We care. - Merz Pharma
We care. - Merz Pharma
We care. - Merz Pharma
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
90 Konzernabschluss<br />
01 Vorwort<br />
04 Highlights des Geschäftsjahres<br />
06 <strong>Merz</strong> Management Board<br />
08 <strong>Merz</strong> Geschäftsbereiche<br />
30 Mitarbeiter<br />
32 Konzernlagebericht<br />
49 Konzernabschluss<br />
114 Brief des Aufsichtsrats<br />
Bei den Versorgungsverbindlichkeiten für die Rentenbezieher handelt es sich um<br />
lebenslang laufende Rentenverbindlichkeiten, die in monatlichen Raten erbracht<br />
werden.<br />
Die Pensionsrückstellungen wurden nach ias 19 (revised 2000) „Employee Benefits“<br />
ermittelt. Sie wurden nach der Projected Unit Credit Method bewertet, bei der<br />
auch künftige Steigerungen der Versorgungsleistungen aufgrund der Gehalts- und<br />
Rentenentwicklung erfasst werden.<br />
Den Berechnungen, die durch versicherungsmathematische Gutachten belegt sind,<br />
liegen ein Abzinsungssatz von 4,7 % (Vorjahr: 3,8 %), ein Lohn- und Gehaltstrend von<br />
2,5 % (Vorjahr: 2,5 %), ein Rententrend von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) sowie die Richttafeln<br />
2005g nach Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die versicherungsmathematischen<br />
Gutachten werden jährlich erstellt.<br />
Die Entwicklung des Rückstellungsbetrages für Pensionen stellt sich wie folgt dar:<br />
30.06.2006 30.06.2005<br />
teur teur<br />
Stand zum 1. Juli 2005 / 1. Juli 2004 7.151 6.878<br />
Dienstzeitaufwand 546 182<br />
Zinsaufwand 308 370<br />
Versicherungsmathematische Verluste 60 26<br />
Vermögensübertrag / Auflösung – 204 0<br />
Versorgungsleistung – 146 – 305<br />
Stand zum 30. Juni 2006 / 30. Juni 2005 7.715 7.151<br />
Bei der Bewertung der Pensionsrückstellung und der Ermittlung der Pensionskosten<br />
wird die 10 %-Korridor-Regel angewandt. Versicherungsmathematische Gewinne oder<br />
Verluste werden nicht berücksichtigt, soweit sie zehn Prozent des Verpflichtungsumfangs<br />
nicht übersteigen. Soweit sie über den 10 %-Korridor hinausgehen, werden sie<br />
über die durchschnittliche Restdienstzeit der betroffenen Mitarbeiter amortisiert.