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Heimat ... suchen & finden - Technische Universität Braunschweig

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Mythen und Märchen<br />

im Mietrecht<br />

Ob im Studentenwohnheim,<br />

einer WG oder<br />

Mietwohnung – es gibt<br />

viele Gerüchte über<br />

Rechte und Pflichten<br />

der Mieter. Für uni38<br />

deckt Dr. jur. Tobias<br />

O. Keber Irrtümer auf<br />

und gibt Tipps für das<br />

Wohnen auf der sicheren<br />

Seite des Mietrechts.<br />

Die „3-Nachmieter-Regel“<br />

Wenn ein Mieter schon vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist<br />

„aus dem Vertrag heraus“ will, muss er nur drei Nachmieter präsentieren.<br />

„Das ist ein Gerücht“, stellt Keber fest. „So einfach ist das nicht. Grundsätzlich<br />

kann sich der Vermieter seinen Vertragspartner aus<strong>suchen</strong> und<br />

muss sich nicht für den Vorgeschlagenen entscheiden. Wenn man bereits<br />

im Mietvertrag eine Ersatzmieterklausel vereinbart hat, stehen die<br />

Chancen allerdings besser. Dann muss der Vermieter den Vorgeschlagenen<br />

grundsätzlich akzeptieren.“<br />

Der Vermieter hat einen Zweitschlüssel<br />

Plötzlich steht der Vermieter in der Wohnung und will nach dem Rechten<br />

sehen. „Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht<br />

betreten“, sagt Keber. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich<br />

garantiert. Es gibt aber Ausnahmen. Ist der Mieter beispielsweise<br />

verreist und ein Wasserrohr leckt, darf der Vermieter die<br />

Wohnung betreten, um den Schaden zu begrenzen.<br />

UNILEBEN<br />

- 28 -<br />

Recht auf eine Party im Monat<br />

Dazu Keber: „Rechtlich wird das Feiern weder unmittelbar verboten<br />

noch erlaubt. Grundsätzlich muss der Mieter die allgemeine Nachtruhe<br />

ab 22 Uhr einhalten. Schlägt er öft er über die Strenge, kann dies Abmahnungen<br />

durch den Vermieter zur Folge haben und im Extremfall sogar<br />

eine Kündigung rechtfertigen. Ratsam ist es in jedem Fall, die übrigen<br />

Hausbewohner vorab über eine geplante Feier zu informieren. Am besten,<br />

man lädt sie gleich mit ein."<br />

Die Gesamtschuldnerschaft in einer WG<br />

In einer WG stehen oft mals mehrere Personen im Mietvertrag. „Ist einer<br />

der Mieter nicht zahlungsfähig, kann der Mitbewohner rechtlich zur<br />

Verantwortung gezogen werden. Er hat dann zwar einen Ausgleichsanspruch<br />

gegen den anderen WG-Bewohner, wenn der allerdings über alle<br />

Berge ist, hilft einem das wenig." Seinen Mitbewohner sollte man sich vor<br />

diesem Hintergrund genau anschauen.<br />

Florian Koch und Birgit Fischer<br />

Fotos: Florian Koch, Birgit Fischer

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