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

die Zuordnung des Konzernergebnisses auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens<br />

und die Minderheitsgesellschafter in gesonderter Darstellung. Die übrigen<br />

Regelungen aus ias 1 waren bereits in den Vorjahren angewendet worden.<br />

Entsprechend dem geänderten Standard ias 21 (Auswirkungen von Änderungen der<br />

<strong>We</strong>chselkurse) ist die funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbezogenen<br />

Unternehmen nach dem primären Wirtschaftsumfeld des jeweiligen Unternehmens<br />

zu bestimmen. Die Überprüfung der funktionalen Währungen der einbezogenen Unternehmen<br />

zog keine Änderungen nach sich.<br />

Die Geschäfts- und Firmenwerte und die Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte<br />

von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />

erworben wurden, sind nach dem geänderten Standard in der funktionalen<br />

Währung des jeweiligen Tochterunternehmens zu führen und zu jedem Bilanzstichtag<br />

in die Berichtswährung des Konzerns umzurechnen. Diese Regelung wird entsprechend<br />

der Übergangsvorschrift in ias 21.59 prospektiv auf alle Erwerbe seit dem<br />

1. Juli 2005 angewandt. Die bisher entsprechend dem Wahlrecht in ias 21.33 a.F. ein-

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