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Zum aktuellen Forschungsstand des fötalen Alkoholsyndroms von ...

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Aufgeteilt in die Schwere ihrer Beeinträchtigung (Grad der Alkoholembryopathie<br />

nach Majewski (s. Kapitel 1.4) ergibt sich folgende Tabelle:<br />

Grad I Grad II Grad III Alkoholeffekte<br />

Schule für geistig Behinderte (n = 9)<br />

3 Schüler = 33% 1 Schüler = 11% 5 Schüler = 56% -<br />

Schule für Lernbehinderte (n = 17)<br />

2 Schüler = 12% 11 Schüler = 64% 3 Schüler = 18% 1 Schüler = 6%<br />

Hauptschule (n = 16)<br />

9 Schüler = 56% 4 Schüler = 25% - 3 Schüler = 19%<br />

Realschule (n = 2)<br />

1 Schüler 1 Schüler<br />

Grundschule (n = 22)<br />

7 Schüler = 32% 5 Schüler = 23% 4 Schüler = 18% 6 Schüler = 27%<br />

Sprachheilschule (n = 5)<br />

2 Schüler = 40% 1 Schüler = 10% - 2 Schüler = 40%<br />

Sehschule (n = 1)<br />

- 1 Schüler - -<br />

Sonderschule f. Körperbehinderte (n = 5)<br />

2 Schüler = 40% 2 Schüler = 40% 1 Schüler = 20% -<br />

In den Regelschulen, also in der Realschule und der Hauptschule sind häufiger<br />

Schüler mit milderen Formen der Alkoholembryopathie bzw. mit Alkoholeffekten<br />

zu finden. Es scheint also eine Beziehung zwischen dem Grad der<br />

Alkoholschädigung und den geistigen Anforderungen der Schulform, die das Kind<br />

besucht zu geben (Neumann 1996, 102 ).<br />

Die folgende Abbildung veranschaulicht „die schulische Entwicklung der<br />

Patienten <strong>von</strong> der Einschulung bis zum Zeitpunkt der Untersuchung“ (Neumann<br />

1996, 38). Die Pfeile in der Abbildung weisen mit Zahlen auf Schülerzugänge in<br />

die jeweilige Schulform hin (Neumann 1996, 38). 18 der Schüler haben den<br />

„normalen Bildungsweg“ (vier Jahre Grundschule, dann Wechsel in eine<br />

Hauptschule, Realschule oder Gymnasium) erfolgreich beendet. „22 Schüler<br />

besuchten zum Untersuchungszeitpunkt die Grundschule. Die Schullaufbahn <strong>von</strong><br />

37 Schülern wich <strong>von</strong> der Norm ab“ (40). Die Autorin unterscheidet zwischen<br />

einer Abweichung schon bei der Einschulung, während der Grundschulzeit und<br />

nach der Grundschulzeit.<br />

Gleich in eine „Sonderschule“ eingeschult wurden 17 der Kinder. Von der<br />

Grundschule wechselt in der 1. Klasse ein Schüler zur Sonderschule für<br />

Lernbehinderte, einer zur Schule für Körperbehinderte und drei Schüler wechseln<br />

zur Sprachheilschule.<br />

Ein Schüler wechselte <strong>von</strong> der Hauptschule in die Sonderschule für<br />

Lernbehinderte.Von der Sonderschule für Lernbehinderte wechselten drei in die<br />

Schule für geistig Behinderte.<br />

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