We care. - Merz Pharma
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72 Konzernabschluss<br />
01 Vorwort<br />
04 Highlights des Geschäftsjahres<br />
06 <strong>Merz</strong> Management Board<br />
08 <strong>Merz</strong> Geschäftsbereiche<br />
30 Mitarbeiter<br />
32 Konzernlagebericht<br />
49 Konzernabschluss<br />
114 Brief des Aufsichtsrats<br />
Vertriebskosten, <strong>We</strong>rbeaufwendungen<br />
Die unter den Vertriebskosten ausgewiesenen <strong>We</strong>rbeaufwendungen werden sofort<br />
ergebniswirksam erfasst.<br />
Finanzergebnis<br />
Das Finanzergebnis beinhaltet Zinsaufwand aus Ausleihungen und verzinslichen Verbindlichkeiten,<br />
die periodengerecht unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode<br />
abgegrenzt werden, Zinserträge aus Vermögensanlagen, Dividendeneinkünfte sowie<br />
Gewinne und Verluste aus Hedging-Instrumenten, die unmittelbar im Ergebnis<br />
berücksichtigt werden.<br />
Zinserträge werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung abgegrenzt. Dividenden werden erst zu dem Zeitpunkt<br />
vereinnahmt, wenn dem Unternehmen das Recht zu deren Bezug zusteht.<br />
Zinsaufwand im Zusammenhang mit Finanzierungsleasing wird unter Anwendung der<br />
Effektivzinsmethode im Finanzaufwand berücksichtigt.<br />
Ertragsteuern<br />
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen laufende und latente Steuern<br />
und werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Falls Steuern im Zusammenhang<br />
mit Sachverhalten stehen, die neutral im Eigenkapital erfasst werden, werden diese<br />
ebenfalls neutral im Eigenkapital berücksichtigt.<br />
Die laufenden Steuern umfassen in Bezug auf das laufende steuerliche Einkommen die<br />
zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze sowie Anpassungen der Steuerzahlungen für<br />
frühere Jahre.<br />
Latente Steuern resultieren aus der Anwendung der „Balance Sheet Liability-Methode“,<br />
d. h. sie ergeben sich aus zeitlichen Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanzwert<br />
einzelner Vermögenswerte und Schulden. Lediglich für steuerlich nicht<br />
ansatzfähige Goodwills sowie auf den erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten und<br />
Schulden, die den handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Gewinn nicht beeinflussen,<br />
werden keine latenten Steuern angesetzt. Die Höhe der ausgewiesenen Steuerlatenzen<br />
wird unter Berücksichtigung der geltenden bzw. künftig geltenden Steuersätze<br />
ermittelt.