UNION UND PAROCHIE Die Streitigkeiten zwischen ... - reckerdesign
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dern, und wollen weiteren Bericht über den Stand der Sache nach längstens 3 Monaten<br />
erwarten. gez. Hering.<br />
<strong>Die</strong> von dem Sup. Hidding Behufs Ausführung vorgedachter Verfügung anberaumte<br />
Versammlung der Presbyterien beider Gemeinden fand am 22. Jan. 1879 statt. Es wurde<br />
darin von der ganzen Versammlung einstimmig beschlossen, eine Declaration der<br />
Cabinetsordre vom 12. May 1841 an Allerhöchster Stelle durch Vermittlung des Consistoriums<br />
zu erbitten und der Pastor Pötter mit der Abfassung dieses Bittgesuchs<br />
beauftragt. In welcher Weise sich der P. Pötter dieses Auftrags entledigt hat, geht zunächst<br />
daraus hervor, daß er ca. 8 Wochen verstreichen ließ, ohne irgend etwas in der<br />
Sache zu thun und sodann in einer von den Presbytern der Vereinigten Gemeinde mitunterzeichneten<br />
Eingabe an den Superintendenten vom 30. Maerz erklärte, daß er<br />
nicht in der Lage sei, die zu machende Eingabe an S. Majestät zu vollziehen, da nach<br />
seiner Ansicht es zweifellos sei, daß sowohl die zur Zeit der Combination lebenden<br />
Reformirten, als auch deren Nachkommen (von den neu Einziehenden ist nicht die<br />
Rede) das Recht besäßen, sich zur reformirten resp. vereinigten Jacobi-Stifts- u. ref.<br />
Gemeinde auch für den Fall zu halten, daß sie im Pfarrbezirk der Großen Marien-<br />
Gemeinde wohnten. Deshalb möge das Presbyterium der Großen Marien-Gemeinde<br />
die betreffende Auskunft an Allerhöchster Stelle für sich allein erbitten.<br />
Nachdem dem Presbyterium der Großen Marien-Gemeinde unterm 3. April diese Erklärung<br />
durch den Superintendenten mitgeteilt worden war, schwankte dasselbe anfangs,<br />
ob es für sich allein das Immediatgesuch an Seine Majestät richten solle, da es<br />
sich nicht verhehlen konnte, daß dasselbe viel wirkungsvoller sein werde, wenn es von<br />
beiden Presbyterien ausginge. Um jedoch einer noch weiteren Verschleppung dieser<br />
so dringenden Angelegenheit vorzubeugen, entschloß es sich, auf ein gemeinsames<br />
Vorgehen mit dem Presbyterium der Vereinigten Gemeinde zu verzichten und die Petition<br />
allein unter seinem Namen abgehen zu lassen. Sie lautet:<br />
9.<br />
Lippstadt, 18 May 2. April 1879<br />
Allerdurchlauchtigster Kaiser und König<br />
Allergnädigster Kaiser und König und Herr.<br />
Eure Kaiserliche und Königliche Majestät wolle dem alleruntertänigst unterzeichneten<br />
Presbyterium der hiesigen evangelischen Großen Marien-Gemeinde huldvollst<br />
gestatten, ein Bittgesuch in Betreff der hiesigen Parochialverhältnisse und einer darauf<br />
bezüglichen von seiner Majestät Friedrich Wilhelm IV. unter dem 20. May 1841<br />
erlassenen Allerhöchsten Cabinetsordre an den Stufen des Thrones niederlegen zu<br />
dürfen.<br />
Behufs Klarlegung der Sache wagt dasselbe eine kurze Darstellung der hiesigen Gemeindeverhältnisse<br />
voranzuschicken.<br />
Bis zum Jahre 1824 gab es in Lippstadt vier evangelische Gemeinden, nämlich drei<br />
unirt lutherische: die Gr. Marien-, die Jacobi- und die Stifts-Gemeinde und eine Gemeinde<br />
unirt reformirten Bekenntnisses, von denen die ersteren örtlich abgegrenzte<br />
Parochialbezirke besaßen, die Glieder der ref. Gemeinde jedoch in der ganzen Stadt<br />
zerstreut wohnten.<br />
<strong>Die</strong>se Verhältnisse erfuhren zuerst dadurch eine Veränderung, daß sich in eben gedachtem<br />
Jahre die Stifts-Gemeinde wegen Baufälligkeit ihrer Kirche und Unzulänglichkeit<br />
der zur Reparatur erforderlichen Fonds auflöste, und sich mit der Jacobi-<br />
Gemeinde unter dem Namen Jacobi-Stifts-Gemeinde vereinigte.<br />
Aber auch die reformirte Gemeinde, obwohl mit allen kirchlichen Mitteln reichlich<br />
ausgestattet, konnte ihre Selbstständigkeit nicht behaupten. Von der Königlichen Regierung<br />
in Arnsberg gedrängt, die ihr nach entstandener Vacanz nur unter der Bedingung<br />
die Erlaubniß zur Wiederwahl eines Pfarrers erteilen wollte, wenn sie ihr re-