We care. - Merz Pharma
We care. - Merz Pharma
We care. - Merz Pharma
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
56 Konzernabschluss<br />
01 Vorwort<br />
04 Highlights des Geschäftsjahres<br />
06 <strong>Merz</strong> Management Board<br />
08 <strong>Merz</strong> Geschäftsbereiche<br />
30 Mitarbeiter<br />
32 Konzernlagebericht<br />
49 Konzernabschluss<br />
114 Brief des Aufsichtsrats<br />
(> 300 Mio Stück pro Jahr) führt Senator zur Ergänzung des Sortiments auch Handelswaren.<br />
Soweit nicht anders vermerkt sind alle Beträge in Tausend Euro (teur) angegeben.<br />
2. anwendung der international<br />
financial reporting standards (ifrs)<br />
Der von der <strong>Merz</strong> KGaA aufgestellte Konzernabschluss 2005 / 06 der <strong>Merz</strong>-Gruppe ist<br />
nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei<br />
finden alle am Bilanzstichtag 30. Juni 2006 geltenden und verpflichtend anzuwendenden<br />
International Financial Reporting Standards (ifrs) des International Accounting<br />
Standards Board (iasb) und die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations<br />
Committee (ifric) Anwendung, die von der Europäischen Union angenommen<br />
wurden.<br />
Im Geschäftsjahr 2005 / 06 wurden folgende Regelungen aus neuen Standards im<br />
<strong>Merz</strong>-Konzern erstmals angewendet:<br />
Entsprechend ias 1 (Darstellung des Abschlusses) erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
die Zuordnung des Konzernergebnisses auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens<br />
und die Minderheitsgesellschafter in gesonderter Darstellung. Die übrigen<br />
Regelungen aus ias 1 waren bereits in den Vorjahren angewendet worden.<br />
Entsprechend dem geänderten Standard ias 21 (Auswirkungen von Änderungen der<br />
<strong>We</strong>chselkurse) ist die funktionale Währung der in den Konzernabschluss einbezogenen<br />
Unternehmen nach dem primären Wirtschaftsumfeld des jeweiligen Unternehmens<br />
zu bestimmen. Die Überprüfung der funktionalen Währungen der einbezogenen Unternehmen<br />
zog keine Änderungen nach sich.<br />
Die Geschäfts- und Firmenwerte und die Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte<br />
von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
erworben wurden, sind nach dem geänderten Standard in der funktionalen<br />
Währung des jeweiligen Tochterunternehmens zu führen und zu jedem Bilanzstichtag<br />
in die Berichtswährung des Konzerns umzurechnen. Diese Regelung wird entsprechend<br />
der Übergangsvorschrift in ias 21.59 prospektiv auf alle Erwerbe seit dem<br />
1. Juli 2005 angewandt. Die bisher entsprechend dem Wahlrecht in ias 21.33 a.F. ein-