ADHS in der Schule
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(2 a) Ist e<strong>in</strong>e Erziehung des K<strong>in</strong>des o<strong>der</strong> Jugendlichen<br />
außerhalb des Elternhauses erfor<strong>der</strong>lich,<br />
so entfällt <strong>der</strong> Anspruch auf Hilfe zur Erziehung<br />
nicht dadurch, dass e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e unterhaltspflichtige<br />
Person bereit ist, diese Aufgabe zu<br />
übernehmen; die Gewährung von Hilfe zur Erziehung<br />
setzt <strong>in</strong> diesem Fall voraus, dass diese<br />
Person bereit und geeignet ist, den Hilfebedarf<br />
<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Träger <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Jugendhilfe nach Maßgabe <strong>der</strong> §§ 36 und<br />
37 zu decken.<br />
(3) Hilfe zur Erziehung umfasst <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
Gewährung pädagogischer und damit verbundener<br />
therapeutischer Leistungen. Sie soll bei<br />
Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen<br />
im S<strong>in</strong>ne von § 13 Abs. 2 e<strong>in</strong>schließen.<br />
(4) Wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Jugendliche während<br />
ihres Aufenthaltes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>er Pflegefamilie selbst Mutter e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des,<br />
so umfasst die Hilfe zur Erziehung auch die<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Pflege und Erziehung dieses<br />
K<strong>in</strong>des.<br />
E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für seelisch beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII<br />
(1) K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche haben Anspruch auf<br />
E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe, wenn<br />
1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />
länger als sechs Monate von dem<br />
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht<br />
und<br />
2. daher ihre Teilhabe am Leben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt ist o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e solche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />
zu erwarten ist. Von e<strong>in</strong>er seelischen<br />
Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung bedroht im S<strong>in</strong>ne dieses Buches<br />
s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche, bei denen e<strong>in</strong>e<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung ihrer Teilhabe am Leben <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit<br />
hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit zu erwarten ist. § 27<br />
Abs. 4 gilt entsprechend.<br />
(1 a) H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Abweichung <strong>der</strong> seelischen<br />
Gesundheit nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 hat <strong>der</strong> Träger<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme<br />
1. e<strong>in</strong>es Arztes für K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychiatrie<br />
und -psychotherapie<br />
2. e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendpsychotherapeuten<br />
o<strong>der</strong><br />
3. e<strong>in</strong>es Arztes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es psychologischen<br />
Psychotherapeuten, <strong>der</strong> über beson<strong>der</strong>e Erfahrungen<br />
auf dem Gebiet seelischer Störungen bei<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen verfügt, e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Die Stellungnahme ist auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
Internationalen Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> vom Deutschen Institut für mediz<strong>in</strong>ische<br />
Dokumentation und Information herausgegebenen<br />
deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist<br />
auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert<br />
hat o<strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>er Krankheit beruht. Die<br />
Hilfe soll nicht von <strong>der</strong> Person o<strong>der</strong> dem Dienst<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, <strong>der</strong> die Person angehört,<br />
die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden.<br />
Ablauf<br />
Grundsätzlich sollten zunächst die schul<strong>in</strong>ternen<br />
Möglichkeiten ausgeschöpft werden (Durchführung<br />
von speziellen Maßnahmen wie Gesprächen,<br />
schulischen För<strong>der</strong>maßnahmen, Erarbeitung<br />
e<strong>in</strong>es qualifizierten För<strong>der</strong>angebots etc.).<br />
Wenn diese Maßnahmen nicht zu e<strong>in</strong>er Besserung<br />
<strong>der</strong> Lernsituation bzw. des Verhaltens führen<br />
und es zu Integrationsproblemen kommt,<br />
kann die Inanspruchnahme von außerschulischen<br />
Hilfemöglichkeiten – wie z. B. e<strong>in</strong> Antrag<br />
auf Leistungen nach dem KJHG – s<strong>in</strong>nvoll se<strong>in</strong>.<br />
Der Ablauf für die Inanspruchnahme von<br />
Leistungen nach dem KHJG ist wie folgt:<br />
• Die Eltern des betroffenen K<strong>in</strong>des stellen e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf Leistungen nach dem KJHG bei dem<br />
zuständigen Jugendamt.<br />
• In Abstimmung mit den Eltern, dem K<strong>in</strong>d sowie<br />
<strong>in</strong> Kooperation mit den beteiligten Institutionen<br />
prüft <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>e Soziale Dienst (ASD) die<br />
Voraussetzungen zur Gewährung von ambulanten<br />
Hilfen zur Erziehung (§ 27 KJHG) sowie von<br />
E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungshilfe für seelisch Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te<br />
(§ 35a KJHG).<br />
• Es werden Stellungnahmen des beteiligten<br />
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