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Untersuchungsprogramm zur Ermittlung des nutzbaren ...

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1. Einführung<br />

- 1 -<br />

Zu den durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Ländern übertragenen Aufgaben gehört<br />

die wasserwirtschaftliche Rahmenplanung. Sie soll die für die Entwicklung der Lebens- und<br />

Wirtschaftsverhältnisse notwendigen wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen sichern. Sie ist<br />

dadurch gekennzeichnet, dass sie gleichzeitig alle gesamtwasserwirtschaftlich relevanten Fragen<br />

in einem Planungsraum betrachtet und somit die Grundlage für eine langfristige wasserwirtschaftliche<br />

Ordnung bildet. Dieses bedeutet, dass die zu erwartenden Anforderungen an<br />

den Wasserhaushalt abgeschätzt und die durch unterschiedliche Nutzungsinteressen möglicherweise<br />

entstehenden Konflikte gelöst werden können.<br />

Einen wichtigen Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung stellen Grundwasserbewirtschaftungspläne<br />

dar. Sie dienen dem Schutz <strong>des</strong> Grundwassers als Bestandteil <strong>des</strong><br />

Naturhaushaltes, der Schonung der Grundwasservorräte und sollen zudem den Nutzungserfordernissen<br />

Rechnung tragen. Eine der wesentlichen Ausgangsgrößen für diese Planungen<br />

ist das natürliche Grundwasserdargebot, welches im Rahmen von Erkundungsprogrammen<br />

ermittelt wird. Umfangreiche Untersuchungen zum Wasserhaushalt und <strong>zur</strong> Grundwasserbeschaffenheit<br />

sowie der Einsatz numerischer Grundwassermodellierung machen es möglich, die<br />

Auswirkungen tatsächlicher und angenommener Grundwasserentnahmen für einen Untersuchungsraum<br />

offenzulegen. Die Erkundungsprogramme liefern damit die naturwissenschaftliche<br />

Grundlage für die Bewirtschaftungsplanung.<br />

Die Frage, in welchem Umfang das so ermittelte Grundwasserdargebot der Nutzung <strong>zur</strong> Verfügung<br />

steht, kann jedoch unmittelbar nicht beantwortet werden. Jede Grundwassernutzung stellt<br />

einen Eingriff in den Wasserhaushalt dar, welcher zwangsläufig zu wie auch immer gearteten<br />

Veränderungen <strong>des</strong> Naturzustan<strong>des</strong> führt. Die Entscheidung, inwieweit diese Veränderungen<br />

ökologisch und ökonomisch tolerierbar sind, fällt nicht in die Zuständigkeit der Naturwissenschaften,<br />

sondern muss in Abgleich der Interessen aller Beteiligten basierend auf den gewonnenen<br />

naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und gesetzlichen Regelungen getroffen werden.<br />

Durch Bevölkerungszuwachs und geänderte Lebensgewohnheiten war in Schleswig-Holstein<br />

in den letzten Jahrzehnten ein deutlicher Anstieg <strong>des</strong> Wasserverbrauchs zu verzeichnen. Während<br />

Ende der 60er Jahre der Bedarf an Trinkwasser bei rund 113 Mio. m³/a lag, stieg er bis<br />

zum Jahr 1992 auf etwa 218 Mio. m³/a an. Seit dem stagniert der Wasserverbrauch bzw. geht<br />

leicht <strong>zur</strong>ück. Im Kreis Pinneberg nordwestlich von Hamburg ist dieser Trend ebenfalls zu beobachten.<br />

So stieg z.B. die Grundwasserförderung der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen<br />

von 19,8 Mio. m³ im Jahre 1975 auf 22,4 Mio. m³ im Jahre 1991, wobei die Freie und<br />

Hansestadt Hamburg einen Teil ihres Wasserbedarfs aus dem Kreisgebiet deckt.<br />

Abgelöst wurde das sich damit etwas entspannende Mengenproblem in den vergangenen Jah-<br />

ren vermehrt durch Nutzungseinschränkungen hinsichtlich der Grundwasserqualität, wie bei-<br />

spielsweise ansteigende Nitrat- und Pflanzenschutzmittelgehalte im oberflächennahen Grund-

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