Heimat ... suchen & finden - Technische Universität Braunschweig
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Mythen und Märchen<br />
im Mietrecht<br />
Ob im Studentenwohnheim,<br />
einer WG oder<br />
Mietwohnung – es gibt<br />
viele Gerüchte über<br />
Rechte und Pflichten<br />
der Mieter. Für uni38<br />
deckt Dr. jur. Tobias<br />
O. Keber Irrtümer auf<br />
und gibt Tipps für das<br />
Wohnen auf der sicheren<br />
Seite des Mietrechts.<br />
Die „3-Nachmieter-Regel“<br />
Wenn ein Mieter schon vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist<br />
„aus dem Vertrag heraus“ will, muss er nur drei Nachmieter präsentieren.<br />
„Das ist ein Gerücht“, stellt Keber fest. „So einfach ist das nicht. Grundsätzlich<br />
kann sich der Vermieter seinen Vertragspartner aus<strong>suchen</strong> und<br />
muss sich nicht für den Vorgeschlagenen entscheiden. Wenn man bereits<br />
im Mietvertrag eine Ersatzmieterklausel vereinbart hat, stehen die<br />
Chancen allerdings besser. Dann muss der Vermieter den Vorgeschlagenen<br />
grundsätzlich akzeptieren.“<br />
Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel<br />
Plötzlich steht der Vermieter in der Wohnung und will nach dem Rechten<br />
sehen. „Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht<br />
betreten“, sagt Keber. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich<br />
garantiert. Es gibt aber Ausnahmen. Ist der Mieter beispielsweise<br />
verreist und ein Wasserrohr leckt, darf der Vermieter die<br />
Wohnung betreten, um den Schaden zu begrenzen.<br />
UNILEBEN<br />
- 28 -<br />
Recht auf eine Party im Monat<br />
Dazu Keber: „Rechtlich wird das Feiern weder unmittelbar verboten<br />
noch erlaubt. Grundsätzlich muss der Mieter die allgemeine Nachtruhe<br />
ab 22 Uhr einhalten. Schlägt er öft er über die Strenge, kann dies Abmahnungen<br />
durch den Vermieter zur Folge haben und im Extremfall sogar<br />
eine Kündigung rechtfertigen. Ratsam ist es in jedem Fall, die übrigen<br />
Hausbewohner vorab über eine geplante Feier zu informieren. Am besten,<br />
man lädt sie gleich mit ein."<br />
Die Gesamtschuldnerschaft in einer WG<br />
In einer WG stehen oft mals mehrere Personen im Mietvertrag. „Ist einer<br />
der Mieter nicht zahlungsfähig, kann der Mitbewohner rechtlich zur<br />
Verantwortung gezogen werden. Er hat dann zwar einen Ausgleichsanspruch<br />
gegen den anderen WG-Bewohner, wenn der allerdings über alle<br />
Berge ist, hilft einem das wenig." Seinen Mitbewohner sollte man sich vor<br />
diesem Hintergrund genau anschauen.<br />
Florian Koch und Birgit Fischer<br />
Fotos: Florian Koch, Birgit Fischer